Vielen Dank für Ihr Schreiben. Wir haben Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Die uns vorliegenden Informationen zu den geplanten Fahrverboten können Sie der beigefügten Mitteilung der Juristischen Zentrale entnehmen. Eine Beeinträchtigung des EU-Rechts könnte dann gegeben sein, wenn eine sogenannte EU-Ausländerdiskriminierung gegeben wäre. Diese Fahrverbote widersprechen demnach nicht EU-Recht, da sie für alle in Österreich und im Ausland zugelassenen Motorräder gelten, gleichgültig welches Kennzeichen sie führen. Insofern liegt u.a. auch keine Diskriminierung von Kraftradfahrern aus anderen EU-Mitgliedstaaten vor. Daher sehen wir unter diesem Aspekt derzeit keine Erfolgsaussichten in einem juristischen Vorgehen.
Der ADAC spricht sich jedoch gegen weitere Verbote für Motorradfahrer in Deutschland aus. Weitere Informationen hierzu können Sie unsere Internetseite unter dem nachfolgenden Link entnehmen:
https://www.adac.de/news/bundesrat-motorradfahrer-laermschutz/
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.