Standgeräusch unter 95 db?

Diskutiere Standgeräusch unter 95 db? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Das ist richtig. 5 dB(A) Toleranz gelten bei der Überprüfung der "Übereinstimmung mit den ZULASSUNGS-Voraussetzungen". In Deutschland also die...
sigmali

sigmali

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Aber nun zurück zum Thema.

Die Össis werden kaum 5 dbA Toleranz zu den 95 dazurechnen, wozu auch? Die 95 sind ja ein Wert auf dem Papier (oder Rahmen) und nicht gemessen! Erst wenn sie eine Messung machen würden, werden sie wohl auch eine Toleranz dazu nehmen, oder?
Das ist richtig.
5 dB(A) Toleranz gelten bei der Überprüfung der "Übereinstimmung mit den ZULASSUNGS-Voraussetzungen". In Deutschland also die StVZO bzw. FZV. Erst wer die überschreitet, muss mit einem Mängelbericht rechnen. Und falls "vorsätzliche Manipulationen" nachweisbar sind, mit einer Anzeige (BE erloschen oder Straftat z.B. eigene Kennzeichnungen anbringen).
Die neue "österreichische Vorschrift" bezieht sich nicht auf die Überprüfung der ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG. Es handelt sich um eine eigene "NUTZUNGSVORAUSSETZUNG". Und deren eigenständige Formulierung ist eindeutig: Der Fahrzeugscheineintrag alleine genügt. Da muss man nicht vermutlich nicht nachmessen.

Die Euro 4 und 5 Diesel in deutschen Städten entsprechen auch noch den "ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN", schaffen TÜV/HU (sofern keine anderen Mängel vorliegen)......und müssen halt Dank der Formulierung eines anderen, eigenständig erlassenen Gesetzes draußen bleiben aus den jeweiligen Städten oder Gebieten.
 
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Gast 5187

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Das tritt in letzter Zeit wieder verstärkt auf, das Die "Erhabenen" uns runtermachen, wenn Ihnen was an unseren Regeln und Gesetzen nicht passt.
Und nein, das gilt nicht für Alle, aber eine Minderheit läßt das gerne raushängen.
Dann sprich die konkret an und gang nicht ebenfalls an zu pauschalisieren.
Schaukelt sich doch nur hoch, wenn dann im Gegenzug Leute reagieren die sich - zu Unrecht - angegangen fühlen.


Blödsinn? Denk mal nach (sofern Du das kannst), bevor Du tippst.
Oder versuche es mit lesen, falls Du kannst.
Sind hier eigentlich alle Corona bedingt auf Krawall gebürstet?
 
Dennisduesentrieb

Dennisduesentrieb

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Jungs, Vergesst das Standgeräusch.
Das ist nur dazu da eine Manipulation messbar zu machen.
D.h. die Angabe im Fahrzeugschein zu überprüfen plus minus 2 DB Toleranz.

92DB Standgeräusch bedeutet, 50cm hinter dem Auspuff!
Welcher Mensch hebt sein Ohr 50cm hinter den Auspuff?
Wenn ich an einem VW Polo 50cm hinter dem Auspuff sitze und der dreht hoch bis auf 4000 Touren dann ist das auch laut!


Wenn du 4m weg stehst hört sich das wirklich nicht schlimm an.

Ich finde das auch überhaupt nicht schlimm wie sich die BMW im Stand anhört.
Mich hat auch noch nie, niemals nicht, jemand blöd angekuckt deswegen.
Eher kamen da Sprüche wie, die hört sich aber gut an.
Weil eben bassig und nicht laut.

Was eigenltich zählt, ist das Fahrgeräusch.

Und genau das ist der Fehler in Tirol.
Die kucken nur in die Papiere.

Da kann der TYP mit seiner niegelnagelneuen Z900 nach Hause fahren und 200€ zahlen. Obwohl das Fahrgeräusch laut EU Regelement nicht über 77DB nach Euro 5 ist!

