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GS-Man
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Kann man in 2025 kein Motorrad kaufen? Ist alles ärgerlich und unnötig aber wenn es Geld gab und man damit zufrieden ist findet man auch wieder ein passendes Gefährt.
Nachdem ich 5 Jahre in GB gelebt habe und ich in dieser Zeit als durchaus sinnvoll übernommen hatte, dass alles - ob öffentlich oder privat - gespickt ist mit Kameras und Sicherheitstechnik, habe ich das wieder hier lebend übernommen:Schön, immerhin hast du eine faire Entschädigung bekommen für den Verlust. Das ist bei weitem nicht selbstverständlich.
Zu deiner TG - Situation, kann man da keine Kameraüberwachung installieren mit ein paar Kameras die den Parkraum überwachen. Das ganze garniert mit entsprechenden Schildern schreckt sicher die meisten Interessenten ab.
Ich bin zwischen Versicherungsabschluss und Diebstahl umgezogen. Ich habe den Umzug meiner Versicherung korrekt gemeldet, aber in einer Kleinigkeit ist die Änderung nicht ganz richtig von der Versicherung in ihren Datenbestand übernommen worden. Ich hatte Sorge, dass sie mir daraus versuchen, einen Strick zu drehen. Dann hätte ich mir einen Anwalt nehmen müssen, um denen zu erklären, dass sie trotzdem zahlen müssen. Ich nehme an, das hätte gut geklappt, aber es hätte trotzdem Aufschub bedeutet und Zeit/Nerven gekostet.Du erwähnst mehrfach das Thema Umzug. Was hat es denn damit auf sich? Verstehe den Zusammenhang nicht. Dass die Versicherung die aktuelle Anschrift bzw. Meldeadresse bekommt ist klar. Aber was hat das mit dem Versicherungsschutz und dem vorliegenden Sachverhalt zu tun?
Richtig. Aber ich hatte gehofft, gerade wegen Jahresende vielleicht noch einen besonders gutes Angebot bekommen zu können.Kann man in 2025 kein Motorrad kaufen? Ist alles ärgerlich und unnötig aber wenn es Geld gab und man damit zufrieden ist findet man auch wieder ein passendes Gefährt.
Das ist korrekt, wenn du dir ein Motorrad bei einem Händler kaufst, dann bekommst du die MwSt. nachträglich erstattet (für die Höhe vom Schadenbetrag). Bei einem Kauf von privat vermutlich nicht, denn da ist keine MwSt. angefallen.Auch habe ich gelernt, dass von dem Betrag, den sich die Versicherrung als Schadenersatz ausrechnet, nicht nur die Selbstbeteiligung abgezogen wird, sondern auch noch Steuer. Ich hab das noch nicht ganz verstanden, aber diesen Abzug kann ich mir glaube ich wiederholen, wenn ich nachweise, dass ich mir Ersatzweise ein Motorrad gekauft habe, das mindestens so viel gekostet hat wie die Versicherung an Schadenersatz veranschlagt hat.
.... meines Wissens wurde hier nicht die Mehrwertsteuer einbehalten. Und wenn der TE sich wieder ein Motorrad kauft egal ob privat oder vom Händler, dann kann er das nachmelden und bekommt anteilmäßig auch was nachgezahlt.Ich habe damals die MwSt bekommen. Erst sagte HUK nein und dann mit Anwalt gab es das Geld.
'n Abend,- Die erwähnte "4-Wöchige Wartefrist" wäre zu Nikolaus rum gewesen. Eine Woche danach habe ich erst bei meinem Versicherungsagenten und dann bei der Versicherung angerufen und freundlich nachgefragt. Die SBin bei der Versicherung wirkte genervt und gelangweilt. Sie sagte mir, dass die "1-Monatige Wartefrist" erst beginnt mit dem Tag, an dem die Unterlagen vollständig bei der Versicherung eingegangen seien.
