Warum brauchts Handschuhe?

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Headfield

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Warum sollen Leistungen einer privaten Versicherung an eine gesetzliche Norm oder deren Fehlen gekoppelt sein? Aber an dem Punkt kommen wir nicht mehr zusammen.
Diese Regelung besteht doch längst. Ein Helm ist Vorschrift und muss eine gesetzliche Norm erfüllen. Marke, Modell etc. spielt keine Rolle, sofern er die Norm erfüllt. Setzt Du Dir aber stattdessen ein Nudelsieb auf den Kopf, dann wird die Haftpflicht des Gegners (die Deinen Schaden zahlt, sofern der Gegner Schuld hat) bei dem entsprechenden Schadensfall mit Kopfinvolvierung Deinerseits mindestens schon mal eine Teilschuld einbringen.

Es ist alles schon da. Nur ist die sonstige Schutzkleidung eben noch nicht Vorschrift.
 
AmperTiger

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Stichwort Versicherung: Hier werden wir sicherlich in den kommenden Jahren weiter zunehmende Differenzierungen basierend auf den jeweiligen Verhaltensweisen sehen. Im Kleinen sind diese doch längst etabliert: Alter, Garagenparkplatz etc. Im Zuge der zunehmenden Datenerfassung wird das Ganze sicherlich deutlich zunehmen.
gutes Argument. Alter des Fahrers und (im Diebstahlsfall) ein Garagenplatz scheint in der Kostenstatistik der Versicherungen eine deutlich höhere Prio einzunehmen, als das Nichtragen von Handschuhen beim Motorradfahren. sonst wäre es schon längst so weit.(und dann hätte ich als Kunde die Wahl, die Versicherung zu wechseln)
 
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Headfield

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Ja, das kann einerseits die Kostenstatistik sein. Andererseits liegt es aber auch an der Datenlage. Je mehr überwacht und geprüft werden kann, desto stärker können auch andere Aspekte einfließen.

Entweder ist die Evidenz aus der Schutzkleidung noch nicht bekannt, weil eben doch nur schwer zu erfassen, oder aber es ist bekannt und spielt aus Kosten-Nutzen-Sicht keine Rolle.

Wenn Versicherungen eines gut können, dann ist das rechnen. Jede Police, jeder Service ist knallhart durchkalkuliert. Das muss sie über den Wettbewerb aber auch sein.

Daher lohnt es sich bei jeder Versicherung auch genau zu schauen, was denn alles versichert ist. Diese ganzen "zusätzlich haben Sie noch dieses, jenes, bla und blubb" sollte man sich durchaus einmal anschauen. Ist da relativ viel dabei, was man realistischerweise gar nicht braucht, hat man auch nicht die richtige Police vor der Nase. Alles was da drin steht, zahlt man ja mit. Und wenn da Risiken abgesichert sind, die man selber gar nicht eingeht, zahlt man diese Risiken eben umsonst mit.
 
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Werner-R80

Werner-R80

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Nur mal kurz in den Raum geworfen.
Ich hatte vor 10 Jahren auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall wegen dem ich mich im Krankenhaus behandeln lassen musste. Bei der Aufnahme fragte mich der Arzt ob ich einen Helm aufgehabt hatte. Ich bejahte und er wollte den Helm sehen weil er das protokollieren muss. Wird von der Versicherung verlangt.
Ich bin also nach meiner Verarztung erst mal Heim und habe den Helm geholt um diesem dem Arzt zu zeigen. Er meinte das die BG bei nichttragen eines Fahrradhelms die Leistungen kürzt und der Verletzte für einen Prozentzatz an den heilungskosten beteiligt wird.
Das ganze zu der "Nichttragepflicht" vom Fahrradhelm und das schon 1998
 
AmperTiger

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dieses Spiel kann man mitspielen Werner oder dem Arzt sagen, wo er sich den Helm hinstecken kann. Er wird sich mit der Antwort "Ja" zufrieden geben müssen. Alles andere ist nicht seine Aufgabe, er arbeitet im KH und nicht für die BG oder die Versicherung.
Auch das Spiel der BG wäre rechtlich wohl nicht haltbar ohne Helmpflicht beim Radfahren. Siehe Urteil BGH zum Motorradfahren.

Bei meinem schweren, selbstverschuldeten Unfall hat der Arzt auch gemeint, an meinem Enduroanzug rummaulen zu müssen und die Krankenschwester meinte auch mit bittersaurer Miene "Motorradfahren ist so gefährlich". scheiß drauf, haben die beiden je einen Radfahrer oder einen Skifahrer drauf angesprochen? die sollen sich um ihren eigenen Kram kümmern.
 
