Mal ein Beispiel aus einer ganz anderen Ecke, die am ersten Moment so wirkt, als ob es damit nichts zu tun hat, aber am Ende Parallelen hat.
Ich kenne die Problematik seit Jahren in der Veranstaltungsbranche.
Es gibt dort Gesetze und Normen, wie groß die Lärmemission auf Veranstaltungen sein darf.
Super, ist ja toll, als Beispiel ein Wert von 100dBleq ( das heißt das die Durchschnittslautstärke über einen Zeitraum von 30 Minuten 100db nicht überschreiten darf )
Ist ja mal Super, und gar nicht so wenig, und die Besucher sind gut bedient, auch bei Rockkonzerten.
Und dann steht plötzlich die Behörde da und meint, es ist zu laut.
Ja wieso, wir halten uns an die Vorgaben.
Ja, an die Vorgaben der Lautstärke für die Zuseher.
Aber dann gibt es noch andere Lärmschutzgesetze, für die Anwohner ( und zwar unabhängig davon ob es ein Konzert ist oder von was der Lärm kommt )
Und dafür gibt es Normen, welche Lautstärken nicht überschritten werden dürfen.
Dazu kommen noch unterschiedliche Lautstärken, ob es sich um Tageszeit oder Nachtruhe handelt, wie viele Stunden am Tag dieser Lärm auftritt usw.
Und jetzt ist es so, wenn bei diesen Anwohnern an den Fenster ( oder im Garten ) diese Lärmgrenzen überschritten werden, egal von was die kommen, dann haben die eine Möglichkeit um was unternehmen zu lassen.
Und nun kommt die Behörde ins Spiel.
Die müßen sich mal ansehen wie sie das Problem lösen. ( bei einem Konzert muss man dann soweit drosseln, das die Werte bei den Anwohnern nicht überschritten werden, oder sich vorher überlegen, wie man die Bühne ausrichtet )
Und wenn es mit Fahrverboten für laute Motorräder so wird, das die dann diese Lärmgrenze unterschreiten können, dann werden die das vermutlich tun.
Auch wenn die Motorräder legal laut sind, denn es geht nicht nach der Bewilligung der Motorräder, sondern nach der Regelung für Lärmemission an den Anwohnern.
Und wenn es dann immer noch lauter ist als erlaubt, und die Motorräder nicht ehr fahren, dann kann man entweder dagegen angehen, oder es werden die Autos ( und sonstige Sachen ) auch noch verboten.