Ich habe mir den ganzen Thread nochmal durchgelesen. Irgendwer schrieb, er habe eine Zach-Anlage mit db-Killer, die auch ohne db-Killer zulässig ist. Er nimmt den Killer aber, wenn er durch die Schweiz fährt oder wenn ihn der Lärm nervt. Daraufhin kam die Vermutung, dies sei im Prinzip illegal, weil der Auspuff dann keine BE habe, weil er modifiziert sei.
Soweit ich weiß, stimmt das so nicht. Betriebserlaubnisse erlöschen meines Wissens dann, wenn ein BE-pflichtiges Bauteil verändert wurde *und* dabei hinsichtlich Sicherheit und/oder Emissionsverhalten *verschlechtert* wurde.
Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet das: Leiser machen als in der BE angegeben ist unproblematisch, lauter machen nicht. Denn das Leisermachen verschlechtert nicht das Emissionsverhalten. Dürfte so ähnlich sein wie mit einem Nachrüstlenker mit BE: Lackieren darf man ihn, weil das die Sicherheit nicht beeinträchtigt, aber Löcher reinbohren oder das Alu galvanisch oberflächenbehandeln könnte Fragen beim Tüv bringen, weil damit die Sicherheit verschlechtert werden könnte.
Mal abgesehen davon, dass ich den B*llen sehen möchte, der einem Stress macht wegen eines zu leisen Auspuffs;-)
Frohe Fahrt und macht leise, wenn ihr durch die Käffer rollt;-)