G
Gast 11529
Gast
aus ganz aktuellem Anlass:Und da liegt der Hase im Pfeffer (in unseren Arbeitsverträgen steht ganz klar drin, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung sind, auf die kein Recht besteht):
Quelle: Freiwilligkeit - Wikipedia
Vor zwei Wochen hatte ich wegen meinen Lohnforderungen einen Termin beim Arbeitsgericht, noch keine Verhandlung, eher ein Schlichtungstermin mit vorsitzender Richterin. Auch in meinem Arbeits-
vertrag stand das diese Prämien freiwillig gezahlt werden und keinen Anspruch auf regelmäßige Wiederholbarkeit haben. Die Richterin hat auf Verweis eines Grundsatzurteils vom Bundes-Arbeitsgericht darauf hingewiesen das solche Vertragsklauseln mit dem Urteil gekippt sind und zur monatlichen Brutto-Lohnrechnung dazu gezählt werden müssen. Da gibts kein Freiwillig mehr, entweder erwähnen und bezahlen oder einfach weglassen im Vertrag.