Hab gerade mal so aus Neugier die Standgeräusche der Familienfahrzeuge verglichen.
Vierrad 1: 69 db
Vierrad 2: 71 db
Zweirad : 88 db
Wenn man dann mal diese Sätze wirken lässt:
Anhang anzeigen 576341
Anhang anzeigen 576340
(c)
https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_34_laerm_messen_bewerten.pdf
stelle ich mir schon die Frage, wieso das Zweirad knapp 20db mehr Standgeräusch und somit eine doppelte Verdoppelung :-) :-) des Standgeräusches braucht, resp. verursacht, obwohl es weniger oder gleichviel kw hat, wie die Vierräder.
Ist mir tatsächlich bisher noch nie so bewußt gewesen.
:-)
Die Betrachtung scheint auf den ersten Blick richtig, ist sie aber unter anderem aus zwei Gründen nicht und deshalb auch nicht zielführend.
Standgeräuschmessungen erfolgen per EG-RL in lediglich sehr geringen
50 cm Entfernung von der Auspuffmündung und bei
halber Nenndrehzahl (Nenndrehzahl ist die im Fahrzeugschein eingetragene Drehzahl, bei der die maximale Motorleistung erfolgt)
50 cm Entfernung ist bei den meisten Autos hinten, andere Geräuschquellen (Motor mit seinen vielen Geräuschquellen) des Autos sind meistens vorne (also locker mal 3-4 Meter entfernt), wo sie zudem durch die Einbaulage (abgeschirmt durch Kotflügel, Motorhaube mit Dämmmatten, Unterfahrschutz und und und) keinen oder nur sehr geringen
Anteil an der Gesamtsumme der zu messenden Geräusche haben.
Beim Motorrad befindet sich das Messmikrofon bei diesen Bedingungen immer noch in großer bzw. unmittelbarer Nähe zu vielen motorseitigen Geräuschquellen, der Motor ist meist nicht abgeschirmt. Das führt zu einer deutlich gesteigerten Gesamtsumme der zu messenden Geräusche.
Motorräder erreichen ihre eingetragene Motorleistung
bei höheren Drehzahlen als bei den meisten Pkws. Das führt zu höheren vorgegebenen Drehzahlen für die Standgeräuschmessung.
Die Kontrolldrehzahl für die Standgeräuschmessung ist in deinen Zulassungsscheinen eingetragen, Du kannst sie deshalb mal bei Deinen Pkw und Motorrad vergleichen.
Deshalb ist
für das Zulassungsverfahren und die dabei
vorgegebenen oberen Grenzwerte auch nur das
Fahrgeräusch gesetzlich vorgeschrieben. Das wird am vorbeifahrenden Fahrzeug in 7,5 Meter Entfernung gemessen. Für Pkw und auch für Motorräder. Das gibt mehr Aussagekraft als die ewige Diskussion um das Standgeräusch, das leider von vielen Motorradfahrern immer als Vergleichswert angeführt wird.
BTW: bei der beiliegend angeführten Versuchsmessreihe bei Lahr, war eines der nur mit Nummern benannten Motorräder meine damals eigene, von mir zur Verfügung gestellte und bei den Versuchen selbst gefahrene BMW R nineT (EZ 2014). Die ich vor einigen Jahren wieder verkauft hatte.(BMW-Händler wollten dem TÜV/dem Ministerium kein Messfahrzeug für diese Aktion zur Verfügung stellen
)
Die BMW war eines der beiden lauteren Fahrzeuge.
Geräuschmessung an Krafträdern