In Deutschland ist es ja zumindest im Zivilrecht so, dass nicht nur danach gefragt wird, wer Schuld hat, sondern auch, wie hoch der Anteil der eigenen Schuld ist. Und wenn zum Beispiel jemand vor einem ohne nachvollziehbaren Grund einfach voll in die Eisen latscht, und es kommt zu einem Auffahrunfall, dann ist nicht automatisch der Auffahrende allein schuld.
Ich kenne einen Fall, in dem eine Frau auf einer Landstraße ein Kind überfahren hat, das ihr bei Tempo 80 aus einer Einfahrt direkt mit dem Fahrrad vors Auto gefahren ist. Auch da kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass der Autofahrerin kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist, es wurde gar nicht erst ein Verfahren gegen sie eröffnet.
Mich wundert das Urteil gegen den Fahrer, der die selbstmordwillige Frau überfahren hat. Das Phänomen "Suicide by Proxy" sollte ja vor allem bei der Polizei bekannt sein: Ein Selbstmordwilliger täuscht vor, dass er mit einer Waffe jemanden erschießen will - und spekuliert darauf, dass er zuvor von der Polizei erschossen wird. Dafür geht auch kein Polizist in den Knast.