Moppet geklaut

Diskutiere Moppet geklaut im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Kann man in 2025 kein Motorrad kaufen? Ist alles ärgerlich und unnötig aber wenn es Geld gab und man damit zufrieden ist findet man auch wieder...
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GS-Man

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Kann man in 2025 kein Motorrad kaufen? Ist alles ärgerlich und unnötig aber wenn es Geld gab und man damit zufrieden ist findet man auch wieder ein passendes Gefährt.
 
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dawshill

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BMW R 1300 GS, EZ 12.2023 (ab 3/25 R 1300 GSA), BMW R 1100 GS, EZ 04.1995, Originalzustand
Schön, immerhin hast du eine faire Entschädigung bekommen für den Verlust. Das ist bei weitem nicht selbstverständlich.
Zu deiner TG - Situation, kann man da keine Kameraüberwachung installieren mit ein paar Kameras die den Parkraum überwachen. Das ganze garniert mit entsprechenden Schildern schreckt sicher die meisten Interessenten ab.
Nachdem ich 5 Jahre in GB gelebt habe und ich in dieser Zeit als durchaus sinnvoll übernommen hatte, dass alles - ob öffentlich oder privat - gespickt ist mit Kameras und Sicherheitstechnik, habe ich das wieder hier lebend übernommen:
1. Es beruhigt
2. Es schreckt ab
3. Es schützt
4. Es meldet zuverlässig
5. Es erleichtert im Einbruchsfall die Aufklärung und das Geltendmachen von Versicherungsleistungen

Tip: die Polizei hilft gerne mit bestmöglicher Beratung!

Es bedarf dazu (Geräte, Technologie, Montage, Betrieb) aber einer gewissen Expertise, die man sich aber gut aneignen kann.
 
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Dreckschleuder

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Du erwähnst mehrfach das Thema Umzug. Was hat es denn damit auf sich? Verstehe den Zusammenhang nicht. Dass die Versicherung die aktuelle Anschrift bzw. Meldeadresse bekommt ist klar. Aber was hat das mit dem Versicherungsschutz und dem vorliegenden Sachverhalt zu tun?
Ich bin zwischen Versicherungsabschluss und Diebstahl umgezogen. Ich habe den Umzug meiner Versicherung korrekt gemeldet, aber in einer Kleinigkeit ist die Änderung nicht ganz richtig von der Versicherung in ihren Datenbestand übernommen worden. Ich hatte Sorge, dass sie mir daraus versuchen, einen Strick zu drehen. Dann hätte ich mir einen Anwalt nehmen müssen, um denen zu erklären, dass sie trotzdem zahlen müssen. Ich nehme an, das hätte gut geklappt, aber es hätte trotzdem Aufschub bedeutet und Zeit/Nerven gekostet.


Kann man in 2025 kein Motorrad kaufen? Ist alles ärgerlich und unnötig aber wenn es Geld gab und man damit zufrieden ist findet man auch wieder ein passendes Gefährt.
Richtig. Aber ich hatte gehofft, gerade wegen Jahresende vielleicht noch einen besonders gutes Angebot bekommen zu können. :)
 
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fluchtmoped

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Auch habe ich gelernt, dass von dem Betrag, den sich die Versicherrung als Schadenersatz ausrechnet, nicht nur die Selbstbeteiligung abgezogen wird, sondern auch noch Steuer. Ich hab das noch nicht ganz verstanden, aber diesen Abzug kann ich mir glaube ich wiederholen, wenn ich nachweise, dass ich mir Ersatzweise ein Motorrad gekauft habe, das mindestens so viel gekostet hat wie die Versicherung an Schadenersatz veranschlagt hat.
Das ist korrekt, wenn du dir ein Motorrad bei einem Händler kaufst, dann bekommst du die MwSt. nachträglich erstattet (für die Höhe vom Schadenbetrag). Bei einem Kauf von privat vermutlich nicht, denn da ist keine MwSt. angefallen.

Das wird auch bei der "fiktiven Abrechnung" bei Unfallschäden so gehandhabt. Bei der "fiktiven Abrechnung" lässt sich der Geschädigte den entstandenen Schaden ohne MwSt. auszahlen und nicht in der Werkstatt reparieren (z.B. Beule in der Tür, er fährt mit der Beule weiter rum). Wenn der Geschädigte den Schaden dann doch reparieren lässt, kann er die angefallene MwSt. nachträglich bei der Versicherung einfordern. In welchem Zeitfenster das sein muss, kann ich dir allerdings nicht sagen.
 
