Diesen Vergleich wird und kann es deshalb nicht geben, weil alle Fahrzeuge, die in einem (sehr langen) Zeitraum EG-gerecht mit dem gleichen einheitlichen Fahrgeräusch von z.B. 80 dB(A) zugelassen wurden, stark unterschiedliche Standgeräuschwerte haben.
Man könnte also - wenn man denkt wie einige hier - behaupten, es ist egal, ob ich 85, 95 oder 105 dB(A) Standgeräusch eingetragen habe. Wir haben alle gemeinsam 80 dB(A) Fahrgeräusch. Und alles ist gut.
Und dabei unterschlägt man - wenn man denkt wie einige hier- dass
a) bei zig Messreihen nachgewiesen wurde, dass viele (vor allem mit EG-BE-Zubehördämpfer) bei Nachprüfungen eben die "EINGETRAGENEN" Fahrgeräuschwerte deutlich überschreiten
und
b) dass viele Motorräder im realen Fahrgeräusch (das ist nicht das, von dem wir beim Fahrzeugscheineintrag reden, sondern das, welches entsteht, wenn man nicht nur von 50 - ca. 70 km/h im 2. und 3. Gang beschleunigt) ganz erheblich mehr als 80 dB(A) entwickeln.
Und dass sich hier ganz besonders einige BMW-Modelle, aber auch Honda, Aprilia, Ducati und und und hervortun. Und genau die haben häufig die hohen Standgeräuschwerte eingetragen.
Deshalb:
Direkter Zusammenhabg zw. eingetragenem Standgeräuschwert und eingetragenem (EG-)-Fahrgeräuschwert: stimmt, den gibt es nicht.
Direkter Zusammenhang zw. eingetragenem Standgeräuschwert und Fahrgeräuschentwicklung bei realen Fahrbedingungen: oh ja, den gibt es.