K
kuhtreter
In der Schweiz ist nichts unmöglich.wer hat fremde Häuser im Wohnzimmer
Gruß Gerhard
In der Schweiz ist nichts unmöglich.wer hat fremde Häuser im Wohnzimmer
wenn ich das so lese, dann erinnert mich das an einen Wildunfall in jungen Jahren (glücklicherweise NICHT in der schönen Schweiz):Hat aber wenig mit dem vorliegenden Fall zu tun.
Wenn der Hirsch seitlich ins Mopped rennt, was hätte der Fahrer tun sollen bei (ich sage mal) 100m Sichtweite, innerorts, bei 45km/h.
Naja ... wäre man "nicht da" gewesen, wäre auch nix passiert ......
übertragen auf unsere liebe CH - würde man da heute trotzdem eine "Busse" erhalten , obwohl man fast gestanden hat ...
Hättest du nach dem ersten Reh gleich wieder Gas gegeben.....wenn ich das so lese, dann erinnert mich das an einen Wildunfall in jungen Jahren (glücklicherweise NICHT in der schönen Schweiz):
Ein Reh läuft von Rechts über die Straße .. ich seh das und bremse ... Reh überquert "sicher" die Straße vor mir...... "Bong" 2-tes Reh bricht sich in der Beifahrertür das Genick
übertragen auf unsere liebe CH - würde man da heute trotzdem eine "Busse" erhalten , obwohl man fast gestanden hat ...
Das man NICHT damit rechnen muss hatte ich doch geschrieben.Gilt das auch für aus dem nichts in's Fahrzeug springendes Wild oder überraschend den Fahrweg kreuzende Abrissbirnen?
Nee, mit manchen Dingen muss man einfach nicht rechnen...
in Wirklichkeit hab ich beim Hinterhersehen hinter dem ersten Reh gedacht, "hättest mal nicht gebremst....."Hättest du nach dem ersten Reh gleich wieder Gas gegeben.....
Fahrzeug nicht beherrscht
Ich wage stark zu bezweifeln ob eine CH Behörde einem deutschen Fahrer den Ausweis entziehen kann,´n Abend,
wir waren Anfang September mit sechs Motorrädern in der Schweiz. In einer kleinen Ortschaft erwischte es den ersten Fahrer. Zwischen zwei Häusern sprang ein Hirsch auf die Straße und lief direkt gegen die rechte Seite der GS, der Fahrer stürzte und blieb ohne Besinnung auf der Straße liegen. Später konnte er sich an nichts erinnern, der gesamte Morgen war weg. Nach kurzer Zeit kam er wieder zu sich, er hatte keine weiteren Verletzungen.
Das Navigationsgerät 6 zeigte an, dass er direkt vor dem Zusammenstoß mit 45 km/h fuhr. Die örtliche Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Heute hat er Post vom Straßenverkehrsamt Graubünden bekommen. Im Schreiben steht: „ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“
In Deutschland ist mir so ein Verfahren beim Wildunfall undenkbar.
Das ist so nicht grundsätzlich richtig.Das man NICHT damit rechnen muss hatte ich doch geschrieben.
Was Du (in Deutschland) mußt, sagt §3 StVO (1) Satz 4:
"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
Die Deutsche Fahrerlaubnis dürfen Schweizer Behörden Dir tatsächlich nicht entziehen, allerdings dürfen sie Dir die Anerkennung derselben für ihr eigenes Hoheitsgebieit aberkennen, Dir also quasi ein Fahrverbot für die Schweiz erteilen, weil Deine Fahrerlaubnis dort nicht länger akzeptiert wird.Ich wage stark zu bezweifeln ob eine CH Behörde einem deutschen Fahrer den Ausweis entziehen kann,
sie können den Unfall an die zuständige deutsche Behörde melden, und das war es dann auch schon.
Könnte eine Art Standardbrief sein welcher immer rausgeht bei der Art von Unfall.
Josef
Richtig ist das Eine, Gesetz das Andere und Recht(-sprechung) das Dritte.Das ist so nicht grundsätzlich richtig.
Es gibt Gerichtsurteile, wonach auf Autobahnen auch deutlich schneller gefahren werden darf, als nur so, daß man innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Voraussetzung ist, daß andere Fzg.e voraus fahren und eindeutig sichtbar/erkennbar sind (die müssen nicht so schnell fahren), etwas, was bei der hohen Verkehrsdichte heute praktisch immer gegeben ist (In den 80ern bin ich jeden Freitag abends ca. 20.00 Uhr HH-H gefahren, da war ich manchmal lange Zeit mutterseelenallein auf der BAB7 unterwegs, sowie ich das Weichbild von HH verlassen hatte, heute ist da Rummel rund um die Uhr).
Uli
Manchmal hab ich das Gefühl, gewisse Kreise seien stolz darauf.das wird knallhart durchgesetzt ohne Pardon.
Ja. Vor ein paar Jahren hatte ich mich in Kroatien in den Bergen auf einer Schotterbank in einer Kurve flachgelegt, Loch im Deckel, Ölaustritt. Abschleppdienst war ungläubig, dass wir keine Polizei verständigt hatten (wäre Vorschrift gewesen und zugleich hätte ich mindestens 100 Strafe zahlen müssen). Die Straße haben wir selbst gesäubert und es immerhin geschafft, eine Bikergruppe auf den Schotter aufmerksam zu machen.Und wenn ich aufgrund von Dreck in einer Kurve rausfliege, dann ist es ein nicht beherrschen des Fahrzeuges?
Ist der Hirsch tot daneben gelegen, oder mit was soll der Polizist Wildunfall begründen können ? Und von allen 6 ist keine Gopro gelaufen, das es sowas noch gibtSowohl die ärztliche wie auch die polizeiliche Behandlung waren super. Er musste eine Nacht im Krankenhaus in Tinizong verbringen, der Unfall ist etwa zwei km davor passiert. Aber mit so einem Schreiben hat keiner gerechnet.
Eine Merkwürdigkeit gab es aber noch. Der Polizist konnte keine Unfallbescheinigung ausstellen, in der explizit „Wildunfall“ steht. Die ist in Deutschland für die Versicherung zwingend erforderlich.