Reifenbindung austragbar?

Diskutiere Reifenbindung austragbar? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bei meiner Vx800 war es beim TÜV Anfang September überhaupt kein Problem. Der Prüfer hat mich gefragt, ob er die neuen Reifen aus dem letzten...
Kardanfan

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Bei meiner VX800 war vor 4 Wochen auch nix mit austragen. Wenigsten hat er anstandslos die Reifen eingetragen. Beim Oldtimer wars mir letztlich egal. Die Reifen gibts noch lange.
Bei meiner Vx800 war es beim TÜV Anfang September überhaupt kein Problem.
Der Prüfer hat mich gefragt, ob er die neuen Reifen aus dem letzten Jahr eintragen soll und ich bei jedem Wechsel das Spiel wieder von vorn hab, oder er ein Gutachten zur Austragung der Reifenbindung erstellen soll.
Logischerweise hab ich das Gutachten genommen. Drei Wochen später könnte ich es dann bei der Zulassungstelle als technische Änderung austragen lassen.
Solange man das Gutachten und einen betätigten Termin bei der Zulassung hat, darf man das Fahrzeug bewegen.
Die Austragung ist dann nur noch Formsache.
 
T2-SWA

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Seit Juli gibt es für alle Prüforganisationen neue Verfahrensanweisungen, wie sie mit dem Thema umgehen. Inwiefern sich das in den einzelnen Prüfstellen herumgesprochen hat kann ich aber nicht sagen.

Steht in der ABE allerdings eine solche Bindung, lässt sich die Bindung trotzdem aus den Papieren austragen, wenn die Reifen des anderen Herstellers die drauf sollen, einen gewissen Freigang haben.

Dazu haben alle Prüforganisationen eine Tabelle bzw. eine Rechenvorschrift bekommen, an denen diese Maße, je nach Reifengröße aufgeführt sind. Können diese Maße eingehalten werden, kann man die Bindung also einfach austragen. Es muss lediglich Feld 22 geändert werden.
@NilsP_83 gibt es über diese vereinfachte Austragung irgendwo etwas nachzulesen?
genau das wäre jetzt auch meine Frage .
Mitteilungsnummer oder wie auch immer die Verfahrensanweisung betitelt ist, und Datum dazu wäre hilfreich.

Ich habe gehört das ....
führt da nur zu einem Grinsen bei den Unwilligen.
 
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Auch interessant, betrifft das nur intern eine Organistion, (Tüv/Dekra usw.) oder ist es Organisationsübergreifend ?
 
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kallegerd

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genau das wäre jetzt auch meine Frage .
Mitteilungsnummer oder wie auch immer die Verfahrensanweisung betitelt ist, und Datum dazu wäre hilfreich.

Ich habe gehört das ....
führt da nur zu einem Grinsen bei den Unwilligen.
Wer mit einem Grinsen absichtlich nicht weiterhilft, hat einen Kunden verloren.
 
NilsP_83

NilsP_83

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Das sollte alle betreffen und da jede Organisation ihre Informationen anders verteilt weiß ich natürlich nicht wie die das intern Bennennen oder ob es eine Mitteilungsnummer o.ä. gibt…

Einfach Selbstbewusst auftreten, Anliegen schildern und gucken was passiert.
 
Sudelnupp

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Reifenbindung austragbar?Grüße Jochen
JA, das geht. Hatte ich bei der Honda CM250, da standen Reifen drin die gibt es garnicht mehr. Obwohl die bei der KBA Abfrage durch die Zulassungsstelle noch in der dort gespeicherten ABE drinstanden, habe ich die CM250 ABE von der Honda Homologation vorgelegt, in der keine Bindung mehr drinstand, und die Bindung wurde "ohne TÜV Vorführung" bei der Zulassungsstelle ausgetragen und die ABE beim KBA geändert. Heist wenn der nä eine CM250 ummeldet, sind die alten Bindungen garnicht mehr drin.

Wenn Du die ABE vom Hersteller nicht bekommst, musst Du zum TÜV und über eine Abnahme die Reifen austragen lassen, dann mit dem Gutachten zur Zulassung und im Schein austragen lassen, bekommst dann auch einen neuen Schein, bzw wenns im Brief auch drinsteht diesen auch neu ausgestellt.
 
Sudelnupp

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Hallo Jochen,

den Eintrag bekommst du nur mit einem Gutachten eines Prüfingenieur (TÜV, Dekra etc) weg. Und ich glaube da wirst du keinen finden.
Das stimmt nicht. Im Falle wenn Du die ABE vom Hersteller vorlegst in dem die Reifenbindung nicht mehr drinsteht, trägt die Zulassungsstelle das aus und wird beim KBA aktualisiert.
 
Sudelnupp

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Hallo Jochen,

zu 2.) musst du dann Prüfingenieure kontaktieren und dein Anliegen schildern.