Das ist interessant: Die Auszahlung hängt scheinbar an einer einzelnen SBin. Ich hätte immer angenommen, es ist in irgendeiner Form automatisiert, dass die Zahlung automatisch raus geht, wenn alle Bedingungen erfüllt sind und die Frist abgelaufen ist.
Auch habe ich gelernt, dass von dem Betrag, den sich die Versicherung als Schadenersatz ausrechnet, nicht nur die Selbstbeteiligung abgezogen wird, sondern auch noch Steuer. Ich hab das noch nicht ganz verstanden, aber diesen Abzug kann ich mir glaube ich wiederholen, wenn ich nachweise, dass ich mir ersatzweise ein Motorrad gekauft habe, das mindestens so viel gekostet hat wie die Versicherung an Schadenersatz veranschlagt hat.
Wenn sich die Abstell Bedingung ändert z.B Tiefgarage neu anstelle Einzelgarage vorher musst du das auch anmelden, da sich das Risiko ändert.Du erwähnst mehrfach das Thema Umzug. Was hat es denn damit auf sich? Verstehe den Zusammenhang nicht. Dass die Versicherung die aktuelle Anschrift bzw. Meldeadresse bekommt ist klar. Aber was hat das mit dem Versicherungsschutz und dem vorliegenden Sachverhalt zu tun?
Das hatte ich auch gehofft/gedacht und das würde mir auch viel besser gefallen. Aber: Wo genau nimmst du das her? Gibt es da gesetzliche Regelungen, Urteile oder sonst irgendwas rechtlich bindendes?die Frist beträgt richtigerweise einen Monat. Und sie beginnt immer mit der Meldung beim Versicherer.
A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Aus diesem Grunde zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der vollständigen Beantwortung unseres „Erstbriefes bei Totalentwendung“..
...nicht unbedingt, weil bei meiner Versicherung z.B. gar nicht danach gefragt wird, da es nicht Tarifrelevant ist.Wenn sich die Abstell Bedingung ändert z.B Tiefgarage neu anstelle Einzelgarage vorher musst du das auch anmelden, da sich das Risiko ändert.
Hatten wir mal bei einem Versicherungsfall mit dem Fahrrad auch. Wir haben die kalkulierte Reperatur vorab ohne MwSt. ausgezahlt bekommen und haben anschließend, also nach der Reperatur in der Fachwerkstatt, den tatsächlichen Betrag inkl. der gezahlten MwSt von der Versicherung beglichen bekommen.Das mit der MwSt habe ich bis heute nicht verstanden.
Nö, u.a. Versicherungs- und Steuerrecht.Oder doch Bananenrepublik?
Klar. Aber wie auch bei uns, steht dir die MwSt nicht zu, wenn du das Geld einfach nur behältst. Meine Vermutung ist, dass es eine zweckgebundene Versicherung ist. Wenn du damit ins Kasino gehst, ist das dein "Problem".Es geht nicht um Reparatur, sondern um Vollverlust. Dann bleibt es doch mir überlassen, was ich mit dem mir zustehenden Geld mache
Sagte er doch bereits: Bananenrepublik!!!Nö, u.a. Versicherungs- und Steuerrecht.
Ja nee is klar.....Sagte er doch bereits: Bananenrepublik!!!
Naja, kommt darauf an was in den Bedingungen zu Deiner Fahrzeugversicherung steht. Schau mal unter den Ersatzleistungen bei der Kaskoversicherung nach.Es geht nicht um Reparatur, sondern um Vollverlust. Dann bleibt es doch mir überlassen, was ich mit dem mir zustehenden Geld mache
Nicht ganz, da unterschiedliche Grundlagen.Nennt sich fiktive Abrechnung. Die ist immer netto. Kann man alles googeln. Hat auch nix mit zweckgebunden zu tun. Ist bei KFZ Versicherungen immer so. Egal ob Kasko oder Haftpflicht.