fralind
- Dabei seit
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- Modell
- R 1200 S, Hp2 S, Hp2 MM, R 1200 GS Rallye, HD 48, Kawa Z 1000 SX
Es gibt keine sensibelen Strecken auf dem ein Bauartgenemigtes KFZ (vmax größer 60 hm/h) unter 2.8 To. und nicht breiter wie 2.10 m breite nicht fahren darf.Das Motorrad wird ja nicht allgemein aus dem Verkehr gezogen.
Es darf nur auf "sensiblen" Strecken nicht fahren.
Es gibt es überaupt kein Recht zum Standgeräusch, nur ist das gesetzliche max. vorgegebene Fahrgeräusch vergleichsweise kompliziert zu messen. Darum wird zusätzlich ein Wert für das Standgeräusch vom Hersteller angegeben. Er dient als Anhaltspunkt, um bei Verkehrskontrollen schnell und unkompliziert Aufschluss darüber zu gewinnen, ob das kontrollierte Fahrzeug den Vorgaben entspricht oder möglicherweise manipuliert wurde, zudem muss vom vor Ort gemessenen Wert durch geeichte Messinstrumente mindestens 5 dBA abgeszogen werden.Hat sich nichts mit dem EU Recht auf hohes Standgeräusch zu tun.
Die Betriebserlaubnis (BE) bzw. die EG-Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs und dient somit der Verkehrssicherheit. Sie wird auf Antrag des Verfügungsberechtigten unter Vorlage des Fahrzeugbriefs erteilt. Es gibt drei Arten der Betriebserlaubnis:
- für Typenfahrzeuge
- für Einzelfahrzeuge
- für Fahrzeugteile.
Die BE wird unbefristet erteilt.
Die Betriebserlaubnis wird innerstaatlich erteilt und ist somit die nationale Typgenehmigung. Erteilt wird die behördliche Bestätigung, dass der zur Prüfung vorgestellte Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht.
https://verkehrslexikon.de/PDF/RiLi_2002-24-EG_2_und_3-Raeder-Kfz.pdf
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