Wildunfall in der Schweiz, Führerausweis in Gefahr

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gstommy68

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Aber der Quatsch wg. Führerscheinentzug wg. Allein-Wildunfall sehe ich nicht als sinnvoll an...
Deine Meinung in allen ehren. Und wenn viele andere (und ich auch) dir zustimmen nütz es garnix wenn in der Schweiz ( oder sonstwo) die Gesetzgebund so ist dann biste drann....

gruß
gstommy68
 
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Moin,

vielen Dank für die bisherigen Antworten. Zur Klarstellung fasse ich noch mal zusammen:

Im Eingangspost habe ich das Schreiben der Behörde wörtlich zitiert. Dort steht, dass mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises gerechnet werden muss.

Der Unfall passierte innerhalb der geschlossenen Ortschaft mit 45 km/h (Naviauslesung), 50 km/h sind dort erlaubt, keine weitere Einschränkung.

Der Hirsch beging Unfallflucht, die Zeugen haben den Polizisten den Hergang bestätigt, an der Jacke wurden Wildhaare festgestellt. An der Landestelle war das Gras entsprechend niedergedrückt, es lagen dort auch Ködel. Der Fahrer selbst weiß von nichts.

Die Polizisten haben einen Jäger informiert, der hat aber den Hirschen auch nicht mehr gefunden.

Die Unfallstelle war nicht weit entfernt vom nächsten Spital, es können weniger als zwei km sein.

Ich habe mal Bilder angehängt. Der Pfeil in der Karte bezeichnet die Laufrichtung des Hirsches, der Kreis seine Landung auf der Wiese.
 

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Das ist ja nun auch wirklich nicht der Ort, an dem man mit querenden Hirschen rechnen muss.

Die Schweiz hatte ich eh schon seit Jahren aus dem Tourenverlauf gestrichen.
 
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Komisch, ich lebe in der Schweiz und fahre jedes Jahr sowohl im Inland wie auch im Ausland viele km - bisher lebe ich noch, war nie im Knast und ausser gelegentliche Parkbussen und ein paar km zu viel (ja, ist übertrieben teuer - aber solange man einigermassen im Rahmen bleibt...) bin ich glimpflich davongekommen. Ich muss ein Glückspilz sein :rolleyes:
 
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Ich habe 12 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Die drei Verkehrskontrollen die ich über mich ergehen musste waren......sagen wir mal ....angespannt. Die zwei Uniformierten haben versucht mich auseinanderzunehmen, auch mit Psychospielchen, erst ein energischer Anruf meines Chef´s hat sie dazu umgestimmt das Ihre Willkür wohl nicht durchsetzbar wäre. Da gings um Achslast-Überladungen bei Schüttgutfahrzeugen......was logischerweise per Gesetz
nicht möglich ist, weil wenn ich 10 mtr. nach der Verkehrskontrolle eine Vollbremsung mache mein Schüttgut im Tank nach vorne fließt und meine Antriebsachse WIEDER überladen wäre..........die Polizisten glaubten halt sie wären in der Schule schlauer gewesen als das Gesetz. Wenn ich den Simplon hoch fahre rutscht mein Schüttgut ja auch nach hinten, dann wäre ich ja hinten auf der letzten Achse überladen.......echt.....manchmal zweifelt man wirklich am Verstand.
Ansonsten war ich mal 1 km/h zu schnell. Ja.....EIN km/h und musste bezahlen. Ist halt so. Mit dem Motorrad wurde ich bis jetzt noch nicht belästigt.
 
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Komisch, ich lebe in der Schweiz und fahre jedes Jahr sowohl im Inland wie auch im Ausland viele km - bisher lebe ich noch, war nie im Knast und ausser gelegentliche Parkbussen und ein paar km zu viel (ja, ist übertrieben teuer - aber solange man einigermassen im Rahmen bleibt...) bin ich glimpflich davongekommen. Ich muss ein Glückspilz sein :rolleyes:
Ich war schon zig Male im Engadin und Graubünden (oder gehört der Engadin zum Kanton Graubünden?), noch nie gezahlt oder aufgehalten worden, obwohl ich nicht zum Verein der Christlichen Motorradfahrer gehöre 😝😝
 
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Moin,

wir hatten während unserer Tour ( ca. 1.500 km) ansonsten auch keinerlei Kontrollen oder ähnliches, allerdings haben wir auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen und Regeln (weitestgehend) eingehalten. Auch die Polizisten vor Ort waren super freundlich und korrekt.

