Reifenbindung austragbar?

Diskutiere Reifenbindung austragbar? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bei meiner Vx800 war es beim TÜV Anfang September überhaupt kein Problem. Der Prüfer hat mich gefragt, ob er die neuen Reifen aus dem letzten...
Kardanfan

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Bei meiner VX800 war vor 4 Wochen auch nix mit austragen. Wenigsten hat er anstandslos die Reifen eingetragen. Beim Oldtimer wars mir letztlich egal. Die Reifen gibts noch lange.
Bei meiner Vx800 war es beim TÜV Anfang September überhaupt kein Problem.
Der Prüfer hat mich gefragt, ob er die neuen Reifen aus dem letzten Jahr eintragen soll und ich bei jedem Wechsel das Spiel wieder von vorn hab, oder er ein Gutachten zur Austragung der Reifenbindung erstellen soll.
Logischerweise hab ich das Gutachten genommen. Drei Wochen später könnte ich es dann bei der Zulassungstelle als technische Änderung austragen lassen.
Solange man das Gutachten und einen betätigten Termin bei der Zulassung hat, darf man das Fahrzeug bewegen.
Die Austragung ist dann nur noch Formsache.
 
T2-SWA

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Seit Juli gibt es für alle Prüforganisationen neue Verfahrensanweisungen, wie sie mit dem Thema umgehen. Inwiefern sich das in den einzelnen Prüfstellen herumgesprochen hat kann ich aber nicht sagen.

Steht in der ABE allerdings eine solche Bindung, lässt sich die Bindung trotzdem aus den Papieren austragen, wenn die Reifen des anderen Herstellers die drauf sollen, einen gewissen Freigang haben.

Dazu haben alle Prüforganisationen eine Tabelle bzw. eine Rechenvorschrift bekommen, an denen diese Maße, je nach Reifengröße aufgeführt sind. Können diese Maße eingehalten werden, kann man die Bindung also einfach austragen. Es muss lediglich Feld 22 geändert werden.
@NilsP_83 gibt es über diese vereinfachte Austragung irgendwo etwas nachzulesen?
genau das wäre jetzt auch meine Frage .
Mitteilungsnummer oder wie auch immer die Verfahrensanweisung betitelt ist, und Datum dazu wäre hilfreich.

Ich habe gehört das ....
führt da nur zu einem Grinsen bei den Unwilligen.
 
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kallegerd

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genau das wäre jetzt auch meine Frage .
Mitteilungsnummer oder wie auch immer die Verfahrensanweisung betitelt ist, und Datum dazu wäre hilfreich.

Ich habe gehört das ....
führt da nur zu einem Grinsen bei den Unwilligen.
Wer mit einem Grinsen absichtlich nicht weiterhilft, hat einen Kunden verloren.
 
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