@Uli.G
Was für dich Aufschnupfen auf der letzten Rille ist ist für andere dynamische Fortbewegung! Und wenn sich eine Gruppe durch überholende 125er gestört fühlt dann stell ich mal ne andere Frage! Wenn die gerne langsam sind und dies auch Ziel der Gruppe ist, warum lassen sie dann nicht einfach entsprechende Lücken damit schnellere dort einscheren können, sondern beschweren sich das ein anderes Moped recht knapp rein bremst?
Das ihr in großen Gruppen mit mäßigem Tempo unterwegs sein wollt, will euch doch keiner absprechen. Das ihr als Verkehrshinderniss rumm rollt wenn schnellere auflaufen und euer Tempo nicht mitfahren wollen ist Fakt. Das die daran Schuld sind wenn die Träumer sich erschrecken und dann losmeckern ist mM nach recht egoistisches Denken!
Leben und leben lassen!
Ein 50 Meter langer Lindwurm ist nicht einfach zu überholen und rein rechtlich ist die Schuldfrage schon geklärt weil ihr ohne den Wunsch zu Überholen viel zu dicht aufeinander fahrt!
Ich denke nicht das ihr Kolonnenfahrten anmeldet und mit Polizeischutz unterwegs seid. Ebenso glaube ich kaum das euch irgend ein Eisatzfahrzeug folgt das ein Überholverbotsschild auf dem Dach spatzieren fährt! Also leg dich nicht zu weit aus dem Fenster, denn einen Überholenden zu behindern ist Verkehrsgefährdung und kostet möglicher Weise für ein paar Monate den Führerschein!
Dabei spielt es auch keine Rolle ob ihr die erlaubte Geschwindigkeit schon erreicht habt oder nicht. Es liegt ganz und garnicht in eurer Hand wie schnell andere fahren wollen!Das ist einzig Sache der Polizei! Ihr dürft gerne Anzeigen verteilen, habt aber dann auch die Beweislast und die gerne angeführten Videoaufzeichnungen sind ein Schuß der sehr schnell nach hinten los gehen kann!
Auch wenn's sich eher nicht lohnt, auf einen derart verqueren Beitrag mit einem etwas sehr sonderbar misslungenem Rechtsverständnis (eher keinem solchen
) zu antworten, tu ich's trotzdem (ev. bist ja wenigstens Du etwas lernfähig
):
Wenn Du der Ansicht bist, daß die vor Dir fahrende Gruppe
1. nicht als Gruppe angemeldet ist (und nicht den gesetzlichen Vorgaben genügt, so z.B. nicht eine Genehmigung zur Durchfahrt von jeder betroffenen Gemeinde hat, nicht in Begleitung eines Krankenwagens u. Arztes unterwegs ist, nicht über die ev. nötige Begleitung durch im Dienst befindliche Polizeibeamte verfügt, usf.)
2. zu dicht aufeinander fährt (nicht, der Deiner
Meinung nach ohnehin zu geringen Geschwindigkeit angepasste Abstände einhält)
3. überhaupt zu langsam fährt
hast Du genau eine Möglichkeit, Dich zu wehren:
Zeig sie an! (mit "anzeigen" hast Du angefangen, warum auch immer. Normalerweise kann man derlei Kleinigkeiten auch in einem etwa 4-Augen Gespräch schnell klären, so nicht der "Kontrahent" konsequent die "Flucht nach vorn" ergreift
).
Anzeigen kannst Du alle hinter mir, die Deiner Meinung nach zu dicht aufeinander fahren (Deiner, zuvörderst unmaßgeblichen Meinung nach, denn, Deinen eigenen Worten zufolge, ist's die Polizei, die das zu beurteilen hat, nicht aber Du
oder ich).
Mich könntest Du als "Leader of the pack", verantwortlich für die (Deiner immer noch unmaßgeblichen Meinung nach nicht angemeldete -q.e.d.-) Gruppenfahrt versuchen zu belangen. Viel Erfolg
.
Solltest Du hingegen der Ansicht sein, ohne Rücksicht auf Verluste überholen zu müssen (McDubh #463: "Und wenn da eine Gruppe so dicht zusammenfährt, und dann zu allem übel noch die Kurven zuparkt, dann kann ich beim besten Willen kein gegenseitiges Verständnis erkennen.
Und dann verschaffe ich mir den Platz, sorry... "
), und durch Dein Überholmanöver Mitglieder der (Deiner -u. anderer- immer noch unmaßgeblichen Meinung
nach zu dicht aufeinander fahrenden Gruppe) gefährden zu müssen oder tatsächlich zu einem Unfall beizutragen, dann allerdings hast Du die "goldene A-Karte" gezogen (ev. sogar die Platinkarte? Unmaßgebliche Ansicht eines befreundeten Anwalts, sowohl BMW- als auch Harleyfahrer, der auf Nachfrage nur die Augen verdrehte u. meinte "der sollte sich besser nicht erwischen lassen, keinesfalls dann, wenn aufgrund seines Verhaltens ein Unfall passiert").
Übrigens, eine Gruppe, die nicht als solche "angemeldet" ist, ist keine solche. Ergo ist jeder der Fahrer für allfällige Verkehrsverstöße eigenverantwortlich. Zu dichtes Auffahren? Kann er, wird er für "bestraft", wenn's ihm nachgewiesen werden kann. Bremst Du ihn aus, oder drängst ihn ab, kommt er zu Fall und wird verletzt, bist Du der Verursacher, nicht er (auch wenn er zuvor zu dicht auffuhr).
Ist doch wirklich einfach u. (für fast jedermann
) verständlich, oder?
Ansonsten, mach Dir mal einfach keine Gedanken darüber, daß ich mich zu weit aus irgendeinem Fenster lehnen könnte (Danke für die Aufmerksamkeit, indes, ich kann gut darauf verzichten
). "Große" -wie auch immer das definiert ist- Gruppen sind mit allem organisatorischen Verwaltungskram
angemeldet u. erfreuen sich grün-weißer Begleitung (was ausgesuchte Spezies der Gattung "weitgehend hirnloser verkehrsteilnehmer" nicht davon abhält, die Gruppenstruktur "aufschnupfen" zu wollen. So 2004 mit einer angemeldeten 200+++Moped Tour im Raum WOB erlebt, als ein Dosenfahrer meinte, die Sperrung der Kreuzung sei nicht für ihn gedacht, woraufhin er sich brutal in die (angemeldete, mit Krankenwagen, Polizei.... blablabla versehene) Kolonne drängelte. Daß er dabei weder einen der Polizisten, noch eine der quergestellten, die Kreuzung/Einmündung blockierenden Polizei-BMWs touchierte, wage ich nicht seinem Fahrkönnen zugute zu halten. Der "LeMans"-Start eines der Uniformierten hätte dann sicher für die Pool Position in Le Mans gereicht. Außer Flics, u.deren Wendemanövern auf einem der (BMW-)Zylinder, habe ich niemals jemand so schnell mit einem Moped starten sehen
. Ebenso schnell stand dann besagter Dosentreiber rechts neben Straße u. Kolonne u. hatte das Vergnügen, sich eine Belehrung allererster Güte zuteil werden zu lassen
. Ob diese kostenfrei war, vermag ich nicht zu sagen, gleichwohl war sie sehr lautstark
, während ich vorbei fuhr).
Vertrau einfach mal darauf, daß ich über die erforderlichen Schritte (u. die teilwse leider erforderlichen Kontakte) zur Genehmigung einer Gruppenfahrt bestens informiert bin (bzw. über die erforderlichen Kontakten verfüge).
Danke für die Aufmerksamkeit
.
Grüße
Uli