Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse...

Diskutiere Schweizer Gericht knallhart: 30 Monate Haft ... ufbasse... im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ah, wie gut, dann können wir den Mods den Auftrag geben, diesen Thread zu löschen. Denn mit diesen Urteil aus der entspannten, freien und nicht...
camasoGS

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Ah, wie gut, dann können wir den Mods den Auftrag geben, diesen Thread zu löschen. Denn mit diesen Urteil aus der entspannten, freien und nicht bevormundenden BRD mit Gesetzen und Urteilen nach gesundem Menschenverstand hat er sich erübrigt. Ab jetzt dreht er sich nur noch im Kreis. Wobei: Tat er das nicht schon seit einer Weile?

Da jetzt gleich die Todesfolge ins Feld geführt wird, hier ein Auszug aus einem Zeitungsbericht zum genannten Urteil:

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.
Quelle: NZZ.ch
 
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Rechtssprechung ...... ich lerne jeden Tag von neuem etwas dazu.

Also hier den Mordansatz gelten zu lassen - das ist Populismus. Man schein hier eine gewisse Klientel bedienen zu wollen, bzw. "die ganze Härte" des Gerichtes zu dokumentieren - nachdem man die großen Verbrecher (denke gerade an den Fall Amri) laufen lässt.

Gut, man wird sich daran gewöhnen müssen, dass man als Lenker eines Kraftfahrzeuges quasi immer mit "Tötungsabsichten" konfrontiert werden kann, wenn man zu schnell, bzw. gerast ist.

Dann bin ich mal gespannt, wie all die nächsten verurteilt werden, die im Suff jemanden totfahren, oder die Mutter/der Vater der wegen Ablenkung die Gegenfahrbahn ansteuert, oder die, die mit dem I-Phone telefonieren, oder wissentlich unter Medikamenteneinfluß stehen.

Wenn ein Arzt Botox spritzt und der Patient stirbt ...... hat er auch wissentlich das Risiko herausgefordert, aber da muss der Patient ja vorher unterschreiben, dass er immer schuld ist .....

Aber jetzt kann unser Gericht auch sagen: ...... Deutschland urteil knallhart.

Nicht das jemand meint, ich würde nicht auch durchdrehen, würde bei so einem Unfall meine Angehörigen davon betroffen sein - aber dann hoffe ich, dass mich rational, nüchtern denkende Menschen, Freunde wieder auf den Boden der rechtsstaatlich zurückholen.
 
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mar1kus

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Was dieser Raser gemacht hat ist absolut unverantwortlich, aber das die Schweizer in Sachen Tempoabzocke einen an der Waffel haben braucht man nicht diskutieren. Ich bin mal 11 km/h!!! zu viel gefahren. Als Wochen später das Knöllchen ohne Foto kam bat ich höfflichst darum mir doch das Foto zu schicken weil wir damals mit ein paar Freunden zum MTB Fahren unten waren und ich nicht sagen konnte wer von uns zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Antwort kam ohne Foto aber mit doppeltem Bußgeld. Nochmal angefragt, als Antwort kam ein Haftbefehl (kann auch sein das erst nochmal das Bußgeld erhöht wurde, ist schon gute 10-15 Jahre her). Hab mir dann mal die Mühe gemacht der Frau Staatsanwältin ein paar Fakten zusammenzuschreiben, u.a. das ich von Anfang an kooperativ war und an der Klärung des Sachverhalts interessiert war und keinerlei Handlungen unternommen habe um der Strafe zu entgehen oder den "Täter" zu schützen. Als Antwort kam dann dass das Foto von hinten gemacht wurde und ich daher die Sache fallen gelassen wurde. Die Art und Weise wie damals seitens der Schweizer Behörden kommuniziert wurde ist ein absolute Frechheit und dient nur der Einschüchterung.

Da sollte man sich doch einfach mal auf die Straße stellen und die "Schwerverbrecher" direkt anhalten, aber dann funktioniert die Tarnung nicht mehr und man kann nur einen Bruchteil von dem abzocken was geht wenn man sich komplett verdeckt hält.

Mein Fazit: Schweiz nur noch auf der Durchreise und keine müde Mark dort ausgeben.
 
