Bergler
Die Tastatur geht auf dich, haiaiaiai......Das ist Folter!
Die Tastatur geht auf dich, haiaiaiai......Das ist Folter!
Was war denn vorher dort gestanden Bergler?
OK, ändert aber nigs an meinem Statement, hab zwar direkt auf deinen Post geantwortet,
war aber einerseits für die allgemeine Diskussion hier gedacht, wo einige Nicht-Schweizer (ich auch) die Bestrafung für den Raser für zu heftig halten und du im Gegenzug empfiehlst, dass wir unsere Schwerverbrecher doch gleich einsperren sollten ohne Möglichkeit einer Bewährung.
Gruß Thomas
äh capricorn, quei chischein nus lautra ga o, cu nus essan cullas tgauras
sin viadi .
In per tschitscharolis cheu ein bu da gidar .
sogar schriftlich....Das ist Folter!
lass gut sein, wir machen eh keine kmeter.Oder eher fralind, die ersten beiden seiner Aufzählung gehören meiner Meinung dazu.
Gruß Thomas
Das Buch hast du besser übersetzt .Das sagt übrigens Gugl dazu:
Anhang anzeigen 262634
Lies dich mal in den Sachverhalt ein. Das war schlicht ein Rennen quer durch die Schweiz mit allem, was man an Straßenverkehrsgefährdung so begehen kann. Von wegen nur zu schnell oder so.Und ich frage mich was Ihr euch denkt und euch darüber aufregt, hier ist einer, und das ein Deutscher Staatsbürger, dem vieleicht seine Existenz oder der seiner Familie durch 12 Monate Gefängnis gefärdet ist, ohne das es zu einem Schaden kam, nur zu schnell gefahren. Nur zu schnell, so wie auch Ihr mindestens 1 X am Tag zu schnell (Rasen gilt ab 10 km/h mehr als erlaubt) seid.
Denn richtige Verbrechen werden hier in diesem Land mit Bewährung geurteilt.
Ja damit auchSursilvan Capri, sursilvan .
Oh, bisch fertig?Das Buch hast du besser übersetzt .
Hilf mir mal aufs Fahrrad: Normalerweise erstreckt sich deutsches Recht auf das deutsche Staatsgebiet. Es gibt wohl inzwischen einige definierte Straftatbestände, bei denen Deutsche auch dann belangt werden, wenn sie die Straftat im Ausland begehen, mir fällt dabei vor allem se5ueller Missbrauch ein. Wenn ein Deutscher dabei überführt wird, wie er sich in Thailand an Kindern vergeht, kann er dafür in Deutschland in die Bucht. Dafür schickt Deutschland wohl auch Zielfahnder los.Nochmal, es ist pfurz egal, was Fralind, Ich, der Bergler oder der Papst von dem Urteil hält. Die Staatsanwalt BAWÜ wollte dass der Mann die Straffe wie im schweizer Urteil gefordert, absitzt und ein deutsches Gericht hat dem stattgegeben.
Der Mann sitzt nun also nach deutschem Recht im Gefängnis.
Da kann ich dir nicht helfen, ich weiss auch nur das was in den Zeitungen steht.Hilf mir mal aufs Fahrrad: Normalerweise erstreckt sich deutsches Recht auf das deutsche Staatsgebiet. Es gibt wohl inzwischen einige definierte Straftatbestände, bei denen Deutsche auch dann belangt werden, wenn sie die Straftat im Ausland begehen, mir fällt dabei vor allem se5ueller Missbrauch ein. Wenn ein Deutscher dabei überführt wird, wie er sich in Thailand an Kindern vergeht, kann er dafür in Deutschland in die Bucht. Dafür schickt Deutschland wohl auch Zielfahnder los.
Ich vermute mal, dass das bei Mord und anderen Kapitalverbrechen nicht anders ist. Aber Verkehrsverstöße? Oder haben die Richter in BaWü das Delikt als Mordversuch gewertet?
Nein niGS Folter, die beiden verstehen das doch selber nicht.Das ist Folter!
Und DU definierst bei dem Spiel dann die Grenzen oder wie ?Was kommt dann als nächstes
Handtaschenraub = 15 jahre
Frankdem vieleicht seine Existenz oder der seiner Familie durch 12 Monate Gefängnis gefärdet ist, ohne das es zu einem Schaden kam, nur zu schnell gefahren. Nur zu schnell, so wie auch Ihr mindestens 1 X am Tag zu schnell (Rasen gilt ab 10 km/h mehr als erlaubt) seid.