@Pinky, das sehe ich anders:
Schon erst einmal vorweg, grundsĂ€tzlich haben die Landesregierung von Tirol meine vollkommene UnterstĂŒtzung gegen unnötigen MotorradlĂ€rm einzuschreiten und ihre Bevölkerung davor zu schĂŒtzen.
Mit der Euro 4 Schadstoffnorm ist schon 2016 eine neue, strengere EU-Norm bezĂŒglich der FahrgerĂ€usche von MotorrĂ€dern fĂŒr alle Neufahrzeuge verbindlich EU-weit in Kraft getreten. Auch ich habe mir damals auch aus diesem Grund eine neue Euro 4 BMW R1200 GS angeschafft und dabei aber nicht auf irgendwelche technische Daten geachtet, die noch nicht einmal in einem Verkaufsprospekt und zwar bei keinem Hersteller ausgewiesen sind. Ich habe nur das GlĂŒck, dass meine Maschine mit einem StandgerĂ€usch von 93 db unter ihrem festgelegten Wert von 95 db liegt und ich im AuĂerfern fahren kann. Es hĂ€tte also genauso gut mich bzw. meine GS treffen können, da es bis dato keine EU Grenzwerte bezĂŒglich des StandgerĂ€usches gibt. Meine Frage ist nun, wie sollte sich ein Konsument beim Neukauf eines Motorrades in der Vergangenheit hĂ€tte anders verhalten sollen? Er konnte es schlichtweg gar nicht! Bevor ich von diesem Fahrverbot gehört habe, habe ich mich nie mit dem StandgerĂ€usch meines Motorrades beschĂ€ftigt, sondern darauf vertraut, dass alle relevanten Bestimmungen bezĂŒglich der LĂ€rmemission bei der TypprĂŒfung berĂŒcksichtigt wurden. Und ob man beim Probefahren unbedingt hört, dass die betreffende Maschine an die Umwelt einen ĂŒbermĂ€Ăigen Schallpegel abgibt, wage ich zu bezweifeln.
So ein Fahrverbot, wie hier in der Region Reutte, fĂŒr legal zugelassene Maschinen auszusprechen, finde ich nicht zielfĂŒhrend und auch rechtlich höchst bedenklich. Es diskriminiert nach meinem Empfinden alle Motorradfahrer, auch die der leiseren Maschinen, da diese jetzt, wegen den von Ihnen angekĂŒndigten hohen Kontrolldrucks stĂ€ndig, teilweise mehrmals am Tag, im Bereich Reutte mit Polizeikontrollen konfrontiert werden, da wie in der Presse geschildert alle MotorrĂ€der bei einer Kontrolle von der Polizei heraus gewunken werden.
Auch aus diesem Grund widerstrebt es mir eigentlich in den schönen Landstrich und der vorbildlichen Gastlichkeit der Hotel- und Gastwirte Urlaub zu machen, da ich an jeden Tag meines Urlaubes mit Polizeikontrollen zu rechnen habe. Und es zeigt mir, dass die Landesregierung mich als Menschen und Motorradfahrer anscheinend nicht mehr in Ihrem Land willkommen heiĂen wollen, weil ich von Ihnen als ein vermeintlicher LĂ€rmtĂ€ter behandelt werde, der die Bevölkerung tyrannisieren könnte. Ich stehe also immer unter einem Generalverdacht. So kommt das ganze jedenfalls bei mir an.
Technisch gesehen halte ich das StandgerĂ€usch eines Motorrades aber fĂŒr aussagekrĂ€ftiger, was das LĂ€rmverhalten beim starken Beschleunigen oberhalb von Tempo 50, auĂerhalb geschlossener Ortschaften und auf Steigungen in den Bergen angeht als das nach der EU-Norm ermittelte FahrgerĂ€usch! Das StandgerĂ€usch wird im Leerlauf bei halber Nenndrehzahl des Motors je nach Motorradmodell zwischen 4.000 und 7.000 U/min ermittelt. GrundsĂ€tzlich gilt, dass das MotorengerĂ€usch beim Beschleunigen bei gleicher Drehzahl mindestens genauso hoch ist, in den meisten FĂ€llen wird es lauter sein. Eine LĂ€rmmessung bei dem Euro3 / Euro4 Vergleich von der R1200GS hat das ja auch bestĂ€tigt. Daher ist es prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn man das StandgerĂ€usch als Kriterium fĂŒr die Auswahl von zu lauten MotorrĂ€dern nutzt, wenn man den LĂ€rm, der bei der Beschleunigung von MotorrĂ€dern auĂerhalb geschlossener Ortschaften auf Bergstrecken reduzieren will. HierfĂŒr den Wert fĂŒr das in der Zulassungsbescheinigung eingetragene FahrgerĂ€usch herzunehmen, ist meines Erachtens nicht sinnvoll, da dieses bei einer Geschwindigkeit unter 70 km/h im hohen Gang bei niedrigen Drehzahlen gemessen wird. Da sind alle Motorradmodelle leise und wurden von den Herstellern dementsprechend mit allen möglichen Tricks zum Beispiel Klappenauspuffanlage optimiert.
Meine Forderung ist daher, ein Limit fĂŒr das StandgerĂ€usch im EU-Zulassungsverfahren fĂŒr die TypprĂŒfung von neuen MotorrĂ€dern aufzunehmen. Zurzeit existiert hier ein solches Limit fĂŒr das StandgerĂ€usch nicht.
Ein solches Limit durch die HintertĂŒr einfach ohne AnkĂŒndigung fĂŒr alle Maschinen auf bestimmten StraĂen einzufĂŒhren, empfinde ich als ziemlich unfair, vor allem denen gegenĂŒber, die sich gerade ein neues Motorrad gekauft haben, das den von Ihnen nach dem Kauf festgelegten Grenzwert 95 dbA StandgerĂ€usch nicht einhĂ€lt. Dieses gilt natĂŒrlich verschĂ€rfend fĂŒr Einheimischen, die ĂŒberhaupt nicht mit Ihrer neunen Maschine mehr fahren können. Jeder weiĂ hier sicherlich, dass ein Verkauf eines nagelneuen motorades immer mit einem Verlust von ein paar Tausend Euro verbunden ist.
AuĂerdem gibt schon andere gesetzlich konforme Möglichkeiten LĂ€rmtĂ€ter aus dem Verkehr zu ziehen. Die RadaubrĂŒder können schon jetzt von der Polizei gemessen werden und aus dem Verkehr gezogen werden!
Wie da jetzt mit dieser Situation umzugehen ist, muss jeder Motorradfahrer fĂŒr sich selbst entscheiden
. Einerseits, sich den hÀufigen Polizeikontrollen im Urlaub auszusetzen, schreckt mich schon ab in diese Gegend zu reisen, da ich das ganze Procedere mit den Polizeikontrollen als lÀstig und diskriminierend empfinde.
Anderseits fĂ€nde ich es schade, wenn man die Hotel und Wirtsleute in der Gegend, die jahrzehntelang uns Motorradfahrer gut bewirtet haben, fĂŒr das Fahrverbot bestraft und dort gar nicht mehr hinfĂ€hrt. Die sind nĂ€mlich in Ihrer Existenz bedroht und wollen das Fahrverbot natĂŒrlich auch nicht!