Benno
Ich kann dir helfen.Da kann ich dir nicht helfen, ich weiss auch nur das was in den Zeitungen steht.
Gegen den Raser gibt es ein rechtskräftiges schweizerisches Urteil.
In dem (Berufungs-) Verfahren vor dem OLG Stuttgart ging es nicht mehr um das Tatgeschehen und dessen rechtliche Würdigung, sondern nur noch darum, ob die ausgesprochene Strafe in Deutschland vollstreckt werden kann. Und genau das ist der Fall.
Kleine Zusammenfassung:
Oberlandesgericht Stuttgart - Oberlandesgericht Stuttgart erklärt die Vollstreckung von 12 Monaten Freiheitsstrafe aus einem schweizerischen Strafurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen u. a. im Gotthard-Tunnel für zulässig