Wildunfall in der Schweiz, Führerausweis in Gefahr

Diskutiere Wildunfall in der Schweiz, Führerausweis in Gefahr im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; In der Schweiz ist nichts unmöglich. Gruß Gerhard
ChiemgauQtreiber

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Hat aber wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun.
Wenn der Hirsch seitlich ins Mopped rennt, was hätte der Fahrer tun sollen bei (ich sage mal) 100m Sichtweite, innerorts, bei 45km/h.
wenn ich das so lese, dann erinnert mich das an einen Wildunfall in jungen Jahren (glücklicherweise NICHT in der schönen Schweiz):
Ein Reh läuft von Rechts über die Straße .. ich seh das und bremse ... Reh überquert "sicher" die Straße vor mir...... "Bong" 2-tes Reh bricht sich in der Beifahrertür das Genick :eekek:

übertragen auf unsere liebe CH - würde man da heute trotzdem eine "Busse" erhalten :fragezeichen: , obwohl man fast gestanden hat ... :fragezeichen:
 
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Gast 61523

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wenn ich das so lese, dann erinnert mich das an einen Wildunfall in jungen Jahren (glücklicherweise NICHT in der schönen Schweiz):
Ein Reh läuft von Rechts über die Straße .. ich seh das und bremse ... Reh überquert "sicher" die Straße vor mir...... "Bong" 2-tes Reh bricht sich in der Beifahrertür das Genick :eekek:

übertragen auf unsere liebe CH - würde man da heute trotzdem eine "Busse" erhalten :fragezeichen: , obwohl man fast gestanden hat ... :fragezeichen:
Hättest du nach dem ersten Reh gleich wieder Gas gegeben.....
Fahrzeug nicht beherrscht :giggle:
 
TTTom

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Gilt das auch für aus dem nichts in's Fahrzeug springendes Wild oder überraschend den Fahrweg kreuzende Abrissbirnen?
Nee, mit manchen Dingen muss man einfach nicht rechnen...
Das man NICHT damit rechnen muss hatte ich doch geschrieben. :redface:

Was Du (in Deutschland) mußt, sagt §3 StVO (1) Satz 4:

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
 
ChiemgauQtreiber

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Hättest du nach dem ersten Reh gleich wieder Gas gegeben.....
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in Wirklichkeit hab ich beim Hinterhersehen hinter dem ersten Reh gedacht, "hättest mal nicht gebremst....."
hätte ja die TK bezahlt....
ja, ich war jung und ich brauchte das Geld :eekek::verwirrt_2:
 
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´n Abend,

wir waren Anfang September mit sechs Motorrädern in der Schweiz. In einer kleinen Ortschaft erwischte es den ersten Fahrer. Zwischen zwei Häusern sprang ein Hirsch auf die Straße und lief direkt gegen die rechte Seite der GS, der Fahrer stürzte und blieb ohne Besinnung auf der Straße liegen. Später konnte er sich an nichts erinnern, der gesamte Morgen war weg. Nach kurzer Zeit kam er wieder zu sich, er hatte keine weiteren Verletzungen.

Das Navigationsgerät 6 zeigte an, dass er direkt vor dem Zusammenstoß mit 45 km/h fuhr. Die örtliche Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Heute hat er Post vom Straßenverkehrsamt Graubünden bekommen. Im Schreiben steht: „ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“

In Deutschland ist mir so ein Verfahren beim Wildunfall undenkbar.
Ich wage stark zu bezweifeln ob eine CH Behörde einem deutschen Fahrer den Ausweis entziehen kann,
sie können den Unfall an die zuständige deutsche Behörde melden, und das war es dann auch schon.
Könnte eine Art Standardbrief sein welcher immer rausgeht bei der Art von Unfall.

Josef
 
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Uli G.

Uli G.

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Das man NICHT damit rechnen muss hatte ich doch geschrieben. :redface:

Was Du (in Deutschland) mußt, sagt §3 StVO (1) Satz 4:

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
Das ist so nicht grundsätzlich richtig.
Es gibt Gerichtsurteile, wonach auf Autobahnen auch deutlich schneller gefahren werden darf, als nur so, daß man innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Voraussetzung ist, daß andere Fzg.e voraus fahren und eindeutig sichtbar/erkennbar sind (die müssen nicht so schnell fahren), etwas, was bei der hohen Verkehrsdichte heute praktisch immer gegeben ist (In den 80ern bin ich jeden Freitag abends ca. 20.00 Uhr HH-H gefahren, da war ich manchmal lange Zeit mutterseelenallein auf der BAB7 unterwegs, sowie ich das Weichbild von HH verlassen hatte, heute ist da Rummel rund um die Uhr).

