Zach-Auspuff und Polizeikontrolle

Diskutiere Zach-Auspuff und Polizeikontrolle im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; ne ne Hi all, @ Stopsi: wir drehen uns im Kreis, da der Zach für ne 1150 GS eindeutig OHNE db-Eater zugelassen und verkauft wird! Gruß Stö
stoe

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1200 GS LC Adventure Triple Black, 100 GS Umbau 1150 GS, XT 500, Benelli 50 City Bike, Honda CB 50 J
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Hi all,

@ Stopsi:

wir drehen uns im Kreis,
da der Zach für ne 1150 GS eindeutig OHNE db-Eater zugelassen und verkauft wird!

Gruß

Stö
 
Cheyenne

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....sooooo, nun mal auch n paar Worte von mir - hab seit heute Abend auch nen Zach dran - geiles Teil, guter Sound - nicht zu laut und trotzdem kernig.....und ja - ich bin selbst n Cop - und auch bei uns gibt es Leute die nen guten Ton zu schätzen wissen - wenn man nicht total damit übertreibt....;-)

...ach ja - ich les immer " El Bullo " und solche Dinge - nun denkt mal genau nach - was erwartet Ihr wenn bei Euch ein Maurer ne Wand hochzieht, ein Mechaniker an Eurer Karre schraubt - oder n Arzt das Magenleiden kuriert???? - Richtig! Korrekte Arbeit!.....also, wenn nun ein Kollege der Verkehrsfraktion Euch anhält, korrekt feststellt daß an der Kiste etwas gravierend nicht in Ordnung ist und die BE erloschen ist - dann dürft Ihr auch hier korrekte Arbeit und keinen Pfusch erwarten - denn dafür bezahlt uns der Steuerzahler - die Kiste bleibt stehen, der Sachverständige begutachtet sie, die Anzeige folgt, das Bußgeld wird bezahlt, die Punkte - wenn auch murrend - hingenommen und wir haben etwas, was wir selbst durch den irregulären Umbau verursacht haben, gesühnt....Scheiße - ich weiß, wer zahlt schon gerne - aber das ist nun mal der Job auf der einen, das Risiko wenn man was besonders Lautes haben will, auf der anderen Seite...

...so wie jeder von Euch seinen Job gewissenhaft und korrekt machen muß - Tag für Tag - der Augenoptiker, der Steuerfachmann, Rechtsanwalt, Banker, Müllmann - der Bestatter - so müssen auch wir unseren Job machen.... in manchen Dingen hast Spielraum bei Owig's und bei anderen Dingen - Straftaten hast den eben nicht - und ne Strafvereitelung im Amt holt sich keiner nur damit ihn der Täter hinterher cool findet....

Das alles ist lustig zu lesen, ohne Groll bitte - einfach nur mal zum Nachdenken....denn auch ich denke privat manchmal ganz anderst als ich es dienstlich tun muß....

Anmerkung - hab noch ne böse Blade neben der GS...die hört man auch n bischen, lach - aber eben auch im Rahmen....denn ich hab keine Lust auf Streckensperrungen, Verbote und Kontrolle....

...und Nein! - ich bin nicht bei den Verkehrs-Agenten....

Macht Euch locker Männer und genießt die Zach - ich tu's jedenfalls...
 
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kaysamurai

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Kleiner HInweis: Gegen Bescheide des Ordnungshüters kann man immer Widerspruch einlegen! Vermutlich wäre das in diesem Fall dann aber nur teurer geworden.

Und ich stimme den Vorschreibern zu: Wer "rumbastelt" ist auch verantwortlich. Warum wurde der db-Eater denn ausgebaut - um die Maschine leiser zu machen?

