Sonntagslärmfahrverbote....

Diskutiere Sonntagslärmfahrverbote.... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; openpetition.de/petition/onlin…sgesetz-drucksache-432-21
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Hallo in die Runde,

ich habe die Mittagspause mal genutzt, um die aktuelle Gesetzesdiskussion etwas näher zu beleuchten.

1. Ausgangspunkt ist:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928684.pdf

dort auf Seite 11:
(4) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
3. zum Schutz der Verbraucher,
4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder 5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
...
(10) In den Rechtsverordnungen nach Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit den Absätzen 3 bis 6, kann die jeweilige Ermächtigung ganz oder teilweise auf die Landesregierungen übertragen werden, um besonderen regionalen Bedürfnissen angemessen Rechnung zu tragen. Soweit eine nach Satz 1 erlassene Rechtsverordnung die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, sind diese befugt, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Landesbehörden zu übertragen.“
An keiner Stelle in der Begründung wird erläutert, was man genau bei welcher Ausgangssituation konkret vorhat.

Auf Seite 42 findet man dann als Begründung zum zuvor zitierten Absatz 4:

Die in Absatz 4 genannten weiteren Zwecke zum Erlass von Rechtsverordnungen dienen nur als Nebenzwecke, die ebenfalls verfolgt werden können. Der Hauptzweck der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs bleibt hier durch die Verbindung mit Absatz 1 oder Absatz 2 umfassend bestehen. Zum Beispiel sind Regelungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm auf Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 i. V. m. Absatz 4 Nummer 2 zu stützen.
2. Hier findet sich dann:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929633.pdf

1. Zu Artikel 1 Nummer 6 (§ 6 Absatz 4 Einleitungsteil StVG) In Artikel 1 Nummer 6 sind in § 6 Absatz 4 Einleitungsteil nach dem Wort „können“ die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates“ einzufügen.

Begründung: In § 6 Absatz 4 StVG (neu) ist bestimmt, dass Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, unter anderem erlassen werden können zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, oder zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen. Der Kerngehalt dieser Regelung ist nach wie vor zu begrüßen. Problematisch ist aber, dass durch den Verweis auf § 6 Absatz 2 StVG (neu) derartige Rechtsverordnungen „ohne Zustimmung des Bundesrates“ erlassen werden können. Da derartige verordnungsrechtliche Regelungen durchaus Auswirkungen auf die Verwaltungshoheit der Länder haben können, wäre eine Zustimmungspflicht des Bundesrates gesetzlich festzulegen. Selbst wenn man im UmVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/29633 - 2 - setzungsfalle von keinem Eingriff in die Organisations- und Verwaltungshoheit der Länder ausgeht, wäre unter fachlichen Gesichtspunkten ein Zustimmungserfordernis des Bundesrates sinnvoll beziehungsweise sachgerecht. Es besteht ein fachliches Bedürfnis der Länder, ihre Sachkenntnis über eine Zustimmungsregelung zum Ausdruck zu bringen und so die Verordnungsgebung fachlich durch Zustimmung oder Ablehnung wirkungsvoll beeinflussen zu können.
Somit will der Bundesrat mitreden (immerhin), stimmt aber dem Grundsatz ohne Bedenken zu.

3. Der Bundestag hat dem Bundesrat nun folgendes vorgelegt:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs...64BCAC80A.2_cid391?__blob=publicationFile&v=1

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 6 wird § 6 wie folgt geändert:
aa) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „
(4) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8 oder Absatz 2, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,
2. zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder
3. zum Schutz der Verbraucher.

Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5 und 8, auch in Verbindung mit Absatz 3, können auch erlassen werden
1. zum Schutz der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,
2. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder
3. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.“
bb) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aaa) In Satz 1 werden die Wörter „mit Absatz 4 Nummer 2 erlassen“ durch die Wörter „mit Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 oder Satz 2 Nummer 1 erlassen“ ersetzt.
bbb) In Satz 4 werden die Wörter „Absatz 4 Nummer 3“ durch die Wörter „Absatz 4 Satz 1 Nummer 3“ ersetzt. cc) Absatz 8 wird gestrichen.
dd) Absatz 9 wird Absatz 8 und in den Nummern 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Absätzen 3 bis 8“ durch die Wörter „Absätzen 3 bis 7“ ersetzt.
ee) Absatz 10 wird Absatz 9 und in Satz 1 werden nach den Wörtern „Absätzen 3 bis 6, kann“ die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates“ eingefügt.
4. Über die Suchfunktion findet man die Wörter Motorrad null mal und das Wort Lärm 2 mal.

