Ich bin ein Laie und ich habe von Zulassungszertifikaten keine Ahnung. Weder bei Scheinwerfern noch bei anderen Zubehörteilen, wie z.B. meiner Windscheibe die ich montiert habe.
Musst Du aber haben, wenigstens soviel, dass Du weißt, dass erlaubt ist, was Du tust. Sonst musst Du das ganze in eine fachkundige Hand geben, die sich dann auch um diese Frage kümmern müsste.
Um sicher zu sein, muss für mich so ein Teil eine Zulassung haben. Hat es das und ist anschliessend der TÜV konform damit, dann bin ich "gefühlt" raus aus der Nummer. Es kann keiner von mir als Endkunde erwarten, dass ich Zulassungszertifikate auf ihre Richtigkeit überprüfe, das geht zu weit. Ich bin Endkunde und kein Jurist! Für mich hat der TÜV Oberhand und wenn der mir ein O.K. gibt dann ist es für mich auch O.K.. Ich habe auch dem TÜV nicht vorzuschreiben, wie und ob er Zertifikate zu untersuchen hat.
Mit dem Gefühl ist das so eine Sache . Zulassungen gibt es in unterschiedlicher Form, hier die
E-Nummer, bei der Scheibe wird es eine
ABE sein usw. Wenn die falsch ist, wird das ähnlich sein, wie mit einem gefälschten Geldschein:
Du hast trotzdem den schwarzen Peter !
Hat man den schwarzen Peter, hat das mehrere Folgen: Ob die
strafrechtlich sind, würde ein Gericht entscheiden, so vermutlich dann, wenn Du den Betrug hättest erkennen müssen. Das Andere sind
zivilrechtliche Fragen: Für den gegnerischen Schaden hat man ja die Haftplichtversicherung, die bei Dir Regress nehmen würden, wenn Du eine Strafe bekämst. Den eigenen Schaden könnte man beim Betrüger geltend machen - wenn Dir das bei einem aus Fernost bezogenen Teil gelingt.
Wenn ich mit meiner neuen Windscheibe und anderen neuen Teilen zum ersten mal dieses Jahr zum TÜV gehe, dann habe ich alle Zulassungen dabei und lege die vor. Ich überprüfe die aber auch nicht auf Echtheit!
ABEs musst Du immer dabei haben, vorlegen nur, wenn danach gefragt wird. Der TÜV gibt sich normalerweise mit Kopien zufrieden, zumindest solange es keine Auffälligkeiten gibt.
Sollte es wegen so einem Teil tatsächlich mal zu einem Unfall kommen, dann würde ich die Zertifikate mitsamt der TÜV-Zulassung vorlegen und auf den TÜV verweisen, der mir das O.K. gegeben hat.
Ist nur bei einer HU keine Unregelmäßigkeit aufgefallen, dürfte das nicht reichen. Eine explizite Bestätigung sollte dann so gut dokumentiert sein, dass es sich um den gleichen Zustand handelte wie beim Zwischenfall. Zu einer Echtheitsprüfung von ABE usw. dürfte der TÜV auch nicht mehr als Du verpflichtet sein, so dass es bei einem Betrug keine Absolution gäbe.
Mein Apple iPhone kommt auch aus China und ich gehe davon aus, das die Zulassung in Ordnung ist, überpfüft habe ich das aber nicht.
Wenn es nur dort produziert aber in der EU gekauft, bist Du fein raus, denn es ist Pflicht des Importeurs, das zu prüfen. Hattest Du es importiert, wärst Du dafür verantwortlich.
Bei einem Gerät, das auch hier so verkauft wird, ist das Risiko gering, aber bei
anderen Waren aber schon ein Problem.
Und der TÜV hat ja tatsächlich wiederholt sein O.K. für diese Scheinwerfer gegeben.
Jeder, der so ein Teil kauft und einbaut, muss sich vergewissern, dass sein Exemplar zulässig ist.
Bei dem in den letzten Beiträgen gezeigten Scheinwerfer scheint ja alles OK zu sein.
ob ein Teil aus Asien kommt oder nicht, muss ich u.U. auch nicht wissen.
Wie gesagt: Wo es hergestellt wurde, musst Du nicht wissen, aber Du musst wissen, wo Du es kaufst.
Eckart