sigmali
Der Trick mit der Langen Übersetzung ist ja nicht neu.
Sowas wird vom Kunden später gerne über den Kettensatz "normalisiert".
Bei der Multi hat man an der Stelle scheinbar nicht getrickst.
Ich gehe auch nicht davon aus. Die Übersetzungstrickserei bringt/brachte vereinfacht gesagt folgende Effekte:
- Ich schaffe trotz lautem Motor/Auspuff die FAHR-Geräuschgrenzwerte.
(weil jetzt plötzlich ein niedrigeres Drehzahlniveau bei der Heranfahrt mit 50 km/h anlag und man eine viel geringere Beschleunigung über die 20 Meter Beschleunigunggstrecke erzielte.
- Ich erreiche nach dieser erfolgreich absolvierter FAHR-Geräuschmessung "legal" (sehr) hohe Standgeräuschwerte, die dann als künftiger Referenzwert in die Papiere eingetragen werden.
Gerade bei den früheren "legalen" 104 und mehr Werten an Customizing-Harleys dürfte dies die gängige Praxis gewesen sein. Oder aber die ganzen Prüfungen waren mit "hilfreichen" Sachverständigen gefakt. Wichtig war immer nur: möglichst hohe eingetragene Standgeräuschwerte, damit man bei Polizeikontrollen (und den einzuräumenden + 5 dB(A) Toleranz keine Beanstandung befürchten musste.
Das ist aber zum Glück mit der neuen "Aussperrmethode Tirol" der klassische Schuß ins Knie.
Das ist bei der Duc ja anscheinend gerade nicht mehr gemacht worden. Sie hat niedrigere STAND-Geräuschwerte.
Ob diese "lange Übersetzungstrickserei" mit der neuen Regelung Nr. 41 funktioniert, glaube ich nicht. Da bleibt es nicht bei der sehr simpel gestrickten Fahrgeräuschmessung von damals. Hier werden nicht mehr nur Gänge und Anfahrgeschwindigkeit vorgeschrieben, sondern eine definierte, errechnete Beschleunigung. Da ich aber seit drei Jahren im "Ruhestand" bin, fehlen mir die praktischen Erfahrungen.