hydrantenfritz
Ach ja..und einen Kauf eines solchen Fahrzeuges würde ich nicht in Erwägung ziehen. Wer weiss was noch alles zum Vorschein kommt, wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer ist.
Sehr schlecht.RDW Check: Fahrzeug nicht gefunden!
Bessere Idee ;-)Werde mich aber wohl mal mit der Maschine auf Kleinanzeigen beschäftigen!
Sicher nicht.@Admin: bitte schließen
Da habe ich kein Problem damit, aber gegen trollen hab ich was! Dann lasst es laufen, scheint ja schon von Interesse zu sein:-)Wer eine Diskussion anfängt der muss auch Antworten aushalten die nicht angenehm sind.
Zack, weg war erDa hat sich wohl heute was getan.
Berlin: VW Golf nach einem Jahr am Flughafen BER abgeschleppt
Selbiges gilt auch für die BMW.Ne im Ernst...ist ja auch hirnrissig erst nach einer solchen Zeit zu reagieren.
Nö, leider nicht. Das Ding steht auf Privatgrund und da sagt die Polizei "Geht uns nichts an".Was ich nicht verstehe...Wenn dieses Fahrzeug längere Zeit dortsteht und das der Polizei gemeldet wird, unternimmt diese doch sicher etwas!
Wenn der Parkhausbetreiber vom Motorradbesitzer die Parkgebühren einklagen will, muss doch die Polizei helfen -oder?Wenn es das aber nicht ist tun sie nichts.
Nein.Wenn der Parkhausbetreiber vom Motorradbesitzer die Parkgebühren einklagen will, muss doch die Polizei helfen -oder?
Ok, blöd geschrieben.Nein.
Klagen tut man vor Gericht, nicht bei der Polizei.
Nein - Geld besorgt Dir z.B. der Gerichtsvollzieher, wenn Du ihn beauftragst.Der Parkhausbetreiber geht zur Polizei und macht eine Anzeige. Jetzt arbeitet erstmal die Polizei?