Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; ADAC sagt: Alle Mopeds ab ca. 1999 mit "E"-Zulassung dürfen weiter mit "Winterreifen" fahren. Siehe hier in der PDF ganz unten...
Larsi

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Die Aussage vom ADAC ist aus 07/2017 ... stimmt die noch in 2018?
 
OSM62

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Warum sollte die Aussage vom ADAC nicht stimmen.
Nur weil Sie sich rechtzeitig drum gekümmert haben.
 
Hansemann

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Der ADAC-Artikel stimmt deswegen nicht, weil die EU Richtlinie 97/24 auf die Bezug genommen wird, nicht mehr in Kraft ist. Sie wurde durch 168/2013 ersetzt. Dort ist in Artikel 81 die Aufhebung der 97/24 geregelt. Die Bezeichnung 168/2013 bedeutet, dass es die 168 . Verordnung ist, die im Jahr 2013 erlassen wurde. Jetzt haben wir 2017, Zeit genug auch für die Autoren des ADAC um sich an aktuellen Rechtssätzen zu orientieren.

EUR-Lex - 31997L0024 - EN - EUR-Lex

Der im ADAC-Text angegebene Link

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freiga-ben%20und%20Unbedenklichkeitserkl%C3%A4rungen5_2015_29840.pdf


für die ADAC-Aussage zu Freigaben führt auch ins Leere.

Richtig ist der Link https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reifenfreigaben_Motorrad_794KB_29840.pdf

Diese Aussagen stimmen mittlerweile.

Die "Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen "

findet man hier, da stehen jetzt die Anforderungen für die Bauteile drin. Kann man sich mal ablegen, das ist so eine Art "Ersatz-StVZO"für neue Fahrzeuge.

In Ziffer 4.2.2 der 3/2014 steht die Regelung, die der ADAC anspricht:
dass die Regelungen aus § 36 StVZO für neuere Fahrzeuge nicht gelten würden.

Nun, da steckt der Teufel im Detail: §2 Absatz 3a Nummer 2 der StVO erklärt, dass Die Winterreifenpflicht aus § 36 Absatz 4 der StVZO für einspurige Fahrzeuge nicht gilt. -> keine Winterreifenpflicht für einspurige Fahrzeuge.

Streng genommen sind wir nun mit der Prüfung fertig, wenn Motorräder keiner Winterreifenpflicht unterliegen, dann gibts auch keine Ausnahmen von einer Pflicht, die nicht besteht. Also können wir auch den § 36, Absatz 4a StVZO der die Übergangsregelung mit den Reifen bis DOT 2017 bis zum Jahr 2024 regelt, streng genommen nicht in Anspruch nehmen, weil wir der Pflicht ja gar nicht unterliegen.

Dann gilt natürlich der Absatz 1 Satz 1 von §36 StVZO, "Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen."

Somit wäre eigentlich schon ab sofort Schluss mit Stollenreifen, die nicht den Speedindex haben. Es sei denn, die Reifen sind für das Fahrzeug zugelassen.

Damit sind wir wieder bei den Freigaben/Empfehlungen der Fahrzeug- und Reifenhersteller. Wenn BMW z.B. den TKC80 für seine Modelle zulässt ... dann ist das ja auch in der EU-Betriebserlaubnis so erfasst und somit zulässig.
(Conti wird eher auf den TKC70 verweisen, der hat ja den Speedindex!)

Wie Bodo2009 schreibt, scheinen die Reifenhersteller mittlerweise auch zu reagieren und Reifen mit höherem Speedindex anzubieten.

Ich traue der ADAC-Verlautbarung NICHT!
 
B

Bodo2009

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Danke Hansemann,
ich wollte nicht so tief ins Detail gehen, diesen Quatsch verzapfen ADAC und Verband auch schon seit Monaten.
Mehrere Rechtsabteilungen der Hersteller sehen es genau so, wie Du es erklärt hast.
Weder ADAC noch Verband geben derzeit einem Händler schriftlich...ja können Sie verbauen, keine Haftungs- und Zulassungsprobleme.

Eine Anmerkung zu Deinem Statement bezüglich eingetragener M&S Reifen in COC.
Erklär mir mal, wie Kontrollorgane feststellen können, ob in den EU-Papieren M&S Reifen eingetragen sind??
Muss der Kunde jetzt zukünftig das COC-Papier mitführen, wenn er in eine Fahrzeugkontrolle kommt oder zum TÜV geht??

