Wurde gelasert auf der Landstrasse - Einspruch ?

Diskutiere Wurde gelasert auf der Landstrasse - Einspruch ? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, ich habe auch Laser Erfahrung.Der gemessene Wert passte ziemlich gut. Und auf meinem Bescheid stand auch drauf welches Gerät benutzt wurde...
Leverkuser

Leverkuser

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GS 1200 lc
Hallo,
ich habe auch Laser Erfahrung.Der gemessene Wert passte ziemlich gut.
Und auf meinem Bescheid stand auch drauf welches Gerät benutzt wurde.
Möglichkeiten zum rauswinden gibt es (waren die Anwender ausreichend
auf dem Gerät geschult,wurde das Gerät pünktlich überprüft (geeicht) usw.
Aber das läuft nur über einen Anwalt.Und wenn alles korrekt war,kann er nichts
für Dich tun.Nach der Messung war ich auf "Bewährung" unterwegs,wegen Wiederholungstäter und so.Da stellt man erst mal fest wie LANGSAM es ist
nach Vorschrift zu fahren.Aber man gewöhnt sich daran und fährt so mit
plus 10 Km/H recht entspannt und im preiswerten Bereich.
Viele Grüße
 
gstrecker

gstrecker

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Wenn dich einer mit 120 von der Seite abräumt und du noch lebendig aus dem Auto steigst denkst du auch anders.

Und mit 70 durch die Ortschaft... - mein Sohn wurde mit 6 Jahren auch von so einem denkenden Autofahrer umgefahren. Und für ihn ging das nur insofern "gut" aus, da er auf der Gegenfahrbahn landete und kein Gegenverkehr kam.
Mit Oberschenkelbruch ging es für ihn aus.

Nur so mal zur Info für die ganz flotten hier.

Die Strafen fürs zu schnell fahren sind in D ein Witz.
Hi Gina, danke für Dein Feedback. Ich möchte Dir aber folgendes mitteilen: in der Ortschaft fahre ich immer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.
Außerorts diese berühmten 20 km/h.
Ich fahre seit 1990 beruflich und privat pro Jahr über 50000 km und habe 0 Punkte auf den Konto.

Ich bin zweimal den Tod von der Schippe gesprungen weil ich von anderen abgeräumt wurde.

Bitte unterlasse deinen moralischen Besserwisser Zeigefinger.

"Wer ohne Sünde ist solle den Stein werfen" oder so ähnlich....
 
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G

gstommy68

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Hallo
gelasert werden ist eine Sache, anhand des Kennzeichens wird der Halter festgestellt. Die brauchen aber den Fahrer.
Daher meine Frage:
Wurdest du an Ort und Stelle angehalten und wurden deine Personalien festgestellt…?

gruß
gstommy68
 
E

Equalizer

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@Butterbrezel was mich anbelangt :

Könntest du bitte aufhören mich mit deinen Problemen zu belästigen ?
 
Frangenboxer

Frangenboxer

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Wer erwischt, soll dazu stehen wenn richtig gemessen wurde. Wer wegen erhöhtem Tempo andere gefährdet, gehört bestraft.
Das gilt für Auto, Motorrad & Lkw.
Und ja, ich fahre außerorts auch oft zu schnell, nur nicht mehr so oft wie früher, da mit fortgeschrittenen Alter (zumindest bei mir) eine andere Gefahrenabschätzung stattfindet.
Und nur mal am Rande: wenn ich mit der Intruder so durch die Lande bummel, was man da alles sieht! Total entspannend .....
 
HarryS

HarryS

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200 Euro für zu schnelles Fahren würde ich unter laufende Kosten ablegen.
Teuer wird es wenn Du bei einem One Night Stand voll ins Schwarze getroffen hast und Du bekommst den Bescheid für Unterhaltszahlungen. Und das ist ja bekanntlich keine Einmalzahlung. :daumen-hoch: :yellowcarded:
 
rd07

rd07

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Hi Gina, danke für Dein Feedback. Ich möchte Dir aber folgendes mitteilen: in der Ortschaft fahre ich immer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit.
Außerorts diese berühmten 20 km/h.
Ich fahre seit 1990 beruflich und privat pro Jahr über 50000 km und habe 0 Punkte auf den Konto.

