Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; DAs ist unser Problem, seit Via Sicura gibt es im Verkehr keinen Ermessensspielraum mehr. Ein Scheissdreck ist das, aber wir arbeiten daran.
Capricorn

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juekl

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bei den Strafen die dort fällig sind, sollte jeder ins Gefängnis gehen, das kostet die Schweizer richtig Geld

und es gibt jeden Abend Käsefondue
 
lederkombi

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Zusammengefasst bedeutet das nun, dass man nachts auf Autobahnen mit Fernlicht fahren soll, solange man kein anderes Fahrzeug vor sich hat. Hat man Gegenverkehr, ist man gezwungen, nachts mit Abblendlicht und max. 70kmh zu fahren, weil der geblendet werden könnte.
Bei wenig Gegenverkehr würde das zu einer wellenförmigen Fahrweise führen durch das dauernde Beschleunigen auf 250 (naja, vielleicht etwas weniger schnell, weil das Fernlicht die Strasse nicht genug weit beleuchten würde) und Runterbremsen auf 70, sobald ein Fahrzeug entgegenkommt.
Dasselbe gilt wohl auf Überlandstrassen (heisst das so auf Deutsch?), wellenförmig fahren zwischen 70 und 100, je nach Gegenverkehr.
Da Autobahnen in der Regel richtungsgetrennt sind, sollte das Fernlicht kein Problem darstellen. Dort wo die Strasse beleuchtet ist (meist Umfahrungen der Städte, Tunnel) reicht dann auch das Abblendlicht.
Mich hat bisher noch keiner aufgefordert abzublenden, obwohl ich am Auto BiXenon-Licht habe und das Fernlicht schon sehr hell ist.

Es gab hier auf der H18 bei Basel vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall, seither fahre ich grundsätzlich auf der Autobahn mit Fernlicht, Abblenden tut das Auto bei Bedarf dann automatisch.
 
camasoGS

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Da Autobahnen in der Regel richtungsgetrennt sind, sollte das Fernlicht kein Problem darstellen. Dort wo die Strasse beleuchtet ist (meist Umfahrungen der Städte, Tunnel) reicht dann auch das Abblendlicht.
Mich hat bisher noch keiner aufgefordert abzublenden, obwohl ich am Auto BiXenon-Licht habe und das Fernlicht schon sehr hell ist.

Es gab hier auf der H18 bei Basel vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall, seither fahre ich grundsätzlich auf der Autobahn mit Fernlicht, Abblenden tut das Auto bei Bedarf dann automatisch.
Trotz Einstellung auf 1 Person mit Gepäck scheint meine GS noch zu hoch zu scheinwerfern. Jedenfalls gibt's immer mal wieder welche auf der AB, die mich anblinzeln. Manchmal lege ich dann den weissen Hebel um am Scheinwerfer, damit er etwas tiefer kommt.

Meine GS blendet leider noch nicht automatisch ab. Kommt aber in einer der nächsten Revisionen bestimmt! :cool:
 
Werner-R80

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Dann hab ich ja mal Glück gehabt. Vor ein paar Jahren hat sich einer von der Brücke auf die AB gestürzt. Knapp neben meinem Auto kam er auf der Fahrbahn auf. Wenn der auf mein Auto gefallen wäre, wäre ich Schuld gewesen weil man auf der AB mit herunterstürzenden Menschen rechnen muss


Sorry ....... aber bei diesem Urteil von den schweizer Richtern frag ich mich ob bzw was die Studiert haben.
 
lederkombi

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Dann hab ich ja mal Glück gehabt. Vor ein paar Jahren hat sich einer von der Brücke auf die AB gestürzt. Knapp neben meinem Auto kam er auf der Fahrbahn auf. Wenn der auf mein Auto gefallen wäre, wäre ich Schuld gewesen weil man auf der AB mit herunterstürzenden Menschen rechnen muss


Sorry ....... aber bei diesem Urteil von den schweizer Richtern frag ich mich ob bzw was die Studiert haben.
Nein, mit herabstürzenden Menschen musst Du nicht rechnen und das wäre dann auch nicht Deine Schuld!

Würdest Du einen auf der Autobahn liegenden Menschen überfahren wollen? Und wenn es ein gestürzter Motorradfahrer wäre (z.B. Reifenplatzer)? Motorrad liegt in der Pampa und Fahrer (da leichter) mitten auf der Strasse und es ist Nacht?
 
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Trabbelju

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Dann hab ich ja mal Glück gehabt. Vor ein paar Jahren hat sich einer von der Brücke auf die AB gestürzt. Knapp neben meinem Auto kam er auf der Fahrbahn auf. Wenn der auf mein Auto gefallen wäre, wäre ich Schuld gewesen weil man auf der AB mit herunterstürzenden Menschen rechnen muss. Sorry ....... aber bei diesem Urteil von den schweizer Richtern frag ich mich ob bzw was die Studiert haben.
Es ist ein Unterschied, ob sich jemand im Dunkeln auf die Fahrbahn legt und darauf hofft, überfahren zu werden oder ob sich jemand von einer Brücke auf die Straße stürzt.
Die eine Person kann ich mit Fernlicht oder entsprechend angepaßter Geschwindigkeit frühzeitig erkennen, die andere Person stürzt sich von oben auf die Straße und ist plötzlich da.
 
camasoGS

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Kein Problem, ggf. auch zum Zmittag und unterwegs! :essen:
 
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Kein Problem, ggf. auch zum Zmittag und unterwegs! :essen:
Du schreckst aber auch vor GAR niGS zurück !

