Reifenbindung austragbar?

Diskutiere Reifenbindung austragbar? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die meisten Beiträge bringen mir leider überhaupt keinen Erkenntnisgewinn, weil die beiden Fragen nicht beantwortet werden, daher hier noch mal...
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Gast 26226

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Die meisten Beiträge bringen mir leider überhaupt keinen Erkenntnisgewinn, weil die beiden Fragen nicht beantwortet werden, daher hier noch mal:

1.: Bei meiner 99er R 850 GS stehen auch verschiedene Reifen im alten (entwerteten) Kfz-Brief. Aber erstaunlicherweise nicht in der jetzigen ZB 1! Bedeutet das, dass die Briefeintragung somit nicht mehr gilt?
2.: Falls die doch noch gilt, weil diese Reifen halt in der Betriebserlaubnis stehen, kann man den Passus "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" aus der ZB 1 austragen lassen? Weiß jemand sicher und belegbar, wie das rechtlich aussieht?


Ich habe auf den alten -jetzt entwerteten- Kfz-Brief meiner 850er hingewiesen. Damit -dachte ich- ist klar, dass die 99er R850 keine EU-Zulassung hat.

Die Aussage von Romy Kreisel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht bei Kreisel-Jena Rechtsanwaltskanzlei
beschreibt den momentanen Sachstand, der bekannt ist. Daher meine Fragen.

Beantwortet wurde meine zweite Frage einmal (von kallegerd), leider ohne rechtlichen Hintergrund. Trotzdem ist das ein wertvoller Hinweis, dem ich nachgehen werde, wenn niemand den juristischen Hintergrund kennt.
 
NilsP_83

NilsP_83

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Seit Juli gibt es für alle Prüforganisationen neue Verfahrensanweisungen, wie sie mit dem Thema umgehen. Inwiefern sich das in den einzelnen Prüfstellen herumgesprochen hat kann ich aber nicht sagen.

Einiges was schon geschrieben wurde passt noch, einiges ist etwas veraltet.

Nur rein zum Thema Reifenfabrikatsbindung:

Bei Fahrzeugen mit einer EU-Betriebserlaubnis kann ohne Probleme und ohne Eintragung ein anderer Reifen gefahren werden, sofern er in den Reifendimensionen, Geschwindigkeits- und Lastindex usw. mit den Daten aus der ZB I übereinstimmt.
Schnelles Beispiel: An einer 1200er mit EU-BE kann jeder Reifen jedes Herstellers in den eingetragenen Dimensionen, mit anderen Profil usw. gefahren werden solange die Eigenschaften des Reifen identisch, mit denen in der ZB1 unter 15.1/15.2 eingetragenen, ist. Stehen in der ZB1 und / oder im COC mehrere Größen drinnen, darf sogar eine Zwischengrösse ohne eine Abnahme gefahren werden. Ist allerdings sehr selten.

Zu Fahrzeugen OHNE EU-BE, also mit nationaler BE, die auch deine Maschine haben sollte:

Steht in der ZB1 bzw. im Fahrzeugschein „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“, sollte erstmal in der ABE des Fahrzeuges nachgesehen werden ob es überhaupt eine Bindung gibt. Also ob bsplw. dort tatsächlich „nur Michelin Reifen zulässig o.ä.“ steht. Steht da nichts von drin, braucht auch keine Fabrikatsbindung beachtet werden weil es dann keine gibt. Einige Zeit lang haben die Ämter dieses einfach mit reingeschrieben obwohl es falsch sein kann. In dem Fall können die Papiere geändert werden und gut ist.

Steht in der ABE allerdings eine solche Bindung, lässt sich die Bindung trotzdem aus den Papieren austragen, wenn die Reifen des anderen Herstellers die drauf sollen, einen gewissen Freigang haben.

Dazu haben alle Prüforganisationen eine Tabelle bzw. eine Rechenvorschrift bekommen, an denen diese Maße, je nach Reifengröße aufgeführt sind. Können diese Maße eingehalten werden, kann man die Bindung also einfach austragen. Es muss lediglich Feld 22 geändert werden.

So ist es aktuell zur Reifenfabrikatsbindung. Also deutlich als grobes Beispiel: Kommt vor wenn jemand Bridgestone eingetragen hat, aber Michelin fahren will.

Soll allerdings eine andere Reifengröße gefahren werden, trifft das zu was schon geschrieben wurde, nämlich dass die Reifen ggf. nach §21 usw. als Einzelabnahme eingetragen werden müssen sofern es kein Teilegutachten oder eine entsprechende ABE gibt.

Das Ding ist ganz neu und maximal zwei Monate alt….nagelt mich nicht im Detail fest da ich gerade im Urlaub bin und dieses Anliegen nur nebenbei mitbekommen habe.