Ich bin zweimal den Tod von der Schippe gesprungen weil ich von anderen abgeräumt wurde.

Bitte unterlasse deinen moralischen Besserwisser Zeigefinger.

"Wer ohne Sünde ist solle den Stein werfen" oder so ähnlich....
Biker-Gina hat ihre Ansicht zur Sache kundgetan. Ich sehe da keinerlei "erhobenen Zeigefinger" oder Belehrung. Bin auch in Bezug auf die zu niedrigen Strafsätze auf ihrer Seite. In A wird da schon die Schraube angezogen. ( ich hab auch schon einiges bezahlt, zu recht)
 
HeinGS

HeinGS

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Ich war etwas zu schnell :mad:, und wurde mit 132 km Netto gelasert . Das sind ja 200€ und 1 Punkt nun überlege ich ob ich Einspruch erheben soll ! Das Schreiben vom Amt ist noch nicht da , aber will mich halt vorab infomieren .
Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei


Zulässige Geschwindigkeit:
100 km/h

Festgestellte Geschwindigkeit: 132 km/h

Bußgeldkennzahl: 141723

Verkehrsordnungswidrigkeit:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 132 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 11.3.6 BKat

Bußgeld: 200 Euro

Punkte: 1

Da hilft nur eins, Zahlen und freundlich sein, und demnächst einfach mal `nen Gang runterschalten.
 
Butterbrezel

Butterbrezel

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Hallo
gelasert werden ist eine Sache, anhand des Kennzeichens wird der Halter festgestellt. Die brauchen aber den Fahrer.
Daher meine Frage:
Wurdest du an Ort und Stelle angehalten und wurden deine Personalien festgestellt…?

gruß
gstommy68
Ja , das Polizei Auto ist mir nachgefahren und hat mich dann in der nächsten Ortschaft angehalten .Kurze Belehrung ,Papiere kontrolliert und kurze Kontrolle vom Motorrad .
 
gstrecker

gstrecker

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Biker-Gina hat ihre Ansicht zur Sache kundgetan. Ich sehe da keinerlei "erhobenen Zeigefinger" oder Belehrung.
dann lese Dir noch mal Ihren Beitrag genau durch. Mit Hinweis auf Ihren leider verletzten Sohn und "für die Heizer hier".

Bikergina ist Frau genug für sich zu antworten.

Komm runter von Deinen Ritterross.
 
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FF-GS

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Ist die Frage, wer da auf dem orangenen Ross sitzt und runterkommen sollte!

Für die Allgemeinheit wärs wohl schon lange besser! (auf Dauer!!)
 
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Sascha73

Sascha73

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Ohne Voreintragungen 228,50 Euro, 1 Punkt für 2,5 Jahre. Sofern im letzten Jahr vor der Tat keine Überschreitung von 26 km/h (oder mehr) auch kein Fahrverbot...
===> zahlen und dann ein Jahr, ab Rechtskraft, besonders aufpassen, da sich die Fahrverbotsschwelle für dich auf 26 km/h reduziert (egal ob inner- oder außerorts).

Sofern du schon Voreintragungen hast kann es sein, dass die Geldbuße ein wenig erhöht wird oder du nicht mehr als Begleitperson für das Fahren ab 17 Jahre in Frage kommst (nur mit 1 Punkt möglich).
 
