Standgeräusch unter 95 db?

Diskutiere Standgeräusch unter 95 db? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich gehe auch nicht davon aus. Die Übersetzungstrickserei bringt/brachte vereinfacht gesagt folgende Effekte: - Ich schaffe trotz lautem...
sigmali

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Der Trick mit der Langen Übersetzung ist ja nicht neu.
Sowas wird vom Kunden später gerne über den Kettensatz "normalisiert".

Bei der Multi hat man an der Stelle scheinbar nicht getrickst.

Ich gehe auch nicht davon aus. Die Übersetzungstrickserei bringt/brachte vereinfacht gesagt folgende Effekte:

- Ich schaffe trotz lautem Motor/Auspuff die FAHR-Geräuschgrenzwerte.
(weil jetzt plötzlich ein niedrigeres Drehzahlniveau bei der Heranfahrt mit 50 km/h anlag und man eine viel geringere Beschleunigung über die 20 Meter Beschleunigunggstrecke erzielte.


- Ich erreiche nach dieser erfolgreich absolvierter FAHR-Geräuschmessung "legal" (sehr) hohe Standgeräuschwerte, die dann als künftiger Referenzwert in die Papiere eingetragen werden.
Gerade bei den früheren "legalen" 104 und mehr Werten an Customizing-Harleys dürfte dies die gängige Praxis gewesen sein. Oder aber die ganzen Prüfungen waren mit "hilfreichen" Sachverständigen gefakt. Wichtig war immer nur: möglichst hohe eingetragene Standgeräuschwerte, damit man bei Polizeikontrollen (und den einzuräumenden + 5 dB(A) Toleranz keine Beanstandung befürchten musste.
Das ist aber zum Glück mit der neuen "Aussperrmethode Tirol" der klassische Schuß ins Knie.

Das ist bei der Duc ja anscheinend gerade nicht mehr gemacht worden. Sie hat niedrigere STAND-Geräuschwerte.

Ob diese "lange Übersetzungstrickserei" mit der neuen Regelung Nr. 41 funktioniert, glaube ich nicht. Da bleibt es nicht bei der sehr simpel gestrickten Fahrgeräuschmessung von damals. Hier werden nicht mehr nur Gänge und Anfahrgeschwindigkeit vorgeschrieben, sondern eine definierte, errechnete Beschleunigung. Da ich aber seit drei Jahren im "Ruhestand" bin, fehlen mir die praktischen Erfahrungen.
 
sigmali

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Ich vergaß:

Alle (von den sehr vielen) umgebauten (meist Luftfilter und/oder Vergaser und/oder Auspuff - also Kombinationen von einer bis zu drei "geräuschrelevanten" Änderungen) Harleys, die ich bis 2018 selber zu Nachmess-Fahrten fahren konnte, lagen bei den Standgeräuschwerten NIE über den eingetragenen Werten (incl. Messtoleranz 5 dB(A). Und waren somit "eigentlich legal".

Keine einzige erfüllte dann die damals noch einfachere Fahrgeräuschmessung (2. und 3. Gang, 50 km/h. 20 m Beschleunigungsstrecke).

Satte Ergebnisse im Bereich um/über 90 dB(A) statt erlaubten 80 war die Regel.
Wie also die 104-Eintragungen zustande kamen, waren nie nachvollziehbar.
 
Pinky

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Wichtig war immer nur: möglichst hohe eingetragene Standgeräuschwerte, damit man bei Polizeikontrollen (und den einzuräumenden + 5 dB(A) Toleranz keine Beanstandung befürchten musste.
Das ist aber zum Glück mit der neuen "Aussperrmethode Tirol" der klassische Schuß ins Knie.
Interessant.
Ob diese "lange Übersetzungstrickserei" mit der neuen Regelung Nr. 41 funktioniert, glaube ich nicht. Da bleibt es nicht bei der sehr simpel gestrickten Fahrgeräuschmessung von damals.
So wird es sein, dennoch:
Die alte kurz übersetzte XR hatte 98 db Standgeräusch,
die neue ist länger übersetzt und hat "nur" noch 94 db.
 
sigmali

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Die Standgeräuschmessung erfolgt aber immer im Stand/Leerlauf bei einer vorgegebenen Drehzahl in Abhängigkeit von der Nennleistungsdrehzahl. Die Übersetzung hat da keinen Einfluss.

Weißt Du, ob die XR alt und neu ihre Maximalleistung bei identischer Drehzahl erreichen?