Schade ist in diesem Fall wie´s mir scheint, dass die Strafe nicht hoch genug war um ansatzweise Einsicht zu generieren. Letztenlich schlägt sich "negative Presse" in der Regel auf das Ansehen aller Biker nieder - und das unabhängig davon, ob jemand ne Kuh oder nen Bullen reitet...:D

Eins ist auch klar: Der vom Thread-Gründer angeschlagene Schreibstil lässt erahnen, das jeder Polizist sein Möglichstes getan hätte um dem - zugegebenermassen nur vermuteten - Verhalten und Ton des Motorradfahrers angemessen zu begegnen.

Und herzlichen Glückwunshc zu 17 Seiten, die dieses Thema jetzt schon füllt!!!
 
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GS Runner

GS Runner

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Kleiner HInweis: Gegen Bescheide des Ordnungshüters kann man immer Widerspruch einlegen! Vermutlich wäre das in diesem Fall dann aber nur teurer geworden.

Und ich stimme den Vorschreibern zu: Wer "rumbastelt" ist auch verantwortlich. Warum wurde der db-Eater denn ausgebaut - um die Maschine leiser zu machen?

Schade ist in diesem Fall wie´s mir scheint, dass die Strafe nicht hoch genug war um ansatzweise Einsicht zu generieren. Letztenlich schlägt sich "negative Presse" in der Regel auf das Ansehen aller Biker nieder - und das unabhängig davon, ob jemand ne Kuh oder nen Bullen reitet...:D

Eins ist auch klar: Der vom Thread-Gründer angeschlagene Schreibstil lässt erahnen, das jeder Polizist sein Möglichstes getan hätte um dem - zugegebenermassen nur vermuteten - Verhalten und Ton des Motorradfahrers angemessen zu begegnen.

Und herzlichen Glückwunshc zu 17 Seiten, die dieses Thema jetzt schon füllt!!!

Hi !

Dann Lies die 17 Seiten mal genau durch damit du auch weißt wovon du Sprichst :D.

Gruß GS Runner
 
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kaysamurai

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Hi !

Dann Lies die 17 Seiten mal genau durch damit du auch weißt wovon du Sprichst :D.

Gruß GS Runner
..danke für den Hinweis, das hab ich dann im Nachhinein gemacht - nachdem ich gemert hab, dass es nach Seite eins noch weitergeht. Die Seite 17 hab ich dann noch eingefügt.:rolleyes:

Aber es hätte auch nichts dran geändert: Der Ton bzgl. Polizei ist eine Katastrophe, den Hersteller an´s Handy zu holen eher Lustig (jedenfalls wenn Mann davon ausgeht, das das was bringt - so in der Art "äh Herr Polizist ich hab zwar Alkohol getrunken, aber ich weiss ganz genau dass 2 Liter Bier kein Problem sind, glauben Sie mir..." - Werd ich mal bei Gelegenheit ausprobieren...:o). Vielleicht reg ich mich da aber auch nur so drüber auf, weil so viele Bekloppte unter den schweren Forstmaschinen rumtoben und immer ne angemessene Ausrede hinzaubern :p

Und dass die Karre dann doch nicht zu laut war, war schon fast Nebensache.

Ich hab zumindest eine Meinung geäussert und damit isses jetzt auch gut - das eigentliche Thema ist ja geklärt...
 
gerd_

gerd_

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Hi
Aktuelle Auskunft Polizei Mittelfranken, gestern, 110811; 1500MESZ:
1) Sofern ein Auspuff eine "e"-Nummer hat ist es erst mal OK.

Vielleicht etwas laut?
2) Bestehen milde Zweifel an der korrekten Lautstärke, so ist es kein Fehler irgendwie nachweisen zu können, dass diese "e"-Nummer zu dem Mopped passt an dem sie angeschraubt ist. Das kann sein
a) eine Bescheinigung: Nr "xy" passend zu BMW R ....
b) ein herausgerissenes Katalogblatt wo die Zugehörigkeit zu erkennen ist
c) eine Rechnung
d) irgendwas womit sich die Kombination halbwegs nachweisen lässt

Bei 2) Ist eine Befestigungsmöglichkeit für einen DB-Eater zu erkennen, so ist es kein Fehler nachweisen zu können, dass dieser nicht drin zu sein braucht. Dazu dient wieder
a) eine Bescheinigung wie z.B. "bei Verwendung des originalen Vorschalldämpfers (KAT) ist die Verwendung des db-Eaters nicht notwendig"
b) in Kombination mit einem Y-Rohr "e"-Nr "xyz.." muss der dB-Eater eingesetzt werden.
c) "irgendwas" was man halbwegs glauben kann.

