Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Wenn ICH das richtig mitbekommen habe, dann ist der verurteilte ein Deutscher, also was soll das mit deinem Gelaber. BigJai und Sampleman haben...
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Gast 32829

Gast
krimineller Migranten, Flüchtlings

@ BigJai, du checkst die Realitäten irgendwann auch.
@ Sampleman, du wohl nie.
Wenn ICH das richtig mitbekommen habe, dann ist der verurteilte ein Deutscher, also was soll das mit deinem Gelaber.

BigJai und Sampleman haben IHRE Meinung zum Thema, also greif sie bitte nicht so an !

Josef
 
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VogesenJo

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Wenn, dann zitiere mich zusammenhängend ! Und übrigens schwenkst du mit deiner Meinung wie die Fahnen am Bundeshaus ! BigJai kann sich auch klar äussern, wenn er will, und der Herr Sampleman ist ein linker Spinner der bei jeder Gelegenheit seine Mission zum besten gibt. Sonst noch was ?
 
BigJay

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ja jo, das hier:

danke für dein verständnis, aber was ich wann "checke", kannst du
gerne mir überlassen! ich bin durchaus realist...

was mich aber mit sampleman verbindet, ist die tatsache, dass diverse

menschen meinen, immer und überall gegen "andere" und ganz speziell
gegen "nichtdeutsche" unwidersprochen hetzen zu können, als ob von
denen alle probleme dieser welt hergeleitet könnten.

und um es nochmals klar zu sagen: der von fralind hergestellte zusammen-
hang ist nicht nur hanebüchen, sondern einäugige meinungsmache. das
ist aber in diversen kreisen wohl so üblich geworden. um es mal gaaanz
zurückhaltend auszudrücken...
 
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Gast 32829

Gast
Wenn, dann zitiere mich zusammenhängend ! Und übrigens schwenkst du mit deiner Meinung wie die Fahnen am Bundeshaus ! BigJai kann sich auch klar äussern, wenn er will, und der Herr Sampleman ist ein linker Spinner der bei jeder Gelegenheit seine Mission zum besten gibt. Sonst noch was ?

Also dann im Zusammenhang:
Was haben die von dir oben zitierten" kriminelle Migranten und Flüchtlinge" mit dem hier diskutierten Raser Urteil jetzt so direkt zu tun ?
Und ich finde es übrigens gut das er seine Strafe jetzt auch absitzen muss !

Kennst du den Sampleman denn persönlich das du ihn so "abkanzeln" kannst ?


Josef
 
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VogesenJo

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Lies einfach mit, steht hier alles geschrieben, und nein, den Herr Sampleman kenne ich nicht perönlich, und auch wieder lies mit, Samplemans persönliche Angriffe gegen jetwelche nicht Gutmenschartige, realistische Meinungen äussernden User, fällt hier des öfteren auf, aber dies kommt langsam aus der Mode.....
 
Capricorn

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Hier hätte keinesfalls ein Urteil aus der Schweiz 1:1 übernommen werden dürfen, schon gar nicht da keinerlei Abkommen bestehen.

Ich könnte mich noch damit anfreunden, wenn man Ihm hier den Prozess direkt nach der Tat im normalen Zeitraum gemacht hätte.
Nun, wie aus dem Link in Post Nr. 107 von Benno zu entnehmen ist, wurde das Urteil ja gerade nicht 1:1 übernommen.
 
BigJay

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echt zum würgen...

was ist denn der gegensätzliche typus zu einem sog. "gutmenschen"?

"schlechtmensch" vielleicht?

:rolleyes:

warum wird so ein negativ besetzter begriff hier benutzt? das kann nur
aus dem wunsch nach verunglimpfung stammen. wie peinlich...
 
Capricorn

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Lasst euch nicht von dem Troll VogesenJo ärgern, der ist schon häufiger als solcher aufgefallen.
 
BigJay

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ärgern lass ich mich nicht, widerspruch ist aber angesagt
aufgrund dieses geschwätzes...

ansonsten stimme ich dir zu: don´t feed the troll!

:o

ps ich mix mir jetzt mal n absacker und geh ins bett. skol!
 
hierkommtalex

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Tja dass ist halt immer das gleiche Dilemma. Greift die Judikative mal durch und setzt es die Exekutive dann um wird gemeckert: "... viel zu hart, trifft die falschen, etc.". Tut sie es nicht, heißt es "... wo leben wir denn, jeder macht was er will, etc."

Was das ganze jetzt mit Mutti zu tun hat ist mir ein Rätsel. Ich jedenfalls bin froh in einem Rechtsstaat wie Deutschland zu leben. Da nehme ich es auch gerne in Kauf, dass Urteile gefällt und Parteien gewählt werden die mir nicht passen.
 
bdr529

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Was das ganze jetzt mit Mutti zu tun hat ist mir ein Rätsel.
Das ist einfach: Manche kommen ohne Feindbilder einfach nicht durch's Leben. Mutti, Flüchtlinge, linksversiffte Gutmenschen, Ausländer, Ossis, Wessis; such dir was aus. Irgendwer muss doch an der eigenen Unzufriedenheit einfach schuld sein! Sonst müsste man sich am Ende noch mit sich selbst beschäftigen und sich im schlimmsten Fall in Frage stellen. Soweit kommt's noch!
 
sampleman

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Ich jedenfalls bin froh in einem Rechtsstaat wie Deutschland zu leben. Da nehme ich es auch gerne in Kauf, dass Urteile gefällt und Parteien gewählt werden die mir nicht passen.
Ich bin da völlig bei dir. Dennoch finde ich es ungewöhnlich, dass ein deutsches Gericht beschließen kann, in Deutschland eine Haftstrafe gegen einen deutschen Staatsbürger für ein Delikt zu verhängen, das er nicht in Deutschland begangen hat und für das es in Deutschland keine Haftstrafe gibt. Ich wage mal eine Analogie, wohl wissend, dass die hinkt: In Thailand darf man nicht den König beleidigen, sonst kommt man in den Knast. Es ist undenkbar, dass ein deutsches Gericht dafür einen Deutschen ebenfalls in den Knast schicken würde.

