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greyman
- Dabei seit
- 09.06.2017
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Und zum Thema Zusammenhalt: Mitglied in dieser "Initiative" ist die sogenannte Interessenvertretung der Motorradfahrer: BVDM.
Sozusagen sind das die intellektuellen Schlaglöcher auf dem KommunikationswegDer Querschnitt der Gesellschaft, mit allen Höhen und Tiefen.
Nur fallen die Tiefen stärker auf.
Hallo Allerseits,Freiheit des Einzelnen hört definitiv dort auf, wo man Anderen schadet.
Im "Normalbetrieb" ist vieles leise. Nur höre ich als die hochdrehenden Motoren und das ist was viele nervt. Ein 2-Zylinder dreht bis ca. 8tsd. und ein 4-Zylinder über das doppelte.Heißt das, alle Vierzylinder kreischen oder unterscheidest du da?
MMn gibt es bei den Vierzylindern ganz deutliche Unterschiede und viele sind im Normalbetrieb deutlich leiser als der Klappenboxer.
Was bitte ist das für ein Blödsinn????ßEs geht nicht um den Lärm, sondern sozialistisches Verbotsgehabe. Freie Menschen sind den roten Socken suspekt und müssen diszipliniert werden.
Es wird Zeit für Widerstand, legalen Widerstand natürlich.
Genau. Und das ist auch gut so. Denn ich kann mich nur mit denen Identifizieren und mit Ihnen zusammen halten, die mir nicht (vorsätzlich) schaden.Und zum Thema Zusammenhalt: Mitglied in dieser "Initiative" ist die sogenannte Interessenvertretung der Motorradfahrer: BVDM.
Die "normalen" 1000-1400er sind eher bei 9000-10.000. Das sind alles andere als extreme Drehorgeln.Im "Normalbetrieb" ist vieles leise. Nur höre ich als die hochdrehenden Motoren und das ist was viele nervt. Ein 2-Zylinder dreht bis ca. 8tsd. und ein 4-Zylinder über das doppelte.
Es geht nicht um den Lärm, sondern sozialistisches Verbotsgehabe. Freie Menschen sind den roten Socken suspekt und müssen diszipliniert werden.
So ähnlich wie die 10 Gebote..... Kurz und knackig.Klar, einfach, nachvollziehbar, übersichtlich und einheitlich muss es sein, dann wird es auch akzeptiert.
Ich versuche es anders zu erklären.ich greife mal das Zitat von Klaus heraus, quasi stellvertretend für die verschiedenen Meinungen dazu, was verboten ist oder zurecht verboten werden sollte.
Wo fange ich an?
Ich sehe die Freiheitsgrenzen nicht so wie du.
Warum?
Es geht doch seltenst darum, dass etwas geregelt wird, weil es konkret eine individuell bestimmbare Person gefährdet. Vielmehr geht es fast immer darum, dass eine nicht exakt bestimmbare Person gefährdet werden könnte und Dinge anordnet, um Risiken zu reduzieren.
Bin ich voll bei Dir.Auf dieser Ebene lässt sich alles regeln.
Eltern könnte verboten werden, ihren Kindern das Rad fahren beizubringen, bevor die 4 Jahre alt sind, weil es zu jung zu gefährlich ist
Eltern könnte geboten werden, den Kindern bin zum Alter von 7 Jahren das Radfahren und das schwimmen beibringen zu müssen, weil ein Kind ab 7 das eben können sollte.
Man könnte (wie in Österreich) verbieten, dass Kinder unter 12 auf dem Motorrad mitfahren können.
Man könnte eine Helmpflicht auf dem Fahrrad einführen, und beim Skifahren.
Man könnte niedrigere Höchstgeschwindigkeiten, ein Alkoholverbot am Steuer usw. einführen.
Auch ein Alkoholmaximum / Tag für den einzelnen wäre gesundheitsrelevant.
Hifi-Anlagen könnte man bzgl. der maximalen Lautstärke zwangsbegrenzen, um die Ohren zu schonen (natürlich auch im Auto)
Zur Nachverfolgung von Infektionsketten (nicht nur bzgl. Corona, ganz allgemein, Corona fangen wir in dieser Runde als Diskussion bitte nicht an) könnte man (natürlich mit hohem Bußgeld) anordnen, dass jeder dokumentieren muss, wann er mit wem engeren Kontakt gehabt hat, nennt es ein Knutschbuch . Dazu muss der Name mit Anschrift erfasst werden, am besten Foto vom ausweis usw.
Ich denke, bei dem Lärm gibt es kein Recht auf Lautstärke, aber definitiv ein Recht auf Ruhe, bzw Lautstärkenobergrenzen.Wie viel Fehlverhalten (Wer entscheidet, wann ein Fehlverhalten vorliegt?) kann eine Gesellschaft "ertragen", weil unerwünschte Dinge passieren, die man verbieten könnte, aber eben nicht verbieten will, weil es ansonsten gar keine Grenze mehr gibt?
Aber ansonsten sollten sich neue Regeln auf das allernotwendigste beschränken und nicht das Ziel haben, 80 % unseres Lebens zu regeln.
