Wildunfall in der Schweiz, Führerausweis in Gefahr

Diskutiere Wildunfall in der Schweiz, Führerausweis in Gefahr im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Langsam, auch wenn es hier in der BRD wegen zu schnellem Fahren keine Haftstrafen gibt, so können und werden diese Strafen aber hier an Deutschen...
fralind

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Langsam, auch wenn es hier in der BRD wegen zu schnellem Fahren keine Haftstrafen gibt, so können und werden diese Strafen aber hier an Deutschen Bundesbürgern vollstreckt, wenn auch etwas abgemildert, wenn man in der CH zu einem Freiheitsentzug wegen zu schenllen Fahrens, auch in Abwesenheit, verurteilt wurde.

Stuttgart: "Gotthard-Raser" sitzt im Gefängnis
 
fralind

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Nein, CH kann in D nichts holen. Versuchen es dann nochmal mit einer Mahnung.
Leider vergessen sie immer "letzte" zur Mahnung dazu zu schreiben. Danach hörst nix mehr. 😂
War auf das hier bezogen
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Langsam, auch wenn es hier in der BRD wegen zu schnellem Fahren keine Haftstrafen gibt, so können und werden diese Strafen aber hier an Deutschen Bundesbürgern vollstreckt, wenn auch etwas abgemildert, wenn man in der CH zu einem Freiheitsentzug wegen zu schenllen Fahrens, auch in Abwesenheit, verurteilt wurde.

Stuttgart: "Gotthard-Raser" sitzt im Gefängnis
na ja, mehrmals mit bis zu 200 km/h im Gotthart .. und Verfolgung mit der Polizei
das ist ja deutlich ausserhalb des Rahmens, den wir hier grad diskutieren - das ist ja nicht der Regelfall.
 
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Gast29174

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Moin,

falls es für meinen Kumpel wieder Post aus der Schweiz gibt, werde ich berichten.
Dann hoffe ich mal, dass das ganze sich im Sand verläuft.

Hier im Thread sollte aber das Thema weiterhin - Wildunfall und die Folgen -sein.


Daher nochmal der Hinweis hier geht es nicht um die allgemeinen Bussgelder .

Bitte beachten ! Danke :wink:
 
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Gast 54259

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´n Abend,

wir waren Anfang September mit sechs Motorrädern in der Schweiz. In einer kleinen Ortschaft erwischte es den ersten Fahrer. Zwischen zwei Häusern sprang ein Hirsch auf die Straße und lief direkt gegen die rechte Seite der GS, der Fahrer stürzte und blieb ohne Besinnung auf der Straße liegen. Später konnte er sich an nichts erinnern, der gesamte Morgen war weg. Nach kurzer Zeit kam er wieder zu sich, er hatte keine weiteren Verletzungen.

Das Navigationsgerät 6 zeigte an, dass er direkt vor dem Zusammenstoß mit 45 km/h fuhr. Die örtliche Polizei hat den Unfall aufgenommen.

Heute hat er Post vom Straßenverkehrsamt Graubünden bekommen. Im Schreiben steht: „ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“

In Deutschland ist mir so ein Verfahren beim Wildunfall undenkbar.
Stell mal den Brief hier rein...alles andere ist Kaffeesudleserei.
 
*Topas*

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„ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“
das verläuft sich 👍
 
stefu

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Jetzt wartet mal ab. Es steht dort *es ist nicht auszuschliessen, dass....."
Den deutschen Führerschein können sie kaum wegnehmen.
Hier noch der link zum Art 16: Fedlex
 
SLK

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Da steht nur das, was du geschrieben hast🤔
Welche grammatikalische Bedeutung hat diese Formulierung?

Im Schreiben steht: „ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“
 
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Gast29174

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Ich glaube nicht, dass wir hier jetzt an dem Wortlaut des Schreibens zweifeln müssen - ein Foto ist daher wirklich nicht erforderlich.

Aber wie schaut es denn aus mit Fristen ? Gibt es in der Schweiz ein Frist bis wann eine Entscheidung ( egal ob Buße oder Entzug ) zugestellt sein müssen ?
Gibt es vielleicht auf dem Schreiben dazu Hinweise ?
 
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Gast 31894

Gast
Die Fristen verlängern sich unter Umständen durch den Schriftverkehr, letztes Schreiben verlängert das manchmal.
Aber vllt. weiss es eine*r besser.
Man kann auch mit dem Staatsanwalt "Verhandeln", bei mir von 300 CHF Busse auf 200 CHF.
Wie geschrieben trotzdem 1200 Gesamtkosten und Androhung von 1 Mon .Fahrverbot in CH bei Wiederholung in 2 Jahren. Via Segura!!

LG
 
hydrantenfritz

hydrantenfritz

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Aber wie schaut es denn aus mit Fristen ? Gibt es in der Schweiz ein Frist bis wann eine Entscheidung ( egal ob Buße oder Entzug ) zugestellt sein müssen ?
Gibt es vielleicht auf dem Schreiben dazu Hinweise ?
Sanne eine gute Bemerkung..ich kenne keine "Allgemein gültigen" Fristen....Aber so wie ich unsere Behörden kenne, haben die sicher im Schreiben eine Frist ( sei das für eine Stellungnahme..oder Einsprache, oder was auch immer ) eingesetzt.

Und die Möglichkeit über eine definierte Adresse, Kontakt aufzunehmen.
Ich würde das auf alle Fälle warhnehmen...Man ist nie sicher was da noch kommt.

PS: sonst kommt dann plötzlich ( was auch immer) was "reingeschneit", was man nicht mehr beeinflussen kann.

PS 2: Ich würde das auch tun wenn der Fall umgekehrt liegen würde ( heist ich als Schweizer von Deutschland Post bekommen hätte)
 
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Gast 54259

Gast
Welche grammatikalische Bedeutung hat diese Formulierung?

Im Schreiben steht: „ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“
Und was steht da sonst noch?
 
DirtySanchez

DirtySanchez

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Name und Anschrift inkl. Geburtsdatum meines Kumpels, Absender der Behörde, Aktenzeichen, Datum, Mit freundlichen Grüßen, Unterschrift der Sachbearbeiterin
Sachbearbeiterin schon gegoogelt? Gefunden? Brauchbar? :lalala:
 
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