Wirklich zu laut!
Egal welche Bescheinigung vorliegt:
Sind die Kollegen der Meinung die Tröte sei wirklich zu laut (vielleicht sogar nach Messung)
Im Fall 2a) Gibt's eine Mängelanzeige (innerhalb einer Zeitspanne vorführen). Taugt das Ding dann z.B. mit dB-Eater (man darf ihn sogar dabei haben und vor Ort einsetzen), so ist es OK. Für die Zukunft kann man dann das "brauch'-ich-nicht-Zettelchen" in Mittelfranken zu Hause lassen. Es wird allgemein gespeichert, dass das Ding nur MIT dB-Eater taugt UND bei welcher(en) Maschine(n) es festgestellt wurde. Fällt man wieder auf gibt's Ärger. Hat man dann den Eater wieder dabei gibt's mehr Ärger weil man wusste, dass es ohne das Ding zu laut ist.

In Fall 2b)
2ba) Fehlt der Eater ("keine Ahnung warum") gibt auch eine Mängelanzeige. Die Anlage ist auf gesetzeskonforme Lautstärke zu bringen.
2bb) Fehlt der Eater aber hat "man" ihn dabei, wird es teuer weil Absicht vorliegt.
2bc) Ist der Eater drin gibt auch eine Mängelanzeige. Die Anlage ist auf gesetzeskonforme Lautstärke zu bringen. Der Mecker beim Hersteller bietet sich an (oder eben den VSD rein).

Kommentar:
Die Nachweispflicht liegt IMMER beim Fahrer
Solange man nett oder wenigstens höflich ist und uns keine allzugrossen Stories auftischt, sind wir auch nett. "Gerade verlorene" Eater und "auch schon gedacht" sehen wir dann ein (wir fahren ja auch Mopped...), sofern wir in der Vergangenheit noch nichts zum Fahrer registriert haben. Das zweite Mal "gerade" den Eater verloren? Ganz so doof sind wir nicht! Wir brauchen uns nichts zu merken, das macht der Computer.

Eine andere Liga sind Brutalbrülltöpfe ohne Eater (vorwiegend nicht auf BMW). Wir wissen welche Töpfe bereits MIT Eater "ganz arg" grenzwertig sind. Fehlt dann das Ding und wird die Maschine "passend" bewegt (meistens), sind wir gleich schlecht gelaunt. Kommt dann noch ein unpassender Spruch, fühlen wir und vera....t. Wenn's ganz dumm kommt erzeugen wir einen Fussgänger.
Aber diese Kundschaft macht es uns oft arg leicht. Da ist dann zusätzlich der Hinterreifen total abgefahren und die Miniblinker haben weder "e"-Zeichen noch sind sie ausreichend sichtbar ("e"-Zeichen bedeutet nicht, dass der originale Anbauort passt! Es gilt die StVZO). Die Blinkeranbringung würden wir im Normalfall wahrscheinlich "übersehen"

Dann war der Kaffee alle :D
gerd
 
mulicard

mulicard

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@Gerd:

Die Geschichte mit "der Computer speichert das" klingt für mich unglaublich.

Wie soll hier was erfasst/gespeichert werden?
- fahrerbezogen?
- fahrzeugbezogen? (Kennzeichen)
- Modell bezogen? (Typ Topf und Fz Kombination)

Im ersten Fall halte ich das ohne owi oder ähnlichem Verfahren für nicht möglich/richtig da personenbezogene Daten in D nicht ohne weiteres (wissen/Zustimmung des betroffenen) gespeichert werden dürfen. [Datenschutzgesetz]

Fall zwei: was macht den der arme Typ der in meiner Stadt mal das von mir gebraucht gekaufte Fz weiterfàhrt. ( mit meinem kz) stell dir mal vor er wird kontrolliert und hat wirklich grad den eater verloren .....