Mit dem gesamten Regelwerk, dass es ohnehin schon gibt, sollten wenigsten 99% aller aufkommenden Fragestellungen vernünftig lösen lassen.
Das wichtigste hat man schon lange aus den Augen verloren:
Klar, einfach, nachvollziehbar, übersichtlich und einheitlich muss es sein, dann wird es auch akzeptiert.
Mööögliich . . . . .Bei Deinen sinnvollen Vergleichen: kann es sein, dass Du damals zu lange und zu intensiv diesen Schockereignissen ausgesetzt warst??
Und ich werde nicht Mitglied einer "Interessenvertretung" und bezahle die noch dafür, das die Fahrverbote für mich fordern.Genau. Und das ist auch gut so. Denn ich kann mich nur mit denen Identifizieren und mit Ihnen zusammen halten, die mir nicht (vorsätzlich) schaden.
Das aussen vor, es gibt keine manipulierten Schalldämpfer für die GS, und hier hat auch keiner einen Schalldämpfer für die GS manipuliert. Aber ich schaue mir gerne reale Beispiele dazu an, wie herausgenommene dB eather oder nicht zugelassen ESD an einer GS.Auch hier im Forum bewegen sich ewig gestrige, die auf kernigem Klang aus manipulierten Schalldämpfern stehen.
Ich halte deine Prognose für komplettes Wunschdenken. Es werden eben NICHT nur die Harleys, Panigales und andere grenzwertig lauten Motorräder ausgesperrt, sondern alle. Etwas anderes gäbe schon die StVO nicht her - es gibt kein Verkehrsschild dafür. Und jemand, der ein legal zugelassenes Motorrad mit Benzinmotor fährt, und der dann irgendwo ausgesperrt wird, während andere Moppeds dürfen, der hat vor jedem Verwaltungsgericht beste Chancen, das Verbot wieder zu kippen. Es gibt eben - anders als bei den Euro-Abgasnormen - keine Lärm-Normen, so dass man sagen könnte, alle unter Euro 4 bleiben draußen. Wobei das beim Lärm auch nichts bringen würde.Meine Prognose - Es wird irgendwann diese Lärmgeschützten Regionen (Teile der Eifel, Schwarzwald, Mittelrhein, Mosel/Hunsrück, Pfälzer Wald.... usw) geben, wo die lauteren Motorräder nicht mehr fahren dürfen. Ein Vierzylinder der mal eben 16 U/Min dreht oder die alten Harleys fliegen zuerst raus.
Es hängt auch ein bisschen an der Rechtslage und der technischen Ausstattung. Einige haben ja schon was über das erforderliche Messverfahren geschrieben, was teilweise auch einen wahren Kern enthält. Grundsätzlich wird aber immer Lärmvorschriften im Zulassungsverfahren (Erlangung der Betriebserlaubnis durch den Hersteller) mit der tatsächlichen Lärmentwicklung vor Ort verdurcheinandert. Leider lassen sich viele Gerichte von den Heerscharen der Anwälte dann auch oft ins Bockshorn jagen, anstelle im Urteil zu begründen: "das Ding war zu laut!"
Trotzdem muss ein Messgerät geeicht sein (was bei den Schalldruckmessern teuer ist und keine lange Laufzeit hat)
Letzten Endes wäre ein konsequentes Durchgreifen wünschenswert. Erkennbare Veränderungen an der Abgasanlage (Flöte raus) -> ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS.
Die kann auch nicht durch wieder einsetzen des dB-Eaters wieder aufleben, sondern nur durch einen Verwaltungsakt der Zulassungsbehörde. Die sollte sich dann gutachterlichen Sachverstandes bedienen und eine Aussage einer zugelassenen Überwachungsorganisation verlangen. Bis zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis (und Zahlung der festgelegten Gebühr) -> FAHRTENDE !
Was nicht ist, kann noch werden. Jeder hat einen Fahrzeugschein mit den eingetragenen Werten zum Fahrgeräusch und Schilder sind schnell gemacht. Was hier angedacht war, geht in die gleiche Richtung. Ob es so gekommen ist, weiß ich allerdings nicht.Etwas anderes gäbe schon die StVO nicht her - es gibt kein Verkehrsschild dafür.
Es gibt eben - anders als bei den Euro-Abgasnormen - keine Lärm-Normen, so dass man sagen könnte, alle unter Euro 4 bleiben draußen.
Ohne den Hinweis, ob Stand- oder Fahrgeräusch gemeint ist, ein sinnloser Beitrag der IG....
IG wagt den nächsten Schritt
Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Seepromenade wird dauerhaft und ganzjährig auf 30 Km/h reduziert. Ergänzend wird die Beschilderung mit den Hinweisen Lärmschutz und/oder Luftkurort versehen
Es wird ein Fahrverbot für Zweiräder im Bereich der Seepromenade eingerichtet, die eine Emmission von über 80 Dezibel (dbA) im Fahrzeugschein eingetragen haben. Ergänzend wird das Fahrverbot mit dem Hinweisschild 80 Dezibel (dbA) ergänzt.