Nordisch
Ob das auch so funktioniert hätte, wenn Du mit einem Rechtsanwalt gedroht hättest?... schlußendlich mein Vorschlag, ob wir uns nicht auf 179 einigen könnten (bei 180 ist der Schein weg). Er hat zugestimmt
Ob das auch so funktioniert hätte, wenn Du mit einem Rechtsanwalt gedroht hättest?... schlußendlich mein Vorschlag, ob wir uns nicht auf 179 einigen könnten (bei 180 ist der Schein weg). Er hat zugestimmt
Er hätte es auf Video gehabtOb das auch so funktioniert hätte, wenn Du mit einem Rechtsanwalt gedroht hättest?
Das erinnert mich an eine Heimreise von einem Wochenende aus Hamburg. Da habe ich auch einen komischen BMW an der Auffahrt überholt, der mich nach einiger Zeit überholte und auf die nächste Ausfahrt leitete.Er hätte es auf Video gehabt
Er hat mich auch gefragt, ob ich das Blaulicht nicht gesehen hätte
Exkurs zum Exkurs:Kleiner Exkurs:
Ihr lasst euch hier alle über die Polizei aus - naja, gut, der Titel ist auch Verkehrskontrolle.
Wenn ihr mal so richtig angemacht werden wollt, dann versucht mal in Wien, in einem Café was zu bestellen. Mit Hochdeutsch ist man da schon mal ganz, ganz tief unten in der sozialen Hierarchie, knapp über Wal-Kacke. Falls der Herr Ober die "Person am Tisch" überhaupt wahrzunehmen geruht ("Hallo Ober!" "Hallo Gast!"). Wobei die Ober aber auch vor den Eingeborenen keinen Halt machen, wie ich schon mehrfach erleben durfte.
Das ist ja fast so schön wie daß ich an meinem ersten Schultag gleich nachsitzen mussteMein erstes Ticket hab ich am ersten Tag meines Führerscheins bekommen (mit der Vespa Rallye) Bin allerdings schon ein Jahr ohne gefahren (nur gelegentlich)
Grundschule oder Gymnasium?Das ist ja fast so schön wie daß ich an meinem ersten Schultag gleich nachsitzen musste
Grundschule, an meinem ersten Tag auf dem Gymnasium habe ich mir auf dem Hinweg beim Aussteigen aus dem Zug mit hinfallen die Hose zerrissen und auf dem Nachhauseweg bin ich trotz Fahrkarte das erste Mal schwarz gefahren (und natürlich erwischt worden). Frag mich mal, was für ein Verhältnis zur Schule ich zeitlebens hatteGrundschule oder Gymnasium?
hi, ich habe seit meinen 18 Lebensjahr eingezahlt. Die Bundeswehr hat die SaZ beim Ausscheiden noch nachversichert.So, Du hast dann also 38 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und beschwerst Dich über die stolze Rentenzahlung, die Du bekommen sollst?! Weit ab von jeder Realität. Frag mal den Bauarbeiter oder die Dame bei Aldi an der Kasse. Das kann ungemein "erden".
Als Oberstaber mit A9 mZ / A10 wärst Du sicherlich nicht besser dran gewesen...
Wir sind aber komplett OT.
Mir hat ein PKW am Montag die Vorfahrt genommen und ich musste die GSA in einer abknickenden Vorfahrtsstraße, bereits in Schräglage, per Ankerwurf auf die Seite legen. Bin dann abgeworfen worden. Die Airbagweste hat Schlimmeres verhindert. Der Autofahrer hat mir sofort gesagt, er habe mich komplett übersehen und war in vollem Umfang einsichtig. Hat er auch bei der Polizei so kundgetan. Das zieht eigentlich ein Bußgeld von mindestens 35,- Euronen nach sich. Da der Verursacher aber wirklich komplett aktiv mitgemacht hat und alles "gestanden" hat, blieb es bei einer mündlichen Verwahrnung. Ist auch viel Ermessensspielraum bei der Rennleitung drinn.
2.2 Erteilung von Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Verwarnungsverfahren)
2.2.1 Allgemeines
Die Verwarnung ist ein wichtiges Mittel zur Verkehrserziehung. Sie dient dazu, den Verkehrsteilnehmer an die Beachtung der Verkehrsvorschriften zu erinnern, ihm durch ihn begangene geringfügige Verkehrsverstöße vorzuhalten und diese in einem vereinfachten Verfahren zu ahnden. Von ihr ist nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen. Auch soll hierdurch die Akzeptanz der Verkehrsvorschriften für die Zukunft erhöht werden.
Die Verwarnung ist ein Angebot an den Verkehrsteilnehmer, eine geringfügige Maßnahme mit präventivem Charakter zu akzeptieren, um ein förmliches Bußgeldverfahren zu vermeiden. Eine Verwarnung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn der Betroffene einverstanden ist. Andernfalls ist ein förmliches Bußgeldverfahren einzuleiten, das dem Betroffenen eine gerichtliche Prüfung des Sachverhalts ermöglicht.