Aber das kapieren die meisten Leute nicht.
Echt traurig.
Nicht mal die meisten Motorradfahrer checken das.

Fazit:
Standgeräusch ist eine Nenngröße um schnellstmöglich eine Manipulation am Fahrzeug festzustellen!
Das Standgeräusch hat nichts damit zu tun wie sich die Maschine anhört wenn sie an euch vorbeifährt und oder auf Volllast läuft!
Das Standgeräusch wird 50cm hinterm Auspuff gemessen, also quasi fast im Motor drin!
Da ist alles laut.
Mein Rasenmäher der auch die Nachbarn nervt, ist bestimmt noch lauter als 95DB!
 
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Gast 5187

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Eben, es geht doch erstmal darum, die vom Werk zu lauten Motorräder abzuhalten. Wer mit einem Zubehör-Schalldämpfer unterwegs ist, der muß wohl ebenfalls mit einer Kontrolle rechnen. Denn das hört man einfach raus. Hier kann ich mir als letzte Maßnahme Messungen vorstellen.
Da würde ich als Polizist fragen, ob er schnell umkehren möchte oder auf einer Messung besteht. ;)
 
mossoma

mossoma

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Blödsinn? Denk mal nach (sofern Du das kannst), bevor Du tippst.
Oder versuche es mit lesen, falls Du kannst.

78/1015

RL 97/24

Regelung 41 aus 2016



galten und gelten auch in Österreich, oder seid ihr aus der EU ausgetreten. Wäre mir neu, aber vielleicht weißt Du ja mehr.
Am besten ist du druckst dir das aus, und zeigst es dem Beamten, der bei dir die dBA misst.......er wird dich auslachen und dir deine Deutschen Kennzeichen abmontieren....nein nicht er, sondern du wirst sie selber abschrauben........

Tom der immer legal unterwegs ist :rocker:
 
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Gast 5187

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Aber das kapieren die meisten Leute nicht.
Echt traurig.
Nicht mal die meisten Motorradfahrer checken das.

Wozu auch. Das kannst Du mit den Entscheidungsträgern in AUT debattieren.

Fakt ist, sie haben sich für das Standgeräusch als Indikator entschieden.
Da mögen Millionen von Bundestrainern das in Foren anders sehen.

Und nun kommt ein Sack Reis ins Spiel......
 
Klausmong

Klausmong

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Was eigenltich zählt ist das Fahrgeräusch.

Und genau das ist der Fehler in Tirol.
Die kucken nur in die Papiere.


Da kann der TYP mit seiner niegalnagelneuen Z900 nach Hause fahren und 200€ zahlen. Obwohl das Fahrgeräusch laut EU Regelement nicht über 77DB nach Euro 5 ist!
Und genau das ist das Problem.

Denn dann müßte man bei jedem Motorrad vor Ort das Fahrgeräusch messen, und zwar in der Realität und nicht nach dem Prüfzyklus, der nur einen kleinen Bereich dessen wiedergibt, wo Motorräder fahren und wo die Elektronik den Prüfzyklus erkennt und durch die Klappen leise macht.

Und das ist der Grund für die Fahrverbote.
Weil es eben so ist, das die Hersteller Motorräder bauen, die nur in dem Messbereich innerhalb von 20 Metern bei bestimmten Bedingungen leise sein müßen, aber über 80km/h ist das nicht mehr so.

Und das Standgeräusch unterliegt keiner Regelung.
Deswegen haben die das hergenommen, denn was da laut ist, das läßt stark vermuten, das es auch ausserhalb der definierten Messbereiche laut ist.

Die haben schon Studien dazu gemacht, bin überzeugt die haben gemessen und wissen sehr wohl, welche Motorräder ausserhalb dieses Messzyklus laut sind.