=> über ganz allgemeine Erwägungen können bei Zustandekommen des Gesetzes die einzelnen Bundesländer nach Zustimmung des Bundesrates (=Ländervertretung...) ohne Ermessensvorgaben im Gesetz bald machen was sie wollen.

Der (gute) Zweck heiligt fast alle Mittel... wie wir seit März 2020 wissen.

Der Trend zum Elektromotorrad wird dadurch definitiv gefördert werden...
 
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fralind

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https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/432-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Mittlerweile betrifft es auch Oldtimer


Insbesondere §6 Absatz 4 Nummer 2 ermöglicht es der Bundesregierung willkürlich Maßnahmen und Verordnungen umzusetzen, welche für die Bürger und Bürgerinnen starke Einschnitte in die persönliche und finanzielle Lebenssituation bedeuten. Beispielweise ist die Formulierung „Schutz vor Lärm“ beliebig durch die Gesetzgebung interpretierbar. Was heute noch erlaubt war wird morgen als Lärm bewertet und somit verboten. Es handelt sich um ein subjektives Kriterium welches schwer qualitativ oder quantitativ bewertet werden kann.

Ohne Streichung des Absatzes 4 oder aber eine gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes im Straßenverkehrsgesetz erleiden insbesondere einkommensschwache Bürger und Bürgerinnen eine Benachteiligung, da diese das im guten Glauben erworbene Kraftfahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen können und aufgrund finanzieller Aspekte nicht ohne weiteres auf alternative Antriebslösungen umsteigen können. Eine eingeschränkte Nutzung erfahren die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowohl durch regionale Fahrverbote wie bspw. Umweltzonen als auch durch zeitabhängige Fahrverbote wie bspw. ein Sonntags- und/oder Feiertagsfahrverbot.

Ein Umstieg auf innovative Antriebslösungen wie beispielsweise die Hybrid-Technologie und/oder reine Elektroantriebe ist nur den bessergestellten Mitbürgern und -bürgerinnen möglich. Diese Antriebskonzepte sind noch nicht in ausreichender Menge am Markt angekommen, gebrauchte Fahrzeuge sind rar und im Vergleich zu konventionellen Antrieben um ein vielfaches teurer.

Zudem ist auch die Lade-Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut. Nicht jeder Bürger und jede Bürgerin hat eine eigene Garage oder Einfahrt, in der eine Ladestation installiert werden kann. Ein Laden auf öffentlichen Grund ist nur selten möglich, selbst haftungsrechtliche Fragen sind beim temporären Verlegen eines Ladekabels über einen Parkplatz oder Bürgersteig ungeklärt.

Des Weiteren soll durch die Streichung des Absatzes 4 bzw. alternativ die gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes Rechtssicherheit für die Bürger und Bürgerinnen für kommende Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge geschaffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass heute erworbene und zugelassene Kraftfahrzeuge auch morgen noch bedenkenlos und ohne Einschränkung genutzt werden können.
 
moubeli

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Baden-Baden erwägt Fahrverbote auf der B500 für Motorräder

Nachdem sich letztens zwei Jungs aus der Raserszene rund um den Helbingfelsen gegenseitig abgeschossen haben und einer dabei verstarb, war das ja abzusehen.
Viele vom harten Kern der dortigen Poser sind wohl namentlich bzw. vom Kennzeichen her bekannt, aber was nützt es, wenn nicht durchgegriffen wird... Jeder ruft nach mehr Kontrollen, aber keiner will sie letztendlich haben. Und selbst die vorgeblich Vernünftigen decken die Schwachmaten mit dem ewigen "wir Biker müssen alle an einem Strang ziehen"-Gedöns und gackern über die Videos auf Gaskr*nk...
Ich könnte im Strahl darüber kotzen.
 
sampleman

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Nachdem sich letztens zwei Jungs aus der Raserszene rund um den Helbingfelsen gegenseitig abgeschossen haben und einer dabei verstarb, war das ja abzusehen.
Wenn man wegen eines Unfalls mit einem Todesopfer eine ganze Bundesstraße für eine komplette Fahrzeuggattung sperrt, dann erscheint mir das krass unverhältnismäßig - und der Aspekt der Verkehrssicherheit nur vorgeschoben.

