´n Abend,
wir waren Anfang September mit sechs Motorrädern in der Schweiz. In einer kleinen Ortschaft erwischte es den ersten Fahrer. Zwischen zwei Häusern sprang ein Hirsch auf die Straße und lief direkt gegen die rechte Seite der GS, der Fahrer stürzte und blieb ohne Besinnung auf der Straße liegen. Später konnte er sich an nichts erinnern, der gesamte Morgen war weg. Nach kurzer Zeit kam er wieder zu sich, er hatte keine weiteren Verletzungen.
Das Navigationsgerät 6 zeigte an, dass er direkt vor dem Zusammenstoß mit 45 km/h fuhr. Die örtliche Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Heute hat er Post vom Straßenverkehrsamt Graubünden bekommen. Im Schreiben steht: „ Nach einer ersten Prüfung des Polizeirapports ist nicht auszuschließen, dass Sie gemäß Art. 16 ff. SVG mit der Aberkennung des ausländischen Führerausweises rechnen müssen. Bevor wir ein Verfahren eröffnen, warten wir den Strafbescheid ab. Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung des Falls durch die Straßenbehörde auf unser Verfahren einen wesentlichen Einfluss hat.“
In Deutschland ist mir so ein Verfahren beim Wildunfall undenkbar.