Standgeräusch unter 95 db?

Diskutiere Standgeräusch unter 95 db? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich habe eben noch einmal in die ABE meines LeoVince geschaut. Da gibt es keine Angabe zur Lautstärke. Es gibt eine Skizze zum Aufbau des...
maxquer

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Ich habe eben noch einmal in die ABE meines LeoVince geschaut. Da gibt es keine Angabe zur Lautstärke. Es gibt eine Skizze zum Aufbau des Schalldämpfers und die Aussage, dass er, wenn er so montiert ist, nomkonform ist und betrieben werden darf.
Hat denn einer von euch überhaupt differierende Angaben der Lautstärke zwischen U1 und der ABE?

Gruß,
maxquer
 
maxquer

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...die meisten Schalldämpfer dürften eine EG Zulassung haben - haben alle Kontrollöre dann adhoc Zugriff auf die Dokumente?
Die ABE muss der Fahrzeugführer dabei haben, wenn nicht eingetragen, sonst bekommt er gleich ein Brett.

Gruß,
maxquer
 
SQ18

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Keine Ahnung. Wahrscheinlich sagt dir der Kontrolleur, zeig mir die Papiere des Ersatzdämpfers mit eingetragenen Standgeräusch oder die Fahrt ist hier zuende. Kann man dann ja vor Ort diskutieren, wobei ich total sicher bin, dass es hier Foristen gibt, die den Behörden ihre Fehler aufzeigen und die Kontrolleure gerne und begeistert zuhören und sich belehren lassen werden.
...bei Teilen mit EG Zulassung muss ich keine Papiere mitführen, das ist der Knackpunkt und da ich nur den Auspuff verändert habe muss ich auch nichts eintragen lassen.
Und das hat dann nichts mit belehren zu tun...
 
SQ18

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Die ABE muss der Fahrzeugführer dabei haben, wenn nicht eingetragen, sonst bekommt er gleich ein Brett.
Nö - nicht alles mit E ist schlecht ;)

EG- oder ECE-Genehmigung liegt vor > von einer Eintragung oder Mitführpflicht kann abgesehen werden, aber der Nachweis der regelkonformen Fahrzeug-Anbauteil-Kombination muss erbracht werden.
Auf die Kombinierbarkeit mit anderen Veränderungen ist zu achten. Änderungen eines Bauteils der Abgasanlage sind immer abnahmepflichtig, wenn beeinflussende Komponenten sich nicht mehr im Serienstand befinden. > EG-genehmigter Endschalldämpfer muss abgenommen werden, wenn z. B. bereits ein Sportluftfilter oder ein Chiptuning verbaut und eingetragen ist.
TUNE IT! SAFE! - Abgasanlage
 
TuWiels

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Es sind eben zwei Paar Schuhe.

Das neue Verbot bezieht sich nur auf den Eintrag im Schein.
Daneben gibt es aber natürlich die nicht nur lokalen Bestimmungen zum Lärmschutz.

Das erste kann jeder Ordnungshüter - da muss garnichts gemessen werden, das Letztere nur mit Equipment (oder Fachkenntnis).
Man könnte genausogut eine Kamera mit Kennzeichenerkennung hinpflanzen und mit den Kfz-Registern abgleichen lassen - ok, geht aus Datenschutzgründen erstmal nicht. Aber darauf kommt es nicht an.

Messungen sind hierfür nicht erforderlich. Das ist der Knackpunkt.

Der handwerkliche Schwachpunkt liegt darin, dass eine Entkopplung vom individuellen Verursacherprinzip erfolgt ist. Die laut eingetragene, leise Maschine darf nicht, die leise eingetragene, laute Maschine darf fahren.
Und es kann sein, dass das so durchkommt, weil es eine wirksame und praktikable Lösung verspricht, selbst wenn eine Minderheit tatsächlich benachteiligt wird - so wie auch Anwohner Flug- und Autolärm trotz nachgewiesener Beeinträchtigungen und Vermögensschäden hinnehmen müssen. Interessenausgleich ist immer Kompromiss.
 
