.....
Ich finde es insgesamt aber schon erstaunlich, dass ein deutsches Gericht einen deutschen Staatsbürger auf deutsche Staatskosten in einen deutschen Knast schickt für ein Verbrechen, das er nicht in Deutschland begangen hat. So was könnte ich mir bei Mord und Totschlag vorstellen, S5X mit Kindern und solch ekligen Sachen.
......)
Da bin ich vollends bei Dir.
Und ich brauche ja nicht mit abgeurteilten Straftaten in Form von schwerer Körperverletzung (Messerstechereien), Drogen-Waffenhandel, Mehrfachidentitäten mit Leistungsmissbrauch von Asylbewerbern anfangen, da kommt keiner so schnell in den Klingelpütz.
Übrigens
Aktuell existiert
kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, wie es bei den EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist.
Erhält ein
deutscher Staatsbürger von den schweizerischen Behörden einen Bussgeldbescheid, weil er einen Verstoß mit seinem Auto begangen hat, wird er zwar
von der hiesigen Polizei dazu aufgefordert das Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen, zwingen kann sie ihn dazu jedoch nicht. Ebenso gilt ein schweizerisches
Fahrverbot für einen Deutschen in seinem Heimatland nicht.
Der
deutsch-schweizerische Polizeivertrag zur grenzüberschreitenden gemeinschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung, der
seit 14 Jahren gültig ist, enthält zwar Vorschriften, die besagen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Jedoch sind genau diese Regelungen noch nicht in Kraft getreten.
Und genau aus diesem Grund würde ich bis zur letzen Instanz gehen. Urteile aus der Schweiz haben hier keine Gültigkeit.