Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Sie fährt auf einer Strasse, von der sie weiss, dass kein Tempolimit besteht? Sie erschrickt weil jemand schnell an ihr vorbei fährt? Natürlich...
Larsi

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....wäre dann in so einer Situation etwa die "Tussi" die schuldige ? :Augenzwinkern_2:


Josef
Sie fährt auf einer Strasse, von der sie weiss, dass kein Tempolimit besteht?
Sie erschrickt weil jemand schnell an ihr vorbei fährt?

Natürlich ist sie (auch etwas) schuldig.


Diese ganzen Fragen "Würdest du es auch so sehen, wenn es dein(e) -wasauchimmer- trifft?" zeigen mir deutlich, dass es gut ist, eine unabhängige Gerichtsbarkeit zu haben.
 
Manthi

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.....alles richtig gemacht!

Hoffentlich wird Er ausgeliefert oder muss seine Strafe in Deutschland absitzen!

Zu Berlin,......richtiges Strafmaß!!! mit 160km/h durch die Stadt......Ein Glück, das diese Leute nicht
in eine Menschengruppe gerast sind........
 
Foo'bar

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Es gung um die Verhältnismäßigkeit der Strafe, die eben viele nicht so sehen!!!!!.
Ich sag's auch nochmal gerne, weil es hier so oft nicht zur Kenntnis genommen wird:

Wer ein Fahrzeug führt und grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dabei Leib und Leben anderer gefährdet, wandert bis zu 5 Jahren in den Bau.

Steht wo? Na?

Im deutschen Strafgesetzbuch, Paragraf 315c.

Die bösen Schweizer.
 
Capricorn

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Ich finds spannend. Über die Schweiz, die eine klare Definition liefert, wer Raser ist und was die Kosequenzen daraus sind und nun ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällt, wird gemosert wass gisch was hesch. Gleichzeitig, können manche Deutsche, zum Beispiel in der Bikerszene und teilweise auch hier, den Alpi nicht hoch genug hängen sehen. Doppelmoral?
 
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@ capricorn
Populismus - ist einfach in.

Man wird aber keine wirklichen Mehrheiten finden, die einen wollen ihn hoch hängen, andere höher, die nächsten ganz hoch, usw..... und das selbe in die andere Richtung, vom betreuten Fahren mit einem Psychologen, über ein Fahrsicherheitstraining, bis zum Freispruch, wird sich für alles ein Grüppchen finden lassen.

Aus dem Grund: autonomes Fahren, und keiner darf mehr einen Führerschein machen, eine friedliche Welt wird kommen :cool:.
 
Foo'bar

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Jo, auch das werden wir über uns ergehen lassen.
 
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thothu

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Genau das ist die Schweiz. Hier leben ist teuer. Rasen ist hier ein Ausdruck, wenn du 30 % zu schnell bist. Also 130 bei 100! Ausser Bau wird dir das Fahrzeug abgenommen und vernichtet! Die Kosten dafür trägt der Halter, der beim Moped oft ja auch der Fahrer ist. Deshalb fahre ich nur eine G650GS mit ein Topf. Schon die 700er bringt mich nur in den Bau. Meist bemerkt man die Blitzer nicht mal. Mopedfahren ist in der Schweiz eine ziemlich gefährliche Sache. Nicht wegen den vielen schönen Pässen, sondern wegen den Blitzern und den Höchstgeschwindigkeiten von überwiegend 80 km/h. Autobahnen sind in der Regel verstopft und dafür brauchte es auch noch eine Vignette. ( 40 CHF / Jahr) Gibt nur Jahresvignetten. Kostet 200 CHF (185 €) wenn du keine hast oder sie nicht aufgeklebt oder sie falsch aufgeklebt oder die Alte noch daneben hast. In der Schweiz wird auch mit dem Heli jagt auf Mopedfahrer gemacht und ggf die Autobahn gesperrt! Entkommen unmöglich! Motorradfahrer sind hier oft nur böse Rocker!
 
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Intermezzo

Intermezzo

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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Ich finds spannend. Über die Schweiz, die eine klare Definition liefert, wer Raser ist und was die Kosequenzen daraus sind und nun ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällt, wird gemosert wass gisch was hesch. Gleichzeitig, können manche Deutsche, zum Beispiel in der Bikerszene und teilweise auch hier, den Alpi nicht hoch genug hängen sehen. Doppelmoral?
Wer bei uns ab 70 km/h zu schnell fährt, zahlt 600 Euro. Mit Vorsatz, der nachgewiesen werden muß, zahlt man 1200 Euro. Wieviel zahlt man in der Schweiz für "läpperliche" 25 km/h zuviel? Ungeachtet dessen halte ich das auch für richtig.

Wer bei uns, egal mit welcher Geschwindigkeit, jemand verletzt oder tötet, muß mit einem Strafverfahren rechnen. Da ist Ende mit Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schuld, wozu ggf. auch eine überhöhte Geschwindigkeit zählt. Selbst auf der Autobahn, auch wenn dort keine Begrenzung herrscht, aber nachgewiesen werden kann, daß der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können bzw. die Unfallfolgen geringer ausgefallen wären.

Wer bewußt und mit Ansage den öffentlichen Verkehrsraum nutzt, um unter Mißachtung sämlicher Regeln und Inkaufnahme der Gesundheit und des Lebens anderer, seine Rennen auszutragen, muß halt mit höheren Straßen rechnen. Das jetzige Urteil auf Mord ist unerwartet, m. E. aber als Zeichen durchaus angebracht. Ob es der Rechtsnorm entspricht kann ich nicht beurteilen, andere hier scheinen das wohl genau genau burteilen zu können, die scheinen wohl mehrere Jahre Jurastudium hinter sich zu haben. Der Richter hat dies, seine Staat5examen und seine Berufung auch.