Schau dir mal diese Meldung an:

20 Prozent mehr tödliche Unfälle mit Elektrorädern

Wenn es danach ginge, müssten Pedelecs sofort verboten oder ihre Attraktivität zugunsten der Verkehrssicherheit beschnitten werden, also: Helmpflicht, Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht, Beschränkung der Motorunterstützung auf 15 km/h. Ich bin aber recht sicher, dass wir das nicht erleben werden.
 
moubeli

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"Wilma" > BMW R1200R LC, "Elise" > Scary Scarver
Wenn man wegen eines Unfalls mit einem Todesopfer eine ganze Bundesstraße für eine komplette Fahrzeuggattung sperrt, dann erscheint mir das krass unverhältnismäßig - und der Aspekt der Verkehrssicherheit nur vorgeschoben.
...
Informiere Dich mal, was an der besagten Stelle (Parkplatz Helbingfelsen) und ganz allgemein an der Auffahrt von Baden-Baden auf die Schwarzwald-Hochstraße so abgeht.
Von einem/diesem Unfall als Initialzündung kann da keine Rede sein. Er ist allenfalls der Tropfen, der das schon seit Jahren volle Fass zum überlaufen bringt.
Viele "normale" Motorradfahrer trauen sich da an den Wochenenden schon gar nicht mehr hin. :(
 
Pinky

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Und selbst die vorgeblich Vernünftigen decken die Schwachmaten mit dem ewigen "wir Biker müssen alle an einem Strang ziehen"-Gedöns und gackern über die Videos auf Gaskr*nk...
Ich könnte im Strahl darüber kotzen.
..... über die Trash-Videos der Gaskranken?

Volle Zustimmung!
 
kh-office

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Informiere Dich mal, was an der besagten Stelle (Parkplatz Helbingfelsen) und ganz allgemein an der Auffahrt von Baden-Baden auf die Schwarzwald-Hochstraße so abgeht.
Von einem/diesem Unfall als Initialzündung kann da keine Rede sein. Er ist allenfalls der Tropfen, der das schon seit Jahren volle Fass zum überlaufen bringt.
Viele "normale" Motorradfahrer trauen sich da an den Wochenenden schon gar nicht mehr hin. :(
Einfach mal ne "Quatschidee"
Noch eine Möglichkeite wäre ja, die 500er ein mal im Monat nur für die Knieschleifer frei zu geben.
Es würden dann von selbst weniger werden da sie sich ja bekanntlich schon selbst abschießen.
Außerdem wären am Wochenende auch mal kein Bleachlawienen im Wald unterwegs.
Schon Bühlerhöhe wurde kürzlich erst gesperrt weil der Stau der Autos schon im Tal begann und oben schon überhaupt kein Platz mehr war.
Das wiederholt sich ja auch immer wieder im gesamten Bereich der 500er.
Wir waren gestern Abend auf der 500er unterwegs. Das war mal genial, fast nichts los...
Naja, wir sind ja auch keine Knieschleifer, höchstens mal kurz Hauptständerschleifer.
 
Kruisr

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Nur dieser eine Satz - Das ist ausgemachter Blödsinn.
(Werde ich nicht weiter diskutieren, Forenregeln sind bekannt.)
(Hat ja mit Motorrad zu tun.)

Ist es nicht. Die Blaupause grüner Verkehrspolitik kann man schon jetzt in Berlin "erfahren": Popup-Radwege wo aus zweispurigen einspurige Straßen werden, Straßen zu "Umwelt"-straßen und komplett gesperrt werden, Pläne für innerorts 30 km/h, irrsinnige Visionen innerhalb des S-Bahn Rings keine Verbrenner mehr fahren zu lassen. Vorrang für alle Fahrräder bei den Ampelschalten, Staatlich geförderte Lastenfahrräder, gefühlt 1000 Baustellen. All das mündet in täglichem Chaos. Die Message ist klar: Verbrenner, insbesondere Individualverkehr, raus aus den Städten. Wer glaubt mit dem Tesla hätte man den Freifahrtschein irrt. Es geht darum Individualverkehr abzuschaffen und öffentlichen Raum den Fußgängern und Fahrradfahrern zurückzugeben und die Masse in den ÖPNV zu zwingen. Die Zeiten übrigens wo man ein Motorrad in Berlin abstellen konnte wo man wollte (und wo es keinen Fußgänger behindert), also die sogenannte "Berliner Linie", sind vorbei. Es wird jetzt gnadenlos zur Kasse gebeten.

