Ich bin ja noch mitten im ersten offiziellen Reparaturversuch nach Übergabe.
Das der Händler vor Auslieferung schon die Bremsen getauscht hat, geht nicht in die Kauf-Vertragshistorie eine, gilt also nicht als Mangelbeseitigung nach Kauf.
Schließlich ging die GS erst mit Übergabe in mein Eigentum über, vorher kann der Händler mit seinem Eigentum zwangsläufig machen, was er will.
Ich habe nach Übergabe den Mangel aufgezeigt, das Moped wurde Anfang November abgeholt und BMW hat nun Zeit, das nachzubessern. Ich kann natürlich gleich zum RA rennen für eine Fristsetzung für die Reparatur, das ist aber bzgl. meiner Intention, die GSA zu behalten, aktuell nicht zielführend.
Ich habe immer noch Vertrauen, das BMW die Baustelle mittelfristig schließt, kurzfristig sind sie dazu offensichtlich nicht in der Lage, aber weit vor März brauch ich auch nicht das Kriegsbeil ausgraben mangels Notwendigkeit.
Trotzzdem setze ich da nun mal schriftlich Nadelstiche, ungestraft kommen sie mir nicht davon, die Sch.lamperten