Aber das kapieren die meisten Leute nicht.
Echt traurig.
Nicht mal die meisten Motorradfahrer checken das.
Wie man an Deinen Ausführungen sieht, kann ich Dir da nur zustimmen.
 
fralind

fralind

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Am besten ist du druckst dir das aus, und zeigst es dem Beamten, der bei dir die dBA misst.......er wird dich auslachen und dir deine Deutschen Kennzeichen abmontieren....nein nicht er, sondern du wirst sie selber abschrauben........

Tom der immer legal unterwegs ist :rocker:

eigentlich eine gute Idee, dass mit dem abschrauben durch den Trachtenverein an einem deutschen legalem Moped.

Dann würde daraus ein deutscher Verwaltungsakt, wenn ich aufs Amst gehe um das Moped wieder legal hier in den Verkehr zu bringen obwohl es immer legal war, für den es keine deutsche Vorschrift gibt (Serienmotorrad).
Was muss man dann in die Ev schreiben ?
 
Klausmong

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eigentlich eine gute Idee, dass mit dem abschrauben durch den Trachtenverein an einem deutschen legalem Moped.

Dann würde daraus ein deutscher Verwaltungsakt, wenn ich aufs Amst gehe um das Moped wieder legal hier in den Verkehr zu bringen obwohl es immer legal war, für den es keine deutsche Vorschrift gibt (Serienmotorrad).
Was muss man dann in die Ev schreiben ?
An einem legalen, nicht manipulierten Moped wird auch nichts abgeschraubt.

Aber die Rede war ja von einem Zubehörauspuff, der zu laut ist.

Und da wird in Österreich definitiv das Kennzeichen gezogen, auch bei Ausländischen Fahrzeugen.

Passiert sehr oft bei technischen Mängeln.

Ich weiß nicht ob das heute noch so ist, aber der Polizist muß das Kennzeichen nicht selbst abschrauben.
Wenn sich der Halter weigert das zu tun, dann kann man einen Mechaniker rufen, der später gesondert in Rechnung gestellt wird mit der Strafe.....
War zumindest in meiner Jugend so....
 
sigmali

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Woher hast du diesen Blödsinn mit den 5 dBA........Toleranz.......das gibt es nicht in Ö.

Tom
Ich habe nachgeschaut. Es steht tatsächlich nicht in den EU-Richtlinien. Ich hatte nicht mehr daran gedacht, war aber eigentlich einleuchtend. Die EU-Richtlinien gelten für ein EU-weites einheitliches "ZULASSUNGSVERFAHREN".

Hier geht es aber um das Überprüfen von Fahrzeugen, die sich bereits im Verkehr befinden, also das Zulassungsverfahren absolviert haben.

In Deutschland gelten für TÜV UND Polizei Richtlinien. Der vollständige Wortlaut der Vorschrift lautet "Richtlinien für Messung des Standgeräuschs von Kfz im Nahfeld im Rahmen der obligatorischen Überwachung nach § 29 StVZO und der Anlage VIII StVZO. Dort ist unter Ziff. 6 die Berücksichtigung von 5 dB(A) Messtoleranz verbindlich vorgeschrieben.

Ergänzend gibt es in Deutschland gültig den sogenannten Toleranzenkatalog in der Anmerkung zu § 30 StVZO. Auch dort sind 5 dB(A) vorgeschrieben. Im Netz fand ich die Vorschriften als Gesetzestext nicht. In der beiliegenden Ausarbeitung der BAST Bergisch Gladbach ist aber ebenfalls auf die o.g. RL verwiesen (Siehe Seite 9, Ziff. 2.3.). Von ERMESSEN kann in Deutschland also nicht ausgegangen werden.

Bast Bergisch Galdbach

Ob Österreich seinen Überwachungsorganen keine ähnlich verbindlichen Vorschriften auf nationaler Ebene erlassen hat, kann ich mir zwar nicht vorstellen. Aber das müsstet ihr ggf. bei Eurem "TÜV" mal nachfragen.