Aus meiner Erfahrung mit Umbauten am Motorrad kann ich sagen, dass die meisten Prüfer da gar kein Bock drauf haben. Da muss man suchen bis man einen Prüfer gefunden hat, der solchen Vorhaben wohlgesonnen ist.
Auch nicht richtig, die sind heute kostenstellen- und Umsatzorientiert. Ganz schnell macht Dekra eine Zweigstelle zu und somit bangt jeder Inginör auch um seinen Arbeitsplatz. Die machen mittlerweile schon einiges, aber natürlich gibt es auch Grenzen, wie mit allem jeder muss Nachts schlafen können. Und grad bei Reifen, es gibt heute keine schlechten Reifen mehr, die auf einem Moped nicht funktionieren würden, warum sollt der Inginör das nicht mache. In dem Fall bei Umbauten liegt das Geld auf der Strasse. Es ist kein Problem aus einem 3.50 einen 90/90 oder 110/90 oder irgendwas in der Richtung zu machen.
 
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znark

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Das sollte alle betreffen und da jede Organisation ihre Informationen anders verteilt weiß ich natürlich nicht wie die das intern Bennennen oder ob es eine Mitteilungsnummer o.ä. gibt…

Einfach Selbstbewusst auftreten, Anliegen schildern und gucken was passiert.
Das kann ich Dir sagen .. ich hab das bei zwei TÜVs hier in der Gegend versucht.
Einmal ein freundliches und einmal ein eher unfreundliches "Nein, das ist nicht möglich, das darf ich nicht machen" kassiert ....
 
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JA, das geht. Hatte ich bei der Honda CM250, da standen Reifen drin die gibt es garnicht mehr. Obwohl die bei der KBA Abfrage durch die Zulassungsstelle noch in der dort gespeicherten ABE drinstanden, habe ich die CM250 ABE von der Honda Homologation vorgelegt, in der keine Bindung mehr drinstand, und die Bindung wurde "ohne TÜV Vorführung" bei der Zulassungsstelle ausgetragen und die ABE beim KBA geändert. Heist wenn der nä eine CM250 ummeldet, sind die alten Bindungen garnicht mehr drin.

Wenn Du die ABE vom Hersteller nicht bekommst, musst Du zum TÜV und über eine Abnahme die Reifen austragen lassen, dann mit dem Gutachten zur Zulassung und im Schein austragen lassen, bekommst dann auch einen neuen Schein, bzw wenns im Brief auch drinsteht diesen auch neu ausgestellt.
Ist längst erledigt. Seit 29.8. habe ich eine ZB1 ohne Reifenbindung und die blöde Bemerkung "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis".
Hatte ich am 29.8. auch hier im Forum geschrieben.
 
AmperTiger

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ich hatte bei meiner MZ ja die Radgröße von 2 x 17 Zoll auf vorne 19 und hinten 17, aber schmäler geändert. Den TÜV und sämtliche anderen Institutionen kannst echt in der Pfeife rauchen. Es braucht 6 Versuche beim TÜV, Dekra, KÜS in Dachau, FFB, München und noch wo (hab ich vergessen) alle haben gesagt -> unmöglich.
Ich bin dann auf Anraten der Radspannerei nach Rosenheim gefahren, der Mann vom TÜV hat sich viel Zeit genommen, die Excel-Felgen anhand der DOT- Nummer eingetragen und ich war vom Hof. Geht also, wenn man KANN und WILL
 
G

Gast 26226

Gast
Das kann ich Dir sagen .. ich hab das bei zwei TÜVs hier in der Gegend versucht.
Einmal ein freundliches und einmal ein eher unfreundliches "Nein, das ist nicht möglich, das darf ich nicht machen" kassiert ....
Das halte ich für eine Unverschämtheit. Fahr woanders hin.
Der (selbst Motorrad fahrende) aaS bei der DEKRA, der die Austragung vorgenommen hat, nannte diese Regelung (also die fortbestehende Reifenbindung, obwohl es die genannten Reifen gar nicht mehr gibt) "kompletten Schwachsinn" oder so was in der Art.
Er hat dann sogar den Passus "vorn und hinten von einem Hersteller" rausgenommen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Bei allen Prüfstellen gibt es Prüfer mit unterschiedlichen Berechtigungen.
Die einen dürfen nix ausser das Mopped in die Halle schieben, die anderen dürfen irgendwelche mitzubringenden Zettel mit eigene Aufzeichnungen vergleichen und es gibt welche die "nach eigenem Ermessen" prüfen dürfen. Die Ausbildung zu Letzterem dauert einige Monate (Teil- und Vollzeitlehrgang) und kostet 5-stellig (früher genügte ein abgeschlossenes Studium).
Wer und ob jemand diese Befähigung erwirbt entscheidet der Prüfstellenbetreiber (z.B. im KÜS-Fall der Besitzer, beim TÜV "weiter oben").
gerd
 
Sudelnupp

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Ist längst erledigt. Seit 29.8. habe ich eine ZB1 ohne Reifenbindung und die blöde Bemerkung "Reifenbindung laut Betriebserlaubnis".
Hatte ich am 29.8. auch hier im Forum geschrieben.
Dass das dann erledigt ist sehe ich anders, die Bemerkung muss da nicht rein, da ohne Bemerkung das sowieso über die ABE Nr. bzw E Prüfnummer die im Schein steht geregelt ist.
 