Tango_Delta

Tango_Delta

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das Polizei Auto ist mir nachgefahren und hat mich dann in der nächsten Ortschaft angehalten .
Da warste dann wiederum eindeutig zu langsam..... :wink::giggle::Ironie:

Gestern mit Schatzi hinten drauf (normal ein Garant für nicht zu schnell) bei Wermelskirchen nen Starenkasten ausgelöst.
Wir werden das schöne Foto wohl leider nicht bekommen (Moped). Das ist mal richtig "ärgerlich".:biggrin:

Hilft Dir nicht, ich weiß. Genau wie die anderen Posts und Dein Thread an sich. :wink:
 
QVIENNA

QVIENNA

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Ja , das Polizei Auto ist mir nachgefahren und hat mich dann in der nächsten Ortschaft angehalten .Kurze Belehrung ,Papiere kontrolliert und kurze Kontrolle vom Motorrad .
Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, dann zahlen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, Rechtsmittel zu ergreifen, dazu sind sie ja da. Kann natürlich auch nach hinten losgehen.

Ich hab’s seinerzeit geschafft, an meinem ersten Führerscheintag ein Ticket zu bekommen (Vespa). Bin brav 70 gefahren, jedoch hat man die 70er Tafel in der Ortschaft versetzt …
 
qtreiber

qtreiber

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Hallo,
ich habe auch Laser Erfahrung.Der gemessene Wert passte ziemlich gut.
Und auf meinem Bescheid stand auch drauf welches Gerät benutzt wurde.
Möglichkeiten zum rauswinden gibt es (waren die Anwender ausreichend
auf dem Gerät geschult,wurde das Gerät pünktlich überprüft (geeicht) usw.
Aber das läuft nur über einen Anwalt.Und wenn alles korrekt war,kann er nichts
für Dich tun.Nach der Messung war ich auf "Bewährung" unterwegs,wegen Wiederholungstäter und so.Da stellt man erst mal fest wie LANGSAM es ist
nach Vorschrift zu fahren.Aber man gewöhnt sich daran und fährt so mit
plus 10 Km/H recht entspannt und im preiswerten Bereich.
Viele Grüße
siehe meinen #14. Bei mir hat es geklappt einen Kilometer "rauszuholen". Es bedurfte einiger Anhörungen und mindestens zweier Verhandlungen. Alles von der Anwaltskanzlei wahrgenommen bzw. organisiert (aus München fährt keiner nach HH sondern aktiviert dort einen Anwaltskollegen).

Für mich war es wichtig die "Bewährung" wegzubekommen. Punktemäßig hatte/hätte ich Luft ohne Ende.

Hat bestens geklappt.

Auch wenn ich möglichst darauf achte "nicht in die Punkte-Regionen" zu fahren, kann dies, u. a. auch durch Unachtsamkeit, passieren. Freisprechen möchte ich mich davon nicht.
 
F

FF-GS

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Wahrscheinlich falsches Motorrad. Auf einer Hayabusa o. ä. ist der Tacho so kleinteilig, das zwischen 100 und 200er Anzeige kaum ein Unterschied auszumachen ist. Zudem sich 200 auf so einem Bock höchstens nach 80 kmh anfühlen.
 
M

Majo

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Aus meiner Sicht spricht schon was gegen Einspruch.
Ich habe in meinem Leben schon viel bezahlt und die vorgewordene Geschwindigkeit hat immer gepasst. Ich kenne auch niemanden, bei dem das jemals anders war (Aussagen im Forum zählen da nicht).
Warum sollte man da Einspruch einlegen?? Ich habe gegen ein Gesetz verstoßen bin erwischt worden und es wird entsprechend und ohne Willkür geahndet.
Warum Gerichte sinnlos beschäftigen, warum versuchen das Recht zu beugen?? Dafür sind die Segnungen eines Rechtsstaates nicht gedacht, sondern um mich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen zu wehren.
 
K

kallegerd

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Hi,

meine Meinung dazu:
Ich fahre immer 20 km/h LANGSAMER (laut Tacho) als erlaubt. Einfach weil die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen lächerlich hoch sind.
Innerorts sind generell 30 angesagt und in Spielstraßen kuppele ich meistens aus und lasse rollen, weil der 1. Gang im Leerlauf zu schnell ist.

Sichere Grüße.
 
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