Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; In dem Fall geht es hier weder um das eine noch um das andere, sodern um das nach etlichen Jahren folgenden Gerichtsurteil, .....jemand fällt vom...
Bergler

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20Min und Blick = Bild.

Sowas schaut man sich allerhöchstens als Unterhaltung an, aber NIEMALS zur Meinungsbildung und Information.
In dem Fall geht es hier weder um das eine noch um das andere, sodern um das nach etlichen Jahren
folgenden Gerichtsurteil,
.....jemand fällt vom Himmel auf die Strasse und......, und der Führer des beteiligten 2-oder 4-Spurfahrzeuges
wird für seine nicht angepasste Fahrweise verurteilt.
 
soaringguy

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(Art. 32 Abs. 1 SVG)

[SUP]1[/SUP] Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.

Mir ist letztes Jahr ein Kind mit seinem Cityroller vom Gehweg unvermittelt vors Auto gestürzt. Ich habe es über der die Motorhaube nicht mehr sehen können als ich stand, so knapp war es. Da ich nur 20-30KM/H schnell war konnte ich sofort anhalten und es ging gut aus.

Das Tempolimit an dieser Stelle war 50KM/H die Sichtweite perfekt. Da sieht man mal, was für ein gesetzgeberischer Mist produziert wurde. Es war einfach nur der 7.Sinn eines Aussendienstlers mit hoher Fahrpraxis, der den Unfall verhinderte. Mich nervt, dass der Staat sich immer schadlos hält und sämtliche Verantwortung resultierend aus einer mangelhaften Infrastrukturplanung leugnet. In jeder Flugunfalluntersuchung wird das immer gesamtheitlich betrachtet. Im Strassenverkehr wird es alles auf den Autofahrer abgeladen. Und der ist der Gelackmeierte.

Wenn sie von einem ÖV-Bus oder Tram überrollt worden wäre, dann wäre der Freispruch sicher gewesen.

Es gibt Dinge, mit denen rechnet man und Dinge da hat man einfach nur Pech, wenn sie passieren. Das Opfer ist ja auch der Fahrer, der seit dem arbeitsunfähig und in psychischer Behandlung ist. Siehe Link im Artikel.
 
Bergchris

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Was den Verkehr mit Kraftfahrzeugen angeht wird sich das wohl in einigen Jahren ändern. Wenn die autonom fahrenden Autos durch die Gegend kreisen, hast du als (nicht mehr) Lenker kein rechtliches Problem mehr damit.
Mit der Psyche ist das dann noch eine andere Sache :confused:.
 
Larsi

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Da bin ich aber froh, dass es in D mal wieder etwas anders aussieht als in CH.
Auch bei uns besteht Sichtfahrgebot, aber ...

§18 STVO
...
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1.die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2.der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
 
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nordmann1

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Wer hier auch nur ansatzweise das gesprochene Urteil für nachvollziehbar hält oder gar wie einer, es als richtig bezeichnet und das Gesetz zur Untermauerung mehrfach zitiert, diesen Leuten spreche ich den Bezug zur Realität ab. Weitere Betitelung erspare ich mir, das verbietet mir meine Erziehung, das gilt auch für den Richter und allen anderen, die das Urteil irgendwie bestätigt haben. Aber ein Kraftausdruck sei mir gestattet, das ist kein Urteil, das ist eine geistige Blähung.

Die Schweizer hatten auch schon einmal ein Gesetz, dass jeder Bürger den Hut auf der Stange zu grüßen hat. Schade, dass es heute in der Schweiz keine Tell's mehr gibt.
 
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sampleman

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In Deutschland ist es ja zumindest im Zivilrecht so, dass nicht nur danach gefragt wird, wer Schuld hat, sondern auch, wie hoch der Anteil der eigenen Schuld ist. Und wenn zum Beispiel jemand vor einem ohne nachvollziehbaren Grund einfach voll in die Eisen latscht, und es kommt zu einem Auffahrunfall, dann ist nicht automatisch der Auffahrende allein schuld.

Ich kenne einen Fall, in dem eine Frau auf einer Landstraße ein Kind überfahren hat, das ihr bei Tempo 80 aus einer Einfahrt direkt mit dem Fahrrad vors Auto gefahren ist. Auch da kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass der Autofahrerin kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist, es wurde gar nicht erst ein Verfahren gegen sie eröffnet.