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Headfield

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Nicht böse gemeint, aber mit "scheiß drauf" und den Helm kann sich der Arzt sonst wo hinstecken wirst Du im Zweifelsfalle aber auch nicht weiter kommen. Sicherlich ist der Arzt nicht die richtige Instanz, um eine fachgerechte Prüfung vorzunehmen. Das macht dann im Fall der Fälle eben ein Gutachter. Wie bei jedem Unfall mit einer entsprechenden Schadenssumme auch.

Daher immer schön schauen, was in der Police steht.

Zudem gilt in Deutschland neben den ganzen Vorschriften und Gesetzen ja auch noch das Richterrecht. D.h. alles was nicht explizit geregelt ist, wird über Rechtsprechung unter Anwendung der allgemeinen Gesetze in Urteilen ausgelegt - Gesetzestexte sind ja aufgrund der Komplexität des realen Lebens nicht allumfassend. Und meines Wissens gilt: Spätestens wenn ein entsprechendes Urteil mit einem vergleichbaren Szenario beim EuGH vorliegt, dann ist Feierabend. Dann kannst Du nur noch auswandern.
 
AmperTiger

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Nicht böse gemeint, aber mit "scheiß drauf" und den Helm kann sich der Arzt sonst wo hinstecken wirst Du im Zweifelsfalle aber auch nicht weiter kommen. Sicherlich ist der Arzt nicht die richtige Instanz, um eine fachgerechte Prüfung vorzunehmen. Das macht dann im Fall der Fälle eben ein Gutachter. Wie bei jedem Unfall mit einer entsprechenden Schadenssumme auch. Daher immer schön schauen, was in der Police steht. .
wieso denn Police?
wenn Werner mit dem Rad stürzt, zahlt die Krankenkasse die Behandlungskosten und ich könnte mich nicht erinnern, dass die mich bei meinem Radsturz nach einem Helm gefragt hätten. mein Kopf war aber auch nicht betroffen. Wenn nun also der behandelnde Arzt mich nach einem Helm fragt, dann wird er sich mit "ja" zufrieden geben müssen.

hier kommen wir aber arg weit ins spekulieren rein und ich würde mich im Falle eines Falles (Kürzung der Leistung durch irgendwen) anwaltlich mal unverbindlich beraten lassen.
 
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Headfield

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Wie gesagt, beim Stichwort Arzt stimme ich ja vollkommen zu. Ob Du ihm einen Helm zeigst oder nicht ist ziemlich Banane. Was auch immer er da anschließend weiter gibt, das lässt sich mit ziemlicher Sicherheit anfechten. Einen Gutachter würde es benötigen - Deutschland halt ;-) Aber man kann ja dennoch nett zum Arzt sein, auch wenn er doofe Fragen stellt - manche haben halt wirklich diesen "Gott-in-weiß"-Komplex ;-) Und bei der Krankenschwester (je nach Potential) grinst man einfach etwas verschmitzt und sagt "Manchmal brauche ich einfach die Gefahr" ;-)

Ansonsten hinsichtlich der Police: Dort könnte sowas wie "angemessene Schutzkleidung bei sportlichen Tätigkeiten" oder was auch immer stehen. Könnte (Spekulation). Ab hier würde dann im Streitfalle das Richterrecht greifen. D.h. entweder ist bereits in vorherigen Prozessen definiert worden, was denn in dem jeweiligen Szenario "angemessene Schutzkleidung" bedeutet oder es wird dann im Rahmen des laufenden Prozesses geklärt. Und gegebenenfalls auch irgendwann in Gesetzestexte gegossen.

Vielleicht steht in manchen sowas schon drin. Vielleicht in keiner. Oder aber in ein paar Jahren steht es drin ;-)

Und da es mich gerade packt, kloppe ich nochmal eine Phrase raus: Recht haben und Recht bekommen sind am Ende auch noch immer zwei Paar Schuhe. :D

Zurück zum ursprünglichen Punkt: Einfach Handschuhe anziehen (und kein Nudelsieb als Helm). Dann ist zwar nicht alles gut, aber vieles besser ;-)
 
