'n Abend,
mein Kumpel hat heute von der Staatsanwaltschaft Graubünden Post bekommen. Das Schreiben datiert vom 20.01.2022 und ist eine Einstellungsverfügung gemäß Art. 319ff StPO.
"Es wird verfügt:
1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Verletzung der Verkehrsregeln gemäß Art. 31 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 90 Abs. 1 SVG wird eingestellt.
2. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton.
3. Eine Entschädigung wird nicht zugesprochen."
Dann folgen zwei weitere Seiten, in denen der Sachverhalt noch mal geschildert wird.
Zwei Sätze daraus muss ich aber noch zitieren.
" Er zog sich dabei leichte Verletzungen zu, verzichtete jedoch auf die Stellung eines Strafantrags."
" Gemäß Art. 31 Abs. 1 SVG muss der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann."
Unterschrieben wurde das Schreiben von einer Staatsanwältin und genehmigt wurde es von " Der Erste Staatsanwalt".
Da wurde schon ein immenser Aufwand betrieben für so 'nen klaren Sachverhalt.