Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Es ist nun halt aber so, dass ein Gericht in Lugano den Mann zu drei Jahren verknackt und die Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg dieses...
Capricorn

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Es ist nun halt aber so, dass ein Gericht in Lugano den Mann zu drei Jahren verknackt und die Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg dieses Gerichtsurteil für berechtigt hielt und nun muss er halt in DE ein Jahr sitzen. Weiss nicht was es da jetzt zu mosern gibt. Für etwas gibt es ja die Judikative, sonst kann auch gleich wieder jeder Stammeshäuptling den Daumen heben oder senken.
 
yessy

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Eigentlich stehen bei jedem Grenzübertritt grosse Schilder an der Grenze ( wie jeder es ja auch weiss ) die besagen wie schnell ich in diesem Land fahren darf / Stadt , Land , Autobahn . Aber wenn ich mich jenseits von diesen Höchstgrenzen befinde (Sagt eigentlich die Logik ) kann mir ein vergehen von denn jeweiligen Behörden Ärger drohen .
Jeder der hier anwesenden Deutschen weiss auch sehr genau was in Skandinavien bei Verstössen so abgeht ... aber da regt sich kommischer Weise niemand auf ... Jungs , mal ganz einfach gesagt : Andere Länder andere Sitten / das sollte jeder sich mal verinnerlichen und nicht immer wieder Deutsche Bussen mit anderen Ländern vergleichen ! ( Vielleich die Quittung beim Steueramt einreichen als Spende ... wer weiss ;)
Noch mal so nebenbei , ich bin kein Schleicher , weder mit Töff noch mit Auto

Wer auf dicke Hose machen will , sollte auch dafür gerade stehen können
 
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fralind

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Was kommt dann als nächstes

Handtaschenraub = 15 jahre
 
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Es ist nun halt aber so, dass ein Gericht in Lugano den Mann zu drei Jahren verknackt und die Staatsanwaltschaft Baden-Württemberg dieses Gerichtsurteil für berechtigt hielt und nun muss er halt in DE ein Jahr sitzen. Weiss nicht was es da jetzt zu mosern gibt. Für etwas gibt es ja die Judikative, sonst kann auch gleich wieder jeder Stammeshäuptling den Daumen heben oder senken.
So isses, und alles nach Rechtsstaatlichen Prinzipien geprüft, beurteilt,entschieden und vollstreckt.
Der besagte Christian R. hat es total verbockt und zahlt jetzt die Zeche, nicht mehr und nicht weniger.

Und Capri, ich als Stammesverantwortlicher senke den Daumen in dem Fall nach unten ;).
 
sampleman

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So isses, und alles nach Rechtsstaatlichen Prinzipien geprüft, beurteilt,entschieden und vollstreckt.
Der besagte Christian R. hat es total verbockt und zahlt jetzt die Zeche, nicht mehr und nicht weniger.

Und Capri, ich als Stammesverantwortlicher senke den Daumen in dem Fall nach unten ;).
Ich glaube, ausländische Strafmandate werden von deutschen Behörden regelmäßig dann nicht beigetrieben, wenn sie deutschen Rechtsgrundsätzen zuwiderlaufen, also z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht bewiesen werden kann, wer gefahren ist (In .de gilt die Halterhaftung nur im ruhenden Verkehr).

Ich finde es insgesamt aber schon erstaunlich, dass ein deutsches Gericht einen deutschen Staatsbürger auf deutsche Staatskosten in einen deutschen Knast schickt für ein Verbrechen, das er nicht in Deutschland begangen hat. So was könnte ich mir bei Mord und Totschlag vorstellen, S5X mit Kindern und solch ekligen Sachen.

Bei der Beitreibung von Bußgeldern gilt glaube ich der Grundsatz, dass das Land das Bußgeld behält, das es eintreibt, weshalb die Österreicher es auch immer direkt versuchen;-)
 
gerry-h

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..Bei der Beitreibung von Bußgeldern gilt glaube ich der Grundsatz, dass das Land das Bußgeld behält, das es eintreibt, weshalb die Österreicher es auch immer direkt versuchen;-)..
Es gibt bilaterale Abkommen, die das zwischen der Schweiz und Deutschland regeln. Wenn ein deutsches Fahrzeug in CH geblitzt wird und nicht vorort zur Kasse gebeten werden kann, kommt der Strafzettel vom zuständigen deutschen Landratsamt.
Anders rum funktioniert es sinngemäss genauso...mit dem kleinen Unterschied, dass der mit dem Schweizer Führerschein doppelt bestraft werden kann. (Administrativverfahren)
 
X_FISH

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Was kommt dann als nächstes

Handtaschenraub = 15 jahre
Wenn du dabei die Schallmauer durchbrichst und in der Schweiz unterwegs bist: Ja.

Das ist ja das Schöne an der Rechtssprechung: Man kann alles einfach nach einer Formel hochrechnen und schon hat man das Strafmaß. Ne, nicht wirklich. Denken aber scheinbar manche noch immer.

Grüße, Martin
 
X_FISH

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Ich finde es insgesamt aber schon erstaunlich, dass ein deutsches Gericht einen deutschen Staatsbürger auf deutsche Staatskosten in einen deutschen Knast schickt für ein Verbrechen, das er nicht in Deutschland begangen hat. So was könnte ich mir bei Mord und Totschlag vorstellen, S5X mit Kindern und solch ekligen Sachen.
In der Schweiz hätte er es hinter schwedischen Gardinen besser. So gesehen: 12 Monate in .de statt 30 Monate in .ch passt und ist günstiger. :D

Grüße, Martin
 
fralind

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.....
Ich finde es insgesamt aber schon erstaunlich, dass ein deutsches Gericht einen deutschen Staatsbürger auf deutsche Staatskosten in einen deutschen Knast schickt für ein Verbrechen, das er nicht in Deutschland begangen hat. So was könnte ich mir bei Mord und Totschlag vorstellen, S5X mit Kindern und solch ekligen Sachen.