Klausmong

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Man könnte genausogut eine Kamera mit Kennzeichenerkennung hinpflanzen und mit den Kfz-Registern abgleichen lassen - ok, geht aus Datenschutzgründen erstmal nicht. Aber darauf kommt es nicht an.

Messungen sind hierfür nicht erforderlich. Das ist der Knackpunkt.
Da wäre ich vorsichtig.

Wir haben in Österreich das KES ( Kennzeichenerfassungssystem ) welches nach Deutschem Vorbild geschaffen wurde. ( wurde seit der EM oder WM bei Euch eingesetzt)

Ich weiß nicht was die genau abgleichen dürfen, aber ich wäre da nicht so sicher, das es nicht geht.
Wenn jemand mit dem Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben ist, schreit es ja auch.
 
Klausmong

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Der handwerkliche Schwachpunkt liegt darin, dass eine Entkopplung vom individuellen Verursacherprinzip erfolgt ist. Die laut eingetragene, leise Maschine darf nicht, die leise eingetragene, laute Maschine darf fahren.
Und es kann sein, dass das so durchkommt, weil es eine wirksame und praktikable Lösung verspricht, selbst wenn eine Minderheit tatsächlich benachteiligt wird - so wie auch Anwohner Flug- und Autolärm trotz nachgewiesener Beeinträchtigungen und Vermögensschäden hinnehmen müssen. Interessenausgleich ist immer Kompromiss.
Wie schon erwähnt, die Eintragung eines lauten Standgeräusches wird so gesehen, das es den Verdacht begründet, das die Motorräder eben ausserhalb des sehr eng gesteckten Messzyklus auch laut sind.

Und das dürfte nicht einfach so zum Spaß hergezogen worden sein, sondern da haben sich leute Gedanken gemacht, die sich jahrelang mit dem Thema beschäftigen.

Das es letztendlich auch eine politische Entscheidung ist, das ist eine andere Sache, aber "einfach so" hat man den Wert anscheinend nicht genommen.
 
TuWiels

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Ok, "einfach so" ist zu flapsig ausgedrückt. Dass da viel Hirnschmalz drin steckt, bezweifle ich nicht.

Und nochmal: Es zählt der Schein, nicht der Schall. Dass die Differenz zwischen Eintrag und Empfindung/Messung einen Anfangsverdacht zum Nachhaken liefert, ist eine plus-Möglichkeit (mit der Implikation, zur Schikane bestimmter Gruppen werden oder empfunden werden zu können).

Sowas wie wissenschaftlich harte Beurteilung gibt es aber eben auch nicht. Für ein psychoakustisch einwandfreies Modell gibt es zu viele Faktoren (oder vlt zu wenig Erkenntnisse). Das ist dann wieder Abstimmungssache, zumal viel zu viele Faktoren bewertungsabhängig sind.

Und ich hatte ja oben schon dargelegt, dass mir die Orientierung am Standgeräuschpegel als beste unter den falschen Lösungen erscheint.

Zu diskutieren ist vielleicht noch, was man besser machen könnte. Und da fällt mir nicht viel ein, was finanziell, juristisch, politisch und auch psychoakustisch unter einen Hut zu bekommen wäre.

Wie im 1000PS-Video schon gesagt wurde, wird sich das Problem mit dem Wandel des Angebots und dem Trend zu wieder leiseren Motoren (und dem Altern der Motorradfahrer) in ein paar Jahren etwas entschärfen.
Wenn es gut läuft.
Wenn es schlecht läuft, werden Motorradfahrer als asoziale Umweltsäue stigmatisiert und marginalisiert. Durch Regulierung. Was dann aber auch am Verhalten Einzelner und der Reaktion "der Community" auf diese liegen wird.