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mar1kus

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Rechtssprechung ...... ich lerne jeden Tag von neuem etwas dazu.

Also hier den Mordansatz gelten zu lassen - das ist Populismus. Man schein hier eine gewisse Klientel bedienen zu wollen, bzw. "die ganze Härte" des Gerichtes zu dokumentieren - nachdem man die großen Verbrecher (denke gerade an den Fall Amri) laufen lässt.

Gut, man wird sich daran gewöhnen müssen, dass man als Lenker eines Kraftfahrzeuges quasi immer mit "Tötungsabsichten" konfrontiert werden kann, wenn man zu schnell, bzw. gerast ist.

Dann bin ich mal gespannt, wie all die nächsten verurteilt werden, die im Suff jemanden totfahren, oder die Mutter/der Vater der wegen Ablenkung die Gegenfahrbahn ansteuert, oder die, die mit dem I-Phone telefonieren, oder wissentlich unter Medikamenteneinfluß stehen.

Wenn ein Arzt Botox spritzt und der Patient stirbt ...... hat er auch wissentlich das Risiko herausgefordert, aber da muss der Patient ja vorher unterschreiben, dass er immer schuld ist .....

Aber jetzt kann unser Gericht auch sagen: ...... Deutschland urteil knallhart.

Nicht das jemand meint, ich würde nicht auch durchdrehen, würde bei so einem Unfall meine Angehörigen davon betroffen sein - aber dann hoffe ich, dass mich rational, nüchtern denkende Menschen, Freunde wieder auf den Boden der rechtsstaatlich zurückholen.
Hab den ganzen Fall nicht intensiv verfolgt, welches Mordmerkmal wurde den angenommen?

Vielleicht gibt es hier ja Richter oder Staatsanwälte die das mal ausführen können.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Da sollte man sich doch einfach mal auf die Straße stellen und die "Schwerverbrecher" direkt anhalten, aber dann funktioniert die Tarnung nicht mehr und man kann nur einen Bruchteil von dem abzocken was geht wenn man sich komplett verdeckt hält.
hat man ja im angesprochenen Fall gemacht. Andere Ländern andere Strafen. Deshalb hat man u.a. in Ö an "bestimmten" Stellen auch Blitzer von vorne, damit die Deutschen Lenker mit ihrem "Argument" - ich bin nicht gefahren - nicht mehr durchkommen, da die Deutschen Behörden die Bußgelder nur eintreiben, wenn das Verfahren auch der deutschen Rechtssprechung entspricht (dazu gehört das Blitzen von vorne).

Ich halte die hohen Bußgelder in der Schweiz auch für übertrieben und unangemessen. einzige Reaktion eines Ausländers kann daher nur sein, sehr penibel zu fahren, um dem zu entgehen. Oder eben mal Den Haag anrufen ...
 
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Intermezzo

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Bitte nicht jemanden der mal zu schnell fährt mit jemandem vergleichen, bei dem diese extrem schnell und riskant fahren scheinbar Prinzip ist. Und der auch noch öffentlich damit prahlt.

Ich habe den Link mit der Stellungnahme des Verurteilten von weiter vorne bewußt hier auch nochmal eingestellt. Einige scheinen das wohl nicht gelesen zu haben. Mir fehlen bei sowas einfach nur die Worte.

Mit Tempo 200 durch Gotthard: Raser bleibt uneinsichtig - Blick

Na ja, der Z4 scheint ja wohl auf unbestimmte Zeit in der Schweiz zu verbleiben.

Gruß Tom
 
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Q4me

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ich sehe schon einen Unterschied zwischen:

- uuuups...sch...zu schnell (Augenblicksversagen)

- Oh Gott ich habe eilig jetzt aber "Knallgas" (Vorsatz)

- Was will die "Flachpfeife in seinem "Tiefergelegtenranzmichantuninggolf" ....komm lass es uns jetzt und hier austragen..ich zeig Dir wo der Hammer hängt!! (Vorsatz mit in Kaufnahme von Schäden zum Nachteil Unbeteiligter)
 
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14er

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Hab den ganzen Fall nicht intensiv verfolgt, welches Mordmerkmal wurde den angenommen?

