Verkehrskontrolle

Diskutiere Verkehrskontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die gehen vermutlich gleich zum Anwalt....
DirtySanchez

DirtySanchez

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Von den freundlichen Cop`s hast du dann gleich eine "Einwilligungserklärung zum Recht am eigenen Bild gemäß
Kunsturhebergesetz" unterschreiben lassen? Wenn man zoomt sind die 3 schon gut zu erkennen.
Das mögen viele Polizeibeamte gar nicht wenn das öffentlich gestellt wird.
Die gehen vermutlich gleich zum Anwalt....
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Der Anwalt wurde schon eingeschaltet als nur das Handy an der Kontrollstelle zu sehen war.

Das ist doch eigentlich normal, dass die Anwalts-Visitenkarten zwischen Polizei und potentiellen Verbrechern (auch Verkehrsteilnehmer genannt) sofort, noch vor einem Hallo, ausgetauscht werden. Oder hab ich das falsch verstanden.
 
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kuhtreter

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Ein Anwalt vertritt mein Recht, nicht mehr und nicht weniger. Frag mich nur wer darin eine Bedrohung sehen sollte ? Die Gesetzeshüter bestimmt nicht !

Gruß Gerhard
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Ein Anwalt vertritt mein Recht, nicht mehr und nicht weniger. Frag mich nur wer darin eine Bedrohung sehen sollte ? Die Gesetzeshüter bestimmt nicht !

Gruß Gerhard
Naja, ich würde ehr sagen, dass er für seinen Mandanten versucht das Beste für die jeweilige Situation rauszuholen. Ob das immer was mit Recht und Unrecht zu tun hat mag ich mal bezweifeln.
 
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kuhtreter

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Naja, ich würde ehr sagen, dass er für seinen Mandanten versucht das Beste für die jeweilige Situation rauszuholen. Ob das immer was mit Recht und Unrecht zu tun hat mag ich mal bezweifeln.
Naja, wer was glaubt oder nicht ist nicht relevant. In einem Rechtsstaat gelten Gesetze die klar geregelt sind. In einem solchem leben Wir.

Gruß Gerhard
 
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Gast 11529

Gast
Die drei Polizisten*tinnen* tragen doch vorschriftsmäßig Mund-Nase-Masken......sind doch anonymisiert.......was ist eigentlich seit dieser Pandemie aus dem öffentlichen Vermummungsverbot gworden ? Sch:poop: egal ?
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Die drei Polizisten*tinnen* tragen doch vorschriftsmäßig Mund-Nase-Masken......sind doch anonymisiert.......was ist eigentlich seit dieser Pandemie aus dem öffentlichen Vermummungsverbot gworden ? Sch:poop: egal ?
Gerne mal zoomen. Frau Polizei hat die Nase frei und die Maske nur über dem Mund. Also nicht vorschriftsmäßig :wink:
Unbenannt.JPG



Naja, wer was glaubt oder nicht ist nicht relevant. In einem Rechtsstaat gelten Gesetze die klar geregelt sind. In einem solchem leben Wir.

Gruß Gerhard
Das ist richtig. Da gibt es auch nichts zu deuteln. Wir leben in einem Rechtsstaat und das ist auch gut so!
Wobei das empfinden teils etwas anders ist. Zumindest bei mir. Wenn ich nur an diese Woche denke.
Da lese ich im Fränkischen Tag, dass der Attentäter, der in Würzburg 3 Menschen umgebracht hat und 5 schwer verletzt, jetzt schuldunfähig ist. Das hat der Anwalt ja super hinbekommen aus Sicht des Attentäters. Das mag auch rechtens sein, aber ist das wirklich gerecht?
Ich persönlich finde es schade. Würde mir als Anwalt auch super schwer tun so jemanden zu vertreten.
Mir persönlich wäre es lieber gewesen der Herr aus Somalia hätte eine richtig fette Haftstrafe bekommen und seine Haft wenn irgendwie möglich in Chemnitz oder Dresden abgesessen. Noch besser zurück nach Somalia. Der Asylantrag war ja vor Jahren schon abgelehnt worden.
Und Nein, ich bin keineswegs Rechtsradikal. Ich habe nur so Null Empathie gegenüber eines solchen Menschen.