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dieses Spiel kann man mitspielen Werner oder dem Arzt sagen, wo er sich den Helm hinstecken kann. Er wird sich mit der Antwort "Ja" zufrieden geben müssen. Alles andere ist nicht seine Aufgabe, er arbeitet im KH und nicht für die BG oder die Versicherung.
Auch das Spiel der BG wäre rechtlich wohl nicht haltbar ohne Helmpflicht beim Radfahren. Siehe Urteil BGH zum Motorradfahren.
Bei einem Wege- oder Arbeitsunfall muss man zu einem Durchgangsarzt und dieser muss solche Dinge auf jeden Fall für die BG protokollieren. Bei einem Wegeunfall dürfte das Helmtragen zwar vernachlässigbar sein, bei einem Arbeitsunfall jedoch definitiv nicht. Aus Gründen des Unfallschutzes ist das Tragen eines Helmes während einer Dienst- oder Arbeitsfahrt mit dem Rad angezeigt.
 
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Christian S

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Nur mal kurz in den Raum geworfen.
Ich hatte vor 10 Jahren auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall wegen dem ich mich im Krankenhaus behandeln lassen musste. Bei der Aufnahme fragte mich der Arzt ob ich einen Helm aufgehabt hatte. Ich bejahte und er wollte den Helm sehen weil er das protokollieren muss. Wird von der Versicherung verlangt.
Ich bin also nach meiner Verarztung erst mal Heim und habe den Helm geholt um diesem dem Arzt zu zeigen. Er meinte das die BG bei nichttragen eines Fahrradhelms die Leistungen kürzt und der Verletzte für einen Prozentzatz an den heilungskosten beteiligt wird.
Das ganze zu der "Nichttragepflicht" vom Fahrradhelm und das schon 1998
na, da hast dir einen sauberen Bären aufbinden lassen. Ärzte haben tendenziell von rechtlichen Dingen wenig Ahnung, umgekehrt (Rechtsanwälte von Medizin) natürlich auch
 
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Christian S

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Hallo Allerseits,

mal so als Zusammenfassung:

Immer wieder gab es schon Urteile zu den Themen Helm (noch vor der Helmpflicht), Motorradschutzkleidung, Helm am Fahrrad.

100 % festgelegt, dass irgendeine Ansicht für jeden denkbaren Fall gilt, hat sich der BGH nie. Es macht ja auch tatsächlich einen gewissen Unterschied, ob ich mit 15 km/h mit dem Rad durch die Stadt fahrt oder mit 75 km/h eine Schotterstrecke runterfahre.

Zum Fahrradhelm hat sich der BGH ziemlich eindeutig positioniert:
https://dejure.org/dienste/vernetzu...GH&Datum=17.06.2014&Aktenzeichen=VI ZR 281/13

OLG München:
Wenn der Motorradfahrer nur Turnschuhe trägt, oder: Mitverschulden? ? Burhoff online Blog

aber auch dagegen BGH:
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1965-02-09/vi-zr-253_63/

Eines ist aber Fakt:
Wenn irgendwann in einem Urteil zu lesen ist, dass sogar in Motorradforen überwiegend gefordert wird, dass Schutzkleidung getragen werden muss, Kürzungen aus erzieherischen Gründen toll sind usw., dann haben wir es hier geschafft, und um Kopf und Kragen zu schreiben.

Die Übervorsichtigen können sich dann im Sicherheitspanzer zu einer gemeinsamer Safetykonfernez anreisen und sich gegenseitig mit Sicherheitshandschuhen auf die protektorengeschützen Schultern klopfen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Was die Versicherung dazu sagt ist mir auch relativ egal.
Nur: Wenn ich ohne Handschuhe unterwegs bin (bin ich zuweilen) und ein "Schuldiger" putzt mich vom Mopped (hatte ich Gott-sei-Dank noch nicht), dann fordere ich natürlich auch Schmerzensgeld. Nur bin ich so fair und laste demjenigen nicht an, dass ich keine Handschuhe trug. Wäre mein Handgelenk gebrochen, so hätte das sicherlich nichts mit Handschuhen zu tun, wären die Pfoten mässig aufgeschürft wäre ich so ehrlich und würde das "gedanklich rausrechnen" (wobei mein Anwalt wohl sagen würde "bist Du verrückt, die kürzen ohnehin und mit diesem Eingeständnis...). Doch zumindest gegenüber mir selbst kann ich das ja "in Anrechnung bringen".

Problematisch ist die um sich greifende, absolute Vollkaskomentalität. " ICH NICHT!! Ich bin vollkommen unschuldig, es war auf jeden Fall jemand Anders!". Und dann wird die Advocard gezückt.