Wenn ich bei uns in der Gegend an etwas einsameren Ecken vorbeikomme, winken manchmal die Kinder, und die Eltern grüßen und glotzen nicht nur neugierig. Wenn ich da deutlich vom Gas gehe, bleibt das auch so, und ich kann sogar mal mit einem Gasstoß noch ein Lachen hervorkitzeln.
Und es kennt jeder den Opi, der einem am Parkplatz erzählt, wie er in den 60ern mit seiner Maschine ...
Heile Welt, irgendwie.
In anderen Gegenden schaut man dagegen in Gesichter, da kommt einem schon der Gedanke, hier könnte der Sand nicht so eifrig aus der Kurve gefegt werden. Was man oft verstehen kann, selbst wenn das ungerecht ist.

Was ich sagen will: In den meisten Ecken ist das Problem noch nicht so groß, dass nicht rücksichtsvolles Verhalten nicht noch den ein oder anderen davon abhalten könnte, einfach alle in einen Sack zu schmeißen.
Aber wer sich darum überhaupt keinen Kopf macht, Toleranz nur von anderern fordert oder sich in whataboutism flüchtet, der sägt am eigenen Ast.
 
Klausmong

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Was ich sagen will: In den meisten Ecken ist das Problem noch nicht so groß, dass nicht rücksichtsvolles Verhalten nicht noch den ein oder anderen davon abhalten könnte, einfach alle in einen Sack zu schmeißen.
Aber wer sich darum überhaupt keinen Kopf macht, Toleranz nur von anderern fordert oder sich in whataboutism flüchtet, der sägt am eigenen Ast.
:rocker: :rocker: :rocker:
 
sigmali

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Dann zeige mir bitte die Stelle, wo man 5 km/H Messtoleranz abzieht.
Also wo drinnen steht, das man das tun muß.

Habe ich nämlich da jetzt nicht gefunden..

Nebenbei:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann weiß mossoma von was er schreibt.
Wie bereits erwähnt: Messtoleranz bei der Durchsetzung von einem Fahrverbot in Tirol wird es vermutlich kaum geben. Da es nicht um Messungen sondern um eingetragene Werte in den Papieren geht.

Bei der Nachprüfung im Sinne der Straßenzulässigkeit (übermäßiger Verschleiß oder Manipulation) gab oder gibt es auch in Österreich eine Vorschrift, die ich im Netz gefunden habe - ob aktuell, oder nicht, müsstet ihr bei Eurer TÜV-Prüfstelle erfragen können. Die nachfolgende Vorschrift schreibt im Absatz (1a) 3 dB(A) vor (also 2 weniger als in Deutschland).

§ 8 KDV
 
Klausmong

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(1a) Der A-bewertete Schallpegel des Betriebsgeräusches eines stehenden Kraftfahrzeuges im Nahfeld (Nahfeldpegel) darf, gemessen nach den in Abs. 1 genannten Prüfbestimmungen, den bei der Genehmigung des Fahrzeuges oder seiner Type hiefür bestimmten Wert um nicht mehr als 3 dB(A) übersteigen.
Das klingt jetzt nicht nach der Toleranz, die dafür gedacht ist das der Polizist sie hat, sondern einfach nach der Vorschrift, das eine Auspuffanlage nicht lauter werden darf als 3db mehr als genehmigt.

Was vor Ort aber doch heißt, das der Polizist die mitrechnen muß.
Zumindest wenn die Auspuffanlage für das Motorrad genehmigt ist.
 
