Um zu erfahren auf welcher Grundlage die 95 dB beruhen, hatte ich das Amt für Emissionsschutz Tirol angeschrieben. Eine (freundliche und m. E. erklärliche) Antwort des zuständigen Referatsleiters Technik liegt mir mittlerweile vor. Da ich den Kontakt nicht gefährden möchte, werde ich den genauen Wortlaut der Antwort hier nicht wiedergeben. Ich weiß auch gar nicht, ob ich das ohne Zustimmung darf.
Neben der Begründung warum und weshalb und einer Erläuterung der bisherigen Maßnahmen, mit Verweis darauf, daß diese bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht hätten (dies wurde auch weiter vorne im Thema schon geschildert) hat man mir sinngemäß folgendes mitgeteilt:
- die Nahfeldmessungen wurden gewählt, da diese für die Beurteilung der konkreten Lärmbelastungen beim Beschleunigen und Verzögerm passender sind, als die Geräuschsmessungen bei Fahrt, die gemäß EU-Verordnung bei derfinertem Meßaufbau und bei definierter Meßfahrt mit max. 80 dB für alle serienmäßigen Fahrzeuge ohnehin einzuhalten sind.
- die Grenze von 95 dB basiert auf den Zulassungswerten aller Motorräder (vermutlich in Österreich, wurde so nicht genannt), hier der Wert für das Standgeräusch. Davon wurde der Mittelwert, besser gesagt der Median gewählt. Zu dem Medianwert wurde noch ein Zuschlag gewählt, mit dem sich schließlich die 95 dB(A) ergaben. Hierzu soll es eine separate Studie geben, die u. a. die gesundheitlichen Aspekte des Lärms berücksichtigt. Die Studie liegt mir nicht vor, es wurde auch kein Link hierzu angegeben. Mag sein, daß diese Studien nciht öffentlich zugänglich ist. Das könnte ich sicherlich noch klären.
Die Werte von Median und Zuschlag liegen mir vor. Der Median kommt mir allerdings sehr niedrig vor, weshalb ich diesbezüglich nochmal nachfragen werde, um es richtig zu verstehen. Um hier keine wilden Spekulationen über einen Wert aufkommen zu lassen, dessen Hintergründe wir nicht genau kennen, werde ich momentan diesen Wert auch nicht nennen. Er deckt sich allerdings mit einem Wert, der oft im Zusammenhang mit Schäden bei langzeitiger Belastung genannt wird. Das mag Zufall sein, die Begründung für diesen Wert ist offiziell ein anderer. Der Zuschlag (Toleranz nach oben) ist für mich plausibel.
Mir ist klar, daß meine Antwort für viele nicht befriedigend ist, ich wollte mit meinen Aussagen damit auch nur andeuten, daß es durchaus eine sachliche Begründung für diesen oberen Grenzwert von 95 dB(A) gibt und der Wert nicht von der hier an manchen Stellen genannten "grünen Landrätin" willkürlich festgelegt wurde.
Ich werde versuchen weitere Informationen zu erhalten.
Zur Bedeutung des Begriffs Median:
dieser Wert gibt die Mitte einer geordneten Zahlenreihe an, d. h. es gibt genausoviele Elemente unterhalt wie oberhalb des Medians. In welchem Abstand die Werte der Elemente zu diesem Median liegen, ist aus dem Wert nicht ersichtlich.
Beispiel: 1-1-1-3-5-6-7-13-20 --> der Median ist 5, der arithmetische Mittelwert wäre hier 6,3
Median ist ein allgemeiner Begriff aus der Mathematik, hier Statistik und ist nichts spezielles was die Österreicher jetzt erfunden hätten, um die 95 dB zu begründen..
Grüße Thomas