Gerber Fondue kommt ursprünglich aus Thun wo ich aufgewachsen bin,
aber ein Gerber Fondue kam bei uns nur drei mal auf den Tisch:

- das erste mal

- das einzige mal

- und das letzte mal


Kauf dir eine frische Mischung in einer Käserei, etwas Weisswein oder sauren Most, ein wenig Knoblauch,
Pfeffer, Muskatnuss, es braucht so....o wenig für ein wirklich gutes und cremiges Fondue !

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Josef
 
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nordmann1

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Der Ermessensspielraum ist nicht der Tatbestand, sondern die Bestrafung für denselben :)
Der Richter entscheidet zuerst, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. In diesem Fall lag weder die eine, noch die andere vor.
Damit Fahrlässigkeit überhaupt vorliegen kann, bedarf es der Vermeidbarkeit, der Voraussehbarkeit des rechts- beziehungsweise pflichtwidrigen Handelns und der sich daraus ergebenden Folge.
Du brauchst es nicht zu kommentieren, dein Urteil hast du schon gefällt. Die Richterin hat so entschieden und das kann Frau wohl nur in der Schweiz. In DL würde so ein Urteil nicht gefällt werden. Die Richterin müsste ein neues Aufgabengebiet bekommen, nämlich Fälle, für entsorgete Tempotaschentücher, in denen bekanntlich täglich Millonen von Schweizern sterben. Da könnte sie dann urteilen, ob es gar Massenmord war.
 
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Bergler

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Der Richter entscheidet zuerst, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. In diesem Fall lag weder die eine, noch die andere vor.
Du brauchst es nicht zu kommentieren, dein Urteil hast du schon gefällt. Die Richterin hat so entschieden und das kann Frau wohl nur in der Schweiz. In DL würde so ein Urteil nicht gefällt werden. Die Richterin müsste ein neues Aufgabengebiet bekommen, nämlich Fälle, für entsorgete Tempotaschentücher, in denen bekanntlich täglich Millonen von Schweizern sterben. Da könnte sie dann urteilen, ob es gar Massenmord war.
Hast ein paar Smileys vergessen ? ;), wenn nicht mach ich jetzt einen leckeren Fondue mit
feinem Weisswein dazu.

Bei DER Richterin hab ich auch meine Zweifel, wenn die Bodenhaftung weg ist, oder gar nie da war,
kommt so was raus, nun, es gibt noch weitere Instanzen...
 
lederkombi

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Der Richter entscheidet zuerst, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. In diesem Fall lag weder die eine, noch die andere vor.
Du brauchst es nicht zu kommentieren, dein Urteil hast du schon gefällt. Die Richterin hat so entschieden und das kann Frau wohl nur in der Schweiz. In DL würde so ein Urteil nicht gefällt werden. Die Richterin müsste ein neues Aufgabengebiet bekommen, nämlich Fälle, für entsorgete Tempotaschentücher, in denen bekanntlich täglich Millonen von Schweizern sterben. Da könnte sie dann urteilen, ob es gar Massenmord war.
Ich verstehe Deinen Ärger, aber das hilft nichts. Er wird durch alle Instanzen nicht besser wegkommen. Es gibt hierzu schon einige Präjudizfälle durch das Bundesgericht.

Übrigens, die Rechtsprechung in DE und in CH ist nicht exakt die Gleiche ;), es gibt bei uns keine "einfache" oder "grobe" Fahrlässigkeit. Es nennt sich bei uns so:

Die fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB) ist von der vorsätzlichen Tötung (Art. 111 StGB) durch den fehlenden Vorsatz des Täters abzugrenzen.

Und ich kopiere jetzt mal den Text, denn offenbar lesen es nicht alle:

Eine fahrlässige Tötung (Art. 117 StGB) liegt vor, wenn der Täter den Tod eines anderen Menschen bewirkt, d.h. dessen Todesursache setzt. Die Tötung erfolgt dabei ohne Vorsatz, d.h. fahrlässig. Eine fahrlässige Tötung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Das Delikt heisst fahrlässige Tötung und da führt leider kein Weg daran vorbei. Oder soll man es etwa Diebstahl nennen? Dann kommt die entsprechende Bestrafung und hier gibt es dann das Ermessen. Vorher aber nicht.

Ist das so schwer? :confused:
 
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camasoGS

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Ich weiss, ich weiss, aber für zwischendurch, wenn man keine Zeit hat, aber süchtig ist...? :rolleyes:
 
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Übrigens, die Rechtsprechung in DE und in CH ist nicht exakt die Gleiche ;), es gibt bei uns keine "einfache" oder "grobe" Fahrlässigkeit.
Das mag bei der Tötung stimmen, im Versicherungsrecht ist es jedenfalls nicht so. Grad neulich hat ein Freund einen Leistungsabzug wegen "Grobfahrlässigkeit" aufgebrummt bekommen, obwohl genau dieser Punkt in seiner Versicherung explizit inkludiert und zusätzlich bezahlt war. Auf Rückfrage erhielt er die Antwort, dass das bei Einschlafen am Steuer gilt, aber nicht wenn unter Medikamenteneinfluss, siehe AGB blablabla...
 
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Das mag bei der Tötung stimmen, im Versicherungsrecht ist es jedenfalls nicht so. Grad neulich hat ein Freund einen Leistungsabzug wegen "Grobfahrlässigkeit" aufgebrummt bekommen, obwohl genau dieser Punkt in seiner Versicherung explizit inkludiert und zusätzlich bezahlt war. Auf Rückfrage erhielt er die Antwort, dass das bei Einschlafen am Steuer gilt, aber nicht wenn unter Medikamenteneinfluss, siehe AGB blablabla...
Jep, das eine ist Strafrecht(Du gegen Staat) und das andere ist Privatrecht (Du gegen Firma/Vericherer).
 
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