Ich hatte nur gern eine Studie gesehen, die nachweist, dass das Standgeräusch direkt mit dem Fahrgeräusch korreliert. Dann wäre die Standgeräusch-Grenze ja nachvollziehbar.
Also für mich ist das nachvollziehbar.
Mag sein, dass zwischen eingetragenem Stand- und Fahrgeräusch keine besonders gute Korrelation besteht. Wie sollte sie auch, wenn sie aufgrund regulatorischer Vorgaben zustande gekommen ist?
Aber was korrelliert, ist etwas anderes:
Das eingetragene Standgeräusch mit dem als Lärm empfundenen Fahrgeräusch (und zwar nicht dem eingetragenen):
Mach eine Liste A der 20 lautesten Motorräder laut Fahrzeugschein (Standgeräusch).
Und dann lass 100 verschiedene Motorräder an "Prüfohren" vorbeifahren, die dann die 20 am lärmendsten empfundenen Maschinen auf eine zweite Liste B setzen.
Zwischen den beiden Listen wird es eine bessere Korrelation geben. Und das ist genau das, was von der Politik gefordert wurde.
Natürlich hätte man eine Blacklist erstellen können, die gezielt bestimmte Motorräder ausschließt.
Wenn auf der dann KTM nicht auftaucht... dann hätte man ein EU-juristisches Problem. Aber wie schon erwähnt, nicht mit dem eingetragenen Standgeräusch. Mag aussehen wie ein Vergleich von Äpeln mit Birnen, aber in der Politik ist das Obst. Solange es nichts passenderes gibt.
Und ja, auf der Liste A werden Maschinen stehen, die nicht auf der Liste B auftauchen.