Aber hören wir lieber auf. Wird sonst zu politisch und OT sowieso.
 
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ChrisR

ChrisR

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K 50 TB aus 09/16
Im Gegenteil.
Es ist einfach die Nachfrage, ob der angehaltene sich z.B. der Geschwindigkeitsübertretung bewusst war und somit vorsätzlich gehandelt hat.
Bei einigen Tatbeständen erhöht sich bei vorsätzlich begangener Tat das Bußgeld.

Die Fragestellung impliziert einen Tatvorwurf.
Wenn denn der Beamte einen Tatvorwurf macht und darauf eine Antwort erwartet, muss vorher (wie beschrieben) eine Belehrung des Betroffenen / Beschuldigten erfolgt sein.

Ohne diese Belehrung sind die Aussagen zur Sache nicht oder nur sehr eingeschränkt verwertbar.

Darüber hinaus ist der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns so auch nicht haltbar.
Der würde bedingen, dass sich der Betroffene zum Tatzeitpunkt seines Handelns (Geschwindigkeitsübertretung) bewusst war, dass er zu schnell war UND trotz seines Wissens über diesen Umstand nichts getan hat, um diese Handlung zu beenden, oder er von vorneherein bewusst und gewollt ein bekanntes Geschwindigkeitslimit überschritten hat.

Aber aus der Fragestellung einen Vorsatz abzuleiten - hm, ich würde sagen - eher schwierig.


Deswegen ist die Fragestellung für nix gut, also eine dumme Frage ;-)
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
In deinem genannten Fällen ehr in der Hand des Richters oder des Kapitäns
 
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kuhtreter

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Jetzt gehts aber los, immer diese Negativität. Es wird sich kein Richter der Rechtsbeugung strafbar machen, noch dazu für ein läppisches Verkehrsdelikt.

Gruß Gerhard
 
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Gast 5187

Gast
Die Fragestellung impliziert einen Tatvorwurf.
Wenn denn der Beamte einen Tatvorwurf macht und darauf eine Antwort erwartet, muss vorher (wie beschrieben) eine Belehrung des Betroffenen / Beschuldigten erfolgt sein.

Ohne diese Belehrung sind die Aussagen zur Sache nicht oder nur sehr eingeschränkt verwertbar.

Darüber hinaus ist der Nachweis eines vorsätzlichen Handelns so auch nicht haltbar.
Der würde bedingen, dass sich der Betroffene zum Tatzeitpunkt seines Handelns (Geschwindigkeitsübertretung) bewusst war, dass er zu schnell war UND trotz seines Wissens über diesen Umstand nichts getan hat, um diese Handlung zu beenden, oder er von vorneherein bewusst und gewollt ein bekanntes Geschwindigkeitslimit überschritten hat.

Aber aus der Fragestellung einen Vorsatz abzuleiten - hm, ich würde sagen - eher schwierig.


Deswegen ist die Fragestellung für nix gut, also eine dumme Frage ;-)
Wenn Du meinst...
 
moldo29

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Durchaus ein paar zweirädrige Spielzeuge.....
Nee, alles Gut. Gibt keinen Grund sich über Urteile aufzuregen, jedenfalls für mich nicht.

Gruß Gerhard
Das sehe ich ähnlich. Zumindest zum größten Teil

Wobei ich es durchaus verwunderlich finde wie teilweise durch verschiedene Instanzen hindurch dann doch sehr unterschiedliche Urteile zum gleichen Fall und dem selben Sachverhalt gefällt werden. Das geht ja von schuldig im Sinne der Anklage bis hin zum Freispruch auf höchster Instanz.

Naja, da muss man wohl Volljurist sein um das nachvollziehen zu können.
 
G

Gast 5187

Gast
Da kann es doch schlussendlich viele Gründe geben, von der unterschiedlichen Bewertung von Sachverhalten bis hin zu nicht berücksichtigten Umständen.

Das mag für Laien wie Lotterie wirken, ist es aber nicht, weil es keine Mathematik ist.
 
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