Die Amis haben das bereits perfektioniert.
Dort kann einer 30 Mio Schadenersatz von Phillip Morris fordern weil eine (nicht seine!!) Frau an Lungenkrebs starb. Seit 40 Jahren hat PM dieses Laster unterstützt! Natürlich wusste sie seit 39 Jahren, dass es schädlich ist, aber PM hat ihr die Droge verkauft! Und natürlich hat sie weitergeraucht obwohl sie von der Schädlichkeit wusste.
OK, es gibt eben Spinner.
Dass sich jedoch ein Gericht mit einem solchen Schwachsinn beschäftigt, den Tip gibt einen Vergleich anzustreben, und nicht gleich sagt "hau ab Du Knalltüte!" finde ich angsterregend.

Was mich noch mehr wundert ist, dass auch unsere Rechtsprechung in diese Richtung tendiert.
Mir hat ein Richter mal gesagt "wenn einer -überspitzt gesagt- bei mir behauptet ein Eimer Wasser würde brennen, dann brennt dieser solange bis ein Anderer sagt, dass es gar nicht sein kann. Dann kann ich bewerten wer die besseren Argumente, etc. hat. Es ist nicht meine Aufgabe ihm Chemie zu erklären zumal ich dazu kein Fachwissen habe."

Irgendwann wird einer klagen, dass ein Mopped eine Fehlkonstruktion ist weil man damit umfällt wenn man zu langsam wird und nicht darauf hingewiesen wird die Füsse von den Rasten auf den Boden zu stellen.
Mein Gutachter lädt dann Chris Pfeffer ein der sich daraufhin mit seinem Mopped 1h in den Gerichtssaal stellt ohne die Füsse auf den Boden zu bringen :-).
Das Gegenargument lautet vermutlich "Aber nach 1 h hat er die Füsse doch runter".
Wahlweise wird die Fahrschule verklagt weil sie das nicht lehrte.

gerd
 
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bdr529

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Vettel ist auch einer der unverantwortlichen Ohne-Handschuhe-Fahrer und Berufsraser.
Dafür aber mit schicker Hose

;)

260bikes-der-formel1-stars-teil-.jpg
 
Ralsch

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Moin Gerd,
ja - wenn da zu viele Sesselpuper drin rumwursteln wird reguliert bis der Arzt kommt, Gesetze erlassen und verworfen, Umsetzungsrichtlinien erfunden und und und.
Aber - im Ernst? Lieber so als komplett rechtsfreier Raum wie in großen Teilen des Ostens, Afrika und Süd- aber auch Mittel Amerika wenn du die falsche Hautfarbe hast. Dann wird das direkt vor Ort geklärt mit der Wumme, oder dem Schwager der zufällig Polizist ist, oder das Thema ist direkt durch weil Dich der Chinese noch einmal vorsätzlich überfährt - Todesfälle sind durch die Versicherungen gedeckelt, Verletzungen und daraus resultierende Schadensforderungen aber nicht.
Ich finde es immer gut zu wissen welche Gestzte und Richtersprüche es so gibt, dann kann man sich je nach Gusto dran halten oder es ignorieren und dann halt mglw. die Folgen selbst tragen.

Bis dann,

Ralf
 
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Gast46334

Gast
Wenn die Versicherung so etwas tun möchte (ohne dass es eine Pflicht zur Schutzkleidung gibt) dann soll sie das bitte vorher in ihren Geschäftsbedingungen angeben
Tun sie alle, das nennt sich "Einwand der groben Fahrlässigkeit". Ohne Handschuhe fahren kann unter Umständen als grob Fahrlässig eingestuft werden. Wird im Einzelfall entschieden, dem pöhsen Vormunds-Rechtsstaat sei dank.
 
AmperTiger

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du hast den Beitrag von Christian S nicht gelesen?
 
