G
Gast 26226
Gast
Die meisten Beiträge bringen mir leider überhaupt keinen Erkenntnisgewinn, weil die beiden Fragen nicht beantwortet werden, daher hier noch mal:
1.: Bei meiner 99er R 850 GS stehen auch verschiedene Reifen im alten (entwerteten) Kfz-Brief. Aber erstaunlicherweise nicht in der jetzigen ZB 1! Bedeutet das, dass die Briefeintragung somit nicht mehr gilt?
2.: Falls die doch noch gilt, weil diese Reifen halt in der Betriebserlaubnis stehen, kann man den Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" aus der ZB 1 austragen lassen? Weiß jemand sicher und belegbar, wie das rechtlich aussieht?
Ich habe auf den alten -jetzt entwerteten- Kfz-Brief meiner 850er hingewiesen. Damit -dachte ich- ist klar, dass die 99er R850 keine EU-Zulassung hat.
Die Aussage von Romy Kreisel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei Kreisel-Jena Rechtsanwaltskanzlei
beschreibt den momentanen Sachstand, der bekannt ist. Daher meine Fragen.
Beantwortet wurde meine zweite Frage einmal (von kallegerd), leider ohne rechtlichen Hintergrund. Trotzdem ist das ein wertvoller Hinweis, dem ich nachgehen werde, wenn niemand den juristischen Hintergrund kennt.
1.: Bei meiner 99er R 850 GS stehen auch verschiedene Reifen im alten (entwerteten) Kfz-Brief. Aber erstaunlicherweise nicht in der jetzigen ZB 1! Bedeutet das, dass die Briefeintragung somit nicht mehr gilt?
2.: Falls die doch noch gilt, weil diese Reifen halt in der Betriebserlaubnis stehen, kann man den Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" aus der ZB 1 austragen lassen? Weiß jemand sicher und belegbar, wie das rechtlich aussieht?
Ich habe auf den alten -jetzt entwerteten- Kfz-Brief meiner 850er hingewiesen. Damit -dachte ich- ist klar, dass die 99er R850 keine EU-Zulassung hat.
Die Aussage von Romy Kreisel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei Kreisel-Jena Rechtsanwaltskanzlei
beschreibt den momentanen Sachstand, der bekannt ist. Daher meine Fragen.
Beantwortet wurde meine zweite Frage einmal (von kallegerd), leider ohne rechtlichen Hintergrund. Trotzdem ist das ein wertvoller Hinweis, dem ich nachgehen werde, wenn niemand den juristischen Hintergrund kennt.