Mich wundert das Urteil gegen den Fahrer, der die selbstmordwillige Frau überfahren hat. Das Phänomen "Suicide by Proxy" sollte ja vor allem bei der Polizei bekannt sein: Ein Selbstmordwilliger täuscht vor, dass er mit einer Waffe jemanden erschießen will - und spekuliert darauf, dass er zuvor von der Polizei erschossen wird. Dafür geht auch kein Polizist in den Knast.
 
lederkombi

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Ohne zu polemisieren, aber man merkt, dass ihr nicht so die Juristen seid :o

Die Richterin konnte nicht anders und nochmals, man muss nicht die Situation wie sie im Gesetz steht für gut befinden um letztlich das Gesetz anzuwenden!
Das Gesetz wird in der Schweiz durch das Parlament gemacht und dieses wird durch den Souverän bestimmt. Da können die Richter lange eine andere Meinung haben, es hilft ihnen nichts.

Es ist auch ein Unterschied ob jemand vor ein Fahrzeug "rennt" oder "leblos" auf der Strasse liegt. Im ersten Fall ist man definitv machtlos, im zweiten Fall kann man und muss man entsprechend reagieren.
 
lederkombi

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Mich wundert das Urteil gegen den Fahrer, der die selbstmordwillige Frau überfahren hat. Das Phänomen "Suicide by Proxy" sollte ja vor allem bei der Polizei bekannt sein: Ein Selbstmordwilliger täuscht vor, dass er mit einer Waffe jemanden erschießen will - und spekuliert darauf, dass er zuvor von der Polizei erschossen wird. Dafür geht auch kein Polizist in den Knast.
Das ist nicht ganz das Gleiche!
Mit einer Waffe gefährdest Du aktiv andere.

Wäre die Frau nicht auf die Strasse gelegen, sondern z.B. von der Autobahnbrücke gesprungen, dann hätte es einen Freispruch gegeben bzw. es wäre (allenfalls) nur die Kausalhaftung vorhanden gewesen.
 
lederkombi

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Wer hier auch nur ansatzweise das gesprochene Urteil für nachvollziehbar hält oder gar wie einer, es als richtig bezeichnet und das Gesetz zur Untermauerung mehrfach zitiert, diesen Leuten spreche ich den Bezug zur Realität ab. Weitere Betitelung erspare ich mir, das verbietet mir meine Erziehung, das gilt auch für den Richter und allen anderen, die das Urteil irgendwie bestätigt haben. Aber ein Kraftausdruck sei mir gestattet, das ist kein Urteil, das ist eine geistige Blähung.

Die Schweizer hatten auch schon einmal ein Gesetz, dass jeder Bürger den Hut auf der Stange zu grüßen hat. Schade, dass es heute in der Schweiz keine Tell's mehr gibt.
Wäre Dir lieber, wenn die Gerichte rein subjektiv urteilen würden?

Ich bevorzuge ein Urteil nach gesetzlichen Vorgaben/Grundlagen.
 
lederkombi

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Da bin ich aber froh, dass es in D mal wieder etwas anders aussieht als in CH.
Auch bei uns besteht Sichtfahrgebot, aber ...

§18 STVO
Achtung: Auch in DE ist nicht alles Gold was glänzt. Lies mal 2)...."und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind."

Das bedeutet: Er müsste mit Fernlicht fahren, ansonsten ihm das gleiche wie in der CH passiert. Fährt er nicht in der Kolonne, dann darf er sein Abblendlicht nur benutzen, wenn er max. ca. 70km/h fährt. Einfacher formuliert: er muss Hindernisse RECHTZEITIG erkennen können um auszuweichen oder anzuhalten.
 
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nordmann1

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Ohne zu polemisieren, aber man merkt, dass ihr nicht so die Juristen seid :o
Das wirfst du einigen von uns vor? Hast du schon einmal davon gehört, dass sich ein Richter zwar an Recht und Gesetz zu halten hat, aber von seinem Ermessensspielraum gebrauch machen kann, ja sogar muss. Deine Auslegung stellt sich mir folgendermaßen dar, wir brauchen keinen Richter, sondern nur einen dressierten Affen, der die richtige Seite im Gesetzbuch aufschlägt, das Gesetz zitiert und dann nur das Strafmaß innerhalb des Spielraums festlegt. Du bist bei uns Ahnungslosen gut aufgehoben, stehst aber irgendwie in einer nicht einholbaren Spitzenposition.
 
sampleman

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Ohne zu polemisieren, aber man merkt, dass ihr nicht so die Juristen seid :o

Es ist auch ein Unterschied ob jemand vor ein Fahrzeug "rennt" oder "leblos" auf der Strasse liegt. Im ersten Fall ist man definitv machtlos, im zweiten Fall kann man und muss man entsprechend reagieren.
In Deutschland wird aber schon berücksichtigt, warum es zu einer bestimmten Situation kommt. Ich muss einerseits immer darauf vorbereitet sein, dass das Fahrzeug vor mir eine Notbremsung macht, das gibt aber dem vor mir Fahrenden nicht das Recht, grundlos eine Vollbremsung zu machen. Ganz praktisch bedeutet dass, dass man nicht nur aus Selbsterhaltungstrieb in den Rückspiegel gucken sollte, bevor man auf offener Straße einen ABS-Test macht;-)

Und ich muss auch darauf vorbereitet sein, dass jemand ohne eigenes Verschulden vor mir auf der Straße liegt. Hat er dieses Verhalten jedoch selbst schuldhaft herbeigeführt, dann ist das zu berücksichtigen.