Schildbürgerstreich...der BMV weiß warum er seit nunmehr 8 Monaten auf diverse Anfragen der Hersteller und Verbände keine Stellungnahme dazu abgibt.

Der Kunde und Händler steht auf dem Schlauch.
 
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Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Sowohl der TÜV als auch die Kontrollorgane der Polizei können die COC-Papiere online abrufen. ;)
 
nobbe

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.. die nächste GS bekommt dann den "stollen reifen modus" . limit auf 130? so wie diese "autos" mit 45kmh
 
B

Bodo2009

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THX Wolfgang,
das ist mir soweit schon bekannt. (jedoch nicht bei einer mobilen Kontrolle)

Neu wäre für mich, daß TÜV und Polizei Zugriff haben auf den COC Individualbereich (9.1 Bemerkungen).

Denn nur dort sind diese speziellen Sonderregelungen, die abweichend zum Standard COC sind, aufgeführt.
Mag sein, daß ich hier nicht up to date bin, ggf. kann ein Kontrollorgan hier Input geben.
 
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Hansemann

Hansemann

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Auf die Angaben aus dem CoC-Papier kann durch die Polizei über das Halterabfragesystem zugegriffen werden. Das sind ca. 2 DIN-A4 Seiten.
Die EU-Betriebserlaubnis umfasst regelmäßig 140 Seiten. Es gibt eine online-Datenbank mit allen EU-Betriebserlaubnissen. Der TÜV hat darauf Zugriff, zahlt aber hohe Lizenzgebühren dafür. Aus diesem Grund hat die Polizei meines Wissens keinen Zugriff auf diese Datenbank. Es gibt aber "Work-arounds" über die Web-Seiten der Fahrzeug- und Reifenhersteller. Wenn eine Reifen-Fahrzeug-Kombination in der Betriebserlaubnis zugelassen ist, gibt es regelmäßig auch eine Freigabe/Empfehlung dafür, die online einsehbar ist. Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass so mancher Kollege bei den Überwachungsorganisationen über detailliertes Fachwissen verfügt.
 
B

Bodo2009

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Hans,

eine Reifenempfehlung aus 2017 nach §36 alt erstellt, kann doch aber sicherlich nicht §36 neu aushebeln??

Zudem würde es ja bedeuten, daß sich die Polizei und TÜV zukünftig nicht mehr an die gültige StVZO von Deutschland halten müssten, wenn EU-Recht etwas Gegenteiliges behaupten würde.

Da habe ich aber arge Zweifel....setzt die Landespolizei doch auch Ländergesetze um, die nicht bundesweit gelten...dann sollen Polizisten zukünftig autonom entscheiden...wende ich EU-Recht an oder doch geltendes Deutsches Recht??

§36 gilt und somit muss umgesetzt werden....losgelöst von der bisher komplett ungelösten Versicherungsthematik...Fahren ohne BA...
 
Larsi

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Danke Hansemann,
ich wollte nicht so tief ins Detail gehen, diesen Quatsch verzapfen ADAC und Verband auch schon seit Monaten.
Mehrere Rechtsabteilungen der Hersteller sehen es genau so, wie Du es erklärt hast.
Weder ADAC noch Verband geben derzeit einem Händler schriftlich...ja können Sie verbauen, keine Haftungs- und Zulassungsprobleme.
...

Der Kunde und Händler steht auf dem Schlauch.
Es gruselt mir ganz gehörig, wenn von mir verlangt wird mich an Verordnungen oder Gesetze zu halten, wo ganze Rechtsabteilungen zur Auslegung benötigt werden (und anscheinend nicht mal einig sind? du schreibst "mehrere", nicht alle ...).

Und da wundert man sich dann, wenn der Verkehrsteilnehmer überfordert ist oder denkt "ja leckts mich doch!".
Aber Hauptsache ist doch, dass wir uns zu Tode verwalten ... mit Sinn und Verstand hat das doch mal wieder gar nix zu tun!
 