......)
Da bin ich vollends bei Dir.

Und ich brauche ja nicht mit abgeurteilten Straftaten in Form von schwerer Körperverletzung (Messerstechereien), Drogen-Waffenhandel, Mehrfachidentitäten mit Leistungsmissbrauch von Asylbewerbern anfangen, da kommt keiner so schnell in den Klingelpütz.




Übrigens

Aktuell existiert kein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, wie es bei den EU-Mitgliedsstaaten der Fall ist.
Erhält ein deutscher Staatsbürger von den schweizerischen Behörden einen Bussgeldbescheid, weil er einen Verstoß mit seinem Auto begangen hat, wird er zwar von der hiesigen Polizei dazu aufgefordert das Bussgeld aus der Schweiz zu bezahlen, zwingen kann sie ihn dazu jedoch nicht. Ebenso gilt ein schweizerisches Fahrverbot für einen Deutschen in seinem Heimatland nicht.

Der deutsch-schweizerische Polizeivertrag zur grenzüberschreitenden gemeinschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung, der seit 14 Jahren gültig ist, enthält zwar Vorschriften, die besagen, dass ein Bussgeld aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt werden kann. Jedoch sind genau diese Regelungen noch nicht in Kraft getreten.

Und genau aus diesem Grund würde ich bis zur letzen Instanz gehen. Urteile aus der Schweiz haben hier keine Gültigkeit.
 
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der_brauni

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Da muss keiner was dran arbeiten,
da muss man nur das unterschiedliche Rechts- und Strafensystem gegenseitig akzeptieren.
Verkehrsstraftaten insbesondere Raserei wird in der Schweiz ähnlich wie andere Schwerverbrechen sanktioniert.
In Deutschland eben nicht. Kann man gut finden oder auch nicht.
Ist offensichtlich so gewollt, und entspricht offensichtlich auch dem Rechtsempfinden, wenn breite Teile der Bevölkerung das nicht wollten, wäre es grade in der Schweiz wohl am schnellsten geändert.

Gruß Thomas
 
X_FISH

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Haftstrafen können nicht immer in Deutschland verbüßt werden

Was passiert nun, wenn der Verhaftete dennoch verur.teilt wird? „Auch dann kommt es darauf an, um welches Land es sich handelt“, infor.miert der Rechts.anwalt aus Köln. Innerhalb der EU sei es Standard, dass Verur.teilte die Strafe in einem Gefängnis im Heimatland verbüßen. In den meisten Ländern insbe.sondere außerhalb Europas haben Inhaf.tierte deutlich weniger Rechte als in Deutschland.


In Ländern außerhalb der EU werde in der Regel geprüft, ob die Haftstrafe in Deutschland verbüßt werden kann. Proble.ma.tisch wird es bei einer Verur.teilung für eine Tat, die in Deutschland nicht strafbar ist, zum Beispiel Homose.xualität. Dafür kann in Deutschland natürlich niemand in Haft genommen werden. In diesem Fall muss der Verur.teilte die Haftstrafe im Ausland verbüßen.
Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/g.../im-ausland-festgenommen-welche-rechte-gelten

Grüße, Martin
 
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Da muss keiner was dran arbeiten,
da muss man nur das unterschiedliche Rechts- und Strafensystem gegenseitig akzeptieren.
Verkehrsstraftaten insbesondere Raserei wird in der Schweiz ähnlich wie andere Schwerverbrechen sanktioniert.
In Deutschland eben nicht. Kann man gut finden oder auch nicht.
Ist offensichtlich so gewollt, und entspricht offensichtlich auch dem Rechtsempfinden, wenn breite Teile der Bevölkerung das nicht wollten, wäre es grade in der Schweiz wohl am schnellsten geändert.

Gruß Thomas
Du hast zu spät gelsen...
 
Bergler

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Da bin ich vollends bei Dir.

Und ich brauche ja nicht mit abgeurteilten Straftaten in Form von schwerer Körperverletzung (Messerstechereien), Drogen-Waffenhandel, Mehrfachidentitäten mit Leistungsmissbrauch von Asylbewerbern anfangen, da kommt keiner so schnell in den Klingelpütz.
...um das hier ging es .... brauni
 
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der_brauni

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Was war denn vorher dort gestanden Bergler?

OK, ändert aber nigs an meinem Statement, hab zwar direkt auf deinen Post geantwortet,
war aber einerseits für die allgemeine Diskussion hier gedacht, wo einige Nicht-Schweizer (ich auch) die Bestrafung für den Raser für zu heftig halten und du im Gegenzug empfiehlst, dass wir unsere Schwerverbrecher doch gleich einsperren sollten ohne Möglichkeit einer Bewährung.

Gruß Thomas
 
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Nochmal, es ist pfurz egal, was Fralind, Ich, der Bergler oder der Papst von dem Urteil hält. Die Staatsanwalt BAWÜ wollte dass der Mann die Straffe wie im schweizer Urteil gefordert, absitzt und ein deutsches Gericht hat dem stattgegeben.
Der Mann sitzt nun also nach deutschem Recht im Gefängnis.
 
Bergler

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äh capricorn, quei chischein nus lautra ga o, cu nus essan cullas tgauras
sin viadi :).
In per tschitscharolis cheu ein bu da gidar ;).
 
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