Aber über das vorgenannte Schreiben sind wir in unserer Gruppe schon irritiert.
 
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Ich gehe mittlerweile davon aus, dass es einfach nur eine HinweisStandardformulierung im Schweizer Beamtendeutsch ist.

„ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“

In der Übersetzung: falls festgestellt wird, dass du Scheiße gebaut hast, könnte passieren, dass wir deinen Lappen abnehmen bzw dein Schein bei uns nicht gültig ist.

Ich würde mir da keine Sorgen machen.
 
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Na ja,

nach der ersten Prüfung dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Wildunfall, und insbesondere dieser, unvermeidbar ist. Damit ist das Schreiben m.E. am Thema vorbei. Der Verfasser/die Verfasserin hat sich gar keine Gedanken gemacht.
 
QVIENNA

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Na ja,

nach der ersten Prüfung dürfte doch Jedem klar sein, dass ein Wildunfall, und insbesondere dieser, unvermeidbar ist. Damit ist das Schreiben m.E. am Thema vorbei. Der Verfasser/die Verfasserin hat sich gar keine Gedanken gemacht.
Nicht nötig. Standardprocedere mit Textbausteinen. Quasi genormter Vorgang, da muss niemand kreativ werden. Die Polizei vor Ort kann den Vorfall nicht abschließen, daher wird er noch abschließend beurteilt.

Das wäre jetzt mein Zugang dazu.
 
NilsP_83

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Abwarten und Tee trinken...denke ich auch. viel "könnte, wenn und sollte"...nichts wirklich aussagekräftiges dabei.
 
AxelF

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Also bisher kann ich nix schlechtes über die schweizer Polizei sagen. Waren eigentlich immer freundlich und unproblematisch.
Gut, dass letzte Mal haben 6km zuviel innerorts 115,- € gekostet, aber das war auch noch tragbar.
 
Paul1965

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Oh, da gibt es noch viel Abstruseres aus der Schweiz zu berichten. Bleiben wir aber beim Hirsch und der Erkenntnis, dass in diesem Land die Strafen derart aufgeblasen werden, bis der gesetzliche Aufwand einschliesslich Tonerverbrauch und Briefmarke gedeckt ist. Macht euch keine Illusionen, die Behörden lassen nicht locker. Was auf dem Papier festgehalten wurde - und wenn noch so abwegig - kann nur mit einer Einsprache vom Tisch kommen.

Was mir wegen meinem EU-Logo auf den Nummernschild schon an verbalem Blödsinn und Unfreundlichkeit in diesem Land begegnet ist, füllt Bände. Und da ich auf "Groundhog-Days" dort keinen Bock habe, wird weiträumig umfahren.

Nachtrag; Und jetzt machen sogar die Hirsche mit!:eekek:
In dem vom TE geschilderten Fall wird die Suppe mit Sicherheit nicht so heiss gegessen wie hier angenommen, geschildert und kommentiert.

@ Teneric und andere Klönner kann ich beruhigen, sehr viele Schweizer sind froh um Jeden der unser wunderbares Land weiträumig umfährt.
Und die Anständigen Deutschen werden bei uns mindestens so anständig und fair behandelt wie die anständigen Schweizer in Deutschland :).
 
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Denke ich auch, so ein Schreiben durfte ich auch schon entgegen nehmen,
Edit, auf # Post 88 bezogen.

Von einem Lappeneinzug wegen einem Wildunfall hab ich noch nie erlebt oder gehört,
bei manchen unserer Fahrer/innen wurde aus anderen Gründen der Fahrausweis eingezogen, aber bei einem Wildunfall nie..
 
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Ansonsten war ich mal 1 km/h zu schnell. Ja.....EIN km/h und musste bezahlen. Ist halt so.
Du warst 4 oder 6 zu schnell. Je nach MessGerät werden 3 oder 5 von deiner Geschwindigkeit abgezogen. Wenn dann noch 1 bleibt kostet es. Wenn 0 bleibt ist es free of charge. ;-)
 
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´n Abend,

ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so ein Schreiben völlig automatisch auf der Grundlage des Polizeirapports rausgeschickt wird. Ein Mensch hatte hier sicherlich seine Hände im Spiel. Und genau deswegen bin nicht nur ich irritiert.
 
Thema:

Wildunfall in der Schweiz, Führerausweis in Gefahr

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