sigmali
Das ist richtig.Aber nun zurück zum Thema.
Die Össis werden kaum 5 dbA Toleranz zu den 95 dazurechnen, wozu auch? Die 95 sind ja ein Wert auf dem Papier (oder Rahmen) und nicht gemessen! Erst wenn sie eine Messung machen würden, werden sie wohl auch eine Toleranz dazu nehmen, oder?
5 dB(A) Toleranz gelten bei der Überprüfung der "Übereinstimmung mit den ZULASSUNGS-Voraussetzungen". In Deutschland also die StVZO bzw. FZV. Erst wer die überschreitet, muss mit einem Mängelbericht rechnen. Und falls "vorsätzliche Manipulationen" nachweisbar sind, mit einer Anzeige (BE erloschen oder Straftat z.B. eigene Kennzeichnungen anbringen).
Die neue "österreichische Vorschrift" bezieht sich nicht auf die Überprüfung der ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG. Es handelt sich um eine eigene "NUTZUNGSVORAUSSETZUNG". Und deren eigenständige Formulierung ist eindeutig: Der Fahrzeugscheineintrag alleine genügt. Da muss man nicht vermutlich nicht nachmessen.
Die Euro 4 und 5 Diesel in deutschen Städten entsprechen auch noch den "ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN", schaffen TÜV/HU (sofern keine anderen Mängel vorliegen)......und müssen halt Dank der Formulierung eines anderen, eigenständig erlassenen Gesetzes draußen bleiben aus den jeweiligen Städten oder Gebieten.