Rücktritt vom Kauf wegen nicht lieferbarer Gepäcklösung (Koffer / Topcase)

Diskutiere Rücktritt vom Kauf wegen nicht lieferbarer Gepäcklösung (Koffer / Topcase) im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Die "epische Breite" nehme ich mal als Kompliment 👍. Sorry, dass ihr so lange Texte lesen müsst, aber ich wollte halt die wichtigsten Infos und...
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Nicmaker

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Das hört sich doch plausibel an. Sofort damit rausgerückt - natürlich nicht in dieser epischen Breite - äh Länge ;) - und die ganze Sache wäre von Anfang an rund gewesen.

Viel Erfolg für alles was Du vor hast - und Gute Besserung - und alles was du sonst noch brauchst.
Die "epische Breite" nehme ich mal als Kompliment 👍. Sorry, dass ihr so lange Texte lesen müsst, aber ich wollte halt die wichtigsten Infos und meine Beweggründe drin haben.
 
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Nicmaker

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Er soll sich die Adapter für die alten Varios besorgen, montieren, dranstecken, freuen!
Danke für den Tipp 👍. Von solchen Adaptern habe ich bisher noch nichts gehört. Werde mich mal informieren. Optik ist mir halt auch wichtig, aber das wird man sehen.
Könnte auf jeden Fall eine interessante Zwischenlösung sein, weil ich auf Dauer ungern auf diese netten Kleinigkeiten wie ZV, Beleuchtung, USB-Ladeanschluss verzichten möchte.
 
John_Stiles

John_Stiles

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Tja mag sich alles so zugetragen haben oder auch nicht. Auf mich wirkt das schon wie ne mächtig konstruierte Räuberpistole. Sorry, nur meine Meinung und ich sehe keinen Grund, warum man nicht von Anfang an Transparenz herstellen konnte.
 
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ginfizz

ginfizz

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Für mich hört sich das recht plausibel an.

Auf jeden Fall hat der Händler von sich aus das Thema Rücktrittsmöglichkeit nicht ins Gespräch gebracht.
Der Händler hat dir ein Angebot zur Überbrückung, was weiß ich, gemacht.
Jetzt liegt es an dir das Angebot anzunehmen. Hast du bis jetzt nicht.
Es steht dir frei das Angebot nicht anzunehmen!

Oder du bestehst auf deinen Vertrag. Wie der Händler dir ja vorher auch gesagt hat. Jetzt geht es aber andersherum: Vertrag ist Vertrag.

Davon, dass mein Händler ganz gelassen sagt: "Kein Problem, wenn wir die Koffer nicht liefern können, dann bist du natürlich nicht mehr an den Vertrag gebunden", gehe ich nach den bisherigen Gesprächen nicht aus.
Da wirst du mit dem §119 kommen müssen. Da wird er zerknirscht einknicken.

Wie schon gesagt, du hast die Trümpfe in der Hand.
 
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Nicmaker

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Danke für den Tipp 👍. Von solchen Adaptern habe ich bisher noch nichts gehört. Werde mich mal informieren. Optik ist mir halt auch wichtig, aber das wird man sehen.
Könnte auf jeden Fall eine interessante Zwischenlösung sein, weil ich auf Dauer ungern auf diese netten Kleinigkeiten wie ZV, Beleuchtung, USB-Ladeanschluss verzichten möchte.
Die Lösung mit den Adaptern macht ja wirklich einen sehr guten Eindruck. Damit könnte man die Wartezeit bis zur Lieferung der 1300er Koffer locker überbrücken. Vielleicht würde man dann ja sogar gleich dabei bleiben und gar nicht mehr umtauschen. Die Innentaschen sind ja schließlich auch noch da.
 
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Nicmaker

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Da wirst du mit dem §119 kommen müssen. Da wird er zerknirscht einknicken.

Wie schon gesagt, du hast die Trümpfe in der Hand.
§ 119 (Abgabe einer Willenserklärung) klingt für mich als absoluter Laie erstmal passend. Ohne weitere Beratung würde ich mich allerdings nicht trauen, damit beim Händler vorstellig zu werden.
 
simply_black

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119 BGB hat damit überhaupt nichts zu tun. Ihr irrt nicht über Eure Kauferklärung.