tonyubsdell

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dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
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da sich die diskussionen etwas vom ursprungsthema entfernt haben, weil die notwendigkeit (?) des handschuh-tragens auch in das thema versicherungsschutz eingreift, hier meine erlebnisse aus 40 jahren moped-kultur im deutlich 7-stelligen km er"fahrungs"bereich:

vorab: bei den streitigkeiten mit den versicherungen ging es immer auch um schmerzensgeldzahlungen der (schuldigen) unfallgegners, aber es wurde nie wegen inadäquater bekleidung gestritten.
ich trage eher klamotten aus dem alpinen bereich, handschuhe nur wetterabhängig unter 10 °c, also eher in der wintersaison oder beim enduro/cross, sobald es in die hecken geht.
die bei den unfällen beschädigten kleidungsstücke wurden nie aufgrund ihrer ungeeigneten qualität bemängelt, wurden aber zur schadenbeurteilung bisweilen in augenschein genommen.
wenn vor gericht gestritten wurde, dann beispielsweise um die höhe des schmerzensgeldes. in zwei fällen verlautbarte der richter, es gehe vom motorradfahren eine erhöhte betriebsgefahr aus, die ich selber mitverantworten müsste. bei einem vergleich riet er daher zu einem niedrigeren schmerzensgeld.
ich muss sagen, dass meine körperlichen schäden auch durch passende protektorenkleidung eher nicht vermeidbar gewesen wären:
beckenbruch, handgelenkstrümmerbruch, mittelfusstrümmerbruch, bänderrisse durch überstreckungen etc.
meine unbehandschuhten hände bekamen kaum einen kratzer ab, der der erwähnung wert wäre.
vielleicht waren die jahre bei den fallschirmjägern eine gute schule für das "richtige" stürzen?

ich bin mir durchaus des risikos bewusst, das ich eingehe, wenn ich mich nicht an die erwartungen und regeln halte, die an dieser stelle von einigen schreibern gefordert werden.
auch habe ich sicher schon oft glück gehabt.
die lebenskilometerleistung trägt eben auch dazu bei, wie ich meine, gefahren besser einschätzen zu können und damit die risiken.
wer nur ein paar 1000 km im jahr fährt und nicht täglich im durchschnitt über 100 km, der hat eben gezwungenermassen weniger er"fahr"ung. erfahrung kommt von fahren...
in den ersten motorradjahren bekleidete ich mich noch nach der damaligen norm: integralhelm, lederjacke, lederhose, stiefel und handschuhe; jedoch mehr aus dem jugendlichen wunsch heraus, rocker sein zu können, zu den echten bikern auch äusserlich zu gehören.
mit den jahren setzte die erkenntnis ein, dass ich doch lieber so sein wollte, wie ich selber bin und nicht wie die anderen.

ich geniesse in meinem leben die freiheit, die es bedeutet, mich nicht immer in eine bisweilen enge rüstung stecken zu müssen. konkret: fahre ich auf ein dorffest, bin ich im allgemeinen in zivilklamotten, hänge an fahrziel meinen alten jethelm an den lenker, und bin unbeengt von mopedkleidung unterwegs. diese freiheit lasse ich mir nicht nehmen, auch wenn diese eines tages stark gemassregelt wird von höherer stelle.
da ich auch von berufs wegen mit dem motorrad das ganze jahr unterwegs sein kann und ich dies zur gänze auch nutze, trage ich halt auch im winter bisweilen daytona stiefel und 'ne thermokombi, aber eben auch eher aus dem grund, dem wetter was entgegensetzen zu können und nicht, weil es sicherer auf dem bike wäre.

forderungen nach gesetzlichen regeln stehe ich entgegen, auch ein vorauseilender gehorsam wird unser aller freiheit weiter einengen, sie ist es bereits unnötig stark.
ein bisschen verständnis für anders denkende oder zumindest toleranz würde nicht nur an dieser stelle diesem forum nicht schlecht stehen...

kommt gut durch die saison, ob mit oder ohne handschuhe ;-)
 
sampleman

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Ich persönlich sehe es positiv dass es von den Versicherungen und dem Gesetzgeber dazu KEINE zwingende Vorschrift gibt, zeigt das doch dass die Gefährdung (Auszahlung von Versicherungsleistungen) so gering sind dass da keiner das Rad dreht das durch- und umzusetzen.
Wenn man dagegen hält was in den letzten Jahren so alles bei den Autos passiert ist (Airbags, aktive und passive Rückhaltesysteme, automatische Schlossverriegelung, Crashtests etc.) scheint Motorrad fahren wohl sehr viel weniger gefährlich zu sein :cool:
Der Schluss liegt nahe, stimmt aber so ganz nicht. Der Gesetzgeber ist durchaus schneller bei der Hand, wenn es darum geht, den Fahrzeugherstellern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen aufzudrücken, als wenn es darum geht, den Nutzern irgendwelche Verhaltensmaßregelungen aufzuzwingen. Das gilt in Deutschland auch sehr stark für Zubehör, das du kaufen und mitführen musst. Der Staat kann einem Hersteller klar vorschreiben (und tut das auch), dass dieser Hersteller diese und jene Sicherheitsvorrichtungen an seinen Produkten anbringen muss (ABS, Seitenreflektoren, Signalleuchten für Beleuchtung, Killschalter etc.). Er kann aber seinen Bürgern kaum vorschreiben, diese Sicherheitsvorrichtungen auch zu nutzen. Deshalb geschieht das auch nur sehr selten (Ausnahmen: Helmpflicht, Gurtpflicht).