Fall 3: kann sein, glaub ich aber nicht.

Skeptischer Gruß, Muli
 
Frosti

Frosti

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Ich finde, dass eine grundsätzliche Freundlichkeit selbstverständlich sein sollte! Auch oder gerade dann, wenn es einem nicht passt.. wegen Zeitdruck oder was auch immer.
Man wird ja nicht aus Spass angehalten... kicher, bis auf damals bei mir...
Die Beamten sagten, sie wollen sich mein Mopped mal angucken.
Es war eine in drei Farben lackierte Honda K7, Heck höher, Scheibel-Auspuff.
Wir haben uns freundlich unterhalten... ich bekam eine Belehrung u. durfte weiterfahren. Ich habe die K7 umgebaut u. ganz in rot lackiert u. gut war.

Zum Daten speichern:
Ich persönlich finde es gut... vermutlich wird personenbezogen gespeichert.
DENN:
Auch Kleinvieh macht Mist. Es kann ja auch nicht sein, dass ich ständig 19Km/h zu schnell bin (egal ob mit Auto, Motorrad oder Roller)... meine *kleine* Strafe bezahle u. gut is, oder?
Mehrmals zu schnell und erwischt.. Zack... für 4 Wochen Fußgänger.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ob Du das glaubst oder nicht ist mir sowas von egal.
Wenn Du es besser weisst ist es mir Recht und ich nehme an, dass die Grünen schon wissen was sie von wem, wie und wie lange speichern dürfen.
Eine Datenbank zu Fahrzeugdaten kann z.B. überhaupt kein Problem sein.
Und die Kombination "in meiner Stadt verkauft, Kennzeichen übernommen, und Eater tatsächlich verloren" kommt sicherlich täglich 4x vor :). Wahrscheinlich sogar noch gleicher Nachname und identisches Geburtsjahr.
Was machst Du wenn sich jemand notiert "BMW 1150 GS; rot; LeoV o.Eat; kenn 952, Gustav, geb 67" ?
Mit solchen Fragmenten kann niemand ohne Vergleich etwas anfangen und der Datenschutz ist gewahrt.
Da kannst Du (als Poli) zwar versuchen alle Motorräder anzufragen deren Kennzeichen XXX-YY z952 endet, dann auf BMW einschränken, etc. . Das Ergebnis wird nicht eindeutig sein, die Einschränkungen sind nicht ohne weiteres machbar (und würden auffallen) und somit gibt's ganz wenig Ärger mit dem Datenschutz weil eben zu wenig Daten bekannt sind um ohne Raster etwas Vernünftiges zu erkennen.

Hast Du schon mal ein Ticket bekommen, dann bist Du bekannt. Fällst Du nochmal auf ist alles ohnehin ganz legal.
Hast Du noch keines doch fände man in der Fahrzeug-DB zusätzlich diese Indizien, so ist das zwar nicht eindeutig aber ein (guter) Anhalt wenn Du Gustav heisst.
Die skizzierten Möglichkeiten sind frei erfunden, aber von Datensammlung, -auswertung und -schutz hab' ich mehr Ahnung als von einem Mopped :D.
gerd
 
sampleman

sampleman

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Kommentar:
Die Nachweispflicht liegt IMMER beim Fahrer
Solange man nett oder wenigstens höflich ist und uns keine allzugrossen Stories auftischt, sind wir auch nett.
Das ist eine Geschichte, die man nicht laut genug sagen kann. Ich bin zu Offiziellen im direkten Kontakt immer dermaßen freundlich, dass es kritische Naturen schon fast "anbiedernd" nennen könnten. Und damit - so lautet zumindest meine unmaßgebliche Lebenserfahrung - gehen sogar ziemlich blöde Nummern in der Regel überaus glimpflich aus.