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GS-Man

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Ich habe damals die MwSt bekommen. Erst sagte HUK nein und dann mit Anwalt gab es das Geld.
 
ManfredA

ManfredA

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....
Ich habe damals die MwSt bekommen. Erst sagte HUK nein und dann mit Anwalt gab es das Geld.
.... meines Wissens wurde hier nicht die Mehrwertsteuer einbehalten. Und wenn der TE sich wieder ein Motorrad kauft egal ob privat oder vom Händler, dann kann er das nachmelden und bekommt anteilmäßig auch was nachgezahlt.
Den genauen Ablauf bitte mit deinem bekannten Versicherungsfachmann absprechen. Der kennt sich aus.

Wurde schon nach den Namen der Versicherung gefragt bzw kann man den erfahren?
 
SLK

SLK

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- Die erwähnte "4-Wöchige Wartefrist" wäre zu Nikolaus rum gewesen. Eine Woche danach habe ich erst bei meinem Versicherungsagenten und dann bei der Versicherung angerufen und freundlich nachgefragt. Die SBin bei der Versicherung wirkte genervt und gelangweilt. Sie sagte mir, dass die "1-Monatige Wartefrist" erst beginnt mit dem Tag, an dem die Unterlagen vollständig bei der Versicherung eingegangen seien.

Das ist interessant: Die Auszahlung hängt scheinbar an einer einzelnen SBin. Ich hätte immer angenommen, es ist in irgendeiner Form automatisiert, dass die Zahlung automatisch raus geht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Frist abgelaufen ist.

Auch habe ich gelernt, dass von dem Betrag, den sich die Versicherung als Schadenersatz ausrechnet, nicht nur die Selbstbeteiligung abgezogen wird, sondern auch noch Steuer. Ich hab das noch nicht ganz verstanden, aber diesen Abzug kann ich mir glaube ich wiederholen, wenn ich nachweise, dass ich mir ersatzweise ein Motorrad gekauft habe, das mindestens so viel gekostet hat wie die Versicherung an Schadenersatz veranschlagt hat.
'n Abend,

die Frist beträgt richtigerweise einen Monat. Und sie beginnt immer mit der Meldung beim Versicherer. Bei der telefonischen Meldung durch den VN wird der Schaden sofort in die EDV aufgenommen, damit beginnt die Frist auch tatsächlich. Die zweite SBin hat 'ne falsche Auskunft erteilt.

Die Auszahlung muss manuell angestoßen werden, manchmal aus Sicherheitsgründen auch von einem zweiten SB kontrolliert und bestätigt werden.

Bei älteren Fahrzeugen wird eine sogenannte Differenzbesteuerung angenommen, der Anteil steht im Gutachten. Wenn ein Ersatz-KFZ angeschafft wird, dass mindestens soviel kostet wie das gestohlene, wird die Mehrwertsteuer nachgezahlt.
 
TaunusGS

TaunusGS

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Du erwähnst mehrfach das Thema Umzug. Was hat es denn damit auf sich? Verstehe den Zusammenhang nicht. Dass die Versicherung die aktuelle Anschrift bzw. Meldeadresse bekommt ist klar. Aber was hat das mit dem Versicherungsschutz und dem vorliegenden Sachverhalt zu tun?
Wenn sich die Abstell Bedingung ändert z.B Tiefgarage neu anstelle Einzelgarage vorher musst du das auch anmelden, da sich das Risiko ändert.
 
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Dreckschleuder

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Grad keins.
die Frist beträgt richtigerweise einen Monat. Und sie beginnt immer mit der Meldung beim Versicherer.
Das hatte ich auch gehofft/gedacht und das würde mir auch viel besser gefallen. Aber: Wo genau nimmst du das her? Gibt es da gesetzliche Regelungen, Urteile oder sonst irgendwas rechtlich bindendes?

Ich hab in meine Versicherungspolice geschaut. Da steht unter A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung folgendes:

A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der vollständigen Beantwortung unseres „Erstbriefes bei Totalentwendung“..
 