G

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Asche über mein Haupt, habe jetzt nicht alle Beiträge angeschaut. Vielleicht ist dies noch hilfreich. (Wenn diese Liste nicht schon einmal gezeigt wurde)
Einige der davon betroffenen Motorräder, die nicht mehr dort in Österreich Fahren dürfen. :byebye:

Aprilia V4 Tuono 1100 E4 96 dB(A)
Aprilia V4 Tuono 1100 E3 107dB(A)
Aprilia V4 Tuono 1000 E3 99dB(A)
Aprilia RSV4 1100 Factory 105 dB(A)
Aprilia RSV4 1000 RR E4 96 dB(A)
Aprilia Pegaso 650 ML 96 dB(A)
BMW S 1000 RR E3 98 dB(A)
BMW K100 RT 96 dB(A)
BMW S1000RR 2010 E3 103db
BMW S1000RR 2015 E4 99db
BMW S1000RR 2020 E5 98db
BMW S1000R 2015 E3 97db
BMW S1000XR 2017 E4 98db
BMW K 1300 R (K12S) 98db(A)
BMW K75 97dB(A)
Ducati Hypermotard SP 97 dB(A)
Ducati Multistrada 1260 102 dB(A)
Ducati Diavel 102 dB(A)
Ducati SuperSport 98 dB(A)
Ducati Panigale 959 97 dB(A) für die Version ZDM-A120 und 98 dB(A)für die Version ZDM-A139
Ducati Panigale V4 107 db
Harley-Davidson Dyna Street Bob 97 dB(A)
Harley-Davidson FXDR 14 97 dB(A)
Harley-Davidson 1200 Custom 99 dB(A)
Harley-Davidson Sportster Forty Eight 99 dB(A)
Kawasaki Z 900 97 dB(A)
Honda VTX 1800 (SC46) 97dB(A)
Honda VTX 1300 (SC52) 99dB(A)
Honda VT 1300 CX (SC61) 96dB(A)
Honda CBR 1000 RR FIREBLADE (SC59) 99dB(A)
Honda CBR 600 RR (PC40) 98dB(A)
KTM 890 Duke 96 dB(A)
KTM Super Duke 1.0 97 dB(A)
KTM RC8 100dB(A)
Suzuki GSX-R 750 (WVCW) 97 db(A)
Suzuki GSX-R 600 (WVCV) 96 dB(A)
Suzuki GSX-R 1000 K1 96dB(A)
Suzuki GSX-R 1000 K5 98dB(A)
Suzuki GSX-R 1000 K8 96dB(A)
Suzuki GSX-R 1000 K9 96dB(A)
Suzuki GSX-R 750 102 dB(A)
Suzuki GSX-R 600 100 dB(A)
Suzuki VLR 1800 97 dB(A)
Suzuki VZR 1800 / M 1800 R 99 dB(A)
Triumph Speed Triple 955 96 dB(A)
Triumph TT 600 97 dB(A)
Yamaha R1 RN12 97 dB(A)
Yamaha R1 RN19 99 dB(A)
Yamaha R1 RN22 99 dB(A)
Yamaha R6 RJ11 97 dB(A)
Yamaha R6 RJ15 98dB (A)

Weiterfahren dürfen: BMW R1200R LC 2017 E4 94db(A); BMW S1000XR 2020 E5 94db
 
sigmali

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So sehe ich das. In Deutschland steht in der zitierten "Richtlinie......." ebenfalls nicht explizit "für die Polizei".
Aber die Polizei muss definitiv die 5 dB(A) berücksichtigen. Ebenso der TÜV. Harleys mit eingetragenen 105 dB(A) (nur eines von vielen Beispielen), darf am Kontrollort (unverständlicherweise) bis 110 dB(A) entwickeln.

Kommt einem Polizist das Motorrad trotzdem zu laut vor und findet er vor Ort keine illegale Veränderung bleibt ihm nur die Beschlagnahme und Veranlassung einer Begutachtung MIT FAHRGERÄUSCH. Dort ist sie mit 200 % Sicherheit weit über den 80 dB(A).