Beispiel: Ich gurke die Brenner-Bundesstraße lang, vor mir ein Lkw. Da gibt es eine Stelle, da geht es 500 Meter geradeaus, also Attacke und überholt - mitten im Überholverbot. Also haben mich die Leute rausgezogen, wir haben freundlich geplaudert, man hat mir einen "Sondertarif für Motorradfahrer" angeboten, ich habe an Ort und Stelle 25 Euro gelatzt, bekam sogar eine Quittung und gut.

Gegenbeispiel: Ein Zeitgenosse mit Migrationshintergrund hat Stress mit seiner deutschen Freundin (wohnt in einem Haus auf der anderen Straßenseite). Er kommt zu ihr, es gibt Streit, er pöbelt rum, die Polizei wird gerufen, er pöbelt die Beamten auch an - und am Endes stehen acht(!) Polizeieinsatzfahrzeuge auf der Straße und sechs(!) Beamte fixieren den jungen Herrn auf dem Asphalt vor dem Haus. Dabei holt er sich u.a. eine Rippenprellung und einen gebrochenen Finger. Ich weiß das so genau, weil ich im Rahmen des ungefähr zwei Jahre lang laufenden Prozesses wegen Körperverletzung/Körperverletzung im Amt mehrfach als Zeuge vernommen wurde. Das Gericht urteilte: Der Mann war schuld, nicht die Polizei Fazit: Don't mess with Law Enforcement.

Übrigens hat Freundlichkeit vor Ort nichts zu tun mit mangelnder Hartnäckigkeit beim verfolgen der eigenen rechtlichen Interessen: Ich bin mal bei einem Autounfall von Polizisten, die gar nicht vor Ort waren, zum 100%-Schuldigen gestempelt worden. Es hat dann eines dreijährigen Prozesses bedurft, um aus 100% 40% zu machen - und die 40% waren auch in Ordnung.
 
mulicard

mulicard

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Hast Du schon mal ein Ticket bekommen, dann bist Du bekannt. Fällst Du nochmal auf ist alles ohnehin ganz legal.
Diese Aussage trifft, wie auch vom Kollegen weiter oben ("Kleinvieh macht auch Mist") nicht so pauschal zu.

Außer du gerätst immer an die gleichen Dorfpolizisten.

Wenn ich z. B. vor 8 Wochen innerorts mit 17 km/h zu viel geblitzt wurde, meine Strafe gezahlt habe ( keine Punkte etc.) dann is da auch nix über mich gespeichert.
Egal ob ich das 2x oder 8x im Jahr mache.
(kann natürlich sein das ich mit Foto und Daten an der Pinnwand im Dorfpräsidium hänge)

Anders ist das natürlich bei nem Bußgeld mit Punkten usw.

@ Gerd: ob dir meine Meinung egal ist oder nicht - du musst dich nicht gleich so angepisst fühlen.

Gruß,

Muli
 
gerd_

gerd_

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Hi
Deine x-mal 17 zu schnell werden nicht jeweils an das VZR übermittelt, sprich, wenn Du Dir immer eine neue Gegend heraussuchst in der dann ein anderes Präsidium zuständig ist, hast Du Recht.
Lokal kann das anders aussehen.
Ich hatte schon mal das Vergnügen (die Story, dass man zum Rechtsüberholen eine komplette Fahrspur haben muss) , dass mir ein Verkehrsrichter sagte (wohlwollend) "Ihr letzter Eintrag liegt ja schon mehr als 10 Jahre zurück". Da erlaubte ich mir ihn anschliessend zu fragen was es denn gewesen sei und weshalb das noch existiert. Antwort: "Weiss ich nicht, es gibt nur noch die Info "zu schnell ohne VZR". Kann also nichts Grosses gewesen sein"
gerd
 