2.2.3 Zulässigkeit der Verwarnung
Daher mein "Eigentlich nicht"a) Eine Verwarnung darf nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erteilt werden. Ob eine Ordnungswidrigkeit als geringfügig im Sinn von § 56 Abs. 1 OWiG angesehen werden kann, richtet sich nach der Bedeutung des Verstoßes und nach dem Vorwurf, der den Täter trifft. In der Regel ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit dann als geringfügig anzusehen, wenn im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für die Zuwiderhandlung als Ahndungssatz ein Betrag unter 40 € ausgebracht ist.
b) Eine Verwarnung darf in der Regel nicht erteilt werden
aa) bei grob verkehrswidrigem oder rücksichtslosem Verhalten von Verkehrsteilnehmern;
bb) bei Zuwiderhandlungen, für die im Tatbestandskatalog als Ahndungssatz ein Betrag von 40 € oder mehr ausgebracht ist.
in den unter Buchst. bb genannten Fällen kommt eine Verwarnung jedoch ausnahmsweise in Betracht, wenn wegen ganz besonderer Umstände des Einzelfalles (z.B. wenn – für den Täter ersichtlich – eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war) eine Verwarnung ausreichend ist.
d) Besteht kein öffentliches Interesse an einer Ahndung, weil die Bedeutung des Verstoßes und der den Täter treffende Vorwurf nach den Umständen des Einzelfalles besonders gering sind (unbedeutende Ordnungswidrigkeit), ist kein Verwarnungsgeld zu erheben, sondern von der Möglichkeit einer Belehrung, eines Hinweises oder einer Verwarnung ohne Verwarnungsgeld (mündliche Verwarnung) Gebrauch zu machen.
Sehr schön aufgedröselt. Die Frage hier wäre aber auch, ob wir uns beim Sturz von einem Motorrad überhaupt noch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bewegen. Auch kleinere Blessuren können durchaus als Körperverletzung ausgelegt werden und dann sieht die Sache nochmal ganz anders aus, weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Bin mal in dem Irrglauben, an einer Abbiegeampel zu stehen ohne auf den Gegenverkehr zu achten links abgebogen als es grün wurde. Der Gegenverkehr stand an einer ca. 10% Steigung beim Losfahren. Die Autos haben gehupt und gebremst nur ein dämlicher Mofafahrer fuhr weiter, seine Aussage ‚ich habe nach den hupenden Autos neben mir gesehen‘ und erwischte mich so hinten noch an der Stoßstange. Das Ergebnis war ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung samt Strafbefehl und allem was dazugehört.Daher mein "Eigentlich nicht"
wenn jemand dadurch zu Schaden gekommen ist, was bei einem Sturz, mag er noch so leicht gewesen sein, denn eine Beschädigung (die immer vorhanden ist beim ablegen unter Geschwindigkeit) ist immer der Fall.
Das mit den 70 Euro Krankenversicherung liegt im Bereich der Märchen. Zumindest in Baden-Württemberg.Da hast du sicherlich Recht, aber 7.95 % von 2900 sind halt 230 Euro Zuschuss, bleiben dann für mich immer noch 470 Euro Krankenkasse. Und beim Beamten 70 Euro.
Hui, jetzt sind wir aber auch mittels meiner Mithilfe ganz schön abgedriftet. Sorry
Und was ist aus uns geworden?Grundschule, an meinem ersten Tag auf dem Gymnasium habe ich mir auf dem Hinweg beim Aussteigen aus dem Zug mit hinfallen die Hose zerrissen und auf dem Nachhauseweg bin ich trotz Fahrkarte das erste Mal schwarz gefahren (und natürlich erwischt worden). Frag mich mal, was für ein Verhältnis zur Schule ich zeitlebens hatte
Das mit der Krankenkasse deines Freundes vermutlich A12? halte ich für ein Gerücht. Sein Grundgehalt betrug zuletzt ca 3700 € . Davon dann 71,75% Pension, sind 2650€ , abzüglich der Krankenkasse.Das kann man aber aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten: ich bin 60 Jahre alt und habe bisher ca. 32 Jahre den Höchstsatz monatlich eingezahlt und davor den errechneten Satz analog zu meinem Gehalt. Lt. Jährlichem Rentenbrief wird meine Altersrente mit 66,5 Jahren ca. 2900 Euro betragen. Diese muss dann auch noch zu einem gewissen Satz versteuert werden. Meine private Krankenversicherung läuft dann weiter mit mindestens 700 Euro (derzeit).
Einer meiner Freunde war Hauptkommissar und ist mit 63 in den Ruhestand gegangen. Mit 3300 Euro minus 70 Euro Krankenkasse und gilt, so wie vorher auch, weiterhin als Privatpatient.