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fluchtmoped

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Die Abwicklung und Auszahlung innerhalb von 2 Montaren erachte ich als akzeptabel. Aus eigener Erfahrung bei Unfallschäden kenne ich das, ich hätte mir auch manchmal eine schnellere Abwicklung gewünscht. Doch im Nachhinein muss ich sagen, es hat immer geklappt und die Zeit für die Abwicklung war OK. Natürlich möchte man als Geschädigter gern eine schnelle Abwicklung, damit man Klarheit hat und sich um die Neuanschaffung (oder Reparatur) kümmern kann. Doch bei den Versicherungen mahlen die Mühlen etwas langsamer und der Vorgang durchläuft einen Standardablauf.
 
Andi#87

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Das mit der MwSt habe ich bis heute nicht verstanden. Wenn ich die Mopete neu beim Händler gekauft habe, habe ich die volle MwSt abgedrückt. Also habe ich doch bei der Diebstahlrückzahlung auch das Recht auf anteilige (volle prozentuale) Erstattung.... 🤷‍♂️

Oder doch Bananenrepublik?

Kaufe ich nun beim Händler erneut ein Motorrad, zahle ich wieder die volle MwSt und bekomme dann für das alte, geklaute den Anteil zurück? Wie passt das zusammen?
Als Privatperson bin ich ja nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Wenn dieses Verfahren bei Firmen angewendet wird...100% ACK. Aber bei Privatpersonen?
 
Nordisch

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Das mit der MwSt habe ich bis heute nicht verstanden.
Hatten wir mal bei einem Versicherungsfall mit dem Fahrrad auch. Wir haben die kalkulierte Reperatur vorab ohne MwSt. ausgezahlt bekommen und haben anschließend, also nach der Reperatur in der Fachwerkstatt, den tatsächlichen Betrag inkl. der gezahlten MwSt von der Versicherung beglichen bekommen.
Hätten wir die Reperatur nicht machen lassen, sondern stattdessen das vorab ausgezahlt Geld einfach eingesackt, dann hätte uns die MwSt nicht zugestanden.

Oder doch Bananenrepublik?
Nö, u.a. Versicherungs- und Steuerrecht.
 
Andi#87

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Es geht nicht um Reparatur, sondern um Vollverlust. Dann bleibt es doch mir überlassen, was ich mit dem mir zustehenden Geld mache
 
Nordisch

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Es geht nicht um Reparatur, sondern um Vollverlust. Dann bleibt es doch mir überlassen, was ich mit dem mir zustehenden Geld mache
Klar. Aber wie auch bei uns, steht dir die MwSt nicht zu, wenn du das Geld einfach nur behältst. Meine Vermutung ist, dass es eine zweckgebundene Versicherung ist. Wenn du damit ins Kasino gehst, ist das dein "Problem".
Aber ich bin aus dem Thema wieder raus. Wollte nur erzählen, dass das auch in anderen Konstellationen so ist. Ggf haben wir noch einen Fachmenschen unter uns, welcher es richtig erklären kann.
 
John_Stiles

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Nennt sich fiktive Abrechnung. Die ist immer netto. Kann man alles googeln. Hat auch nix mit zweckgebunden zu tun. Ist bei KFZ Versicherungen immer so. Egal ob Kasko oder Haftpflicht.
 
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KJB

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Es geht nicht um Reparatur, sondern um Vollverlust. Dann bleibt es doch mir überlassen, was ich mit dem mir zustehenden Geld mache
Naja, kommt darauf an was in den Bedingungen zu Deiner Fahrzeugversicherung steht. Schau mal unter den Ersatzleistungen bei der Kaskoversicherung nach.
 
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KJB

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Nennt sich fiktive Abrechnung. Die ist immer netto. Kann man alles googeln. Hat auch nix mit zweckgebunden zu tun. Ist bei KFZ Versicherungen immer so. Egal ob Kasko oder Haftpflicht.
Nicht ganz, da unterschiedliche Grundlagen.

Im Schadenersatzrecht (Haftpflicht Kfz, privat ect.) ergibt sich das aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, konkret § 249.

Bei den Sachversicherungen (Kfz Kasko, Gebäude, Hausrat ect.) kommt es auf deren Vertragsbedingungen an. Kann schon sein, daß das bspw. bei Altverträgen noch beinhaltet ist. Daher immer nachschauen..
 
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Moppet geklaut

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