323, 346 BGB ist, was ihr sucht.
Die weiteren Folgen sind dann auch im BGB (zB 281 BGB) zu finden

Koffer- und Gepäcksystem sind mitbestellt und bei einem Reisetourer essentiell.

Rede und verhandele. Da geht alles. Die Macht ist mit Dir junger Padawan.
 
ginfizz

ginfizz

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Hätte der Käufer bei Vertragsunterzeichnung gewusst, dass der Hersteller überhaupt nicht liefern kann, dann hätte der Käufer doch gar nicht unterschrieben.
 
SQ18

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Die "epische Breite" nehme ich mal als Kompliment 👍.
Im Endeffekt geht es darum wie Du einen Fzg-Kaufvertrag elegant wieder lösen kannst - ein Ansatzpunkt wären das fehlende Gepäcksystem - wäre schick gewesen wenn das am Anfang gestanden hätte.
Ich würde mich aber nicht auf die Koffer fixieren, oft gibt es noch andere Lösungen.

Kauf, Leasing oder sonstwie finanziert?
Ein Vertrag, oder zwei, oder drei?
Lieferfrist laut Vertrag?
Händler schon in Verzug gesetzt?
ADAC Mitglied, Rechtschutz?

Also nach meinem Wissen könnte auch folgendes passieren - der Händler liefert am Tag X das Moped ohne Gepäcksystem.
Du verlangst Nacherfüllung und der Händler sagt, kein Problem wir haben Gepäcksystem XY das ist sogar noch höherwertig, können wir morgen dranschrauben.

...und dann?
 
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BMWMichel

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Im Endeffekt geht es darum wie Du einen Fzg-Kaufvertrag elegant wieder lösen kannst - ein Ansatzpunkt wären das fehlende Gepäcksystem - wäre schick gewesen wenn das am Anfang gestanden hätte.
Ich würde mich aber nicht auf die Koffer fixieren, oft gibt es noch andere Lösungen.

Kauf, Leasing oder sonstwie finanziert?
Ein Vertrag, oder zwei, oder drei?
Lieferfrist laut Vertrag?
Händler schon in Verzug gesetzt?
ADAC Mitglied, Rechtschutz?

Also nach meinem Wissen könnte auch folgendes passieren - der Händler liefert am Tag X das Moped ohne Gepäcksystem.
Du verlangst Nacherfüllung und der Händler sagt, kein Problem wir haben Gepäcksystem XY das ist sogar noch höherwertig, können wir morgen dranschrauben.

...und dann?
Der Händler wird kein Gleichwertiges Gepäcksystem finden😉
 
TTTom

TTTom

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Für mich hörte sich das von Anfang an so an, als ob der TE seine Kaufentscheidung bereut (jetzt wissen wir "aus gesundheitlichen Gründen", gute Besserung) und nur einen Grund sucht, um aus dem Vertrag herauszukommen.
 
simply_black

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@SQ18 Dann ist es immer noch Deine Wahl ab zu lehnen, (weil es zB dir nur nicht gefällt) da es nicht das Bestellte ist,
oder dich zu freuen und anbauen zu lassen
 
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Nicmaker

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Der Händler wird kein Gleichwertiges Gepäcksystem finden😉
Da bin ich dabei. Genau das bestellt Koffersystem wird der Händler aktuell und auch auf längere Sicht (2024 hat noch fast 6 Monate) nicht liefern können. Spannend nur, ob die Rechtsprechung sagt, dass eine (ohne Berechnung?) zur Verfügung gestellte Alternativlösung für den Käufer zumutbar ist. Da bin ich mal gespannt.
 
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Nicmaker

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Für mich hörte sich das von Anfang an so an, als ob der TE seine Kaufentscheidung bereut (jetzt wissen wir "aus gesundheitlichen Gründen", gute Besserung) und nur einen Grund sucht, um aus dem Vertrag herauszukommen.
Das ist korrekt. Hätte ich bei Bestellung schon gewusst, was ich im Bezug auf meine Gesundheit jetzt weiß, verbunden mit der Unsicherheit, wie es weiter geht, dann hätte ich sicher nicht die 1300er bestellt. Insofern bietet das nicht lieferbare Koffersystem jetzt unter Umständen eine Möglichkeit, aus gutem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Und meine Gesundheit ist zwar für mich ein wichtiger Grund, leitet aber eben keine Rechte für mich ab.
 