Ich kann mir vorstellen das eine Kombination aus:
  • massiven Geschwindigkeitsbegrenzungen an Brennpunkten
  • "Anreize" oder gesetzlicher Zwang leise ESDs zu verbauen für die Motorradhersteller
  • Hersteller lauter ESDs schlicht die E-Nummer verweigern und dadurch einfach abschaffen
  • Bestandsschutz
  • permanente Kontrollen
  • Manipulation am Fahrzeug (dB Eater nicht vorhanden) führt zur (kostspieligen) Stilllegung
das Problem eindämmen "könnte".

Ich befürchte aber das in 10 Jahren, wenn 20-30 Livewires am Pass hoch sirren,
genau das den Anwohnern immer noch auf den Geist gehen wird.
 
WolfgangR

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Mich stören laute Kfz auch sehr, und deshalb habe ich mich nicht für eine neue GS mit 95dB Standgeräusch entschueden, sondern für eine 2007er mit 89dB. In Ortschaften fahre ich immer so, dass ich Anwohner möglichst wenig störe. Ich hätte mir auch ein Motorrad mit Elektroantrieb gekauft, wenn es ein brauchbares und bezahlbares gäbe. Bis dahin vertraue ich auf den Gleichbehandlungs- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der deutschen Rechtssprechung und lasse mich auch nicht von moralisch höherwertigen Parteien verrückt machen.
 
GS-Hannes

GS-Hannes

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So wird es wohl kommen. In Neubauquartieren ist es übrigens schon gang und gäbe, die Autos draussen zu lassen. Innerhalb des Quartiers gibt es Fussgänger und Radfahrwege, Bäume, alles schön parkartig angelegt und das fühlt sich selbst für eingefleischte Petrolheads wie ein Naherholungsgebiet an. Und da drinnen muss man eh nicht Auto oder Moped fahren.
 
MERLIN 66

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Neue GS hat 95db ???
😱😱
 
MERLIN 66

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Mir ist das klar , Nur der WolfgangR schrieb "neue gs hat standgeräusch 95 db"
 
WolfgangR

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Der BMW-Händler in Dortmund hat dem folgenden Artikel hier nicht widersprochen. Er meinte, dass die Kunden halt solche Lautstärken nachfragten. Ich hatte jedenfalls keine Lust mein Mopped in möglicherweise fünf Jahren am Hahntennjoch abschleppen zu lassen, wenn sie den Grenzwert von 95 auf 90 senken.
motorradonline.(de)/typen/euro-3-und-euro-4-messungen-so-laut-sind-schalldaempfer-wirklich/
 
MERLIN 66

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Und was machst du wenn die auf 85 DB senken 🙄
 
Mr.Oizo

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In den Bunker gehen.
Denn der Himmel wird uns auf den Kopf fallen....

Was für eine "Diskussion".....
In den 80er Jahren waren alle Motorräder ab Werk leiser als die heutigen.
Wesentlich leiser!

So what-ist doch klar das es nicht so bleiben kann.
 
bswoolf

bswoolf

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V85TT und noch so einige Moppeds mehr
Straße zurückgeben? Gern, aber dann im Zustand vorautomobiler Zeit.

Wie kriegen die Leute in diesen Neubauquartieren ihre Einkäufe ins Haus?
 
Mr.Oizo

Mr.Oizo

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Tiefgarage und Aufzug/Treppenhaus.
Zumindest ist das bei uns in der Gegend so.
Da denkt der Architekt mittlerweile schon mit.
Sogar an Motorrad-Stellplätze.(Fahrräder natürlich auch)
Ich kenn so ein Objekt.
 
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DreasDakar

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Aktuell Nix, vorher Buell, Triumph Scrambler 1200, 1200 GSA LC, Tiger Explorer 1200, F650 GS Dakar
Viele "normale" Motorradfahrer trauen sich da an den Wochenenden schon gar nicht mehr hin. :(
Was sind denn normale Motorradfahrer?

Ich muss hier in dem Forum nicht lange suchen, um nachzulesen, wie abrasierte Reifen, lädierte Rasten gepostet werden oder maximale Schräglage diskutiert wird. Oder süffisant über Blümchenpflücker oder Angststreifen geschrieben wird. Fahren die alle woanders oder auf der Renne?
Die Gemeinde ist sehr heterogen - hier wie auf der Straße. Und ob die Leisefahrer in der Mehrheit sind, keine Ahnung.
 
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Sonntagslärmfahrverbote....

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