Dieses Problem war Grund dafür, dass in Baden-Württemberg ab ca. 1995 einige (wenige) spezialisierte Polizisten bei bestimmten Marken oder Umbaukonstellationen (Luftfilter, Vergaser, Auspuff) die eigentlich "unauffälligen" Standgeräuschmessergebnisse ignorierten und die Fahrgeräuschmessung light selber machten oder machen ließen. Es gab kein einziges Fahrzeug, das auch nur annähernd im Bereich des zulässigen Fahrgeräuschs lag. Werte zw. 85 bis über teilweise deutlich über 90 waren eher die Regel.

Ob auch in anderen Bundesländern so verfahren wird/wurde, weiß ich nicht.
 
S

silverfox

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<Kommt einem Polizist das Motorrad trotzdem zu laut vor und findet er vor Ort keine illegale Veränderung bleibt ihm nur die Beschlagnahme und Veranlassung einer Begutachtung....>
und genau darauf wird es hinauslaufen.
Dabei kann Dir die Exekutive mächtig Ärger machen, wenn Sie will bzw.
angewiesen wird.
So dass sich so mancher Tiefflugpilot 2x überlegt, ob er sich auf dieses Risiko einlässt
oder einen anderen Weg wählt.

Gruß
Christian
 
lederkombi

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Ohne Frage. Aber hier wird ja gerade keine Messung notwendig, da der Eintrag im Schein zählt.

Man trifft damit zwar ebenfalls nicht die Richtigen, aber es ist eben eine politische Entscheidung, die auch schlimmer hätte ausfallen können (und vlt noch werden kann). Sachkompetenz und Physik spielt in diesem Metier nur eine untergeordnete Rolle.
Und was ist bei den Schweizern? Da steht im Schein nichts. Der Schein wo das steht (Prüfungsbericht, Form 13.20A) liegt beim Strassenverkehrsamt bzw. immer beim entsprechenden Fahrzeugimporteur.
 
G

Gast 5187

Gast
Und was ist bei den Schweizern? Da steht im Schein nichts. Der Schein wo das steht (Prüfungsbericht, Form 13.20A) liegt beim Strassenverkehrsamt bzw. immer beim entsprechenden Fahrzeugimporteur.
Dann nehmen Sie die Liste von Vasco.
Oder eine andere. Ich denke, das kriegen die hin.
 
lederkombi

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Aprilia V4 Tuono 1100 E3 107dB(A)
Aprilia V4 Tuono 1000 E3 99dB(A)
Aprilia RSV4 1100 Factory 105 dB(A)
Aprilia RSV4 1000 RR E4 96 dB(A)
Aprilia Pegaso 650 ML 96 dB(A)
BMW S 1000 RR E3 98 dB(A)
BMW K100 RT 96 dB(A)
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Weiterfahren dürfen: BMW R1200R LC 2017 E4 94db(A); BMW S1000XR 2020 E5 94db
Die älteren, nach alter Methode gemessenen Motorräder kann man problemlos nachprüfen lassen (nach neuer Messung) und dann dürfen diese locker fahren. Die Zahl alleine ist so quasi die erste Hürde, wenn diese nicht gemäss neuen Messrichtlinien passt, dann lässt man halt nachmessen durch den TÜV, kostet ja nicht die Welt. Ich werde meine Hattech-Leise-Anlage (obwohl EG Zulassung und leiser) auch bei der Schweizer MFK Prüfen lassen müssen. Denn einerseits kann ich nicht auf die Kenntnisse bei einer Kontrolle zählen und andererseits ist es eine Änderung am Bike und da ist ein Eintrag immer besser wie eine ABE.
 
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lederkombi

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Dann nehmen Sie die Liste von Vasco.
Oder eine andere. Ich denke, das kriegen die hin.
Ja klar, allerdings steht bei den BMWs die entsprechende zulässige Lautstärke am Rahmen (Schild). Alle anderen haben vorerst einfach Pech gehabt. Jene welche leiser wären und nur die Messmethode anders war, lassen nachmessen und dies eintragen und dann dürfen sie auch fahren.
 
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