Ja, gern. Hast Du welche?
Das ist doch aber ein ganz anderes Thema.
Welches mildere Mittel mit gleichem Erfolg würdest du denn ergreifen?
Denn geeignet soll das mildere Mittel doch wohl auch sein, oder?
zu 1:
Gerne, wobei ich nichts gesagt habe, dass es unzählige, verfassungswidrige deutsche Gesetz gibt, aber schau mal hier:
verfassungswidrige Gesetze
Immer wieder verwirft das Bundesverfassungsgericht Gesetze der Bundesregierung als verfassungswidrig.
Einige Beispiele nicht verfassungsrechtskonformer Gesetze:
- Ausstehend: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2002 festgestellt, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sei und eine neue Regelung bis zum Jahr 2005 angemahnt. Der daraufhin von der Rürup- Kommission erarbeitete Entwurf wurde als Alterseinkünftegesetz verabschiedet, obwohl die Kommission in dem Entwurf selbst auf die problematische Zweifachbesteuerung hingewiesen hatte. Später wies der Kommissionsvorsitzende und ehemalige Wirtschaftsweise Bert Rürup sowie Herbert Rische (ehemaliger Präsident der Deutschen Rentenversicherung) in einer weiteren Ausarbeitung erneut darauf hin, dass „die Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt“. Auch Franz Ruland, ehemaliger Geschäftsführer Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, hält die aktuelle Gesetzeslage für verfassungswidrig, da das Verfassungsgericht in seinem ursprünglichen Urteil klar gemacht hatte, dass es in keinem Fall zu einer Doppelbesteuerung kommen darf. Die Bundesregierung sieht jedoch offensichtlich keinen Handlungsbedarf.
- April 2016: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen aber in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt. Es fehle laut Gericht "zum Teil an flankierenden rechtsstaatlichen Absicherungen, insbesondere zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung oder zur Gewährleistung von Transparenz, individuellem Rechtsschutz und aufsichtlicher Kontrolle." Das Gericht hat der Bundesregierung aufgetragen, die gesetzlichen Vorschriften bis zum 30. Juni 2018 zu präzisieren. [1]
- Juli 2015: Das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass das Betreuungsgeld in seiner bisherigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Nach Auffassung der Richter hatte der Bund nicht die Kompetenz das im Sommer 2013 eingeführte Gesetz zu erlassen. Die bisher geltende Regelung wurde deshalb als verfassungswidrig und somit nichtig eingestuft.
- Juli 2012: Das Gericht urteilt, dass die Leistungen für Asylbewerber verfassungswidrig sind, da die seit 1993 unverändert geltenden Sätze gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Flüchtlinge und Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen in etwa den gleichen Satz bekommen wie Empfänger von Arbeitslosengeld II.
- Juni 2012: Die Verfassungsrichter stellten fest, dass die Regierung bei den Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM 2011 sowie bei dem "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik das Parlament nicht wie im Grundgesetz geregelt "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" informiert habe.
- Februar 2012: Die Übertragung von Kompetenzen auf ein nur aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses bestehendes Sondergremium des Bundestags (zwecks dringender Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF) ist im Wesentlichen verfassungswidrig, da es die Rechte der anderen Abgeordneten verletze.
- Februar 2010: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Berechnungsmethode der Regelsätze zur Existenzsicherung für Kinder und Erwachsene sowohl gegen Artikel 1 als auch Artikel 20 des Grundgesetzes verstoßen.
- Dezember 2008: Die Richter erklären die im Jahr 2007 erfolgte Kürzung, also die Absetzbarkeit erst ab dem 21. Kilometer, der Entfernungspauschale für verfassungswidrig.
- Februar 2006: Das Gericht lehnt das Luftsicherheitsgesetz ab und entscheidet, das gekaperte Passagierflugzeuge zur Abwehr eines Terroranschlages nicht abgeschossen werden dürfen, da dies weder mit dem Grundrecht auf Leben, noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar sei.
- März 2004: Das Gesetz zum Großen Lauschangriff wird vom Bundesverfassungsgericht weitgehend als verfassungswidrig eingestuft. Die Richter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre beim Abhören von Wohnungen an.
- März 2002: Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sei. Der Gesetzgeber wurde daher verpflichtet, bis zum Jahresbeginn 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu erlassen. (Siehe oben)
In Berlin müssen im Durchschnitt mehr als sechs Gesetze pro Jahr gemäß den Urteilen aus Karlsruhe nachgebessert werden.
Es muss dabei allerdings berücksichtigt werden, dass es sich gelegentlich um reine Formfehler handelt, das Gesetz in der Sache jedoch nicht beanstandet wird.
Die Regierung selbst stellt auf den Seiten des Bundestages diverse Datensammlungen (z.B. das Datenhandbuch) mit Listen der für verfassungswidrig erklärten Gesetze zur Verfügung.
zu 2:
Alternativen:
Gesamtkonzept innerhalb der EU und keine lokale Korinthenkackerei.
Findung einer breiten Front politischer Unterstützer für ein Gesamtkonzept weniger im Rahmen des technisch möglichen unter Beibehaltung "freier Mobilität"
Politischer Druck auf die Motorradhersteller, freiwillig bzgl- Lärmreduzierung aktiv zu werden
Verbot der besonders lauten Klappensteuerung für zukünftig Motorräder
Totalverbote nur zwischen 20-7 in Wohngebieten
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf zB 70 km/h nur für besonders laute Motorräder (dann kommen sie durch, wenn sie "müssen" oder sich leiser verhalten, aber sie werden deutlich leiser sein); dies aber nicht sofort sondern nur, wenn andere Maßnahmen mittelfristig nichts bringen.
Dies alles nur in Verbindung mit anderen Maßnahmen bzgl. aller anderen Verkehrsteilnehmer. einseitige Maßnahmen nur gegen einzelne Gruppen rufen zwangsläufig Ärger hervor (sieht man einmal davon ab, dass man grds. denken kann, was interessieren mich Minderheiten...)
Stell dir vor, du bist Außerferner und wohnst zB in Weisenbach am Fuße des Gaichtpasses. Du hast dir ca. Mitte Mai eine hochwertiges über 95 db Motorrad bestellt für sagen wir einmal 25.000.- (in Österreich gibt es die Nova, eine Extraabgabe auf Fahrzeuge). Mit diesem Preis hast du ca. 9000.- € Steuern und Abgaben an den österreichischen Staat angedrückt.
Und dann darfst du dein Motorrad mit dem Hänger holen, daheim in der Garage abstellen und vom Haus, 30 Meter bis zur Hauptstraße und zurück fahren (erst dort gilt das ü 95 db Verbot)
Sofern du ansonsten fahren willst, musst du dein Motorrad bis 31.102020 auf dem Hänger außerhalb der Sperrzone transportieren.
Da schaut dann die Begeisterung schon anders aus.