Uli
 
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Rotax562

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irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
So wie beschrieben ist die Vorgehensweise in der Schweiz. Da hast du eben 2 Verfahren am Hals statt nur einem wie in D.
Rechtskräftiges gibt es bisher noch nichts und ggf. kann man Einspruch einlegen. Falls es auch Zweifler gibt, aber ich würde die Schweiz als Rechtsstaat einstufen genauso wie Deutschland.

Beim Fahrverbot gehe ich davon aus das es nur für CH gilt. Kommt also drauf an ob das eine wirkliche Einschränkung ist.
Viel interessanter ist wie viel Stutz das Vergnügen kostet, falls die Behörden zu einem entsprechenden Ergebnis kommen.

Schaun wir mal was raus kommt, ein entsprechendes Feedback wäre interessant.
 
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Michel1970

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Ich wage stark zu bezweifeln ob eine CH Behörde einem deutschen Fahrer den Ausweis entziehen kann,
sie können den Unfall an die zuständige deutsche Behörde melden, und das war es dann auch schon.
Könnte eine Art Standardbrief sein welcher immer rausgeht bei der Art von Unfall.

Josef
Die Deutsche Fahrerlaubnis dürfen Schweizer Behörden Dir tatsächlich nicht entziehen, allerdings dürfen sie Dir die Anerkennung derselben für ihr eigenes Hoheitsgebieit aberkennen, Dir also quasi ein Fahrverbot für die Schweiz erteilen, weil Deine Fahrerlaubnis dort nicht länger akzeptiert wird.
Ein Versoß dagegen wäre dann ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", also eine Straftat. Kein Problem, solange künftig kein Rad mehr Schweizer Boden berührt...
Anders sieht es hinsichtlich der zu erwartenden Geldstrafe/-buße aus. Diese würde aufgrund vermutlich bestehender gegenseitiger Abkommen auch durch deutsche Behörden hier in der BRD durch hiesige Ämter/Behörden für die schweizer Stellen eingetrieben werden.
 
TTTom

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Das ist so nicht grundsätzlich richtig.
Es gibt Gerichtsurteile, wonach auf Autobahnen auch deutlich schneller gefahren werden darf, als nur so, daß man innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Voraussetzung ist, daß andere Fzg.e voraus fahren und eindeutig sichtbar/erkennbar sind (die müssen nicht so schnell fahren), etwas, was bei der hohen Verkehrsdichte heute praktisch immer gegeben ist (In den 80ern bin ich jeden Freitag abends ca. 20.00 Uhr HH-H gefahren, da war ich manchmal lange Zeit mutterseelenallein auf der BAB7 unterwegs, sowie ich das Weichbild von HH verlassen hatte, heute ist da Rummel rund um die Uhr).

Uli
Richtig ist das Eine, Gesetz das Andere und Recht(-sprechung) das Dritte.
Das Leben ist kompliziert. :wink:
 
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Ja die Schweiz ist rechtlich bezüglich Verkehrsdelikten kompliziert. Leider manchmal auch nicht mehr so rechtsstaatlich wie es sein sollte.

Bei Unfällen gibt es hier immer 2 Verfahren. Es gibt ein Bussgeld- oder Strafverfahren vom Gerichtssitz des Unfallortes. Kann z.B. Genf sein. Dort wo der Unfall passiert ist. Wenn man Schuld ist, kann es eine Busse und in schweren Fällen sogar Haft geben. Wir haben ja seit einiger Zeit auch den "Raserartikel". Wenn man viel zu schnell fährt, kann Fahrzeug eingezogen und verkauft oder verschrottet werden und Haft, teilweise je nach schwere sogar unbedingt. Oder eben Bussgeldbescheid.

Danach kommt das Administrativverfahren. Das übernimmt das Amt des Wohnsitzkantons. Könnte hier z.B. Zürich sein. Hier gehts nur um den Führerschein. Wenn leichteres Delikt, gibts eine Verwarnung. Danach ist man 2 Jahre auf Bewährung. Heisst in dieser Zeit darf keine neue Verwarnung dazukommen, da sonst klar Ausweisentzug. In schwereren Fällen gleich Ausweisentzug. Beides hat nur bedingt miteinander was zu tun. Bei Ausländern gibts ein Fahrverbot für die Schweiz, nicht in Deutschland. Umgekehrt übrigens auch. Ein Freund hier in der Schweiz kriegt mal ein Fahrverbot für Deutschland, weil dort viel zu schnell gefahren, aber nicht in der Schweiz. Scheint also üblich zu sein.

Wildunfall. Hatte ich vor 40 Jahren auch mal. Wildhüter anrufen, das ist Pflicht. Polizei muss man da nicht rufen. Der bescheinigt einem einen Wildunfall und Versicherung bezahlt. Sache erledigt. Dass es wegen Wildunfall ein Fahrverbot gibt, hab ich noch nie gehört. Aber bei Unfall, wenn man Teil- oder Vollschuld hat, gibts immer ein Fahrverbot wegen nicht beherrschen des Fahrzeugs.