Grüße
 
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Frangenboxer

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Genauso hat es mir mein Prüfer auch erklärt, es geht eigentlich nur um den Bauraum des Reifen, Tragfähig- und Geschwindigkeitsindex, Radial, Diagonal oder Belt.
Wie NilsP geschrieben, alles ganz neu, damit sind alle anderen Aussagen hinfällig.
Aber es gibt wahrscheinlich genug Prüfer, die das selber noch nicht wissen.
Am Ende ist es dann mit nationaler Zulassung genauso wie mit EU Zulassung: nicht jeder einzelne Reifen muss eingetragen werde
 
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Leute. 'Mein' Dekra-Mann ist doch an der Sache dran... Wenn alles passt, kann ich nächste Woche die Reifenbindung der 11er austragen lassen. Ich werde Euch gerne 'nach Erfolg' per pn die Kontaktdaten übermitteln, damit ihr für Eure Moppeds entsprechend vorgehen könnt, sofern die Region (in dem Fall Düsseldorf) passt. Aber bitte: Es geht dabei dann um die Austragung an sich und nicht um die Ausnutzung als Infopoint. Falls jemand auf das schmale Brett kommen sollte: Nein, ich habe davon natürlich keinen monetären Vorteil.
 
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NilsP_83

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Dann weißt du jetzt aber schon mal wie dein Dekra-Mann es machen wird ;)

Berichte mal, bin gespannt.

Grüße
 
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Was gemacht wurde: Viel fotografiert und vermessen (also dokumentiert) rund um die Räder. Ist genug Platz zwischen Reifen und Spritzschutz etc.? Er erwähnte die Berechnung einer - wenn ich es richtig verstanden/behalten habe - Hüllkurve. Jetzt warte ich ich auf das in 'unserem' Sinne positive Ergebnis. Wurde mir avisiert für die lfd. Woche.
 
NilsP_83

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Ja genau so soll es gemacht werden. Viel Dokumentation in Form von Bildern, Maße aufnehmen und mit der erwähnten Rechenvorschrift / Tabelle abgleichen.

Cool, dass sich das in der Art rumgesprochen hat und angewendet wird.

Wundert mich nur, dass du auf den Ausdruck warten musst. Eigentlich sollte es relativ schnell gehen, da nur die „Papiere“ nach FZV geändert werden müssen was relativ schnell geht. Allerdings musst du damit dann auch just zum Amt. Mit Bildern & Co. wird das Fertigstellen wohl etwas dauern und da gibt es ja vielleicht etwas Zeitdruck vor Ort…
 
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kallegerd

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Moin, ich habe per Mail vorab die Vorlage zur Änderung der Fzg.-Papiere erhalten und als Anhang beigefügt. Da es offensichtlich bei einigen 'nicht immer einfach' bis hin zu 'unmöglich' war/ist, die Reifenbindung austragen lassen zu können, nenne ich Euch gerne per pn die Kontaktdaten des Prüfingenieurs auf Nachfrage. Bitte missbraucht ihn nicht als Auskunftei, sondern lasst ihn machen... Er und dekra D'dorf wollen schließlich 'ein bisschen' was davon haben ;).
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Frangenboxer

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Das ist aber auch wieder original Deutschland: es reicht nicht, die Reifenbindung auszutragen, nein es steht drin, dass das Fahrzeug keine hat.
Mal sehen, wie sie es nach meinem Urlaub bei mir formulieren...
 
bswoolf

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V85TT und noch so einige Moppeds mehr
Hüllkurve/ Freigang? Wie stark differieren denn Reifen gleicher Größe herstellerabhängig überhaupt? Das ist doch dieselbe Geldschneiderei.
Mit Vertretern der Prüforganisationen darüber zu reden ist wie mit Fröschen die Teichtrockenlegung zu diskutieren. Die profitieren doch als Einzige von dieser Show.
 
NilsP_83

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Formulieren kann es derjenige, der die Eintragung macht, wie er es will. Er hätte auch einfach „Reifen vorne und hinten nur von einem Hersteller“ o.ä. schreiben können. Der Text der dort steht ist quasi selber von ihm gewählt, Hauptsache am Ende ist das Ziel klar und bei der nächsten HU oder Polizeikontrolle wissen alle Beteilligten bescheid. Sieht man bei jeder Eintragung, der eine formuliert es so, der Andere so. Anderseits, kommt bei der nächsten HU jemand auf die Idee in die 20 Jahre alte Fahrzeug-ABE zu schauen und findet dort die Reifenfabrikatsbindung herrscht Verwirrung. Da kann man es ja auch besser so deutlich in den Schein eintragen und alle wissen um was es geht.

Die Hüllkurve soll absichern, dass alle Art von Reifen ohne Probleme und ohne erneute Abnahme montiert werden können. Es muss also Platz für Reifen wie Michelin Road 6 mit glatten Strassenrillen sowie für einen TKC 80 mit groben Stollen bleiben. Daher der Aufwand.

Und ob es Geldschneiderei ist, sei mal dahin gestellt. Ich glaube kaum, dass die Prüfstellen sich damit eine goldene Nase verdienen / verdienen können. Es ist dir ja überlassen, ob du die Bindung austrägst oder nicht. Es kann ja auch ohne Probleme alles beim Alten bleiben, kostet dann gar nichts….
Weiterhin kann man ja auch irgendwie froh sein, dass es jetzt auf diese Art und Weise die Möglichkeit gibt, den alten Kram von damals einfach so los zu werden…
 
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kallegerd

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Knapp 90€ für 10 Minuten tippen, ein paar Bilder machen und 2 Blatt Papier ausdrucken ist kein guter Schnitt? Ok!
Dass man für etwas bezahlt, dass so gar nicht stimmt, kommt noch dazu!
 
