Wer bei uns ab 70 km/h zu schnell fährt, zahlt 600 Euro. Mit Vorsatz, der nachgewiesen werden muß, zahlt man 1200 Euro. Wieviel zahlt man in der Schweiz für "läpperliche" 25 km/h zuviel? Ungeachtet dessen halte ich das auch für richtig.
Wer bei uns, egal mit welcher Geschwindigkeit, jemand verletzt oder tötet, muß mit einem Strafverfahren rechnen. Da ist Ende mit Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schuld, wozu ggf. auch eine überhöhte Geschwindigkeit zählt. Selbst auf der Autobahn, auch wenn dort keine Begrenzung herrscht, aber nachgewiesen werden kann, daß der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können bzw. die Unfallfolgen geringer ausgefallen wären.
Wer bewußt und mit Ansage den öffentlichen Verkehrsraum nutzt, um unter Mißachtung sämlicher Regeln und Inkaufnahme der Gesundheit und des Lebens anderer, seine Rennen auszutragen, muß halt mit höheren Straßen rechnen. Das jetzige Urteil auf Mord ist unerwartet, m. E. aber als Zeichen durchaus angebracht. Ob es der Rechtsnorm entspricht kann ich nicht beurteilen, andere hier scheinen das wohl genau genau burteilen zu können, die scheinen wohl mehrere Jahre Jurastudium hinter sich zu haben. Der Richter hat dies, seine Staat5examen und seine Berufung auch.
Selbst wenn jetzt in der Revision aus Mord nur Totschlag würde, alles andere halte ich im konkreten Fall für nicht vermittelbar, schmerzt das mit vielleicht 8 Jahren Haft immer noch sehr und stellt ein Zeichen für all die dar, die glauben, daß ungepaßte Fahrweise und unangemessenes Verhalten im Straßenverkehr mit ein paar hundert Euro und 3 Monaten Fahrverbot abgegolten wäre. Ich behaupte mal, daß viele sich nach diesem Urteil genau überlegen werden, ob es Wert ist ein solches Risiko einzugehen. Zumal der FS im konkreten Fall auch auf Lebenszeit weg ist. Ein beachtliches Urteil. Gut, einigen Deppen, die das nicht kapieren, müssen dann halt aus dem Verkehr gezogen werden.
Es wird Zeit, daß die Gesetzesvorlage "Rennen im Straßenverkehr" als Straftatbestand bald beschlossen wird. Dann gibt es wenigstens klare Vorgaben mit denen Staatsanwälte Klagen erheben und Richter Urteile fällen können. Und mutmaßliche Wettrennen-Raser sich drauf einstellen können. Klare Verhältnisse für alle. So wie mit dem Rasen in der Schweiz.
Und Populismus?
Wenn es um meine Knochen geht oder die meiner Angehörigen, bin ich gerne populiistisch.
Gruß Tom