Nichts desto trotz. Das "Fahrverbot" in Tirol hat - wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben habe - m.E. nicht mit der Überwachung der Zulassungsvoraussetzungen zu tun, sondern ist die Durchsetzung eines lokal geltenden "Fahr- oder Nutzungsverbots". Und da gelten diese Toleranzvorschriften ohnehin nicht.

Deshalb wäre gerade in Deutschland etwas ähnliches zumindest ein erster Schritt. Für unsere Harleys und ähnlichem mit eingetragenen Standgeräuschwerten von über 100 dB(A).
 
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Lucky_Seven

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Die haben sich den einfachsten zu kontrollierenden Rahmen gesteckt. Die Beamten kennen die Eintragungen in den Scheinen, dann gucken sie noch ob alles original ist und das war es dann. Bei den tausenden von Mopeds, die da täglich durch Tirol fahren, müssen solche Dinge schnell gehen. Kein System ist so perfekt, dass der Pedant nicht noch was zu optimieren findet. :smoke:
 
Lefran

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Das Standgeräusch wird 50cm hinterm Auspuff gemessen, also quasi fast im Motor drin!
Da ist alles laut.
Das stimmt nicht ganz, da wird schon etwas mehr Aufwand betrieben, wenn die das richtig machen wollen vor Ort, was ich bei so einer Kontrolle bezweifle.


Korrekte Ausführung der Nahfeldmessung:

"Das Meßmikrofon bezieht dabei eine Position in 50 Zentimetern Abstand zur Austrittsöffnung des Schalldämpfers. Es zeigt mit seiner Achse im 45-Grad-Winkel zum Auspuffende und ist mindestens 20 Zentimeter vom Untergrund entfernt. Es ist parallel zum Untergrund ausgerichtet.

Sofern das Motorrad mehrere Auspuffmündungen hat, die nicht weiter als 30 Zentimeter auseinanderliegen, mißt der Prüfer das Standgeräusch an einem mittleren Auspuffrohr. Oder er stellt das Meßmikrofon an jenes Auspuffende, das am weitesten von der Fahrbahnoberfläche entfernt ist.

Beträgt der Mittenabstand der Dämpferenden dagegen mehr als 30 Zentimeter, werden getrennte Messungen an jeder einzelnen Mündung fällig. Der größte Meßwert ist dann fürs Standgeräusch maßgeblich.

Der Untergrund des Meßgeländes besteht entweder aus Asphalt oder aus Beton. Drei Meter um das Fahrzeug dürfen sich zudem keine schallreflektierenden Gegenstände befinden. Störgeräusche müssen mindestens zehn Dezibel unter dem zu messenden Schalldruckpegel liegen. Zur Ermittlung des Standgeräuschs lassen die Tester den Motor bis zur Hälfte der Nennleistungsdrehzahl hochdrehen, sofern diese über 5000/min liegt. Ist sie kleiner oder gleich diesem Wert, so muß das Triebwerk drei Viertel der Nenndrehzahl mobilisieren. Die Meßapparatur ist während des gesamten Vorgangs eingeschaltet: Nach Erreichen und kurzzeitigem Halten der Prüfdrehzahl wird der Gasgriff geschlossen.

Maßgeblich ist der Maximalausschlag des Zeigers am Meßgerät. Die abgelesenen dB(A)-Werte werden auf volle Dezibel auf- oder abgerundet. Es sind in jedem Fall drei Messungen fällig. In Frage kommen nur aufeinanderfolgende Resultate, die nicht mehr als zwei dB(A) voneinander abweichen. Als Meßergebnis gilt der größte der drei Werte."


Wenn ich dabei an so manche Messstelle denke die ich gesehen habe, Mikrofon auf dem Waldparkplatz auf dem Wald- oder Sandboden aufgestellt, Mikrofon seitlich zum Motorrad usw.

Ob das so passt? Ich weiß ja nicht......
 
TuWiels

TuWiels

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Natürlich ist das Standgeräusch geeignet.