Larsi

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...

Die Hüllkurve soll absichern, dass alle Art von Reifen ohne Probleme und ohne erneute Abnahme montiert werden können. Es muss also Platz für Reifen wie Michelin Road 6 mit glatten Strassenrillen sowie für einen TKC 80 mit groben Stollen bleiben. Daher der Aufwand.

...
Ja nu, wo wir gerade bei der 1100GS sind, dürfte der TKC80 eingetragen gewesen sein.
 
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kallegerd

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Metzeler Tourance war Auslieferungsreifen, soweit ich weiß.
 
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Ja nu, wo wir gerade bei der 1100GS sind, dürfte der TKC80 eingetragen gewesen sein.
Jep, der ist eingetragen.

Dass man für etwas bezahlt, dass so gar nicht stimmt, kommt noch dazu!
Ob etwas 'stimmt', legt der Gesetzgeber fest. In diesem Fall das BMDV. Und selbst wenn dies gg. EU-Recht (wie hier oftmals zitiert) verstoßen sollte: Da kann man dann auf Rumpelstilzchen machen. Nutzt dennoch niGS. Oder mag hier irgendwer das BMDV verklagen? Oder nochmal eine Petition in Gang bringen? Wenn ich daran denke, wie mau seinerzeit die Solidarität war...

Metzeler Tourance war Auslieferungsreifen, soweit ich weiß.
Ja. Auch. Manchmal kam die GS auch mit Brückenstein.
 
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Wer mag, kann sich den Schmarrn vom BMDV (nochmal) durchlesen:

BMDV - Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern

Weiter unten steht dann ganz eindeutig, dass man spätestens ab 2025 bei 'falschem' Reifen ohne BE unterwegs ist:

Zitat:
...
'Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

  1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
  2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.'
Zitat Ende.

Gefällt mir auch nicht, ist aber halt so.
 
NilsP_83

NilsP_83

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Ja nu, wo wir gerade bei der 1100GS sind, dürfte der TKC80 eingetragen gewesen sein.
Das war ja auch nur ein absolut aus der Luft gegriffenes Beispiel. Das ganze Spiel funktioniert nämlich auch bei allen anderen Motorrädern mit nationaler ABE…
Knapp 90€ für 10 Minuten tippen, ein paar Bilder machen und 2 Blatt Papier ausdrucken ist kein guter Schnitt? Ok!
90€ ist natürlich nicht wenig, keine Frage. Aber das der TE eine Woche oder ein paar Tage auf den Ausdruck / auf die Mail oder was immer warten musste lässt vermuten, dass der Typ vor Ort wohl noch etwas mehr Arbeit hatte als Moped angucken und los zu tippen…die Preise varrieren allerdings auch. Möglich das der Nächste etwas mehr oder sogar weniger Geld dafür nimmt.

Was die ganze Unzufriedenheit angeht, na klar, alles doof, ärgerlich und kostet Geld. Ich bin davon zwar nicht betroffen, kann es aber nachvollziehen. Beim Auto kann man dran bauen was man will, beim Moped wird so ein hick hack gemacht, aber da hat man auch nur zwei Räder…so wird zumindest argumentiert.

Das Problem gibt es übrigens schon sehr sehr lange. Andere Reifen wurden am Motorrad einige Zeit auch nur mit einer Herstellerbescheinigung akzeptiert. Das war immer schon mehr oder weniger eine Art Übergangslösung. Da nicht jeder Hersteller seine Reifen an jedem Motorrad in einem fahrdynamischen Test geprüft hat, aber trotzdem für die Fahrzeuge frei gegeben hat, waren die Gremien (Verkehrsministerium, verschieden Prüforganisationen usw.) mit den Freigaben nie wirklich komplett einverstanden.
Deshalb schlich sich seit 2019 das Prozedere ein, was in Beitrag 37 verlinkt wurde. Ab 2025 wird es jetzt also Ernst, die Übergangszeit ist vorbei und für ältere Fahrzeuge ist jetzt halt diese Lösung eingeflossen…

Nur zur Info und ohne persönliche Meinung ob sinnvoll oder nicht.

Grüße
 
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Frangenboxer

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Hüllkurve/ Freigang? Wie stark differieren denn Reifen gleicher Größe herstellerabhängig überhaupt?
Mit dem Mitas E07 muss ich ein Brett unter den Hauptständer legen, da beide Reifen Bodenkontakt haben und sie mit einem leichten Schubser vom Ständer geht. Das war bei Strassenbereifung nicht der Fall.
 
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Ich war heute beim Straßenverkehrsamt, um die Fzg.-Papiere aktualisieren zu lassen. Ich musste natürlich Schein und Brief in ZB1 und 2 'tauschen'. Habe fertig :yeahh:

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Reifenbindung austragbar?

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