Nur als leicht verständliches Beispiel aus dem Pkw-Sektor,damit meine Frage klarer wird:

Ein Modell XYZ des Herstellers ABC erreicht zunächst den Fahrgeräuschgrenzwert von 74 dB(A). Er hat einen kleinen Vierzylinder, der seine Maximalleistung bei bspw. 6000 min/-1 erreicht. Je nach geltender EG-Vorschrift musste er mal bei 1/2, mal bei 3/4 dieses eingetragenen Wertes im STAND gemessen werden.
Jetzt nimm das Topmodell vom Model XYZ mit 6- oder Zylinder-Hochdrehzahlmotor (z.B. Bandbreite bei BMW 3er vom 316 bis zum M3 oder andere Herstellerbeispiele).
Der erfüllt ebenfalls zunächst die Fahrgeräuschmessung bei gleichen Bedingungen wie der Kleine. Da seine Maximalleistung aber bspw. erst bei 10 000 min/-1 anliegt, errechnet sich eine deutlich höhere Kontrolldrehzahl. Und schon hast Du zwei "komische" Geräuschwertpaare im Fahrzeugschein, die vermeintlich "nicht zueinerander passen können": Z.B. 74/90 (schwaches Modell) und 74/99 (starkes Modell).

Insofern muss m.E. bei der Ducati etwas anderes geändert worden sein als die Übersetzung.
Ich könnte mir eher vorstellen an der Leistungskurve und der Elektronik und -falls vorhanden- an der Klappensteuerung.
 
RoGe

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Ist bei der neuen gleich
 
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Alles EU-konform:

EU wies Beschwerde ab: Biker-Lärmverordnung in Tirol hält | Tiroler Tageszeitung Online

Besonders die Begründung überzeugt mich:

Im Schreiben aus Brüssel heißt es, dass nach EU-Recht zwar prinzipiell Zulassung und Inbetriebnahme nicht verhindert werden könnten, wenn Fahrzeuge den Vorschriften für die Typengenehmigung entsprächen, aber eben doch Beschränkungen erlassen werden können, wenn sie durch den Gesundheitsschutz gerechtfertigt seien. Eine Studie von 2019 habe die erhöhte Lärmbelastung für die Bevölkerung im Außerfern klar bestätigt.

Felipe will Kurs fortsetzen
Der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission war es in ihrer Stellungnahme wichtig, dass durch diese Tiroler Maßnahme Motorradkäufe etwa nicht prinzipiell stark eingeschränkt worden seien. Es handle sich auch nicht um ein generelles Nutzungsverbot, weil der Zeitraum vom 10. Juni bis 31. Oktober begrenzt geblieben sei. Zudem gelte das Fahrverbot auf ausdrücklich genannten Straßen in den Bezirken Reutte und Imst. Und drittens seien inländische Fahrzeuge gleich betroffen wie jene im Transitverkehr mit ausländischer Zulassung.
Die Studie hat nicht wissenschaftlich belegt, dass Motorräder lauter sind als der sonstige Verkehrslärm. Vielmehr sind sie leiser. Aber Motorradlärm stört die Anwohner subjektiv mehr.

Es gibt nun 2 Möglichkeiten

1. Bei der EU hat man die Studie nicht gelesen.
Denn eine Rechtfertigung für den Gesundheitsschutz sehe ich durch eine Studie nicht belegt, die lediglich eine subjektiv erhöhte Lästigkeit belegen kann, nicht aber objektiv (deutlich mehr) Krach (der nachweislich zu Gesundheitsschäden führt).

2.. Man hat das durchgelesen und für gut befunden.
Dann müssen wir uns zukünftig daran gewöhnen, dass gefühlte Lästigkeit ausreicht, um noch ganz viel mehr zu verbieten oder einzuschränken.

Genial find die die Argumentation mit den Zeitraum nur vom 10.06. - 31.10.
Der EU ist anscheinend entgangen, dass die Regelung ja erst Anfang Juni verkündet wurde und selbstverständlich davon auszugehen ist, dass 2021 die Sperre wohl schon ab dem 01.04.2021 greifen wird.

Im verbleibenden Zeitraum vom 01.11. - 31.03. hat das Hahntennjoch zu circa 85 % Wintersperre, und die anderen betroffen Straßen sind zu ca. 40 - 60 % je nach Intensität des Winters mit einem Motorrad nicht vernünftig befahrbar usw.
 
Klausmong

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Die EU Ablehnung ist eine Sache, ob diese Biker Lärmverordnung auch vor dem Obersten Gericht, oder in weiterer Folge vor dem EU Gericht hält ist ja wieder eine andere Sache.

Wie ich das verstanden habe, hat ja die EU das auf politischer Ebene abgelehnt.
Auf Juristischer Ebene wurde das ja ( noch ) nicht behandelt in der EU
 
Pinky

Pinky

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Na ja, immerhin hat die Europäische Kommission klar Stellung bezogen: Aus Sicht der EU alles rechtens.

Klaus, weißt du denn wer aktuell gegen die Verordnung klagt?
 
Klausmong

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Meines Wissens der Ducati Club in Tirol.

Die müßen aber auch den Weg einhalten, der geht erst durch die Instanzen in Österreich, dann erst geht es weiter.
 
M

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erst durch die Instanzen in Österreich, dann erst geht es weiter.
Geht das dann womöglich nach dem Motto wie neulich bei Offenburg, daß mit dem Ende der Sperrsaison (bzw. wenn sich mit der näGSten Sperrsaison irgendein Komma ändert, so daß es eine neue Verordnung darstellt) der Fall noch nicht entschieden ist, aber wegen Wegfall des Klagegegenstands auch nicht mehr weiterverfolgt werden kann und man dann wieder ganz von vorne anfangen muß (und natürlich bis zur Änderung des näGSten Verordnungskommas wieder nicht fertig wird)?
 