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znark

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Bei allen Prüfstellen gibt es Prüfer mit unterschiedlichen Berechtigungen.
Die einen dürfen nix ausser das Mopped in die Halle schieben, die anderen dürfen irgendwelche mitzubringenden Zettel mit eigene Aufzeichnungen vergleichen und es gibt welche die "nach eigenem Ermessen" prüfen dürfen. Die Ausbildung zu Letzterem dauert einige Monate (Teil- und Vollzeitlehrgang) und kostet 5-stellig (früher genügte ein abgeschlossenes Studium).
Wer und ob jemand diese Befähigung erwirbt entscheidet der Prüfstellenbetreiber (z.B. im KÜS-Fall der Besitzer, beim TÜV "weiter oben").
Hallo Gerd,
vielleicht noch als Ergänzung zu Deinen Aussage:
Ich hatte natürlich vorher bei beiden TÜV Stellen hier nachgefragt und extra einen Termin mit einem Prüfer gemacht, der diese Berechtigung (§19) hat. Die Aussagen "darf ich nicht" kamen jeweils von diesen (vor ca 6 Wochen).
Und gerade hab ich nochmals hier beim KÜS angerufen ... Antwort war identisch "tut mir leid, austragen ist nicht mögich, nur einen bestimmten Reifen nach $19 eintragen"

Es wäre mal interessant hier konkrete Angaben über TÜV Stelle und Prüfer zu finden welche dies machen.
 
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Entschuldige bitte, aber das Lesen eines 'nur' 4-seitigen Themas sollte doch möglich sein...

Reifenbindung austragbar?

Letzter Satz.
 
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Noah300

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Hey Jochen,
Soweit ich weiß, wenn bestimmte Reifen nicht mehr in der neuen Zulassungsbescheinigung (ZB1) stehen, kann das bedeuten, dass die alte Eintragung nicht mehr gilt. Wenn die Reifen aber in der Betriebserlaubnis noch stehen, könnte das anders aussehen. Ich würd’ sicherheitshalber mal bei TÜV oder DEKRA anfragen.

Und übrigens, das Austragen des "Reifenfabrikatsbindung" aus der ZB1 klappt oft nur, wenn du ein extra Gutachten vom Motorradhersteller hast. Ohne das stellt sich die Zulassungsstelle meist quer.
 
N

Noah300

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Moin Jochen!
Wenn die Reifenbindung im neuen ZB 1 nicht mehr eingetragen ist, könnte das bedeuten, dass die alten Einträge keine Gültigkeit mehr haben. Aktuell zählt oft nur die Fahrzeuggenehmigung. Es gibt aber Fälle, wo die alten Angaben noch relevant sind.
Wegen der „Reifenfabrikatsbindung“: Manche Prüfer nehmen das streng, andere nicht so. TÜV oder DEKRA fragen ist das Beste.
 
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Es geht nicht um streng oder lasch. Es geht darum, dass manche Prüfer (auch?) in diesem Thema auf aktuellem Stand sind. Oder nicht. Wenn ja, ist die Austragung kein Ding weil geregelt.
 
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znark

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Entschuldige bitte, aber das Lesen eines 'nur' 4-seitigen Themas sollte doch möglich sein...

Reifenbindung austragbar?

Letzter Satz.
Entschuldige bitte, aber ich habe nicht verstanden was Du damit sagen willst. Soll ich jetzt den von dir genannten (bzw. nicht genannten) Prüfer anrufen und ihm bitten, dass er den TÜV Prüfer hier vor Ort anruft um diesen zu sagen, dass er nicht richtig informiert ist?

Wenn es - wie Du schreibst - einen "aktuellen Stand" gibt - so muss es doch möglich sein, das Schreiben welches diesen "aktuellen Stand" wiedergibt zu veröffentlichen.
So ist es leider wie oft beim TÜV .. wenn der Prüfer etwas nicht mag macht er es nicht. Da ist es egal, wenn woanders etwas eingetragen wird .. wenn einer der "Götter in Blau" (und ich habe das Gefühl,. dass es besonders die "Jungen Götter" sind, die aus Angst etwas falsch zu machen lieber nichts machen) es nicht machen will (und vieleicht auch noch zugeben müsste, dass er nicht auf dem neusten Stand ist), ... dann macht er es nicht.

Und wie gesschrieben .. ich habe mittlerweile unabhängig voneinander 3 mal ein "Nein"
 
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Reifenbindung austragbar?

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