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Gast 21699
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Die Hazel hat es aber in der Schweiz nicht ausgehalten und lebt jetzt im groĂen Kanton, genauer in Köln.Ich kenn noch Emil Steinberger
Aktuell mag ich Hazel Brugger
Die Hazel hat es aber in der Schweiz nicht ausgehalten und lebt jetzt im groĂen Kanton, genauer in Köln.Ich kenn noch Emil Steinberger
Aktuell mag ich Hazel Brugger
Das sehe ich auch so!Was unterschiedliche Geschwindigkeiten fĂŒr unterschiedliche Fahrzeugtypen angeht, das fĂŒhrt immer zu Problemen, siehe PKW-Fahrrad oder PKW-LKW.
Die Differenzierung Motorrad/PKW wÀre nur eine weitere, unnötige Gefahrenquelle.
Denn hat man als PKW einen lahmen Motorradfahrer vor sich, muss man entweder selbst langsam fahren, den Motorradfahrer zu höherem Tempo nötigen, oder ĂŒberholen.
FĂ€hrt man langsam, kommt irgendwann einer, die die ganze Kolonne ĂŒberholt. Das ist noch gefĂ€hrlicher, als wenn jeder einzeln ĂŒberholt; und am wenigsten gefĂ€hrlich, wenn sich der Motorradfahrer nicht ums Limit schert, sondern mitschwimmt. Und dabei sind Wohnlauben und LKWs noch gar nicht einbezogen.
Das ginge eigentlich nur bei regelmĂ€Ăigen Abschnitten mit Ăberholstreifen, sprich wechselnd dreispurigen Strecken. Oder bei sehr leeren StraĂen.
Mal abgesehen davon bezweifle ich, dass ein gleichmĂ€Ăig mit 70 gefahrenes Motorrad, das von jedem PKW ĂŒberholt wird, in Summe leiser wird als in Kolonne mit Tempo 100. Auf Strecken mit Kurven und Steigungen/GefĂ€lle mag ein Limit die Spitzen durch Begrenzung der Beschleunigungsphasen dann schon glĂ€tten.
Davor oder begleitend mĂŒsste man es mit einem durchgĂ€ngigem Ăberholverbot versuchen - mit der logischen Folge, dass der LĂ€rm gleichmĂ€Ăiger (aber nicht unbedingt leiser) wird - orientiert am Langsamsten aber lĂ€nger laut.
Der Vorschlag fĂŒr ein nach Fahrzeugtyp differenziertes Limit dĂŒrfte bei fraglichem Effekt vor allem Eines bieten: ein hohes Stresspotenzial fĂŒr alle.
da kannst du mal sehen, wie verblödet die sichtweise wird. wenn man den untersatz tauscht... jetzt komm ich mit dem hÀnger und zur not pferd vor mensch... kopfklatschDas sehe ich auch so!
Grad am WE erlebt:
In einer langgezogenen Rechtskurve -keinerlei Ausweichmöglichkeiten wegen beidseitiger Leitplanken- ein paar wirklich lahmarschige Radfahrer zu zweit nebeneinander auf der StraĂe.
Ja, die dĂŒrfen das .
Aber:
Wie blöd muss man sein, um es zu tun?
......
Ich hatte nur ca. 70km/h drauf, bei erlaubten 100km/h, mit 520kg Pferd im HÀnger (mit 100km/h Freigabe!), und, ehrlich gesagt, hÀtte ich im Ernstfall eher einen der verblödeten Radfahrer erlegt, als das völlig unschuldige Viecherl auf dem HÀnger in Gefahr zu bringen.
§3 der StVO ist dir bekannt? Falls nicht, einfach mal lesen.Ich hatte nur ca. 70km/h drauf, bei erlaubten 100km/h, mit 520kg Pferd im HÀnger (mit 100km/h Freigabe!)
Danke, irgendwie schmeichelt es mir, dass ich hier so groĂe Begeisterung bei einigen "Gleichgesinnten" hervorrufedas ist nicht auf BMW beschrĂ€nkt. Solche Menschen, die annĂ€hernd argumentieren, wie z. B. Christian S. findest du auch in anderen Motorradforen. Vielleicht nicht ganz so penetrant.(?)
Mach dich einfach mal mit der STVO vertraut!§3 der StVO ist dir bekannt? Falls nicht, einfach mal lesen.