Uli G.

Uli G.

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Geht das dann womöglich nach dem Motto wie neulich bei Offenburg, daß mit dem Ende der Sperrsaison (bzw. wenn sich mit der näGSten Sperrsaison irgendein Komma ändert, so daß es eine neue Verordnung darstellt) der Fall noch nicht entschieden ist, aber wegen Wegfall des Klagegegenstands auch nicht mehr weiterverfolgt werden kann und man dann wieder ganz von vorne anfangen muß (und natürlich bis zur Änderung des näGSten Verordnungskommas wieder nicht fertig wird)?
Ich fürchte "JA" :(.

Uli (der eine StVZO konforme Serienanlage fährt, die OEM Anlage, wie original ausgrliefert, darob nicht nur von Harley Kollegen belächelt;))
 
Klausmong

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Geht das dann womöglich nach dem Motto wie neulich bei Offenburg, daß mit dem Ende der Sperrsaison (bzw. wenn sich mit der näGSten Sperrsaison irgendein Komma ändert, so daß es eine neue Verordnung darstellt) der Fall noch nicht entschieden ist, aber wegen Wegfall des Klagegegenstands auch nicht mehr weiterverfolgt werden kann und man dann wieder ganz von vorne anfangen muß (und natürlich bis zur Änderung des näGSten Verordnungskommas wieder nicht fertig wird)?
Nein, denn es wurde gegen eine Strafe geklagt, die die Motorradfahrer ( absichtlich ) bekommen haben.
Da fällt der Klagsgrund nicht weg. Denn die Strafe wurde verhängt.
Und wenn die Recht bekommen sollten, ist diese Sache illegal.

Dann wäre das vorerst vorbei, bis die sich was Anderes einfallen lassen
 
moubeli

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... bis die sich was Anderes einfallen lassen
Das ist der springende Punkt. Die Sache mit dem Motorradlärm und auch mit dem Schwarmverhalten - jedes Wochenende massenhaft an die immer wieder gleichen Hotspots - fällt uns jetzt allen auf die Füße, ob uns das passt oder nicht. Das fängt gerade erst richtig an... ☹
 
sampleman

sampleman

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Das ist der springende Punkt. Die Sache mit dem Motorradlärm und auch mit dem Schwarmverhalten - jedes Wochenende massenhaft an die immer wieder gleichen Hotspots - fällt uns jetzt allen auf die Füße, ob uns das passt oder nicht. Das fängt gerade erst richtig an... ☹
Ja, das ist etwas, was ich mit Sorge betrachte. Nicht wenige Motorradfahrer empfinden es offenbar als das Größte, in Gruppen ab 10 aufwärts unterwegs zu sein. Ich weiß nicht, ob ich da allein bin, aber von einem Harley Chapter, das irgendwo mit 15 Mann einfällt, geht einfach etwas unterschwellig Bedrohliches aus. Eine solche Gruppe neigt oft dazu, sehr raumgreifend aufzutreten. Die meisten Leute mögen vermutlich nicht in einem Gasthaus sitzen, wenn eine solche Gruppe neben ihnen tagt. Das gilt durchaus auch für Gruppen wie "BMW GS Endurobikes" (auf Facebook). Für die scheint es das Tollste zu sein, wenn sie mit 100 oder mehr Teilnehmern einen Gruppenevent abhalten können (mit vorherigem, mehrstufigen Auswahl- und Vorstellungsprocedere der Tourguides). Ich gebe zu, für mich ist das nichts. Aber macht sich da auch mal jemand (außer mir) Gedanken über die Außenwirkung?
 
FairKehr

FairKehr

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Das ist der springende Punkt. Die Sache mit dem Motorradlärm und auch mit dem Schwarmverhalten - jedes Wochenende massenhaft an die immer wieder gleichen Hotspots
Aktuell erleben wir das gerade hier im Sauerland mit Heuschreckenartig einfallenden Schlitten-/Skitouristen, die offenbar nie etwas von irgendwelchen Pandemieregeln gehört haben und ihren Müll leider in Massen zurücklassen.
Die Menge und die Konzentration an speziellen Orten ist auch dabei das Hauptproblem. Dazu ein sehr egoistisches Verhalten des Einzelnen. Ist bei Motorradfahrern ebenso.
 
moubeli

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Aktuell erleben wir das gerade hier im Sauerland mit Heuschreckenartig einfallenden Schlitten-/Skitouristen, die offenbar nie etwas von irgendwelchen Pandemieregeln gehört haben und ihren Müll leider in Massen zurücklassen.
Ist hier im Spessart genauso. :boese_2: Und dazu fahren sie noch mitten im Wald und selbst in FFH-Gebieten mit den Autos herum, frei nach dem Motto "warum soll ich laufen, wo ich doch vier gesunde Reifen habe"...
 
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