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Nicmaker

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Kauf, Leasing oder sonstwie finanziert?
Ein Vertrag, oder zwei, oder drei?
Lieferfrist laut Vertrag?
Händler schon in Verzug gesetzt?
ADAC Mitglied, Rechtschutz?
Danke für die Hinweise.
Leasing und Finanzierung scheiden aus
Ein Vertrag für den Kauf des Motorrads mit allem Zubehör und anderen Leistungen (Oil Inclusive etc.)
Einen extra Vertrag für die Inzahlungnahme
Vertrag nennt als unverbindlichen Liefertermin Juni 2024. Kommen soll sie eigentlich diese Woche. Wie dem auch sei, da sind wir noch weit davon entfernt, wegen Lieferverzögerung zu stornieren.
Anfang Juni wurde ich vom Händler informiert, dass der neue Liefertermin KW 28 sei. In Verzug habe ich ihn (noch) nicht gesetzt.
ADAC und Rechtsschutz sind vorhanden. Ein Rechtsstreit wäre für mich wie schon erwähnt das aller letzte Mittel. Aber meine Rechte als Käufer in diesem Fall möchte ich einfach vorher kennen. Ob ich sie dann brauche oder nicht, sei dahin gestellt.
Mal sehen, was mein RA antwortet.
 
KlausB

KlausB

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Spannend nur, ob die Rechtsprechung sagt, dass eine (ohne Berechnung?) zur Verfügung gestellte Alternativlösung für den Käufer zumutbar ist. Da bin ich mal gespannt.
Das bestellte Koffersystem hat Eigenschaften (Zentralverriegelung, USB-Anschluss, LED-Licht, Nutzung des integrierten, optisch nicht auffälligen Kofferträgers), die alternative Kofferlösungen derzeit nicht haben. Wenn man daher "nur" den Gepäcktransport betrachtet, mag es Alternativlösungen geben, für den Rest aber nicht. Als zumutbar dürfte das daher kaum ein Gericht beurteilen können.

Ob die Nichtlieferbarkeit der Koffer in 2024 für einen Rücktritt vom Kaufvertrag reicht, kann ich nicht beurteilen. Ich würde auf den Händler zugehen und fragen, wie er sich die Lösung vorstellt. Je nach dessen Reaktion und eigener Einstellung würde ich dann entscheiden, ob ich mir rechtsanwaltlichen Beistand suche oder nicht. Zu Zeiten von Corona waren manche Teile nicht lieferbar (z. B. LED-Scheinwerfer). Die Situation dürfte damals ähnlich gewesen sein. Vielleicht gab es damals auch Rücktritte vom Kaufvertrag, weil Scheinwerfer mit Halogenlampe ausgeliefert wurde, auch wenn eine Nachrüstung später angeboten wurde.

Gruß
Klaus
 
MysticHealer

MysticHealer

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.... aber in meiner Situation eben auch nur bei Lieferung der kompletten von mir bestellten Ausstattung, weil ich mir für die anstehenden Touren nicht erst Gedanken über eine temporäre Lösung machen möchte. Mit meiner 1250er verstaue ich unser Gepäck und fahre einfach los. So hätte das mit der 1300er auch sein sollen.
Ich denke, aus gesundheitlichen Gründen kannst du nicht fahren? Kling hier aber ganz anders. Meine Vermutung ist, du willst einfach aus dem Vertrag raus und suchst nach einem gangbaren Weg.
 
simply_black

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Für mich hörte sich das von Anfang an so an, als ob der TE seine Kaufentscheidung bereut (jetzt wissen wir "aus gesundheitlichen Gründen", gute Besserung) und nur einen Grund sucht, um aus dem Vertrag herauszukommen.
Das innere Motiv ist vollkommen irrelevant.
Wenn ein Rechtsanspruch besteht, kann er durchgesetzt werden. Wenn er nicht besteht, kann er nicht durchgesetzt werden.
Ob man eigenes inneres Motiv dabei lediglich Kauffrau ist, ist nicht von Relevanz
 
Thema:

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