Davon bleibt völlig unbenommen, ob der Raser eine Freiheitsstrafe moralisch verdient hätte oder nicht. Ich würde deshalb an seiner Stelle das Urteil anfechten - ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bestand hat.
 
sampleman

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... und der Herr Sampleman ist ein linker Spinner der bei jeder Gelegenheit seine Mission zum besten gibt. Sonst noch was ?
Ja sicher. Ich bin weder ein linker Spinner, noch bin ich Arzt. Aber ich kann mit einiger Sicherheit sagen: Egal, was du da nimmst, nimm weniger davon. Es tut dir nicht gut.
 
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silverfox

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Hallo,

<dass ein deutsches Gericht beschließen kann, in Deutschland eine Haftstrafe gegen einen deutschen Staatsbürger für ein Delikt zu verhängen, das er nicht in Deutschland begangen hat und für das es in Deutschland keine Haftstrafe gibt.>

genau diese Fragestellung in diesem Fall hat das OLG Stuttgart geprüft und für rechtens befunden.

Gruß
Christian
 
fralind

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Hallo,

<dass ein deutsches Gericht beschließen kann, in Deutschland eine Haftstrafe gegen einen deutschen Staatsbürger für ein Delikt zu verhängen, das er nicht in Deutschland begangen hat und für das es in Deutschland keine Haftstrafe gibt.>

genau diese Fragestellung in diesem Fall hat das OLG Stuttgart geprüft und für rechtens befunden.

Gruß
Christian
Vielen Dank für die Diskussion. Wenn es sachlich bleibt ist es so wie es sein sollte.


Jedoch beruft es sich auf das neue Gesetz aus 2017 für die 12 Monate ohne Bw, die Tat war aber im Juli 2014, und als es im Februar 2017 in der CH verhandelt und geurteilt wurde gab es und zu diesem Zeitpunkt das Gesetz auf das man sich jetzt hier bezieht, noch nicht.

Den Deppen (der ja bis heute nicht einsieht was er da gemacht hat) hätte man hier nach dem geltenden Deutschen Recht zum Tatzeitpunkt (ist ja nichts anders als wenn man einen zum Tatzeitpunkt 16 Jährigen nach nun 4 Jahren Verfahrensdauer die einem das Verfahrensrecht durch entsprechnde Anträge gibt, als nun 20 Jähriger nach Erwachsenem Strafrecht verurteilt, weil er jetzt eben nun mal 20 ist) mit den hier entsprechenden maximalen Bussgeldern, Fahrverboten und einer MPU belegen sollen.

In einem Rechtstaat geht es nun mal auch um Rechtsicherheit.

Desweiteren leht das OLG aber die weiteren 18 Monate auf BW ab. Denn dafür gibt es hier nun wiederum keine geänderte Rechtsgrundlage.

Ja, 12 Monate Gefängnis, weil sich zwischenzeitlich das Gesetz geändert hat
Nein, keine 18 weitere Monate auf Bewährung, weil es hierfür keine, bzw. keine geänderte Gesetzeslage gibt.
 
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vilkas

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IV-Rentner (bezieher eine Rente auf grund der Schweizer Invalidenversicherung); wohnhaft in Lottstetten (D). Schweizer Staatsanwalt handelt mit dem Beschuldigten eine Strafe von 30 Monaten (davon 15 Monate unbedingt) aus. Beschuldigter erscheint nicht vor Gericht sondern verlangt das das verfahren in Deutschland geführt wird - da Wohnsitz in D.

Vorwürfe:
Seit 2014 kein Führerschein; trotzdem wiederholt mit dem Auto unterwegs; 2017 drei mal in Zürich und zwei mal im Umland geblitzt. Einer Kontrolle durtch die Polizei hat er sich durch Flucht nach D entzogen. Heuer wieder drei mal geblitzt . einmal davon mit 164 km/h im Ortsgebiet...

Was mir nicht klar ist - istr das nun ein Deutscher der in der Schweiz gerbeitet hat und nach Schweizer recht versichert ist (geht das?), oder ein Schweizer der im günstigeren Deutschland wohnt ...
Macht das einen Unterschied?

gruss

v.
 
gerry-h

gerry-h

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Was mir nicht klar ist - istr das nun ein Deutscher der in der Schweiz gerbeitet hat und nach Schweizer recht versichert ist (geht das?), oder ein Schweizer der im günstigeren Deutschland wohnt ...
Macht das einen Unterschied?
Das ist doch für das vorliegende Verkehrsdelikt völlig irrelevant.
Die Straftaten wurden in der Schweiz begangen, also gilt Schweizer Recht. Die Nationalität des Beschuldigten spielt dabei keine Rolle.
 
Thema:

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