B

BMW-Hansen

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Moin Jungs,

das Thema ist ja inhaltlich ziemlich umfänglich diskutiert. Schlussendlich bleibt ja nun die Frage, wie das Stück endet. Als Drama oder als Lehrstück?
Kurzum, Links-am-Wald-Rechts-an-Walt hat den Widerspruch formuliert und auf die Reise geschickt.
Die Kernaussagen mal kurz zusammengefasst:

Der Ordnungswidrigkeitenvorwurf trifft nicht zu und wir voll inhaltlich bestritten. Der die Anzeige aufnehmende Polizeibeamte ging von unzutreffenden Tatsachen aus und befindet sich im Irrtum.
Dann der Hinweis auf das Bestätigungsschreiben der Firma Zach und auf die zulässigen Toleranzen (alles hier diskutiert).

Weiter: Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Polizeibeamte vor Ort keine Geräuschmessung vorgenommen hat und sich allein auf die Sichtprüfung berief. Das Motorrad des Mandanten hat die in der Zulassung eingetragene Geräuschstärke eingehalten. Im Nachhinein dürfte der gegenteilige Beweis nicht mehr zu führen sein.

Das Owigverfahren ist einzustellen.

Nun warten wir mal ab, wie das Ganze weitergeht.

Grüße an alle, Hansen.
 
B

BMW-Hansen

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Wie es nun ausgegangen ist .....

Moin, moin, Männer,

nun war ja längere Zeit Ruhe, weil die Justiz sich mit dem Fall beschäftigt hat.
Nun allerding herrscht Klarheit in Sachen Zach ohne dbKiller, denn das Verfahren ist zu Lasten der Landeskasse eingestellt worden.

Weil der Threed recht lang wurde, hier noch einmal die Fakten, frei nach dem Schema "Was bisher geschah ..."

-BMW R 1150GS im Sommer 2011 mit Zach ohne db-Killer und originalem Sammler unterwegs
-Polizeikontrolle , elBullo moniert fehlenden db-Killer
-selbst Telefonat vor Ort mit Hersteller Zach und dessen Versicherung, dass der Zach ohne db-Killer zulässig ist, führt nicht zum Einlenken bei elBullo
-25 Euro per Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Vorschriften
-Widerspruch per Anwalt
-Kontakt mit Zach, die bestätigen sofort die Rechtmäßigkeit der Auspuffanalge ohne dB-Killer mit orig. Sammler
-habe mit dieser Versicherung die TÜV-Eintragung Zach ohne db-Killer problemlos nachgeholt
-Belege an den Anwalt geschickt
-Widerspruch mit Verweis auf Rechtmäßigkeit lt. Versicherung des Herstellers, der TÜV-Eintragung und der Tatsache, dass vor Ort keine dB-Messung vorgenommen wurde, sondern nur Sichtprüfung.

Fazit 1: Verfahren eingestellt
Fazit 2: Es lohnt sich zu kämpfen, denn der Staat nimmt es mit dem Recht mitunter nicht allzu genau!
Fazit 3: Eine muntere Debatte hier im Forum mit interessanten Meinungen Pro & Contra.
Fazit 4: Meiner Meinung nach gibt es jetzt eine klare Antwort auf die Frage, ob der Zach ohne dB-Killer zu lässig ist oder nicht. Zach ohne dB-Killer ist zulässig!!!
Fazit 5: Wer sein Mopped hören möchte, darf es hören. Und wer es eher leiser mag, dem bietet sich ja die originale Auspuffanlage mit ihrem Flüstermodus.

Danksagung: Ich danke den BMW-Werken, der Firma Zach, der Anwaltskanzlei, meiner Familie, die mich immer unterstützt hat und ohne die ich die schwere Zeit nicht durchgestanden hätte. Ich danke den Usern, den Forumsbetreibern, allen BMW-Fahrern, allen Rockern und überhaupt: Ich liebe euch doch alle!!!

Grüße, Hansen. ;);););):D:D:D
 
Andi1965

Andi1965

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Servus Hansen,

ersteinmal herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss.

