TTTom
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- - R 1250 GS Black 2020 - & - R 1100 S Black 2004 -
Und es muss ja im Serviceheft eingetragen werden.Schon richtig. Aber das ist ein offizieller Werkstattauftrag. Der läuft dann auch durch die Bücher. Alles andere halte ich (schon in Bezug auf Steuersachen) für bedenklich.
Plus: Du musst einen Nachweis der Werkstatt haben, dass diese Aktion durchgeführt wurde
Das macht je nicht die BMW Zentrale.