Hi
Aktuelle Auskunft Polizei Mittelfranken, gestern, 110811; 1500MESZ:
1) Sofern ein Auspuff eine "e"-Nummer hat ist es erst mal OK.
Vielleicht etwas laut?
2) Bestehen milde Zweifel an der korrekten Lautstärke, so ist es kein Fehler irgendwie nachweisen zu können, dass diese "e"-Nummer zu dem Mopped passt an dem sie angeschraubt ist. Das kann sein
a) eine Bescheinigung: Nr "xy" passend zu BMW R ....
b) ein herausgerissenes Katalogblatt wo die Zugehörigkeit zu erkennen ist
c) eine Rechnung
d) irgendwas womit sich die Kombination halbwegs nachweisen lässt
Bei 2) Ist eine Befestigungsmöglichkeit für einen DB-Eater zu erkennen, so ist es kein Fehler nachweisen zu können, dass dieser nicht drin zu sein braucht. Dazu dient wieder
a) eine Bescheinigung wie z.B. "bei Verwendung des originalen Vorschalldämpfers (KAT) ist die Verwendung des db-Eaters nicht notwendig"
b) in Kombination mit einem Y-Rohr "e"-Nr "xyz.." muss der dB-Eater eingesetzt werden.
c) "irgendwas" was man halbwegs glauben kann.
Wirklich zu laut!
Egal welche Bescheinigung vorliegt:
Sind die Kollegen der Meinung die Tröte sei wirklich zu laut (vielleicht sogar nach Messung)
Im Fall 2a) Gibt's eine Mängelanzeige (innerhalb einer Zeitspanne vorführen). Taugt das Ding dann z.B. mit dB-Eater (man darf ihn sogar dabei haben und vor Ort einsetzen), so ist es OK. Für die Zukunft kann man dann das "brauch'-ich-nicht-Zettelchen" in Mittelfranken zu Hause lassen. Es wird allgemein gespeichert, dass das Ding nur MIT dB-Eater taugt UND bei welcher(en) Maschine(n) es festgestellt wurde. Fällt man wieder auf gibt's Ärger. Hat man dann den Eater wieder dabei gibt's mehr Ärger weil man wusste, dass es ohne das Ding zu laut ist.
In Fall 2b)
2ba) Fehlt der Eater ("keine Ahnung warum") gibt auch eine Mängelanzeige. Die Anlage ist auf gesetzeskonforme Lautstärke zu bringen.
2bb) Fehlt der Eater aber hat "man" ihn dabei, wird es teuer weil Absicht vorliegt.
2bc) Ist der Eater drin gibt auch eine Mängelanzeige. Die Anlage ist auf gesetzeskonforme Lautstärke zu bringen. Der Mecker beim Hersteller bietet sich an (oder eben den VSD rein).
Kommentar:
Die Nachweispflicht liegt IMMER beim Fahrer
Solange man nett oder wenigstens höflich ist und uns keine allzugrossen Stories auftischt, sind wir auch nett. "Gerade verlorene" Eater und "auch schon gedacht" sehen wir dann ein (wir fahren ja auch Mopped...), sofern wir in der Vergangenheit noch nichts zum Fahrer registriert haben. Das zweite Mal "gerade" den Eater verloren? Ganz so doof sind wir nicht! Wir brauchen uns nichts zu merken, das macht der Computer.
Eine andere Liga sind Brutalbrülltöpfe ohne Eater (vorwiegend nicht auf BMW). Wir wissen welche Töpfe bereits MIT Eater "ganz arg" grenzwertig sind. Fehlt dann das Ding und wird die Maschine "passend" bewegt (meistens), sind wir gleich schlecht gelaunt. Kommt dann noch ein unpassender Spruch, fühlen wir und vera....t. Wenn's ganz dumm kommt erzeugen wir einen Fussgänger.
Aber diese Kundschaft macht es uns oft arg leicht. Da ist dann zusätzlich der Hinterreifen total abgefahren und die Miniblinker haben weder "e"-Zeichen noch sind sie ausreichend sichtbar ("e"-Zeichen bedeutet nicht, dass der originale Anbauort passt! Es gilt die StVZO). Die Blinkeranbringung würden wir im Normalfall wahrscheinlich "übersehen"
Dann war der Kaffee alle
gerd