Manchmal ist es doch erschreckend mit welcher Verantwortungslosigkeit manche Menschen (seien es Beamte, Angestellte usw.) mit dem Eigentum und Geld anderer umgehen (in diesem Fall mit dem Geld des Volkes).
Mein Vorschlag hierzu die ausführenden Organe in die Verantwortung ziehen, was hier heißt Kosten zu Lasten des Beklagten, was da rauskommt ist sicher nicht von schlechten Eltern.....

Also in diesem Sinne allseits eine gute und sichere Fahrt - solange es noch geht.

Andi
 
qhammer

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aktuell R1150 GS+ 78er R100RS+ XR 600+ 690R Enduro +XS850+YP125
@ bmw -hansen: ja ja die freundlichen beamten von der einsatzhundertschaft:D:D-- oder der polizeischule im nördlichen umland :rolleyes: wenn sie die auf die straße lassen wird es lustig -- ich hatte vor jahren mal einen der an meiner xr600 r den fehlenden kettenkasten beanstandet hat- - brüll- und fast umfall vor lachen. die jungs haben meisst keinen schimmer und können noch nicht mal reifengrößen richtig ablesen--- aber machen einen auf oberwichtig.
 
gstreiberinstgt

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BMW r1150gs ADV-BOMMELSCHE _ Yamaha T7-BERTA _ BMW r1200gs-MAJA
coole socke...

hi hansen,

meine frau&ich haben eben eifrig mitgelesen...und köstlich gelacht.

da sieht man mal..wieviele pro und kontra es gibt!

ich hatte damals auch eine tüte von hurric verbaut...wollte es nicht laut aber kernig bassig.
das habe ich dadurch auch erreicht.aber einfach nur...weil der alte boxersound,einfach tief und dumpf klang.
oftmals,bin ich von kollegen gefragt worden...was das für eine marke sei...und wo sie die bestellen könnten.
einfach nur...weil der sound tief bassig war.genial.

klar,es gibt auch diese fraktion..die sogar die klappe an den neuen modellen am liebsten verbieten würden,oder gar vor auslieferung..umbau auf leise normalo...weil sie ja kopfweh bekommen...ich sage da nur :man bekommt nicht alle unter einen hut!leben und leben lassen!

der eine mag es..der andere nicht.hat meines erachtens...nicht`s mit auffallen am hut!

kurze rede,langer sinn ; DIE TRACHTENTRUPPE...hat umsonst und für umme,dass staatssäckel noch mehr geschröpft!

aber dein thema...und EL BULLO...sauber!weiter so.wir fanden es klasse :D.

allzeit gute fahrt!

es grüßt das alte nordlicht aus dem süden mit frau.
 
G

Gast 5187

Gast
Fazit 4: Meiner Meinung nach gibt es jetzt eine klare Antwort auf die Frage, ob der Zach ohne dB-Killer zu lässig ist oder nicht. Zach ohne dB-Killer ist zulässig!!!

Völlig falsche Schlussfolgerung!

Dein Verfahren ist eingestellt, nicht mehr.
Die Gründe können vielfältig sein.

Die Schlussfolgerung, dass ein Zach nun auch ohne DB Eater zulässig sei, ist insofern reine Spekulation und daher irreführend.

Aber nach dem Lesen des bisherigen Beitrags fehlt Dir für diese Erkenntnis die notwendige Trennschärfe in der Sachanalyse.

Ach so, nein, ich arbeite nicht bei der Polizei.
 
S

Smile

Gast
um meinem vorschreiber zuzustimmen:

Es ist lediglich eine Einstellung des Verfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit!

Es ist kein URTEIL über die Zulässigkeit der Zach Anlage und kann demnach auch nicht als Beispiel herhalten. Hier wurde lediglich zu deinen Gunsten
das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingstellt. Das ist nichts besonderes und passiert täglich bei Gericht.
 
Thema:

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