B

Bodo2009

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es soll Leute geben, die vom Reifenverkauf leben....
ich kann aktuell nicht sagen, ob jemand, sei es nun eine XT500 oder R1200GS, mit einem M&S gekennzeichneten Reifen / mit geringerem Speedindex, noch fahren darf oder nicht.
Selbst Heidenau, die von dem Thema komplett gebeutelt sind, können mir, Stand gestern 17h keine Info geben, was nun eigentlich Sache ist.

Mein Problem...verkaufe ich jetzt aktuell jemanden einen M&S gekennzeichneten Reifen mit unpassenden Speedindex, kommt der möglicherweise /zu Recht/ in 5 Monaten zu mir und sagt...darf ich nicht fahren, will mein Geld zurück.

Das ist ein etwas ungeschicktes Geschäftsmodell.
 
Larsi

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Sag ich doch ... gruselig ...

Du kannst im Moment dem Kunden nur raten, diese Reifen nicht zu kaufen/fahren, da die Gesetzeslage unklar ist.
Kauft er trotzdem -> selbst Schuld.
Ist aber eine unbefriedigende Situation.

Ich als Kunde will aber auch wissen, was ich darf und was nicht.
Bisher habe ich noch nie beim Reifenkauf angegeben, für welches Mopped die Reifen sind.
Daher bin ich dann in der Pflicht.
 
GBAdventure

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Nabend,
mit der RL werden ja alle Großenduros auf Straßenreifen gezwungen, so ein Quark.
In der EOC meiner neuen ADV steht unter Bemerkungen:
120/70B19 M/C 60Q M+S
170/60B17 M/C 72Q M+S das entspricht dem Cti TKC80, den dürfte ich also fahren.
Ob der der Vertreter der Rennleitung auch so sieht ??
VG
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Hansemann

Hansemann

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@GBAdventure
Kopieren, mitnehmen, lesen können sie alle :cool:
Diese Eintragung erlaubt auch alle anderen Hersteller, die diese Spezifikation erfüllen.

Den Bodo versteh ich schon, er erhebt für sich den Anspruch, für seine Kunden da zu sein, Probleme im Interesse aller Beteiligten zufriedenstellend zu lösen und keinen im Regen stehen zu lassen. Ob er die aus dem Produktsicherheitsgesetz resultierende Verkäuferhaftung einseitig per Erklärung auf den Endkunden abwälzen kann, weiß ich nicht. Ob er das überhaupt will, ist ne andere Frage, ich glaube eher nicht. Er lebt ja davon, dass seine Kunden happy sind und das ihren Kumpels auch so weitersagen.
Nun erkennt er eine diffizile Rechtsfrage aufgrund der Änderungen an StVZO und EU-Recht und hakt nach. Er ist jetzt in der Situation, die er für seine Kunden vermeiden möchte.
Also momentan gebührt ihm eher ein bisschen Anerkennung, weil er überhaupt im Interesse seiner Kunden nachhakt, die Mitbewerber machen das anscheinend nicht.
 
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Henryt

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Ich werde mich an der Auslegung von Vorschriften nicht beteiligen. Fahre den Reifen der mir passt, Rest ist mir egal. Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden ist gering. Beim Tüv werdendes sie es mir schon erklären oder auch nicht.
 
Enduroopa

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Nabend,
mit der RL werden ja alle Großenduros auf Straßenreifen gezwungen, so ein Quark.
In der EOC meiner neuen ADV steht unter Bemerkungen:
120/70B19 M/C 60Q M+S
170/60B17 M/C 72Q M+S das entspricht dem Cti TKC80, den dürfte ich also fahren.
Ob der der Vertreter der Rennleitung auch so sieht ??
VG
GB
Was ist EOC ?
Ob du den fahren darfst? Ja, ohne Gewähr
Ob der Vertreter der Rennleitung... welcher ? Da gibt’s viele ? Keine Ahnung, am besten fragen:-)

Ich würde an deiner Stelle ne Kopie vom COC ( vermute mal du meinst das ) Papier mitnehmen und dem Kontrolleur zeigen. Vermute mal dass er damit zufrieden ist, da er genauso verwirrt ist wie wir und die Reifenindustrie.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
 
P

Polozwei

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Was passiert denn wenn keine DOT auf dem Reifen ist?
 
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Bodo2009

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das Gleiche, wie wenn auf dem Auspuff die e-Nummer fehlt.
 
Larsi

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Reifen haben doch eine eigene e-Nummer ...??
DOT ist keine europäische Kennzeichnung
 
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