pogibonsi
Nein hab ich nicht. Aber der Fleck ist nicht zu übersehen, wenn Du also keinen siehst, dann hast Du auch keinen....
So sollte es sein!Wenn ich durch die Scheibe schaue, sehe ich nur eine schöne, rechteckige LED
Haben die H7-LED-Retrofits ein E-Prüfzeichen? Ich dachte, das sei eine klassische KBA-Zulassung (ABG/ABE), also KBA-Schlange auf dem Leuchtmittel und man muss die Zulassungsdokumente mitführen. Darf man damit außerhalb von Deutschland eigentlich fahren?Aber: Papiere sind trotzdem nötig, denn der Verkäufer ist verpflichtet, den Kunden zu informieren, wie das Teil verwendet werden darf, von der Art des Anbaus und wofür. Denn wie man aus der Diskussion um die LED-H7-Lampen sieht, darf eben nicht jedes Teil mit E-Zeichen für jeden Scheinwerfer für jeden Zweck eingesetzt werden. Der behördliche Prüfer wird das allein anhand der Nummer feststellen können. Ist es da nicht verständlich, das zumindest nachvollziehen zu wollen ?
Wie gesagt verkaufen Polo und Louis z.B. Scheinwerfer, die an "normalen" Motorrädern gar nicht montiert werden dürfen, weil das Verhältnis von Abblend- und Fernlicht bei den üblichen Anbauhöhen von Naked Bikes nicht passt. Das erfährst du aber nur, wenn du proaktiv die Zulassungsdokumente verlangst und die Anbauvorschriften nachliest.WAS soll der Verkäufer denn Deiner Meinung nach dem Kunden vorlegen müssen ? Gar nichts. Der Scheinwerfer hat eine E-Nummer. Das ist der Nachweis. Was ist denn daran so schwer zu verstehen ? Das reicht vollkommen. Schau doch bei Louis oder Polo, ob die Dir irgendwas an Unterlagen mitliefern. Tun sie nicht. Sie schreiben, an welchem Motorrad das passt und haben vielleicht noch ne Einbauanleitung dabei. Aber wenn eine E-Zulassung sein muss, ist diese aufgedruckt oder geprägt. DAS IST der Nachweis ! Wenn es die nicht gibt, dann weil dafür eine ABE notwendig ist. Und dann ist diese auch dabei.
Ein E-Prüfzeichen haben sie wohl nicht, habe ein Bild dazu gefunden:Haben die H7-LED-Retrofits ein E-Prüfzeichen? Ich dachte, das sei eine klassische KBA-Zulassung (ABG/ABE), also KBA-Schlange auf dem Leuchtmittel und man muss die Zulassungsdokumente mitführen.
Es ist doch eigentlich wie mit jedem anderen Anbauteil: Wenn man vorübergehend mit einem hier angemeldeten Fahrzeug, das den hiesigen Vorschriften entspricht, ins Ausland fährt, wird in zivilisierten Ländern nicht gefordert, dass das Fahrzeug auch den dortigen Zuslassungsvorschriften genügt.Darf man damit außerhalb von Deutschland eigentlich fahren?
Das nenne ich mal "ins offene Messer rennen lassen".Das erfährst du aber nur, wenn du proaktiv die Zulassungsdokumente verlangst und die Anbauvorschriften nachliest.
Wie ist die Sache denn ausgegangen ?Bei Polizeikontrollen habe ich auch schon erlebt (bei Mitfahrern), dass der Beamte einfach behauptet hat, das E-Prüfzeichen sei gefälscht. Gab dann eine Mängelkarte.
Das ist dann aber ein problem des Händlers, wenn er solche Informationen nirgendwo zur Verfügung stellt. Ich würde grundsätzlich nur da kaufen. wo ich diese Informationen auch einsehen kann. Da kann´s dann eben auch mal das Internet statt der Fachhändler vor Ort werden.Wie gesagt verkaufen Polo und Louis z.B. Scheinwerfer, die an "normalen" Motorrädern gar nicht montiert werden dürfen, weil das Verhältnis von Abblend- und Fernlicht bei den üblichen Anbauhöhen von Naked Bikes nicht passt. Das erfährst du aber nur, wenn du proaktiv die Zulassungsdokumente verlangst und die Anbauvorschriften nachliest.
Natürlich kann der Prüfer nach weiteren Unterlagen verlangen, wenn er Zweifel hat. Passiert aber in der Regel nur bei größeren Umbauten oder sehr auffällig falschen Teilen - also in Ausnahmefällen. Ich hab´s noch nie erlebt in über 30 Jahren.Bei mir hat der TÜV mal die Zulassungsdokumente verlangt, obwohl das Bauteil ein vollständiges E-Prüfzeichen hatte. Waren Seitenblinker am Auto. Laut Prüfer "kann der Chinese ja einfach eine Fantasienummer draufdrucken".
Es gibt immer Polizisten, die über ihre Kompetenzen gehen. Der Polizist muss normalerweise das E-Zeichen als gegeben nehmen. Er könnte vielleicht noch einen Prüfbericht vom TÜV nachverlangen. Aber vor Ort kann er deshalb nicht die Weiterfahrt verbieten.Bei Polizeikontrollen habe ich auch schon erlebt (bei Mitfahrern), dass der Beamte einfach behauptet hat, das E-Prüfzeichen sei gefälscht. Gab dann eine Mängelkarte.
Auf ECE R113 Richtlinie für Austauschscheinwerfer bei Fahrzeugen der Kategorie L (Moped) und T (Schlepper).Hallo flouchtl,
auf welche Vorschriften berufst du dich in deinem Post #925?
MlG
MAB
Ich denke mal, ich kann die Reaktion vorhersagen, wenn Du ihn im Dunkeln anmachst:Hab mir nun gestern auch einen neuen LED-Scheinwerfer auf ebay bestellt. Diesen da: Angebot Ebay
Versandbestätigung habe ich bereits erhalten, nun mal schauen wann er bei mir eintrifft und wie das Ding so ist, ich freu mich jetzt schon darauf
7" LED Frontscheinwerfer von Jeep wurden bei Einsatz an Harleys nicht beanstandet.Den hast Du wahrscheinlich bei Aliexpress gefunden, oder? Dort wird er zumindest auch angeboten für 400 - 500 €.
Aber dort hat er keine E-Kennzeichnung. Und im Übrigen bedeutet die E-Kennzeichnung nur, DASS der Scheinwerfer geprüft wurde. Aber nicht, ob er für den Betrieb an der F800 oder an einem Motorrad allgemein geprüft wurde. Ein PKW Scheinwerfer ist ja auch geprüft, aber er darf am Motorrad trotzdem nicht verwendet werden.
Wenn, dann kannst Du höchstens mit dem PDF zum TÜV und das dort erfragen. Vielleicht können die was dazu sagen.
Ich denke jedoch, dass der Betrieb in Deutschland nicht zulässig ist. Was natürlich nicht jeden von der Benutzung abhält...
Du hast da eine uralte Aussage aus 2018 von mir rausgekramt, die mittlerweile absolut keinen Sinn mehr macht. In der Zwischenzeit hat sie so viel getan, und ich hab selbst schon seit Jahren den LED Scheinwerfer am Mopped.7" LED Frontscheinwerfer von Jeep wurden bei Einsatz an Harleys nicht beanstandet.
Uli