Vielleicht gibt es hier ja Richter oder Staatsanwälte die das mal ausführen können.
In der Mordanklage zu den Rasern in Berlin argumentierte die Staatsanwaltschaft, die Täter hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Sie hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, um ein illegales Rennen zu gewinnen.
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

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Sie hätten gemeingefährliche Mittel eingesetzt...
Und damit meinte man das Auto, als gemeingefährliches Mittel.

Ich sage mal so, es gab Zeiten, da habe ich mich auch einmal zu gewissen "Rennen" hinreißen lassen. Und manchmal nimmt die Fahrt eben ihren Lauf ....... eben auch, weil viele ein Auto haben, dass zu viel PS hat!

Ich habe z. B. dieses Jahr meinem Sohn meinen GTI gegeben ....... er war zum Besuch bei den "zukünfigen Schwiegerelteren" eingeladen (Stuttgart - München).
Und da ich ihm mein Navi reingehängt habe - mit eingeschalteter Routenaufzeichnung :cool:- war es ein Kinderspiel ihm Nachzuweisen, dass er die 250 km/h geknackt hatte.

Gut, ein bisschen war ich enttäuscht, ...... und dann muss ich eben auch wieder sagen ... hätte ich es damals nicht auch probiert? Aber mir hätte man es nicht nachweisen können, weil die Technik (Navi) damals noch nicht so weit war.

Und wenn er jetzt unterwegs in eine Radarkontrolle rauscht .... im jugendlichen Leichtsinn, oder eine "Tussi" ihr Auto verreist, weil sie erschreckt ..... dann ist sein Leben heute quasi versaut - dann wird so ein Jugendlicher kriminalisiert.

Und das finde ich absolut besch....!
 
Intermezzo

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Das war aber kein Hinreißen lassen, sondern ein gezieltes Rennen nach Ansage.

Und ja, das Auto ist eine Waffe. Allerdings muß ich damit niemanden vorsätzlich töten. Genauso wie ich das mit einer Schußwaffe nicht machen muß, für die ich einen Waffenschein oder sonstige, rechtlich anerkannte Erlaubnis benötige.

Beim Auto nennt sich sowas Führerschein. Mein Fahrlehrer nannte das übrigens Anfang der 70iger schon Waffenschein. Ein wahrlich waiser und vorausschauender Mann.

Gruß Tom
 
Klausmong

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Ob das Urteil in der Berufung hält ist ja noch fraglich.

Aber für mich besser nachvollziehbar als das Urteil in der Schweiz.

Denn dort könnte ja was passieren, hier ist wirklich was passiert, und das leider tödlich....
 
trailsurfer

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.........oder eine "Tussi" ihr Auto verreist, weil sie erschreckt .....
Tussi = deine Schwester, die Tante, Nachbarin, die Gattin oder dein Lebenspartner....?

Oder ist das "Verreissen" dein persönlicher Knackpunkt und damit dann egal, wer sich da so erschrecken lässt ?
Nach dem Motto, ich wußte es ja immer schon, nun ist es auch bewiesen und erledigt: Meine Schwester konnte einfach nicht vernünftig autofahren.
 
Q4me

Q4me

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gab es da nichtmal irgendwas von "Gegenseitiger Rücksichtnahme"???

Zugegeben...ich schleiche auch nicht immer gemäß der Max zulässigen Geschwindigkeit...aber manchmal "verkrampft" sich auch mir der Magen, wenn ich von einem "Könner" überholt werde!!

Insofern...seltsame Ansicht!!
 
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Gelöschtes Mitglied 4179

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Dein Sohn ist Volljährig ?
Der Golf hat schon eine einwandfrei funktionierende Geschwindigkeitsanzeige ?
(Bei 250 Km/ h macht er ja nur läppische 70 Meter pro Sekunde)
Wenn ja, würde mir persönlich niemand leid tun !


Josef
Kann Deinen Worten von der Sinnhaftigkeit nicht folgen, denn wenn jemand mit dem Auto fährt, dann ist er volljährig, ein Auto hat einen Tacho (Voraussetzung der Zulassung) - und auf Mitleid kann ich in dem Fall verzichten.
 
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