andif62
- Dabei seit
- 28.07.2018
- Beiträge
- 507
- Ort
- Stuttgart
- Modell
- Royal Enfield Classic 350, Royal Enfield Interceptor 650 vorher: F800GS
Da ist auch noch eine Nummer drauf. Habe ich aber nicht parat.
Die beiden Scheinwerfer sind fast gleich groß.
Beide sind 28,5 cm breit, links 13 cm hoch. Der LED Scheinwerfer ist im rechten Teil, der das Abblendlicht trägt mit 9,3 cm um 2 mm kleiner als der originale. Sollte also auch mit deiner Verkleidungsscheibe passen!
Prüfnummer??????Gerade gesehen
https://de.aliexpress.com/item/LED-..._expid=328e3689-ea2f-4a04-9fac-6c887038c33c-2
wäre ja selbst mit Zoll und EUst noch günstig.
Dann kennst Du aber das deutsche Recht nicht. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht nur ein Spruch, sondern gilt auch als Grundsatz für das deutsche Recht. Nur weil der TÜV Dir eine Plakette gegeben hat, bist Du noch lange nicht aus der Verantwortung. Und Deine Versicherung wird das ganz bestimmt sehr eng sehen - wenn denn überhaupt bei einem Unfall auffällt, dass das E-Prüfzeichen falsch ist. Aber da wohl meist ein Gutachter dazu kommt - würde das wohl auffallen.Aber man ist doch als Halter eines Fahrzeugs nicht dafür verantwortlich, ob die Zulassungsstelle etwas ordentlich prüft oder nicht! Wenn die mir für ein Teil das O.K. geben, dann sollte ich davon ausgehen, dass es auch so legal ist! Das sind doch die Profis und nicht ich. Wenn mir der TÜV mit seiner Plakette bescheinigt das das KFZ in Ordnung ist, dann ist das für mich auch in Ordnung und würde das so der Versicherung weiterleiten...
Hmm, dann tu uns doch mal einen Gefallen, und fragt ihn .......
Man müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.
Gruss,
Markus
Moin, ,moin, weiter vorne habe ich einmal geschrieben, dass ich dies von einem Kollegen im spanischen Ministerium habe prüfen lassen.
Laut ihm ist alles in Ordnung und auch in deren Systemen.
Jedoch gibt es immer Zweifeler.....
IngoMan müsste wissen, ob es auch eine legale Prüfnummer ist.
Gruss,
Markus
Einzelne Led mit mit E-Prüfzeichen, woher hast du denn die Information?Es wurden lediglich nur die Leds geprüft, daher ist der Scheinwerfer nicht im System denke ich.
Deswegen können / dürfen wir hier ja diskutieren. Mir fällt gerade ein beispiel ein. Auspuff mit E-Nummer. Dem TÜV ist es egal, ist er allerdings bei einer real Messung zu laut, bist du fällig, zumindest so in Österreich.Ok, vielleicht bin ich zu blauäugig, aber:
Das Fehlen eines Eintrags in einer Datenbank kann natürlich viele Gründe haben.Ich habe auch schon geschrieben, dass die Nummer im deutschen KBA/TÜV/Dekra System nicht existiert.
Denken ... Das im Startbeitrag des Threads angehängte Dokument bezeichnet doch recht genau, wofür die Prüfung gilt, nämlich für einen kompletten Scheinwerfer, wie er in einer F800GS verbaut ist.Es wurden lediglich nur die Leds geprüft, daher ist der Scheinwerfer nicht im System denke ich. Es wurde weder der Verbau/Anbau für eine 800gs geprüft
Ganz abwegig ist das nicht, denkbar wäre sowas schon. Jede Kfz-Glühbirne hat so ein Prüfzeichen. Aber mal ehrlich: Wer hat denn schon mal danach geschaut, ob es da ist und ob es gültig ist ? Eine Diskussion darüber kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Hat den schon mal wer erlebt, dass der TÜV eine Birne herausgeschraubt hat, um im KBA/TÜV/Dekra System nachzuschauen, ob deren Prüfnummer dort erfasst ist ?Einzelne Led mit mit E-Prüfzeichen, woher hast du denn die Information?
Das Prüfzeichen gilt natürlich nur für den geprüften Zustand. Von einer kaputten Glühbirne verschwindet das Prüfzeichen ja auch nicht einfach, trotzdem darf man nicht darauf vertrauen, dass man deswegen damit fahren dürfte. Für Parameter wie die Lichtstärke dürfte die Forderung nach einer eigenen Bewertung nicht greifen. Denn wenn das jeder so einfach beurteilen könnte, brauchte man diese Prüfungen ja nicht.Selbst die Lichtstärke ist viel zu stark für den Straßenverkehr.
Wenn das Prüfzeichen vorhanden ist und man sonst keinen Anhaltspunkt dafür hat, dass es entweder gefälscht ist oder das Teil nicht der Genehmigung entspricht (wie etwa bei der kaputten Glühbirne - dafür hätte man selbst die Verantwortung), wenn auch der Einbau nach Vorschrift erfolgt ist, wird man darauf vertrauen dürfen, dass das Teil zulässig ist.Dann kennst Du aber das deutsche Recht nicht. "Dummheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht nur ein Spruch, sondern gilt auch als Grundsatz für das deutsche Recht. Nur weil der TÜV Dir eine Plakette gegeben hat, bist Du noch lange nicht aus der Verantwortung.
Stellt sich irgendwie heraus, dass gefälscht ist oder das Teil nicht der Genehmigung entspricht, wird man das Teil sicherlich nicht mehr verwenden dürfen. Eine Obliegenheitsverletzung wird sich dann aber nicht so einfach konstruieren lassen, sodass man von strafrechtlichen Folgen geschützt sein müsste. Zivilrechtlich kann das etwas anders aussehen. Da wäre die Versicherung für den Fremdschaden zuständig. Die könnte versuchen, denjenigen in Regress zu nehmen, der für die Unstimmigkeit verantwortlich ist (verbotene Handlung, mangelnde Sorgfaltspflicht). Für den eigenen Schaden müsste man das selbst tun. Das muss natürlich nicht immer klappen, denn wie einer kaputten Glühbirne kann sich auch bei so einem Teil mal ein Fehler einstellen, für dessen Folgen man niemanden haftbar machen kann (die Gewährleistung ist befristet und garantiert nur den Ersatz des fehlerhaften Teils).Deine Versicherung wird das ganz bestimmt sehr eng sehen - wenn denn überhaupt bei einem Unfall auffällt, dass das E-Prüfzeichen falsch ist. Aber da wohl meist ein Gutachter dazu kommt - würde das wohl auffallen.