100 km/h mit HĂ€nger wird kaum erlaubt gewesen sein, war sicher keine Autobahn oder KraftfahrstraĂe.
Jederzeit!da kannst du mal sehen, wie verblödet die sichtweise wird. wenn man den untersatz tauscht... jetzt komm ich mit dem hÀnger und zur not pferd vor mensch... kopfklatsch
weil wenn wer mit den zitierten erlaubten 100 mit dem moped ankommt und da steht so ein scheià PferdeanhÀnger mit 70 im erlaubten 100er im weg, dann schimpft man den vielleicht verblödet etc....und erschreckt die mÀhre vielleicht noch mit der hupe?
Und??????:Ich zitiere mal die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO:
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der StraĂenverkehrs-Ordnung betrĂ€gt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und KraftfahrstraĂen (Zeichen 331.1) die zulĂ€ssige Höchstgeschwindigkeit auch unter gĂŒnstigsten UmstĂ€nden fĂŒr Personenkraftwagen mit AnhĂ€nger (Kombination) und fĂŒr sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit AnhĂ€nger (Kombination), fĂŒr Kraftomnibus-AnhĂ€nger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulĂ€ssigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der StraĂenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h ...
Steigt man noch weiter ein, wird sogar die bauliche Trennung der Fahrstreifen gefordert, um mit dem Gespann 100 km/h fahren zu dĂŒrfen.
Hallo,Das ist ja nix neues. Sowas gab es ja letztes Jahr auch schon am Brenner. Das hat auch mit den BeschrĂ€nkungen am AuĂerfern nichts zu tun. AuĂerdem gilt es fĂŒr Durchreisende, die damit auf die mautfreie und 4spurig ausgebaute BundestraĂe verwiesen werden sollen. Es geht um ca. 6 km. Der FernpaĂ ist als wichtige Nord-SĂŒd-Verbindung weiterhin offen.
Hier die konkrete Sperrung der Nebenstrecke (und wohl auch die andere Parallelstrecke):
Anhang anzeigen 358168
Also bitte nicht alles in einen Topf werfen. Auch in Deutschland gibt es Anlieger-frei-Beschilderungen, um den Durchgangsverkehr auf UmgehungsstraĂen umzuleiten.
GrĂŒĂe Thomas
Erlaubt war letztes Jahr "Anrainerverkehr", was so ziemlich alles ist:6. Wer ist von den Fahrverboten ausgenommen?
Vom Fahrverbot an der L 288 Pinswanger StraĂe ist der Anrainerverkehr in die Ortschaften des Talkessels Reutte, in das Lechtal und das Tannheimer Tal ausgenommen - das sind die Bewohner genauso wie GĂ€ste und Besucher.
Von den Fahrverboten an der L 69 Reuttener StraĂe und der ZufahrtsstraĂe nach Pflach von der Abfahrt Reutte Nord (B 179) ist der Anrainerverkehr in die Ortschaften des Talkessels Reutte, in das Lechtal und das Tannheimer Tal ausgenommen.
Hallo Uli,Und??????:
Steigt man noch weiter ein, gibt es irgendwo eine EinschrĂ€nkung, die bedeutet, daĂ man mit Gespann auf Bundes- u. LandstraĂen nicht 100km/h fahren darf, wenn das Gespann dafĂŒr zugelassen ist?
Uli
nicht, wenn die BundesstraĂe nicht auch als KraftfahrstraĂe ausgewiesen ist. Zudem gibt es ja noch andere Gegebenheiten, die erfĂŒllt sein mĂŒssen, damit man mit einem auf 100 km/h zugelassenen HĂ€nger auch tatsĂ€chlich 100 km/h fahren darfBundesstraĂe, nach vorheriger 70km/h Zone Aufhebung derselben durch dieses Schild, also 100km/h erlaubt!
Das wird in der beschriebenen Situation wohl nicht der Fall sein.nicht, wenn die BundesstraĂe nicht auch als KraftfahrstraĂe ausgewiesen ist.
Die Frage verstehe ich jetzt nicht sofort. Eigentlich wurde es doch bereits aufgezeigt, oder habe ich Dich oder andere falsch verstanden??Und??????:
Steigt man noch weiter ein, gibt es irgendwo eine EinschrĂ€nkung, die bedeutet, daĂ man mit Gespann auf Bundes- u. LandstraĂen nicht 100km/h fahren darf, wenn das Gespann dafĂŒr zugelassen ist?
Uli