Selbst wenn jetzt in der Revision aus Mord nur Totschlag würde, alles andere halte ich im konkreten Fall für nicht vermittelbar, schmerzt das mit vielleicht 8 Jahren Haft immer noch sehr und stellt ein Zeichen für all die dar, die glauben, daß ungepaßte Fahrweise und unangemessenes Verhalten im Straßenverkehr mit ein paar hundert Euro und 3 Monaten Fahrverbot abgegolten wäre. Ich behaupte mal, daß viele sich nach diesem Urteil genau überlegen werden, ob es Wert ist ein solches Risiko einzugehen. Zumal der FS im konkreten Fall auch auf Lebenszeit weg ist. Ein beachtliches Urteil. Gut, einigen Deppen, die das nicht kapieren, müssen dann halt aus dem Verkehr gezogen werden.

Es wird Zeit, daß die Gesetzesvorlage "Rennen im Straßenverkehr" als Straftatbestand bald beschlossen wird. Dann gibt es wenigstens klare Vorgaben mit denen Staatsanwälte Klagen erheben und Richter Urteile fällen können. Und mutmaßliche Wettrennen-Raser sich drauf einstellen können. Klare Verhältnisse für alle. So wie mit dem Rasen in der Schweiz.

Und Populismus?
Wenn es um meine Knochen geht oder die meiner Angehörigen, bin ich gerne populiistisch.

Gruß Tom
 
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Jan-Gerd

Jan-Gerd

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Ich finds spannend. Über die Schweiz, die eine klare Definition liefert, wer Raser ist und was die Kosequenzen daraus sind und nun ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällt, wird gemosert wass gisch was hesch. Gleichzeitig, können manche Deutsche, zum Beispiel in der Bikerszene und teilweise auch hier, den Alpi nicht hoch genug hängen sehen. Doppelmoral?
Die Regeln in der Schweiz sind doch bekannt. Wenn ich über die Grenze fahre, habe ich die Regeln anerkannt. Wenn es mir nicht passt, muss ich draussen bleiben. Ich meide die Schweiz, soweit es geht ...
 
Klausmong

Klausmong

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Wer bei uns ab 70 km/h zu schnell fährt, zahlt 600 Euro. Mit Vorsatz, der nachgewiesen werden muß, zahlt man 1200 Euro. Wieviel zahlt man in der Schweiz für "läpperliche" 25 km/h zuviel? Ungeachtet dessen halte ich das auch für richtig.

Wer bei uns, egal mit welcher Geschwindigkeit, jemand verletzt oder tötet, muß mit einem Strafverfahren rechnen. Da ist Ende mit Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schuld, wozu ggf. auch eine überhöhte Geschwindigkeit zählt. Selbst auf der Autobahn, auch wenn dort keine Begrenzung herrscht, aber nachgewiesen werden kann, daß der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können bzw. die Unfallfolgen geringer ausgefallen wären.

Wer bewußt und mit Ansage den öffentlichen Verkehrsraum nutzt, um unter Mißachtung sämlicher Regeln und Inkaufnahme der Gesundheit und des Lebens anderer, seine Rennen auszutragen, muß halt mit höheren Straßen rechnen. Das jetzige Urteil auf Mord ist unerwartet, m. E. aber als Zeichen durchaus angebracht. Ob es der Rechtsnorm entspricht kann ich nicht beurteilen, andere hier scheinen das wohl genau genau burteilen zu können, die scheinen wohl mehrere Jahre Jurastudium hinter sich zu haben. Der Richter hat dies, seine Staat5examen und seine Berufung auch.

Selbst wenn jetzt in der Revision aus Mord nur Totschlag würde, alles andere halte ich im konkreten Fall für nicht vermittelbar, schmerzt das mit vielleicht 8 Jahren Haft immer noch sehr und stellt ein Zeichen für all die dar, die glauben, daß ungepaßte Fahrweise und unangemessenes Verhalten im Straßenverkehr mit ein paar hundert Euro und 3 Monaten Fahrverbot abgegolten wäre. Ich behaupte mal, daß viele sich nach diesem Urteil genau überlegen werden, ob es Wert ist ein solches Risiko einzugehen. Zumal der FS im konkreten Fall auch auf Lebenszeit weg ist. Ein beachtliches Urteil. Gut, einigen Deppen, die das nicht kapieren, müssen dann halt aus dem Verkehr gezogen werden.

Es wird Zeit, daß die Gesetzesvorlage "Rennen im Straßenverkehr" als Straftatbestand bald beschlossen wird. Dann gibt es wenigstens klare Vorgaben mit denen Staatsanwälte Klagen erheben und Richter Urteile fällen können. Und mutmaßliche Wettrennen-Raser sich drauf einstellen können. Klare Verhältnisse für alle. So wie mit dem Rasen in der Schweiz.

Und Populismus?
Wenn es um meine Knochen geht oder die meiner Angehörigen, bin ich gerne populiistisch.

Gruß Tom

Naja, dann ist es wohl besser eine Frau zu ............., dann hat man nicht soviel Strafe ind er Schweiz zu erwarten.

Ist ja auch nicht so schlimm wie zu schnell fahren....
 
*Topas*

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Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

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