Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Abgesehen vom do*fen Raser werden haufenweise Sozialfälle und Verstösse gegen Rechtsprinzipien produziert: Vom Kontrollwahn beflügelte Beamte -...
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Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Abgesehen vom do*fen Raser werden haufenweise Sozialfälle und Verstösse gegen Rechtsprinzipien produziert:

Vom Kontrollwahn beflügelte Beamte - Schweiz: Standard - tagesanzeiger.ch
Das ist die Zusammenfassung:
Regierungen haben immer schon gern alle ver.fügbaren technischen Mittel eingesetzt, um die eigenen Bürger zu bespitzeln. Mit jedem technologischen Schub werden auch die Kontrollmöglichkeiten umfassender, durch die digitale Revolution sind sie heute so gross wie nie – Tendenz zunehmend. Deshalb sollte man bei diesem Thema besonders sensibel sein. Theoretisch könnte längst jeder Bürger lückenlos analysiert und für jedes allfällige Vergehen sanktioniert werden. Die Frage ist, ob wir das im Namen der Sicherheit zulassen sollen. Oder ob uns letztlich nicht die Freiheit wichtiger ist. Selbst wenn diese Freiheit ein gewisses Risiko beinhaltet.
.... aber es war schon immer schön "Jagd" auf andere zu machen, ohne das Problem dabei zu lösen - es dient nur der Befriedigung eines niederen Instinktes.

Alleine schon das Ziel "null Unfälle" sich zu setzen, bzw. anvisieren zeigt, wie unsinnig, utopisch hier schon alleine nur der Gedanke ist.

Aber unsere Gesellschaften haben Probleme, viele Probleme, wo man eben mit unangemessenem Aktionismus meint, diese im Sinne der "Masse" kaschieren zu können.

Hier in Deutschland liest man eigentlich nichts über diesen Fall und/oder persönlich über den Raser (BILD-Zeitung lese ich nicht :rolleyes:), außer heute in der Tageszeitung ein kleiner Hinweis, dass die Schweiz den Raser hinter Gitter sehen will .....
 
GS-Matze

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hätte es damals im Tunnel gekracht und wäre schlimmerweise ein anderer Verkehrsteilnehmer ums Leben gekommen und wäre es Berlin oder Mönchengladbach gewesen (siehe letzte Woche) dann spricht die Justiz mittlerweile von Mord (Urteil Berlin bzw. Verdacht/Ermittlungen in M'gladbach).
Juristisch mag/kann ich das gar nicht bewerten, aber es lässt schon aufhorchen.
Da liegen Fahrverbot und hohe Haftstrafen buchstäblich nur einen Augenblick auseinander.
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
....hätte es damals im Tunnel gekracht und wäre schlimmerweise ein anderer Verkehrsteilnehmer ums Leben gekommen
Ja, hätte und wäre............. :eekek:

Da fackelt in England ein Hochhaus ab .... - das Thema der brandgefährlichen Isolierung wird hier in der Branche seit Jahren diskutiert - und über 80 Menschen kommen ums Leben, dann reichen ein paar lapidare Entschuldigungen.........
 
GS-Matze

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hätte hätte fahrradkette.
Unabhängig vom Konjunktiv wollte ich nur hervorheben wie eng die "Toleranzgrenze" der Justiz mittlerweile ist und ein sogenannter Raser heute per Urteil für mord in den knast geht, wo es bisher in der Vergangenheit relativ milde Urteile gab.
Eine Diskussion ob das richtig ist oder nicht wollte ich damit nicht anstossen.

Brandschutz ist ein Thema für sich und ja tragisch die Geschichte in London. Und hinterher war's keiner. Bin ich voll bei Dir.
Vg
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
hätte hätte Fahrradkette.
Unabhängig vom Konjunktiv wollte ich nur hervorheben, wie eng die "Toleranzgrenze" der Justiz mittlerweile ist und ein sogenannter Raser heute per Urteil für Mord in den Knast geht, wo es bisher in der Vergangenheit relativ milde Urteile gab.
Eine Diskussion, ob das richtig ist oder nicht, wollte ich damit nicht anstoßen.

Brandschutz ist ein Thema für sich und ja tragisch die Geschichte in London. Und hinterher war's keiner. Bin ich voll bei Dir.
Vg
Schon verstanden, was Du wolltest.

Ich sehe ja auch, dass ich ggf. in einem unglücklichen Moment auch in die Ecke eines Rasers sehr schnell kommen könnte.

Die Geschwindigkeitsvorgaben lassen sich aufgrund der Gegebenheiten nicht mehr im Geringsten erkennen. Da sind 2-spurige Straßen (wie eine Autobahn) plötzlich mit 50 km/h-Schilder ausgestattet, ohne einen wirklich Sinn oder Nutzen erkennen zu lassen.
Und wer da mit 100 oder 120 km/h entlang tuckert ....... ist in der Schweiz ein Verbrecher, und in Deutschland langsam aber sicher auch.

Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ...... aber für mich kommt das der Fallenstellerei gleich. Mit Heimtücke wird man da vor vollendete Tatsachen gestellt.

Bin gespannt, wie am Ende die Sache für den Raser endet ...... oder im Sand verläuft. Zur Info, der Vorfall war im Sommer 2014 :sleep:.
 