Deshalb fordere ich weder die sofortige nukleare Verwüstung der Schweiz noch einen sofortigen Wechsel vom Schweizer ins türkische Rechtssystem. Ich wundere mich nur über das Urteil :rolleyes:
 
Heidekutscher

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Was hast du denn geraucht?
 
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Das bedeutet: Er müsste mit Fernlicht fahren, ansonsten ihm das gleiche wie in der CH passiert.
Das kann ich auch nur jedem empfehlen.
Das Freiburger Landgericht hat eine Schweizerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, die im Dunkeln auf der A5 bei Freiburg in eine noch ungesicherte Unfallstelle gefahren ist und durch den Aufprall eine Schwangere samt Ungeborenem tödlich verletzt hat.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter hat festgestellt, daß die Dame mit eingeschaltetem Fernlicht die Unfallstelle rechtzeitig hätte sehen können und durch frühzeitiges Bremsen nach Erkennen der Hindernisse auf der Fahrbahn der Zusammenstoß hätte vermieden werden können.
 
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Das wirfst du einigen von uns vor? Hast du schon einmal davon gehört, dass sich ein Richter zwar an Recht und Gesetz zu halten hat, aber von seinem Ermessensspielraum gebrauch machen kann, ja sogar muss. Deine Auslegung stellt sich mir folgendermaßen dar, wir brauchen keinen Richter, sondern nur einen dressierten Affen, der die richtige Seite im Gesetzbuch aufschlägt, das Gesetz zitiert und dann nur das Strafmaß innerhalb des Spielraums festlegt. Du bist bei uns Ahnungslosen gut aufgehoben, stehst aber irgendwie in einer nicht einholbaren Spitzenposition.
Wie würdest Du denn fahrlässige Tötung bestrafen? (und es ist egal, ob die Person nun eh sterben wollte)

Oder darf man jemanden, der die Absicht zu sterben hat, mit einem Fahrzeug überrollen?

Hier wird das genauer erklärt: https://www.lexwiki.ch/fahrlaessige-toetung/

Der Fahrer wird übrigens kaum ins Gefängnis gehen müssen, sondern eine Geldbusse erhalten (es sei denn, er hat noch wegen irgendetwas Bewährung).
Fahrlässige Tötung ist nun schlicht kein Diebstahl oder ähnliches. Wo genau siehst Du denn da Ermessensspielraum?

Es ist unerheblich ob eine Person Suizidgedanken hat oder nicht!
 
lederkombi

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Und ich muss auch darauf vorbereitet sein, dass jemand ohne eigenes Verschulden vor mir auf der Straße liegt. Hat er dieses Verhalten jedoch selbst schuldhaft herbeigeführt, dann ist das zu berücksichtigen.
Daher wird der Fahrer wohl auch nicht ins Gefängnis müssen, sondern es wird beim Minimalstrafmass bleiben. Aber die Richterin konnte in diesem Fall nur auf fahrlässige Tötung argumentieren und etwas anderes ist es eben nicht.
 
camasoGS

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Zusammengefasst bedeutet das nun, dass man nachts auf Autobahnen mit Fernlicht fahren soll, solange man kein anderes Fahrzeug vor sich hat. Hat man Gegenverkehr, ist man gezwungen, nachts mit Abblendlicht und max. 70kmh zu fahren, weil der geblendet werden könnte.
Bei wenig Gegenverkehr würde das zu einer wellenförmigen Fahrweise führen durch das dauernde Beschleunigen auf 250 (naja, vielleicht etwas weniger schnell, weil das Fernlicht die Strasse nicht genug weit beleuchten würde) und Runterbremsen auf 70, sobald ein Fahrzeug entgegenkommt.
Dasselbe gilt wohl auf Überlandstrassen (heisst das so auf Deutsch?), wellenförmig fahren zwischen 70 und 100, je nach Gegenverkehr.
 
N

nordmann1

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Habe alles gesagt und du darfst deine Spitzenposition behalten und bekommst die für Spitzfindigkeiten noch dazu.
 
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