Ohne das im mindesten politisch ausdiskutieren zu wollen: Deshalb sind auch solche Sachen wie Kopftuchverbot immer Gegenstand intensivster Debatten, weil es grundsätzlich ein Eingriff in die höchstpersönliche Privatsphäre des Menschen ist, wenn der Staat ihm vorschreibt, wie er sich zu kleiden hat. Deshalb ist es für mich als Staatsbürger mit Grundrechten ein absolutes Unding, wenn ich dazu gezwungen werden soll, bestimmte Kleidungsstücke zu tragen.

Es ist übrigens was anderes, sobald man den Privatbereich verlässt und in den Wirkungsbereich einer Berufsgenossenschaft kommt. So ist es bei gewerblich genutzten Pkw schon lange Gesetz, Warnwesten dabei zu haben. Handwerker müssen bei bestimmten Tätigkeit eine passende Schutzkleidung tragen, das geht bis hin zu geschlossenen Schuhen für Kellner.
 
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Der Schluss liegt nahe, stimmt aber so ganz nicht. Der Gesetzgeber ist durchaus schneller bei der Hand, wenn es darum geht, den Fahrzeugherstellern zusätzliche Sicherheitseinrichtungen aufzudrücken, als wenn es darum geht, den Nutzern irgendwelche Verhaltensmaßregelungen aufzuzwingen. Das gilt in Deutschland auch sehr stark für Zubehör, das du kaufen und mitführen musst. Der Staat kann einem Hersteller klar vorschreiben (und tut das auch), dass dieser Hersteller diese und jene Sicherheitsvorrichtungen an seinen Produkten anbringen muss (ABS, Seitenreflektoren, Signalleuchten für Beleuchtung, Killschalter etc.). Er kann aber seinen Bürgern kaum vorschreiben, diese Sicherheitsvorrichtungen auch zu nutzen. Deshalb geschieht das auch nur sehr selten (Ausnahmen: Helmpflicht, Gurtpflicht).

Ohne das im mindesten politisch ausdiskutieren zu wollen: Deshalb sind auch solche Sachen wie Kopftuchverbot immer Gegenstand intensivster Debatten, weil es grundsätzlich ein Eingriff in die höchstpersönliche Privatsphäre des Menschen ist, wenn der Staat ihm vorschreibt, wie er sich zu kleiden hat. Deshalb ist es für mich als Staatsbürger mit Grundrechten ein absolutes Unding, wenn ich dazu gezwungen werden soll, bestimmte Kleidungsstücke zu tragen.

Es ist übrigens was anderes, sobald man den Privatbereich verlässt und in den Wirkungsbereich einer Berufsgenossenschaft kommt. So ist es bei gewerblich genutzten Pkw schon lange Gesetz, Warnwesten dabei zu haben. Handwerker müssen bei bestimmten Tätigkeit eine passende Schutzkleidung tragen, das geht bis hin zu geschlossenen Schuhen für Kellner.
Und um noch eines drauf zu setzen.

Hochwertige Motorradschutzkleidung kann schon mal das doppelte eines alten Motorrades (z.B. 15 Jahre alt, das Motorrad, nicht die Schutzkleidung) kosten.

Wenn ich nun von jedem hochwertige Motorradschutzkleidung einfordere, dann könnte ich mit der selben Berechtigung auch jedem, der ohne Airbag im Auto unterwegs ist, eine Anspruchskürzung reindrücken.

Nach dem Motto:

Wer ohne Schutzkleidung fährt ist selbst mitschuld, gleich ob er keinen Bock hat oder sich diese nicht leisten will oder kann (Rentner mit einem 50iger Roller innerorts usw.)

Wer ohne Airbag im Auto fährt ist selbst schuld, gleich ob er keinen Bock hat oder sich diese nicht leisten will oder kann (Rentner mit 20 Jahre altem Ford Fiesta)

Nein ich diskriminiere keine Rentner, wer sich daran stört kann auch Rentner durch Geizkragen usw. ersetzen.
 
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Warum brauchts Handschuhe?

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