Was hier total extrem ist, ist zu schnelles Fahren. Da wird man umgehend als Schwerkrimineller angesehen. Wird viel härter bestraft wie Ladendiebstahl oder ähnliches. Daher immer schauen, dass man im Rahmen bleibt. Verdammt teuer wirds, wenn man innerorts 20Km/h überschreitet, ausserorts 25 und auf AB 30. Da ist man zwingend den Führerschein los. Auch Ausländer, ebenso müssen die die Busse gleich bezahlen, sonst wird Fahrzeug einbehalten, bis bezahlt. Einfach diese Überschreitung merken und definitiv nicht drüber geben. Radare stehen mittlerweile fast an jeder Ecke. Was hier gut ist, ist der Zusammehalt der Moppedfahrer. Da warnt jeder die entgegen kommenden, wenn er was sieht. Darauf ist ziemlich Verlass. Aber grundsätzlich haben wir schon so die strengsten Gesetze bezüglich Geschwindigkeit. Daher machen hier auch 200PS Maschinen überhaupt keinen Sinn mehr, die frustrieren nur, da man dort im 1. Gang schon im Gefängnis landen kann. Und da gibts auch keine Diskussionsmöglichkeiten, nichts.. das wird knallhart durchgesetzt ohne Pardon.
 
QVIENNA

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Und wenn ich aufgrund von Dreck in einer Kurve rausfliege, dann ist es ein nicht beherrschen des Fahrzeuges?
Ja. Vor ein paar Jahren hatte ich mich in Kroatien in den Bergen auf einer Schotterbank in einer Kurve flachgelegt, Loch im Deckel, Ölaustritt. Abschleppdienst war ungläubig, dass wir keine Polizei verständigt hatten (wäre Vorschrift gewesen und zugleich hätte ich mindestens 100 Strafe zahlen müssen). Die Straße haben wir selbst gesäubert und es immerhin geschafft, eine Bikergruppe auf den Schotter aufmerksam zu machen.
 
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Equalizer

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Sowohl die ärztliche wie auch die polizeiliche Behandlung waren super. Er musste eine Nacht im Krankenhaus in Tinizong verbringen, der Unfall ist etwa zwei km davor passiert. Aber mit so einem Schreiben hat keiner gerechnet.

Eine Merkwürdigkeit gab es aber noch. Der Polizist konnte keine Unfallbescheinigung ausstellen, in der explizit „Wildunfall“ steht. Die ist in Deutschland für die Versicherung zwingend erforderlich.
Ist der Hirsch tot daneben gelegen, oder mit was soll der Polizist Wildunfall begründen können ? Und von allen 6 ist keine Gopro gelaufen, das es sowas noch gibt
 
NilsP_83

NilsP_83

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Ist der Unfallbeteilligte Deutscher und im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist diese nicht in Gefahr. Die Schweiz kann die Fahrerlaubnis nicht entziehen. Möglich sind die Forderungen von Kosten und die Aberkennung bzw. das Verbot in der Schweiz ein Fahrzeug zu führen.
Dumme Sache, gerade für einen Motorradfahrer aber aufgrund eines solchen Unfalles wird die Anerkennung, wenn man sie so nennen darf, ja auch nicht ewig "aberkannt"...
 
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gstommy68

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.....klarer Fall der Moppedfahrer ist schuld. Wäre er statt der 45 km/h 50 km/h gefahren dann wäre der Moppedfahrer schon vorbei gewesen und der Hirsch hinter dem Mopped über die Straße gelaufen.... :cool:
 
AxelF

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Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es nur den Hirsch als Geschädigten und den Fahrer selbst (da ohnmächtig, Motorrad evtl. beschädigt). Finde ich trotz allem sehr seltsam, wenn hier eine Strafe "konstruiert" wird, die eigentlich keinen Sinn macht. Was soll der Bestrafte daraus lernen? Dass er sein Motorrad nur noch schiebt oder besser stehen läßt, um garantiert nicht umzufallen bzw. mit etwas unerwartetem zu kollidieren.
Da erwarte ich schon etwas mehr gesunden Menschenverstand von der Justiz.

Selbst wenn das mit dem Wild nicht nachgewiesen werden kann und der Motorradfahrer quasi "allein" umgefallen ist, kann man hier doch nicht auf eine Schuld oder Strafe kommen.

Bei der Geschwindigkeit kann ich nicht meckern. Wenn das eben vorgeschrieben ist, muß man sich halt auch dran halten. Dass es in CH mehr kostet, ist kein Wunder. 30 Euro merkt ein Schweizer ja gar nicht als Strafe.

Aber der Quatsch wg. Führerscheinentzug wg. Allein-Wildunfall sehe ich nicht als sinnvoll an...
 
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