Ich behaupte sogar, aus praktischen Gründen das einzig geeignete.

- Messungen vor Ort sind "einfach" unmöglich. Es können nicht im Minutentakt alle Motorräder 24/7 abgefertigt werden.

- Die Kontrolle muss einfach sein. Fahrer müssen vorher wissen, ob sie fahren dürfen. Da es kein Dezibelometer neben der Drehzahlanzeige gibt, muss der Blick in den Fahrzeugschein genügen.

- Lärmblitzer funktionieren nicht für den angestrebten Zweck. Wenn die Säule 500 m vor Ortseingang steht, dann wirkt die genau da, aber nicht 400 und 600 m vor Ortseingang. Und die Akustik im Tal trägt kilometerweit. Abgesehen davon ist die Psychoakustik entscheidend (hoch durch alle Gänge drehende Motorräder über Minuten in der Ferne stören teils mehr als laut aber kurz vorbeibrummende Maschinen).

- Der hohe Standgeräuschwert ist besser durchsetzbar (da unzweifelhaft Lärm) als der niedrigere Vorbeifahrtwert (der viel "normaler" ist, wie auch bei PKW).

- Mit Werten aus den Fahrzeugscheinenkann man abschätzen, wieviele betroffen sind. Das Problem ist dort ja eben nicht (nur) "zu laut", sondern "zu viel". Man hat es mit Psychoakustik zu tun, nicht mit Schalldruck. Über den Wert kann man die Zahl der Motorräder reduzieren. Im Grunde könnte man sogar froh sein, dass tatsächlich ein Zusammenhang mit der Lautstärke als notwendig erachtet wird, und nicht eine Begrenzung des Verkehrs. (Wochenendfahrverbot, oder so lustige Sachen wie Kennzeichen-abhängige Beschränkungen "mit ungeraden Endziffern nur in ungeraden Kalenderwochen etc.")

- Kontrollen vor Ort zur Durchsetzung sind natürlich notwendig, aber dafür braucht man keine Motorradspezialisten (die ggf. Messungen durchführen können) - ein Blick in den Fahrzeugschein reicht völlig.
Wer da dann noch zusätzlich auffällig manipuliert hat, bekommt dann eben noch mehr draufgepackt.

- Juristisch ist das vermutlich besser durchsetzungsfähig als andere Modelle.
 
Lefran

Lefran

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Natürlich ist das Standgeräusch geeignet.

Ich behaupte sogar, aus praktischen Gründen das einzig geeignete.

- Messungen vor Ort sind "einfach" unmöglich. Es können nicht im Minutentakt alle Motorräder 24/7 abgefertigt werden.

- Die Kontrolle muss einfach sein. Fahrer müssen vorher wissen, ob sie fahren dürfen. Da es kein Dezibelometer neben der Drehzahlanzeige gibt, muss der Blick in den Fahrzeugschein genügen.

- Der hohe Standgeräuschwert ist besser durchsetzbar (da unzweifelhaft Lärm) als der niedrigere Vorbeifahrtwert (der viel "normaler" ist, wie auch bei PKW).
Es kann aber nicht sein, das es für die sogenannte Nahfeldmessung ein vorgeschriebenes Verfahren gibt, die Rennleitung vor Ort sich aber nicht daran hält.

Somit wäre das eine falsche Messung und anfechtbar, ähnlich wie so manches Blitzerfoto anfechtbar ist weil Messfehler gemacht wurden.
 
sacker

sacker

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Da sieht man's mal wieder:
WIR, die 1150er-Fahrer... wir sind "die Guten" ! :engel:
:Augenrollen:
Na ja, bei meiner LC 2013 steht 93 / 80, aber für mich ist U1 irrelevant, denn ich fahre die meiste Zeit und da ist sie so ruhig wie eure 1150er. Wenn ich stehe spiele ich auch nicht mit dem Gas rum🤪
Also Ich fühle mich auch den Guten zugehörig !
Gruß Martin
 
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