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Trabbelju

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Die Alternative wäre, dass DE ihn an die CH ausliefert und er hier in die Kiste muss, aber da DE mit CH ein Abkommen hat, wird er in DE in die Kiste gehen.
Voraussetzung für die Vollstreckungsübernahme ist unter anderem, daß der bestrafte Sachverhalt auch nach deutschem Recht sanktionierbar ist. Geschwindigkeitsübertretungen werden in Deutschland in den allermeisten Fällen nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft und nicht als Straftat.

Und darum haben es Schweizer besser, die in Deutschland rasen.
Denn reine Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach der Rechtslage in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.
Anträge auf Haftübernahme an die Schweiz gibt es auf diesem Gebiet gewöhnlich nicht.
Für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen wiederum fehlt immer noch eine Rechtsgrundlage.
 
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lederkombi

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Voraussetzung für die Vollstreckungsübernahme ist unter anderem, daß der bestrafte Sachverhalt auch nach deutschem Recht sanktionierbar ist. Geschwindigkeitsübertretungen werden in Deutschland in den allermeisten Fällen nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft und nicht als Straftat.

Und darum haben es Schweizer besser, die in Deutschland rasen.
Denn reine Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nach der Rechtslage in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.
Anträge auf Haftübernahme an die Schweiz gibt es auf diesem Gebiet gewöhnlich nicht.
Für die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldbußen wiederum fehlt immer noch eine Rechtsgrundlage.
Teilweise gebe ich Dir recht, allerdings treibt DE via CH durchaus die Bussen ein (selbst erlebt) und das auch schon bei 10EUR! Und aus Erfahrung (ich habe entsprechenden "Kontakt" zur Behörde) weiss ich, dass die Folgen bei Überschreitungen (in DE) durchaus auch Folgen in der CH haben (Ausweisentzug etc.)
 
Larsi

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Hier ist ein weiteres Urteil zum Kopfschütteln. Wenn Sie auf den Schienen gelegen hätte oder vom Postbus überrollt worden wäre, dann wäre der Freispruch sicher gewesen. .:

20 Minuten - «Das Urteil ist hart, aber die Sachlage eindeutig» - Bern
... Gerichtspräsidentin Elisabeth Ochsner kam zu Schluss, dass er höchstens 60 bis 70 Stundenkilometer hätte fahren dürfen. «Autofahrer müssen auch auf der Autobahn mit Personen auf der Fahrbahn rechnen», lautete ihr Verdikt. ...
Unglaublich ...

Meinungsäußerung ist mir leider nicht möglich ohne verbal daneben zu greifen.
 
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Gast 16234

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deswegen hab ich gleich mal gar nicht drauf geantwortet.....
 
lederkombi

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Es ist aber korrekt. Man darf grundsätzlich nur so fahren, dass man auf Sichtweite anhalten kann. So steht es im Gesetz und Richter sind verpflichtet dieses Einzuhalten. Gemacht wurde das Gesetz durch das Parlament, indirekt also durch die Bevölkerung.

Man kann leicht ausrechnen (und das wurde vor ca. 20 Jahren schon einmal in der Presse hochgeschaukelt und belustigt zur Kenntnis gebracht), dass im Prinzip auf der Autobahn eben mit Fernlicht zu fahren ist, andernfalls man nicht mehr wie ca. 70km/h fahren darf!

Die Richterin konnte unmöglich anders entscheiden.

Es ist für den Urteilsspruch absolut unerheblich ob die Frau freiwillig dort lag oder Opfer eines Verbrechens wäre oder infolge eines z.B. Unfalls.
 
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Polly

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Wenn sich das Mädel statt auf die Autobahn auf ein Gleis gelegt hätte, wer wäre dann verurteilt worden bei der SBB?
Der Lokführer, der Fahrplanschreiber oder doch jemand aus der Konzernleitung?
Wieso darf ein Zug bei einem Bremsweg von 1 km mit 250 km/h durch die Nacht brettern?

Wird das Urteil zu Ende gedacht, kann man den Landverkehr bei Dunkelheit mehr oder weniger gleich einstellen.
Und den Flugverkehr sowieso, viele Möglichkeiten hat der Pilot ja nicht, falls jemand auf der Landebahn liegt.
 
lederkombi

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Nun, für die Eisenbahn gelten komplett andere Gesetze als für die Strasse! Dito für den Wasserverkehr und für den Luftverkehr. Somit stellt sich die Frage nicht.

Auf der Strasse gilt: Auf Sichtweite anhalten können.


(Art. 32 Abs. 1 SVG)

[SUP]1[/SUP] Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.


Wer will, kann gerne alles lesen ;)
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19620246/index.html
 
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Polly

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Die Frage stellt sich dir nicht, mir schon.
 
UF_72

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Guten Tag....
Ich kenne persönlich Schweizer die schon für weniger vergehen im Straßenverkehr einige Wochen ins Gefängnis gehen mussten nach der Arbeit! Aber trotzdem ist ein solches Verhalten unverantwortlich und schadet dem Ruf der gesamten 2-Rad-Gemeinde!
Meiner Meinung nach - und das muss jetzt niemand kommentieren - sollte diese Person niemals mehr ein motorisiertes 2-Rad steuern.
In diesem Sinne allen eine unfallfreie Saison.
Gruß
Uwe
 
lederkombi

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20Min und Blick = Bild.

Sowas schaut man sich allerhöchstens als Unterhaltung an, aber NIEMALS zur Meinungsbildung und Information.
 
Thema:

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